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Deutsche Wohnen & Co enteignen!

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Einführung

Nachdem der Berliner Senat über mehrere Jahre einen großen Bestandteil seiner Wohnungen verkauft hatte, organisierte die Kampagne “Deutsche Wohnen & Co enteignen!” eine Kampagne zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. In einem Volksentscheid stimmte die Mehrheit der Berliner und Berlinerinnen für die Vergesellschaftung dieser Konzerne. Doch nun muss ein ensprechendes Gesetz im Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Es geht um eine große Kampagne, die noch längst nicht zu Ende ist.

Inhaltsverzeichnis:


23. November 2023: Senat will neues Rechtsgutachten, dann Rahmengesetz für Vergesellschaftung

Der Tagesspiegel und die Junge Welt berichten, dass der Senat im ersten Quartal 2024 ein neues Rechtsguachten zur Vergesellschaftung einholen will, obwohl eine Expertenkommission die Rechtmäßigkeit der Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen schon geprüft und bejaht hat. Das neue Gutachten soll möglichst bis zum dritten Quartal 2024 fertig gestellt sein.

Danach will der Senat ein Rahmengesetz vorlegen, um die Grundlagen für eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen, aber auch von Unternehmen in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge zu legen. Doch ein solches Rahmengesetz ist nicht nötig. Es gibt schon einen gesetzlichen Rahmen: Art. 15 Grundgesetz. Darauf weist zu Recht die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” hin. Die Initiative plant einen zweiten Volksentscheid.

Die Stellungnahme der Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” im Wortlaut


26. September 2023: Neuer Volksentscheid angekündigt

Am 26. September 2023 gab die Initiative “Deutsche Wohnen & CO enteignen” bekannt, dass ein neuer Volksentscheid eingeleitet werden soll. Die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner stimmte in einem ersten Volksentscheid für eine Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin. Der Unterschied zu dem geplanten zweiten Volksentscheid ist der, dass in dem zweiten Volksentscheid über ein ausformuliertes und verbindliches Gesetz abgestimmt werden soll. Würde eine Mehrheit in diesem zweiten Volksentscheid für ein solches Gesetz zur Vergesellschaftung der großen Wohnungsunternehmen stimmen, wäre der Senat in weit größerem Maß rechtlich daran gebunden. Es wäre also erheblich schwerer für den Senat, sich dem zu entziehen. Die Presseerklärung der Initiaitvie hat folgenden Wortlaut:

Weiterlesen hier


Foto: Ingo Müller

28. Juni 2023: Abschlussbericht der Expertenkommission

Die noch vom vorherigen Senat eingesetzte Expertenkommission hat ihren Abschlussbericht am 28. Juni vorgelegt.

Die Zusammenfassung ist auf den Seiten 14 bis 17 des Abschlussberichts zu lesen. Hier der link zu dem vollständigen Abschlussbericht: https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/downloads/

Hier der Wortlaut der Presseerklärung der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen vom 28. Juni zu diesem Abschlussbericht.


19.Januar 2023: Die Position der Kampagne zum Thema: Was heißt Vergesellschaftung?

Die Kampagne hat eine Broschüre zum Thema Vergesellschaftung herausgegeben: “Vergesellschaftung heißt Gemeinwirtschaft – wir haben die Ideen aus unserer Broschüre “Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft” weiterentwickelt. Die Broschüre legt dar, wie gemeinwirtschaftliche Selbstverwaltung aussehen kann, was es dabei zu beachten gilt und welche Möglichkeiten die Vergesellschaftung eröffnet.”

Hier die Broschüre lesen


14. Dezember 2022: Zwischenbericht der Expertenkommssion

Nun hat also die Experstenkommission ihren ersten Bericht der Öffentlichkeit vorgelegt.

Der einstimmig beschlossene Zwischenbericht kommt zu den folgenden zwei wichtigen Ergebnissen, die die Positionen der Initiative “Deutsche Wohnen & Co enteignen” bestätigen:

1. Berlin ist zuständig

“Die Vergesellschaftung von Grund und Boden unterfällt hiernach der konkurrierenden Gesetzgebung. Der Bund hat von seiner Kompetenz bisher keinen Gebrauch gemacht. Damit besitzt das Land Berlin nach Art. 30, 70, 72 Abs. 1 GG die Kompetenz zur Regelung einer Vergesellschaftung von in Berlin belegenen Grundstücken”. Das Land Berlin ist also zuständig, Grund und Boden in Berlin zu vergesellschaften.

2. Entschädigung

Zur Höhe Entschädigung stellt die Expertenkommission fest:

Die einen vertreten die Auffassung, dass der Verkehrswert “grundsätzlich nicht den Ausgangspunkt” für eine Entschädigung bilden könne.

Andere vertreten die Auffassung, dass der Verkehrswert “den Ausgangspunkt, wenn auch nicht notwendig den Endpunkt der Überlegungen bilden müsse”. Doch dann seien die “Maßgaben des Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG maßgeblich”. “Zu diesen gehört grundsätzlich, dass Abschläge vom Verkehrswert rechtmäßig sein können.”

In jedem Fall liegt also die Entschädigung unter dem Verkehrswert.

Hier der Zwischenbericht im Wortlaut


Zur Geschichte einer Kampagne: Wem gehören die Wohnungen?

In dem folgenden Video von 11 Minuten wird beschrieben, warum die Initiative ‘Deutsche Wohnen & Co. enteignen!’ entstand und wie der Senat versuchte, mit einem Rückkauf von 14.000 Wohnungen dem Volksentscheid zur Enteignung von über 200.000 Wohnungen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Wahlberechtigten in Berlin ließen sich nicht täuschen …


Rot-rot-grünes Vergesellschaftungsgesetz steht in den Sternen

November 2021. Im Volksentscheid stimmte die Mehrheit der Berliner für die Enteignung von privaten Unternehmen, denen mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin gehören. Die zukünftige rot-rot-grüne Koalition hat beschlossen, in den ersten 100 Tagen dazu eine Kommission einzusetzen, und einen Auftrag festgelegt, den die Kommission erfüllen soll. Dieser Beschluss enthält jede Menge Sprengstoff.

Weiterlesen hier:


Volksentscheid: 57,6 Prozent für Enteignung der Wohnungskonzerne!

57,6 Prozent stimmten am Sonntag für die Enteignung der großen Wohnungskonzerne. Nur 39,8 Prozent stimmten dagegen. Abstimmen durften alle, die auch an den Abgeordnetenhauswahlen teilnehmen durften. Das waren 2, 45 Millionen Berlinerinnen und Berliner. Ein Viertel davon mußten sich an dem Volksentscheid beteiligen. Dieses Quorum war erfüllt. Die Initiative feiert ihren Erfolg und zitiert ihren Sprecher, Kalle Kunkel: ” Wir akzeptieren weder Hinhaltestrategien, noch Abfangversuche . Eine Missachtunng des Volksentscheids wäre ein politischer Skandal. Wir lassen nicht locker, bis die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen umgesetzt ist”.

Weiterlesen hier:


Mietendemo am 11.09.2021

Am 11. September 2021 gingen erstmalig Mieteninitiativen und -vereine, stadtpolitische Gruppen, Gewerkschaften und Verbände aus dem gesamten Bundesgebiet in Berlin auf die Straße, um gemeinsam einen radikalen Kurswechsel in der Mieten- und Wohnungspolitik von der zukünftigen Bundesregierung einzufordern.

Weiterlesen und Bildergalerie hier:


Video: Wohnungskonzerne vergesellschaften – um was geht es?

Zu diesem Thema lud die Kordination “9. November 1918 – Die unvollendete Revolution” am 7. September 2021 im Vorfeld der Wahlen in das ver.di-Haus, Köpenicker Straße.

Die Veranstaltung war sehr lebendig – wegen der Pandemie konnten nur 30 Personen teilnehmen. VertreterInnen der beiden großen Gewerkschaften ver.di und IG Metall haben begründet, warum sie ihre Mitglieder auffordern, mit Ja zu stimmen. Ein Vertreter der ‚Initiative Deutsche Wohnen enteignen‘ informierte über den Stand der Kampagne, ein historischer Abriss erklärte wie der Artikel 15 (Vergesellschaftung) in das Grundgesetz kam, und es wurde kurz diskutiert. Zur guten Laune trug das wunderbare Musikduo von“Incredible Herrengedeck“ bei.

Fotogalerie zur Veranstaltung hier:


Videos über diese Veranstaltung :  


A. Gesamte Dokumentation
 |  55 min: https://vimeo.com/603725097

Musik  |  The Incredible Herrengedeck

Moderation  |  Marianne Dallmer und Manfred Birkhahn

Veranstalter  |  Koordination ›Unvollendete Revolution 1918‹ / 1918unvollendet@gmx.de / 

Dokumentation  |  www.zweischritte.berlin 2021

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B. Einzelne Passagen aus dem Video:

Passagen:
1. Einführung von der Koordination ›Unvollendete Revolution 1918‹ https://vimeo.com/603725097
2. Jonas Becker, Stand der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ https://vimeo.com/603725097#t=2m42s
3. Frank Wolf, Landesbezirksleiter ver.di                                                                   
    https://vimeo.com/603725097#t=10m44s
4. Sabine Kördel, Ortsvorstand IG Metall Berlin       
    https://vimeo.com/603725097#t=14m00s
5. Dietmar Lange, Historiker: „Zur Geschichte des Artikel 15 Grundgesetz“ https://vimeo.com/603725097#t=25m18s
6. Diskussion: https://vimeo.com/603725097#t=37m25s