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Gegenüberstellung im Detaille: Die Vorschläge Russlands – die Antworten der NATO

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Hinweise

Damit Lesende möglichst rasch die Wesentlichen Inhalte und Kontroversen erfassen können, wurde ein Teil des russischen Vertragsenwurfs und ein Teil der Antwort der NATO in Fußnoten verlagert. Mit einem kurzen Blick in die Fußnote können Leserinnen und Leser prüfen, welche Textteile in die Fußnote verlagert wurden.

Der Vertragsentwurf Russlands umfasst 9 Artikel. Die NATO ruft in ihrer Antwort nicht jeden der neun Artikel des Russischen Vertragsentwurfs auf, um dann dazu Stellung zu nehmen, vielmehr hat die NATO ihre Antwort in 12 Punkte gegliedert und dabei einige Punkte zusätzlich in Unterpunkte untergliedert.

Um die einzelnen Themen des russischen Vertragsentwurfs und der Antwort der NATO gegenüberstellen zu können, rufen wir jeden Artikel aus dem russischen Vertragsentwurfs in vollem Wortlaut auf, manchmal Absatz für Absatz oder Satz für Satz, und zitieren danach, ebenfalls in vollem Wortlaut, die dazu passenden Stellen aus der Antwort der NATO. Fettgedruckte Worte im Text stammen vom Autor dieser Gegenüberstellung. Die Antwort der NATO ist durch kursiver Schrift kenntlich gemacht.

Artikel 1 des russischen Vertragsentwurfs wird zusammen mit der Antwort der NATO als Fußnote zitiert – jedoch zum Teil auch in den Hauptteil aufgenommen.

Um den Fokus auf die übrigen zentralen Vertragsbestandteile (Artikel 4, 5 6 , 7 und 8 des russischen Entwurfs) und die entsprechenden Antworten der NATO zu richten, wurden die Artikel 2 und 3 des russischen Vertragsentwurfs zusammen mit der Antwort der NATO nur als Fußnote zitiert. Artikel 9 des russischen Vertragsentwurfs wird ebenfalls nur als Fußnote zitiert, weil er technische Details zur Vertragsschließung enthält.

Die Antwort der NATO enthält zwei Themen, die in dem russischen Vertragsenwurf nicht angesprochen werden:

  • Beratung über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen für Weltraumsysteme[1]9.6 Beratung über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen für Weltraumsysteme, unter anderem durch Bemühungen zur Förderung eines verantwortungsvollen Verhaltens im Weltraum; und Russland … Continue reading.
  • Förderung eines freien, offenen, friedlichen und sicheren Cyberspace durch Konsultationen über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen im Cyber-Bereich[2]9.7 Förderung eines freien, offenen, friedlichen und sicheren Cyberspace durch Konsultationenüber Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen im Cyber-Bereich, indem Bemühungen zur … Continue reading.

Diese beiden Punkte aus der Antwort der NATO sind in der Fußnote im vollen Worlaut wiedergegeben.

Der russische Vertragsentwurf NATO/Russland im Zusammenhang ist hier zu lesen, der russische Vertragsentwurf USA/Russland hier. Die schriftliche Antwort der NATO ist hier vollständig wiedergegeben, die schriftliche Antwort der USA hier. Die russische Stellungnahme zur Antwort der USA kann hier nachgelesen werden. Alles wird hier im Zusammenhang und im vollen Wortlaut vorgelegt

Unten wird angegeben, wo die Dokumente zu finden sind.


Der Vergleich im Detail: Der Russischer Vertragsentwurf und die Antwort der NATO



Aus Artikel 1 des russischen Vertragsentwurfs:
[3]Artikel 1 des russsischen Vertragsentwurfs Die Vertragsparteien lassen sich in ihren Beziehungen von den Grundsätzen der Zusammenarbeit, der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten. Sie werden … Continue reading.

Die Vertragsparteien lassen sich in ihren Beziehungen von den Grundsätzen der Zusammenarbeit, der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten. Sie werden ihre Sicherheit weder einzeln noch in internationalen Organisationen, Militärbündnissen oder Koalitionen auf Kosten der Sicherheit der anderen Vertragsparteien stärken.

Die Vertragsparteien schaffen keine Bedingungen oder Situationen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der anderen Vertragsparteien darstellen oder als solche wahrgenommen werden könnten.

Die Antwort der NATO:

1. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und stellt keine Bedrohung für Russland dar. Wir haben uns immer für Frieden, Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum eingesetzt und für ein Europa als Ganzes, frei und in Frieden. Dies sind nach wie vor unsere Ziele und unsere bleibende Vision.

8.1 Alle Staaten respektieren und befolgen die Grundsätze der Souveränität, Unverletzlichkeit der Grenzen und territoriale Integrität der Staaten und Unterlassung der Androhung und Anwendung von Gewalt


Artikel 2 des russischen Vertragsentwurfs[4]Artikel 2 Absatz 1des russischen Vertragsentwurfs: Zur Behandlung von Fragen und zur Lösung von Problemen nutzen die Vertragsparteien die Mechanismen dringender bilateraler oder multilateraler … Continue reading


Artikel 3 des russischen Vertragsentwurfs[5]Die Vertragsparteien bekräftigen, dass sie einander nicht als Gegner betrachten. Die Vertragsparteien setzen den Dialog und die Interaktion zur Verbesserung der Mechanismen zur Verhinderung von … Continue reading.


Artikel 4 des russischen Vertragsentwurfs:

Die Russische Föderation und alle Vertragsparteien, die am 27. Mai 1997 Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation waren, werden keine militärischen Kräfte und Waffen auf dem Hoheitsgebiet eines der anderen Staaten in Europa zusätzlich zu den am 27. Mai 1997 auf diesem Hoheitsgebiet stationierten Kräften stationieren. Mit Zustimmung aller Vertragsparteien können solche Dislozierungen in Ausnahmefällen stattfinden, um eine Bedrohung der Sicherheit einer oder mehrerer Vertragsparteien zu beseitigen.

Antwort der NATO:

8.3 Russland zieht seine Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau ab, wo sie ohne Zustimmung des Gastlandes stationiert sind.

9.10 Russland nimmt die Umsetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wieder auf, kehrt zur Teilnahme an der Gemeinsamen Beratungsgruppe zurück und erstellt die im KSE-Vertrag geforderten detaillierten jährlichen Daten und Informationen.


Artikel 5 des russischen Vertragsentwurfs:

Die Vertragsparteien stationieren keine landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen in Gebieten, die es ihnen ermöglichen, das Gebiet der anderen Vertragsparteien zu erreichen.

Antwort der NATO:

Wir sind weiterhin offen für sinnvolle Rüstungskontrollgespräche und einen Dialog mit Russland über gegenseitige Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen, unter anderem durch die folgenden Vorschläge:

9.11 In Anbetracht der Besorgnis der Bündnispartner über Russlands staatliches  Rüstungsprogramm, einschließlich seiner Bestände an nichtstrategischen Kernwaffen sowie der wachsenden Anzahl und Typen seiner Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und Trägerraketen, ist Russland zu ermutigen:

  1. Mit den Vereinigten Staaten über künftige Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen und -vereinbarungen zu verhandeln, die alle amerikanischen und russischen Kernwaffen betreffen, einschließlich nicht-strategischer Nuklearwaffen, nicht-einsatzbereite nukleare Sprengköpfe sowie alle nuklear bewaffneten Trägerraketen mit interkontinentaler Reichweite.
  2. Mit den Vereinigten Staaten ernsthaft über bodengestützte Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und deren Trägerraketen als Teil einer breiteren Diskussion zu beraten, auch über nächste Schritte mit allen Bündnispartnern und im NATO-Russland-Rat.

Die Stellungnahme Russlands zu dieser Antwort der USA und NATO findet man auf der homepage des russischen Außenministeriums[6]https://mid.ru/en/foreign_policy/news/1799157/?lang=de.


Artikel 6 des russischen Vertragsentwurf:

Alle Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation verpflichten sich, von jeder weiteren Erweiterung der NATO, einschließlich des Beitritts der Ukraine sowie anderer Staaten, Abstand zu nehmen.

Antwort der NATO:

8.2 Alle Staaten respektieren das Recht anderer Staaten, Sicherheitsvereinbarungen zu wählen oder zu ändern, und ihre eigene Zukunft und Außenpolitik frei von Einmischung von außen zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere Verpflichtung für die NATO-Politik der Offenen Tür gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrages.

2. Wir sind der festen Überzeugung, dass Spannungen und Meinungsverschiedenheiten durch Dialog und Diplomatie und nicht durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt gelöst werden müssen. In Anbetracht der erheblichen, unprovozierten, ungerechtfertigten und anhaltenden andauernden russischen militärischen Aufrüstung in und um die Ukraine und in Belarus fordern wir Russland auf, die Situation unverzüglich in einer überprüfbaren, zeitnahen und dauerhaften Weise zu deeskalieren. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine, einschließlich der Krim, innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Die Lösung des Konflikts in der und um die Ukraine herum, im Einklang mit den in durch vereinbarte Formate verankerten Minsker Vereinbarungen, würde die Sicherheitslage und die Aussichten auf Stabilität in Europa erheblich verbessern.


Artikel 7 Absatz 1 des Russischen Vertragsentwurfs

Die Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation sind, werden keine militärischen Aktivitäten auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine sowie anderer Staaten in Osteuropa, im Südkaukasus und in Zentralasien durchführen.

Antwort der NATO:

8.3 Russland zieht seine Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau ab, wo sie ohne Zustimmung des Gastlandes stationiert sind.


Artikel 7 Absatz 2 des Russischen Vertragsentwurfs

Um Zwischenfälle auszuschließen, führen die Russische Föderation und die Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation sind, in einer Zone vereinbarter Breite und Konfiguration beiderseits der Grenzlinie der Russischen Föderation und der mit ihr in einem Militärbündnis stehenden Staaten sowie der Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation sind, keine militärischen Übungen oder sonstigen militärischen Aktivitäten oberhalb der Brigadeebene durch.

Antwort der NATO

Keine Antwort


Artikel 8 des russischen Vertragsentwurfs

Dieses Abkommen berührt weder die Hauptverantwortung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit noch die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus der Charta der Vereinten Nationen und ist nicht so auszulegen, als berühre es diese.

Antwort der NATO

keine Antwort


Artikel 9 des russischen Vertragsentwurfs

[7]Artikel 9 der russischen Vertragsentwurfs: Dieses Übereinkommen tritt mit dem Tag in Kraft, an dem mehr als die Hälfte der Unterzeichnerstaaten beim Verwahrer ihre Ratifikationsurkunden … Continue reading


3. Die Quellen für diese Dokumente

Hier werden Links zu den Vertragsentwürfen, den Antworten und Stellungnahmen präsentiert. Der russische Vertragsentwurf NATO/Russland in vollem Wortlaut und Zusammenhang hier, der russische Vertragsentwurf USA/Russland hier. Die schriftliche Antwort der NATO ist hier nachzulesen, die schriftliche Antwort der USA hier. Die russische Stellungnahme zur Antwort der USA kann hier nachgelesen werden. Die Antworten der USA und NATO veröffentlichte EL PAIS gegen den Willen der USA und NATO. Alles wird hier im Zusammenhang und vollen Wortlaut vorgelegt

weiterlesen hier

References

References
1 9.6 Beratung über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen für Weltraumsysteme, unter anderem durch Bemühungen zur Förderung eines verantwortungsvollen Verhaltens im Weltraum; und Russland verzichtet auf die Durchführung von Anti-Satellitentests, die große Mengen von Trümmern verursachen
2 9.7 Förderung eines freien, offenen, friedlichen und sicheren Cyberspace durch Konsultationenüber Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen im Cyber-Bereich, indem Bemühungen zur Verbesserung der Stabilität durch Einhaltung der internationalen rechtlichen Verpflichtungen und freiwilligen Normen für verantwortungsvolles staatliches Verhalten fortgesetzt werden; und alle Staaten nehmen von böswilligen Cyber-Aktivitäten Abstand
3 Artikel 1 des russsischen Vertragsentwurfs

Die Vertragsparteien lassen sich in ihren Beziehungen von den Grundsätzen der Zusammenarbeit, der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten. Sie werden ihre Sicherheit weder einzeln noch in internationalen Organisationen, Militärbündnissen oder Koalitionen auf Kosten der Sicherheit der anderen Vertragsparteien stärken.

Die Vertragsparteien legen alle internationalen Streitigkeiten in ihren gegenseitigen Beziehungen mit friedlichen Mitteln bei und unterlassen die Anwendung oder Androhung von Gewalt in einer Weise, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist.

Die Vertragsparteien schaffen keine Bedingungen oder Situationen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der anderen Vertragsparteien darstellen oder als solche wahrgenommen werden könnten.

Die Vertragsparteien üben bei der militärischen Planung und Durchführung von Übungen Zurückhaltung, um die Risiken möglicher gefährlicher Situationen in Übereinstimmung mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verringern, einschließlich derjenigen, die in zwischenstaatlichen Übereinkünften über die Verhütung von Zwischenfällen auf See außerhalb der Hoheitsgewässer und im darüber liegenden Luftraum sowie in zwischenstaatlichen Übereinkünften über die Verhütung gefährlicher militärischer Aktivitäten festgelegt sind.

Die Antwort der NATO:

1. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und stellt keine Bedrohung für Russland dar. Wir haben uns immer für Frieden, Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum eingesetzt und für ein Europa als Ganzes, frei und in Frieden. Dies sind nach wie vor unsere Ziele und unsere bleibende Vision.

2. Die NATO bleibt den Grundprinzipien und Vereinbarungen zur Untermauerung der europäischen Sicherheit fest verpflichtet. Wir bedauern Russlands Verstoß gegen die Werte, Grundsätze und Verpflichtungen, die es mitentwickelt hat und die den Beziehungen zwischen der NATO und Russland zugrunde liegen. Die NATO-Bündnispartner sind der Auffassung, dass die euro-atlantische Sicherheit zum Nutzen aller am besten verbessert werden kann, wenn alle Staaten bekräftigen, dass sie sich zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung und diesen Instrumenten in ihrer Gesamtheit freiwillig verpflichtet haben: der Schlussakte von Helsinki von 1975, der Charta von Paris von 1990 und der Istanbuler Charta für europäische Sicherheit. Russland trägt die gleiche Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsätze und Instrumente.

8.1 Alle Staaten respektieren und befolgen die Grundsätze der Souveränität, Unverletzlichkeit der Grenzen und territoriale Integrität der Staaten und Unterlassung der Androhung und Anwendung von Gewalt.

8.5 Russland verzichtet auf die Anwendung von Zwangsmaßnahmen, auf aggressive nukleare Rhetorik und bösartige Aktivitäten gegen Verbündete und andere Länder

9.2 Konstruktiver Einsatz für die Modernisierung des Wiener Dokuments in der OSZE;

9.9 Alle Staaten verpflichten sich erneut zur vollständigen Umsetzung und Einhaltung aller ihrer internationalen Verpflichtungen und Zusagen im Bereich der Verpflichtungen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nicht-Weiterverbreitung, einschließlich der vollständigen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens und des Übereinkommens über biologische Waffen.

10. Seit mehr als 30 Jahren bemüht sich die NATO um den Aufbau einer Partnerschaft mit Russland. Auf dem Londoner Gipfel von 1990, als sich der Kalte Krieg dem Ende zuneigte, reichte das Bündnis die Hand der Freundschaft und bot Dialog und Partnerschaft anstelle von Konfrontation und Misstrauen an. In den darauf folgenden Jahren schuf die NATO die Partnerschaft für den Frieden, und die NATO und Russland unterzeichneten die NATO-Russland-Grundakte Gründungsakte und gründeten den NATO-Russland-Rat, der nach wie vor einen einzigartigen Rahmen und ein Symbol für die Offenheit des Bündnisses für eine Zusammenarbeit mit Russland ist. Keinem anderen Partner wurde eine vergleichbare Beziehung oder ein ähnlicher institutioneller Rahmen angeboten. Dennoch hat Russland das Vertrauen gebrochen, das den Kern unserer Zusammenarbeit ausmacht, und hat die Grundprinzipien der globalen und euro-atlantischen Sicherheitsarchitektur in Frage gestellt.

11. Wir streben weiterhin eine konstruktive Beziehung zu Russland an, wenn seine Handlungen dies möglich machen. Wir ermutigen Russland, sich an einem sinnvollen Dialog über Fragen zu beteiligen, die für alle Mitglieder des NATO-Russland-Rates von Belang sind, um greifbare Ergebnisse zu erzielen. Die Umkehrung der militärischen Aufrüstung Russlands in der und um die Ukraine herum wird für substantielle Fortschritte von wesentlicher Bedeutung sein.

12. Die NATO sucht keine Konfrontation. Aber wir können und werden keine Kompromisse bei Prinzipien eingehen, auf denen unser Bündnis und unsere Sicherheit in Europa und Nordamerika beruhen. Die Bündnispartner bleiben dem Washingtoner Gründungsvertrag der NATO fest verpflichtet. Washingtoner Vertrag verpflichtet, einschließlich der Tatsache, dass ein Angriff gegen einen Bündnispartner als Angriff gegen alle gilt, wie in Artikel 5 verankert.

Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung und zum Schutz unserer Verbündeten ergreifen, und wir werden bei unserer Fähigkeit, dies zu tun, keine Kompromisse eingehen

4 Artikel 2 Absatz 1des russischen Vertragsentwurfs:

Zur Behandlung von Fragen und zur Lösung von Problemen nutzen die Vertragsparteien die Mechanismen dringender bilateraler oder multilateraler Konsultationen, einschließlich des NATO-Russland-Rates.

Die Antwort der NATO

8.4 Alle Parteien engagieren sich konstruktiv in verschiedenen Konfliktlösungsformaten, denen sie angehören, u.a. dem Normandie-Format, der Trilaterale Kontaktgruppe, der Internationalen Genfer Diskussion und die 5+2-Gespräche.

4. Eine stabile und berechenbare Beziehung zwischen der NATO und Russland liegt in unserem gemeinsamen Interesse. Während des NATO-Russland-Rates (NRC) am 12. Januar 2022 hatten wir eine erste Diskussion, in der alle Anwesenden ihre Sicherheitsbedenken zur Sprache brachten. Die NATO-Verbündeten schlugen vor, den Dialog im NRC über Möglichkeiten zur Stärkung der Sicherheit aller fortzusetzen. Die Verbündeten sind bereit, Sicherheitsfragen mit Russland zu erörtern. Unser Dialog müsste auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geführt werden, auf den Grundprinzipien der europäischen Sicherheit beruhen und die Sicherheit aller stärken.

5. In Anbetracht der von Russland vorgelegten Vorschläge zur Sicherheit und unter Berücksichtigung unserer eigenen Bedenken haben die NATO-Bündnispartner Bereiche ermittelt, in denen in wir einen tiefgehenden Dialog konstruktiv eintreten können. Unser Ziel sind konkrete und für beide Seiten vorteilhafte Ergebnisse. Wir unterstützen den Vorschlag des NATO-Russland-Rates, eine Reihe von thematischen Treffen Sitzungen abzuhalten, um den Stand der Beziehungen zwischen der NATO und Russland zu erörtern; die Sicherheitslage in Europa, einschließlich in und um die Ukraine herum, sowie Fragen der Risikominderung, Transparenz und Rüstungskontrolle.

Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des russischen Vertragsentwurfs:

Die Vertragsparteien tauschen regelmäßig und freiwillig Einschätzungen der gegenwärtigen Bedrohungen und Sicherheitsherausforderungen aus, unterrichten einander über militärische Übungen und Manöver sowie über die wichtigsten Bestimmungen ihrer Militärdoktrinen.

Antwort der NATO:

7.1 Umfassende Nutzung der bestehenden militärischen Kommunikationskanäle, um Vorhersehbarkeit und Transparenz zu fördern, sowie Risiken zu reduzieren.

Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des russischen Vertragsentwurfs:

Alle bestehenden Mechanismen und Instrumente für vertrauensbildende Maßnahmen werden genutzt, um die Transparenz und Berechenbarkeit militärischer Aktivitäten zu gewährleisten.

Antwort der NATO:

Wir sind weiterhin offen für sinnvolle Rüstungskontrollgespräche und einen Dialog mit Russland über gegenseitige Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen, unter anderem durch die folgenden Vorschläge:

9.1 Fortsetzung der Praxis des Austauschs von Informationen über russische und NATO-Übungen im NATO-Russland-Rat mit dem Ziel, die Vorhersehbarkeit und Transparenz zu fördern und Risiken zu verringern.

9.3 Erhöhung der Transparenz von Übungen und Kurzzeitübungen durch Senkung der Schwellenwerte für Benachrichtigung und Beobachtung;

9.4 Verhütung gefährlicher Zwischenfälle militärischer Natur durch verstärkte Transparenz und Bemühungen um Risikominderung.

9.5 Abhaltung gegenseitiger Briefings über die Nuklearpolitik Russlands und der NATO und Ausarbeitung weiterer möglicher gegenseitiger strategischer Maßnahmen zur Risikominderung

Artikel 2 Absatz 3 des russischen Vertragsentwurfs:

Zur Aufrechterhaltung von Notfallkontakten zwischen den Vertragsparteien werden Telefon-Hotlines eingerichtet.

Antwort der NATO:

7.3 Bearbeitung des russischen Vorschlags zur Einrichtung einer zivilen Hotlinezur Aufrechterhaltung von Notfallkontakten.

7.2 Wiederherstellung der gegenseitigen Präsenz von NATO und Russland in Moskau und in Brüssel.

5 Die Vertragsparteien bekräftigen, dass sie einander nicht als Gegner betrachten.

Die Vertragsparteien setzen den Dialog und die Interaktion zur Verbesserung der Mechanismen zur Verhinderung von Zwischenfällen auf und über der Hohen See (vor allem im Baltikum und im Schwarzmeerraum) fort.

Antwort der NATO:

Wir sind weiterhin offen für sinnvolle Rüstungskontrollgespräche und einen Dialog mit Russland über gegenseitige Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen, unter anderem durch die folgenden Vorschläge:

9.8 Beratung über konkrete Möglichkeiten zur Verhinderung von Zwischenfällen in der Luft und auf See, um das Vertrauen wiederherzustellen und die Vorhersehbarkeit in der euro-atlantischen Region zu steigern

6 https://mid.ru/en/foreign_policy/news/1799157/?lang=de
7 Artikel 9 der russischen Vertragsentwurfs:

Dieses Übereinkommen tritt mit dem Tag in Kraft, an dem mehr als die Hälfte der Unterzeichnerstaaten beim Verwahrer ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, in denen sie ihre Zustimmung ausdrücken, durch das Übereinkommen gebunden zu sein. Für einen Staat, der seine Ratifikationsurkunde zu einem späteren Zeitpunkt hinterlegt hat, tritt dieses Abkommen mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung in Kraft.

Jede Vertragspartei dieses Übereinkommens kann durch eine an den Verwahrer gerichtete Notifikation von dem Übereinkommen zurücktreten. Dieses Abkommen tritt für die betreffende Vertragspartei [30] Tage nach Eingang der Notifikation beim Verwahrer außer Kraft.

Dieses Abkommen wurde in russischer, englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, und wird im Archiv des Verwahrers, der Regierung von …, hinterlegt.

Geschehen zu [der Stadt …] am [XX] Tag des [XX] zweitausendund [XX]”.