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Zur Wiederanerkennung der Gemeinnützigkeit der VVN-BdA

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Antifaschisten sind gemeinnützig, nicht Nazis

Auf Initiative der Basisorganisation (BO) der VVN-BdA Friedrichshain – Kreuzberg hatten die BO, der Landesverband Bayern und die Bundesvereinigung am 25. März zu einer ersten dieser vier online-Veranstaltungen zum Thema „Wer oder was ist gemeinnützig?“ eingeladen. Weit über hundert Menschen nahmen teil. Christian Viefhaus berichtete über den erfolglosen Versuch, die Erwähnung der VVN-BdA aus dem bayrischen Verfassungsschutzbericht herauszuklagen. Cornelia Kerth beschrieb, wie das Berliner Finanzamt umstandslos der Meinung des bayrischen Geheimdienstes und Verwaltungsgerichts München folgte und der Bundesvereinigung die Gemeinnützigkeit entzog – nach Bekunden der Finanzbehörde in enger Abstimmung mit Finanzsenator Kollatz (SPD), der von einer rot/rot/grünen Parlamentsmehrheit getragen wird. Diese ganz große Koalition über 1, 5 Jahre musste jeden Demokraten beunruhigen.

Die Pressesprecherin der VVN-BdA Hannah Geiger konnte inzwischen bekannt geben, dass das Berliner Finanzamt für das Jahr 2019 und die Jahre 2016 bis 2018 die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA wieder anerkannt hat. Die Presseerklärung der VVN-BdA hier lesen:

Das ist ein wichtiger Erfolg; denn vor allem die Rücknahme der Aberkennung für die Jahre 2016 bis 2018 konnte das Finanzamt nur in Abweichung vom bayrischen Verfassungschutz entscheiden, der für diese Jahre die VVN-BdA als “extremistisch” eingestuft hatte. Das Berliner Finanzamt weicht damit übrigens auch von der bayrischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ab, die zumindest bestätigt hatte, dass die VVN-BdA “extremistisch beeinflusst” ist.

Doch die Rechtsgrundlagen, auf der der VVN-BdA die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, ist damit nicht beseitigt. Die VVN-BdA ist daher nicht davor geschützt, dass ihr erneut die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, wenn der Geheimdienst auch nur eines Bundeslandes die Bundesorganisation wieder als „extremistisch“ einstuft – etwa auf Betreiben der AfD.

Es geht um einen tiefliegenden Konflikt, der noch längst nicht ausgestanden ist. Es geht darum, ob Staat und Gesellschaft in diesem Land antifaschistisch ausgerichtet werden können oder nicht. Daher bleiben auch die drei weiteren online-Veranstaltungen zur Frage “Wer oder was ist gemeinnützig?” aktuell.

Das Thema der 2. online-Veranstaltung am 26. Mai wird die Geschichte der VVN-BdA sein. Sie wurde über viele Jahre in den alten Bundesländern als „extremistisch“ eingestuft. Auch der „Extremistenbeschluss“ des Jahres 1972 traf viele Mitglieder der VVN-BdA, darunter Anne Kahn, die darüber berichten wird. Der Beschluss wurde bis heute nicht aufgehoben; er führte zu rund 3,5 Millionen Überprüfungen, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Dr. Ulrich Schneider, Bundessprecher der VVN-BdA und Historiker, wird über das auch nie aufgehobene KPD-Verbot von 1956, die drakonischen Strafen gegen Kommunisten danach und die Verfolgung der VVN-BdA zu dieser Zeit sprechen. Es ging nie allein um die Verfolgung von Kommunisten. Aber sie werden bis heute mit völliger Selbstverständlichkeit als „Extremisten“ eingestuft. Waren sie keine Antifaschisten? Wurden sie nicht in den KZs ermordet? Ist das zu vernachlässigen? In den Konzentrationslagern haben Menschen mit den unterschiedlichsten Weltanschauungen zusammengestanden. Das hat schließlich im KZ Buchenwald zur Befreiung durch die Häftlinge selbst geführt, kurz vor der Befreiung durch die amerikanische Armee. An diesem Erbe, das in dem Schwur von Buchenwald seinen Ausdruck gefunden hat, hält die VVN-BdA fest.

Das Problem ist die Doktrin des „Extremismus“, die Faschisten und Antifaschisten, Täter und Opfer, Mörder und Gemordete gleichsetzt. Das wird das Thema der 3. Online-Veranstaltung mit Gaby Heinecke und Sarah Schulz sein. Es müssen gesetzliche Regeln gefunden werden, die Antifaschisten fördern und nicht Nazis. Die Abgabenordnung, die generell „extremistischen“ Organisationen die Gemeinnützigkeit aberkennt, muss geändert werden. Zudem muss ein Gesetz verhindern, dass die AfD nach den nächsten Bundestagswahlen für ihre Desiderius-Erasmus Stiftung jährlich 60 Millionen € aus Steuergeldern bekommt.

Schon 2014 wurde Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Danach traf es weitere Vereine. Das wird das Thema der 4. online-Veranstaltung sein. Teilnehmen werden die VVN-BdA, Attac, change.org und Prof. Andreas Fisahn, der im Auftrag von attac Verfassungsbeschwerde einreichte. Es wird um das gemeinsame Handeln aller Betroffenen gehen.