Faschismus, Nipperdey und Arbeitsrecht

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Hier veröffentlichen wir Beiträge, die darüber berichten, wie das deutsche Arbeitsrecht durch den Faschismus geprägt wurde

Inhaltsverzeichnis


Wer war Hans Carl Nipperdey?

Hans Carl Nipperdey

Eine empfehlenswerte Sendung des Deutschlandfunks gibt Einblick nicht nur in diese Person, sondern auch, in welchem Ausmaß das faschistische Arbeitsrecht bis heute das deutsche Arbeitsrecht prägt. Die Ankündigung dieser Sendung über Hans Carl Nipperdey hier lesen und die Sendung hier hören.

Schon während der Weimarer Republik vertrat Hans Carl Nipperdey einen “wirtschaftsfriedlichen” Kurs.

Während des Faschismus setzte er in der Akademie für Deutsches Recht die faschistische Ideologie in Recht um. Er kommentierte u.a. zusammen mit Alfred Hueck und Rolf Dietz das faschistische Arbeitsrecht AOG[1].

Dieser Kommentar erschien 1934. Da war es schon ein Jahr her, dass die Gewerkschaften zerschlagen und die Gewerkschaftshäuser besetzt worden waren. Das AOG hob das Betriebsrätegesetz – Vorläufer des heutigen Betriebsverfassungsgesetzes – und die Tarifvertragsordnung – Vorläuferin des heutigen Tarifvertragsgesetzes – auf[2].

Es war der kalte Krieg und die Restauration unter Adenauer, die Hans Carl Nipperdey in eine Position brachte, in der er das deutsche Streikrecht prägen konnte, zunächst im Streit um die rechtliche Bewertung des Zeitungsstreiks als Gutachter für den Spitzenverband der Deutschen Arbeitgeber BDA[1], dann als 1. Präsident des Bundesarbeitsgerichts. Die Illegalisierung des politischen und verbandsfreien Streiks geht auf Hans Carl Nipperdey zurück.

Während des Faschismus beteiligte er sich an der Ausarbeitung und Kommentierung faschistischen Rechts.

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Überlegungen zur “Ahnengalerie” des Bundesarbeitsgerichts

Dr. Martin Borowsky ist Richter am Landgericht Erfurt und früherer wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht. Seit Frühjahr 2019 forscht er zur NS-Belastung des Gerichts. Bei dem folgenden Beitrag handelt es sich um die erste wissenschaftliche Veröffentlichung zum Thema. Der Beitrag wurde im Dezember 2021 in “Betrifft: JUSTIZ” Nr. 148 veröffentlicht. Wir veröffentlichen diesen Beitrag mit freundlicher Genehmigung dieser Zeitschrift und des Autors.

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Faschistische Einflüsse im Betriebsverfassungsgesetz und Streikrecht

Es werden die Leitsätze der Betriebsverfassung in den verschiedenen historischen Phasen mit einander verglichen und es die Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts von 1955 zum Streikrecht unter dem Gesichtspunkt von Einflüssen aus der Zeit des Faschimsus betrachtet.

Wer sich darauf beschränken will, dass dem Kapital der Streik immer schon ein Ärgernis war und daher der Faschismus als Erklärung nicht herangezogen werden muss, übersieht, dass der Faschismus eine besonders brutale Herrschaft des Kapitals war[4], und übersieht die besondere historische Situation in der Restaurationszeit unter Adenauer, in der die Weichen für die noch heute geltenden Einschränkungen des Streikrechts gestellt wurden.

Der Kampf für ein umfassendes Streikrecht ist in Deutschland mit Blick auf die Vergangenheit, aber auch mit Blick auf die Zukunft ein antifaschistisches Programm unter der Losung “Nie wieder!”

Hier der ganze Beitrag

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