Arbeitsgericht für verbandsfreien Streik – ein erster Erfolg!
Die Junge Welt meldet “Erstmals hat ein Gericht in der BRD eine Kündigung wegen des Aufrufs zu sogenannten wilden Streiks beim Lieferdienst Gorillas für unwirksam erklärt. Wie Rechtsanwalt Martin Bechert am Donnerstag gegenüber junge Welt mitteilte, erklärte das Arbeitsgericht Berlin die Kündigung eines Kurierfahrers wegen der Teilnahme an verbandsfreien Streiks für unwirksam”[1]weiterlesen hier. Herzlichen Glückwunsch … Weiterlesen …