Leiharbeitskräfte haben einen Arbeitsvertrag, der erlaubt, dass ihre Arbeitskraft an andere Unternehmen verliehen wird. Damit können sie nicht mehr darüber entscheiden, in welchem Unternehmen sie arbeiten. Genau darin unterscheiden sie sich von einer Stammarbeitskraft:
Leiharbeitskräfte haben einen Arbeitsvertrag, der erlaubt, dass ihre Arbeitskraft an andere Unternehmen verliehen wird. Damit können sie nicht mehr darüber entscheiden, in welchem Unternehmen sie arbeiten. Genau darin unterscheiden sie sich von einer Stammarbeitskraft: Während die Stammarbeiter zum Beispiel im Mercedes Werk in Bremen ihre Arbeitskraft – in einem Arbeitsvertrag – selbst an Daimler vermietet haben, überlassen die Leiharbeiter das ihrem Verleiher, der einen so genannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit Daimler abschließt. Die Leiharbeitskräfte haben gar keinen Arbeitsvertrag mit Daimler, sondern nur mit ihrem Verleiher.