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“Kanonen und Butter – das wird nicht gehen!”

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat ein mehrjähriges Moratorium bei Sozialausgaben und Subventionen verlangt, um mehr Geld in Verteidigung investieren zu können. “Wenn es uns gelänge, mal drei Jahre mit dem auszukommen, was wir haben, dann wäre das ein ganz großer Schritt zur Konsolidierung”, sagte der FDP-Chef in der ZDF-Sendung “Maybrit Illner”[1]Tagesschau vom 23.2.2024 um 11:15 Uhr: https://www.tagesschau.de/inland/lindner-moratorium-100.html, abgerufen am 17.4.2024 um 23:35; Zeit-online vom 23.2.2024, abgerufen am 17.4.2024 um 23:37 Uhr

Dabei geht es um die Preissteigerung während dieser Zeit. Im Jahr 2023 betrug sie noch 5,9 Prozent[2]https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1046/umfrage/inflationsrate-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahr/, abgerufen 2.3.2024 um 17:07 Uhr. Im Januar 2024 2,9 Prozent[3]https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_051_611.html, abgerufen 2.3.2024 um 17:07 Uhr. Rechnet man in den nächsten drei Jahren mit jährlich 2 Prozent Preissteigerungen, wäre ein “Moratorium bei Sozialausgaben und Subventionen, um mehr Geld in Verteidigung investieren zu können” gleichbedeutend mit einer Kürzung dieser Sozialausgaben um 6 Prozent.

Clemens Fuest, der Präsident des Wirtschaftsforschungsinstituts ifo, geht davon aus, dass an Kürzungen im Sozialbereich kein Weg vorbeiführen werde: “Es gibt Untersuchungen, wie es in der Vergangenheit so war, wenn man mehr für das Militär ausgeben musste, und das Ergebnis ist ganz klar, dann wurde weniger für andere Dinge ausgegeben. Ich verstehe Ihren Wunsch, Frau Lang[4]Ricarda Lang, Parteivorsitzende von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN; sie nahm ebenfalls an der Talk-Runde mit Maybritt Illner teil, wir kürzen ja hier den Sozialstaat zusammen, aber das wird so sein. Also: Kanonen und Butter – das wäre schön, wenn das ginge, aber das ist Schlaraffenland, das geht nicht, sondern: Kanonen ohne Butter: Das heißt wir werden Einbußen haben. … Auch die Verschuldung ist ja immer nur eine Verlagerung von Lasten in die Zukunft. Das ist ja nicht ein Aus-der-Welt-schaffen von Lasten. Ich stimme Ihnen zu Herr Lindner: Je größer das Problem ist, desto wichtiger ist es, dass wir mehr produzieren; denn das ist eigentlich der einzige Weg heraus. Wenn Sie wollen, dass wir unseren Sozialstaat weiter finanzieren können, den werden wir weiter finanzieren, aber er wird halt kleiner ausfallen oder andere Dinge werden kleiner ausfallen.”[5]Clemens Fuest in der Sendung Maybritt Illner am 22 02.2024: https://www.zdf.de/politik/maybrit-illner/clemens-fuest-kanonen-und-butter-sind-schlaraffenland-maybrit-illner-22-februar-2024-100.html … Continue reading

Rudolf Hess warb 1936 für sein Rüstungsprogramm mit demselben Motto: „Wir werden zu Not auch einmal ohne Butter fertig werden, niemals aber ohne Kanonen.“[6]https://www.imi-online.de/2024/02/27/kanonen-statt-butter/, abgerufen am 2.2.2024 um 16:58 Uhr

Diese Herren reden immer von “Wir”, meinen aber nie sich selbst.

References

References
1 Tagesschau vom 23.2.2024 um 11:15 Uhr: https://www.tagesschau.de/inland/lindner-moratorium-100.html, abgerufen am 17.4.2024 um 23:35; Zeit-online vom 23.2.2024, abgerufen am 17.4.2024 um 23:37 Uhr
2 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1046/umfrage/inflationsrate-veraenderung-des-verbraucherpreisindexes-zum-vorjahr/, abgerufen 2.3.2024 um 17:07 Uhr
3 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_051_611.html, abgerufen 2.3.2024 um 17:07 Uhr
4 Ricarda Lang, Parteivorsitzende von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN; sie nahm ebenfalls an der Talk-Runde mit Maybritt Illner teil
5 Clemens Fuest in der Sendung Maybritt Illner am 22 02.2024: https://www.zdf.de/politik/maybrit-illner/clemens-fuest-kanonen-und-butter-sind-schlaraffenland-maybrit-illner-22-februar-2024-100.html abgerufen am 17.4.2024 um 23:30 Uhr; siehe auch dazu IMI: https://www.imi-online.de/2024/02/27/kanonen-statt-butter/
6 https://www.imi-online.de/2024/02/27/kanonen-statt-butter/, abgerufen am 2.2.2024 um 16:58 Uhr

Gerhard Hanloser – Geschichte und Wirkung der „Antideutschen“

Vor gut 20 Jahren, zum Irakkrieg 2003, hatte die sogenannte „antideutsche Szene“ publizistisch und aktivistisch ihren Höhepunkt. Mit dem Begriff antideutsch ist eine politische Strömung gemeint, die aus der Linken kommt. Sie hat Kernbestandteile eines emanzipatorischen und kritischen Denkens allerdings aufgegeben, befleißigt sich eines aggressiven Militarismus und sieht in der Friedensbewegung und realen antikapitalistischen Bewegungen ihren Hauptfeind. Von „den Antideutschen“ wird mittlerweile kaum geredet. Ihr Denken und Agieren ist allerdings mit einigem Erfolg in der vorherrschenden deutschen Öffentlichkeit angekommen. Auch haben einige ihrer Protagonisten diskursive Machtpositionen ergattert.

Zu den «Antideutschen» gibt es bisher keine umfassende Untersuchung. Deswegen soll dieser Sammelband als ein erster, wenngleich parteiischer Zugang vorgestellt werden, der sich dem Phänomen derjenigen Strömung widmet, die sämtliche Nahost- und Antisemitismusdebatten der vergangenen Jahre mitbestimmte und zum Teil auch dominierte.

Sie sind bekannt aus der linksradikalen Szene, als Besucherinnen wie auch Störerinnen von Veranstaltungen und Demonstrationen, die immer schwere Vorwürfe im Munde führen: Antisemitismus, Antiamerikanismus, Volksgemeinschaft oder Barbarei. In der traditionellen Linken stoßen sie bei ihren Interventionen meist auf bloßes Unverständnis; viele nehmen ihre «antideutsche Ideologie» (Robert Kurz) als kruden Mix aus abgrenzungsfixiertem Identitätswahn, bürgerlichem Wohlstandschauvinismus, blinder Israel- und US-Apologie und als «Alles-antisemitisch-außer-wir-Ressentiment» wahr. weiterlesen hier:

Am 14. April 2024 fand in den Stadtteil- & Infoladen Lunte eine interessante Veranstaltung mit Gerhard Hanloser zur Geschichte und Wirkung der “Antideutschen” statt. Eingeladen hatte hierzu die VVN-VdA.

Von dieser Veranstaltung stellen wir das Referat von Gerhard Hanloser, den Diskussionsbeitrag von Benedikt Hopmann sowie die zwei Antwortrunden von Gerhard und sein Schlusswort zur Verfügung.


Begrüßung durch Abel, Infoladen Lunte

Tonaufnahme: Ingo Müller

Begrüßung: Abel – Infoladen Lunte

Die LUNTE ist ein Stadtteil- und Infoladen in Nord-Neukölln, der seine Ursprünge in der autonomen Selbstorganisierung der 1980er Jahre hat. Die LUNTE ist ein Ort, wo diese politischen Theorien und Praxiserfahrungen diskutiert, gelebt, weiterentwickelt und umgesetzt werden. Daher prägen die Stadtteilarbeit, die Teilnahme an sozialen, ökonomischen und politischen Kämpfen, Selbstorganisation, Solidarität und die gegenseitige Hilfe maßgeblich die Strukturen der LUNTE.


Referat Gerhard Hanloser

Video: Ingo Müller

00:52 Ich möchte heute einen Zugang zu der Geschichte der Antideutschen präsentieren. 01:50 Als 1989/90 die DDR unterging 05:49 In den Anfangsjahren der 90er war die antideutsche Kritik also noch eine Form radikalisierter linker Politik 06:50 trommelten Intellektuelle aus der Linken für den Golfkrieg 1991 07:40 Anhand von drei wichtigen weiteren Protagonisten der antideutschen Szene 10:46 Halten wir fest: Antideutsche sind eine aus der Linken kommende politische Strömung 11:36 Zum Milieu, das schließlich die Linke prägen sollte wurden die Antideutschen nach dem 11.September 2001 13:35 „Warum in drei Teufels Namen war man gegen den Krieg der Amerikaner und Briten zum Sturz des faschistischen Baath-Regimes? 14:28 In dieser Zeit gab es Hardcore-Antideutsche wie die bahamas 17:32 Im zuge der Al Aqush-Intifada 2003 waren die Fronten für die antideutschen klar: Israel als selbsterklärter jüdischer Staat wird von Antisemiten angegriffen 19:43 Ein trauriger jüngerer Höhepunkt dieser Entwicklung stellte der auch in größeren Zeitungen rezipierte Szene-Streit um den Bahamas-Autoren Thomas Maul dar, 20:56 Der Sommer der Migration 2015 stellte für einen Teil des vormalig antideutschen Milieus ein Kairos dar, der Zeitmoment forderte eine Entscheidung. 22:41 Beispielhaft hervorgehoben werden soll Stefan Grigat aus Österreich, 24:16 Ging es den Marschierern durch die Institutionen in den 70ern um eine Verbreitung linker 25:09 Der ehemalige Bahamas-Autor Samuel Salzborn 27:25 Sie sind sich darin auch einig mit rechtsorientierten Israelfreunden und Verfassungsschützer.


Gerhard beantwortet die 1. Fragerunde:

Tonbearbeitung; Ingo Müller

Gerhard Hanloser beantwortet die 1. Fragerunde

00:46 Und da kann ich im Grunde an die letzte Frage anknüpfen, was bewegt diese Leute?

08:28 Ach, die Antilopen-Gang!

09:59 Ein Text, der tatsächlich sich nicht entblödet, die Massaker der Hamas so darzustellen, dass die Hamas die Nachfolge, die wirklich in einer rein linearen Nachfolge zu den Nazitätern stehen würde.


Diskussionsbeitrag Benedikt Hopmann

Benedikt Hopmann nahm in der anschließenden Diskussion dazu Stellung. Man könnte seine Stellungnahme in der Überschrift zusammenfassen: “Back to th roots”:


Gerhard beantwortet die 2. Fragerunde

Gerhard Hanloser beantwortet die 2.Fragestunde

00:00 Was du sagst, ist völlig richtig. Die 90er- Jahre waren von genau diesen Fragen geprägt. Es gab natürlich auch immer wieder Vorstöße, was die Vergangenheitspolitik anbelangt.

01:19 Die Frage, und das berührt glaube ich den Begriff des Antifaschismus, also es gab ja im Grunde schon relativ früh, wenn wir jetzt kommunistische Faschismusanalysen uns angucken, gab es ja schon relativ früh Versuche, den, ich spreche mal von einem Massenkonsens, diesen Massenkonsens, den es teilweise gab, zu analysieren.

02:18 Man darf nicht vergessen, der Nazismus war ja etwas anderes als eine Diktatur, sondern eben Faschismus macht im Grunde diesen Bewegungscharakter aus.

03:08 Und was du geschildert hast, dass eben auch normale deutsche Soldaten begeistert beim Morden an der Ostfront dabei waren, ist einfach Fakt. 04:15 Ein Antifaschist, der nur Antifaschist ist, ist kein Antifaschist. Was heißt das?


Diskussionsbeitrag Abel


Gerhard beantwortet die 3. Fragerunde und Schlußwort

Bearbeitung: Ingo Müller

Gerhard beantwortet die 3. Fragerunde und Gleichzeitig Schlusswort.

00:00 Also zum Schluss, oh, dann bin ich jetzt gefordert, das alles zusammenzubinden, das ist natürlich schwierig mit Tokotronik und Wertkritik und Imperialismus und Antifa, also das ist ein bisschen schwierig.

03:18 Es hat vielleicht so ein bisschen was von einer jugendlich-subkulturellen Szene- Selbstpositionierung, und da waren die Antideutschen tatsächlich irgendwie auch führend und die konnten da auch Leute Angebote machen

10:16 Der Hauptfeind steht im eigenen Land. Und nie wiederkriegstüchtig. Der alte Antimilitarismus eines Karl Liebknecht und auch anderen. Für mich ist auch gerne der Antimilitarismus der Anarchisten.

11:16 Danksagung an Gerhard


Esther Bejarano in: “Zeit der Verleumder”

Esther Bejarano und Konstantin Wecker, 2019, Foto: Ingo Müller

Esther Bejarano:

“Was Adolf Hitler und die Nationalsozialisten dem jüdischen Volk angetan haben, – Vernichtung von sechs Millionen Menschen, Holocaust -, darf nicht die Rechtfertigung Israels für die Diskriminierung des palästinensischen Volkes sein. …

Ich habe nicht das Vernichtungslager Auschwitz, das KZ Ravensbrück und den Todesmarsch überlebt, um von sogenannten Antideutschen und Konsorten als Antisemitin beschimpft zu werden.” (Esther Bejarano in dem Video “Zeit der Verleummder”, siehe unten, ab 1:36:58 ff.)

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Esther Bejarano: Appell an die Künstler 2019

Esther Bejarano in einem Appell im Jahr 2019: “Unsere Politiker lassen zu, dass mit Waffen gehandelt wird, dass Waffen in Länder verkauft werden, in denen der Krieg wütet. Mit Waffenhandel wird viel Geld verdient. Aber wer denkt an die vielen Menschen, die mit diesen Waffen getötet werden? Ich möchte aufschreien wegen solcher Unmenschlichkeit”

Video: Ingo Müller, 2019

Gastbeitrag von E. M.

Bei der Veranstaltung am 14.04.2024 in der Lunte in Neukölln hatten wir Gerhard Hanloser (Publizist aus Freiburg) eingeladen, der über die Antideutschen deren Entstehung und Geschichte referierte. Die Veranstaltung war sehr gut besucht, selbst vor der Tür standen noch Leute um seinem Vortrag zu lauschen. Was ihm mit seiner kraftvollen, lebendigen Stimme gut gelang. ( Anm. I. M. sehe Bild Links, Zuschauer vor der Tür mit neugierenden Blicke. Foto: Ingo Müller)

Erfreulich war auch, mit diesem Thema auch junge Menschen erreicht zu haben, die am Ende sehr gute und interessierte Fragen stellten.

Gerhard Hanloser hat hierzu auch ein Buch geschrieben „ sie waren die antideutschesten der Antideutschen“(Unrast, 2004 – 292 Seiten)


Weitere Buchvorstellungen

Die andere Querfront
Skizzen des antideutschen Betrugs

»Weder taugen die Antideutschen als Kritikerinnen deutscher Verhältnisse, noch ist von ihnen irgendein kluger Gedanke zu erhaschen oder eine Theorie über die hiesigen oder gar internationalen Entwicklungen; schon gar nicht über den Antisemitismus, den sie laufend beschwören. Sie sind mittlerweile Bestandteil eines politische Lager übergreifenden, Bürger- wie Staatenkriege bejahenden Blocks, der jeglicher Emanzipation, jeglichem Aufbruch, ja selbst der Verhinderung des Schlimmsten, das heißt einer autoritär-rechten Formierung von Gesellschaft und Staat, entgegensteht.« – Aus dem Vorwort Weiterlesen hier:

Krise und Antisemitismus
Eine Geschichte in drei Stationen von der Gründerzeit über die Weltwirtschaftskrise bis heute

Das Buch beschreibt auf dem Hintergrund der Marxschen Krisentheorie die großen Kriseneinbrüche und die in ihnen auftretende Wirkungsmächtigkeit des Antisemitismus. Eine besondere Rolle spielt hier die Behandlung und Wahrnehmung des Geldes in der Krise. Geld wird hier nicht nur als “ökonomische” Größe, sondern als die zentrale Bezugsgröße im Kapitalismus angesehen, die die gesellschaftlichen Verhältnisse fetischisiert und zu antisemitischen Ideologien einlädt. Anhand von drei Fallstudien wird dieser Zusammenhang aufgezeigt: die Gründerkrise 1873, in deren Verlauf moderne antisemitische Parteien und Agitatoren zum ersten Mal in Deutschland die Börse mit dem Judentum gleichsetzten, die Weltwirtschaftskrise 1929 und die nationalsozialistische Antwort darauf, sowie die heutige Zeit der krisenhaften “New Economy”. Weiterlesen hier:

“Wir klagen an” – Resolution des Palästina Kongress 2024

Berlin, den 14. April 2024

Die Palästinenser:innen erleiden einen Völkermord.

Israel vernichtet Gaza und seine Bevölkerung. Mehr als 40‘000 Palästinenser:innen wurden bis Ende März durch das israelische Militär getötet. In Gaza starben seit Oktober 2023 mehr Kinder als in allen weltweiten Konflikten von 2019 bis 2022. Fast alle Bewohner:innen Gazas wurden aus ihren Wohnorten vertrieben. Mehr als eine Million Menschen leiden an schwerem Hunger. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser und Medizin ist unterbrochen. Infrastruktur, Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Verwaltungsgebäude und Wohnblocks wurden zerbombt.

Die Ermordung Zehntausender und die Vertreibung Hunderttausender konstituieren einen Genozid. Die israelische Kriegsführung zielt auf die Zerstörung der palästinensischen Nation und darauf, deren mit der Nakba 1948 begonnene Vertreibung aus Palästina zu vollenden und zur Flucht nach Ägypten oder in andere Länder zu zwingen.

Die Bundesregierung leistet Beihilfe zum Völkermord.

Deutschland ist der zweitwichtigste Waffenlieferant für den Genozid. Seit Oktober 2023 verzehnfachte der Bundessicherheitsrat bestehend aus Olaf Scholz, Wolfgang Schmidt, Annalena Baerbock, Boris Pistorius, Christian Lindner, Nancy Faeser, Marco Buschmann, Robert Habeck und Svenja Schulze, sowie seinen Beisitzern Carsten Breuer, Dörte Dinger, Steffen Hebestreit und Günter Sautter die Waffenlieferungen an Israel.

Deutschland leugnet den Genozid. Nach der Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes, der Anzeichen für genozidale Bestrebungen seitens des israelischen Staates sah, war es Vizekanzler Robert Habeck, der erklärte, dass der Vorwurf des Völkermordes „jeglicher Grundlage entbehre“. Die Mehrheit der privaten und öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender, als auch deutscher Zeitungen beteiligt sich an einer Desinformationskampagne.

Deutschland unterstützt die genozidale Hungerpolitik der israelischen Regierung. Während sich bereits im Januar 2024 die Hungersnot in Gaza ausbreitete, erklärte die Ministerin für Zusammenarbeit Svenja Schulze, die humanitäre Unterstützung Deutschlands an die Palästinenser:innen und die UNRWA einzustellen. Die westliche „Notversorgung“ durch eine Luftbrücke und auf dem Seeweg fungieren letztlich als humanitäre Flankendeckung für den Krieg.

Die Versammlungsfreiheit, die Organisationsfreiheit, die Freiheit von Presse und Wissenschaft werden eingeschränkt, um Proteste für einen Waffenstillstand zum Schweigen zu bringen. Dies geschieht durch Verordnungen der Innenminister. Es geschieht auch mit der Unterstützung regionaler und lokaler Politiker:innen, sowie der bereitwilligen Ausführung deutscher Polizist:innen und Verwaltungsbeamt:innen. Dass viele dieser Verordnungen „legal“ sind, zeigt, wie groß der repressive und antidemokratische Spielraum in Deutschland bereits seit Jahrzehnten ist. Heute werden Gesetze in Bundes- und Landesparlamenten debattiert, die fundamentale demokratische Rechte für jede und jeden dauerhaft und tiefgreifend einschränken werden.

Nie Wieder für alle.

Der Genozid in Gaza stellt daher ähnlich wie der Vietnam Krieg eine Zäsur in Deutschland dar. Die Regierung unterstützt schamlos und vor der Weltöffentlichkeit einen Völkermord. Der Lärm der Bombardements in Palästina wird nur durch das Verharmlosen, ja das vielfach dröhnende Schweigen zu den Kriegsverbrechen übertroffen. Deutsche Politiker:innen bemühen eine zynische Neuinterpretation der Geschichte und rechtfertigen im Namen des „Nie Wieder“ ihre Unterstützung eines Genozids.

Wer mit der Tötung von israelischen Zivilist:innen am 07. Oktober die Zerstörung und Ermordung der gesamten palästinensischen Zivilisation in Gaza rechtfertigt, begräbt auch jeden Anspruch auf Menschlichkeit und Demokratie. Die deutsche Regierung versucht diesen Genozid mit dem Recht auf „Selbstverteidigung“ zu rechtfertigen. Gleichzeitig spricht sie allerdings den Palästinenser:innen, die seit 76 Jahren Entrechtung und Vertreibung erleben, jedwedes Recht ab. Diese werden vielmehr rassistisch diffamiert, Protest wird unter den Generalverdacht des „importierten Antisemitismus“ gestellt. Hinter dieser Hetze und Diffamierung steht ähnlich wie zu Zeiten des Vietnam-Kriegs kalte geo-strategische Berechnung, insbesondere des deutschen und US-amerikanischen Imperialismus. In solchen Berechnungen gelten nicht alle Menschenleben gleichviel. Wir stellen uns gegen diese Entmenschlichung und die hinter ihnen stehenden Interessen.

Widerstand ist gerechtfertigt.

Wir, die Teilnehmer:innen des Palästina Kongresses erklären unseren Widerstand gegen diese aggressive und verbrecherische Politik. Wir verpflichten uns, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um die Vollendung des palästinensischen Genozids und damit eines weiteren Genozids unter deutscher Beihilfe zu verhindern.

Wir erklären, die Namen der Verantwortlichen deutschen Entscheidungsträger:innen nie zu vergessen. Ihre Schuld ist nicht reinzuwaschen. Heute klagen wir sie moralisch an. Doch wir werden nie ruhen, bis sie zur Rechenschaft gezogen wurden.

Wir wissen, dass eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Waffenlieferungen an Israel und die Kriegstreiberei der Regierung ablehnt. Trotz Lügen, Diffamierung und Hetze wird mehr und mehr Menschen bewusst, dass die Politik der deutschen Regierung zum Völkermord und zur Vertreibung von Millionen Menschen fu?hrt. Wir wenden uns an diese Menschen, unsere Kolleg:innen, Nachbar:innen, Mitschüler:innen: Erheben wir uns gemeinsam, damit der Genozid gestoppt wird, damit die Menschen Gazas, die Menschen Palästinas leben können. Durchbrecht gemeinsam mit uns das Schweigen und erhebt diese Forderungen. Schließt euch unserer Bewegung gegen Genozid und Krieg an.

Vereinen wir unsere Kräfte mit den Palästinenerser:innen, die für ihre Freiheit kämpfen und mit der internationalen Bewegung gegen den Genozid. Schließen wir uns Millionen von Menschen an, die weltweit auf die Straße gehen, um ihre Regierungen unter Druck zu setzen. Vereinen wir unsere Kräfte mit den Protesten von Arbeiter:innen in Katalonien, Italien, Belgien und Indien, die sich geweigert haben, an Flughäfen und Häfen Kriegsgeräte zu beladen. Vereinen wir unsere Kräfte mit den Aktivist:innen, die in England Blockaden und Besetzungsaktionen gegen die britische und israelische Rüstungsindustrie organisiert haben.

Unser Kampf für die Lebenden, für die Befreiung und Selbstbestimmung Palästinas!

  • Sofortiger Waffenstillstand, sofortiger Rückzug der israelischen Armee · Vollständige Aufarbeitung aller begangener Kriegsverbrechen.
  • Sofortige Aufhebung jeglicher Beschränkungen humanitärer Hilfe nach Gaza und die volle Ausfinanzierung der UNRWA.
  • Sofortige Öffnung aller Grenzübergänge von Rafah bis Allenby. Reißt die Apartheidsmauern ein.
  • Vollständige Reparationen Israels, Deutschlands und weiterer Verbündeter an das palästinensische Volk.
  • Sofortige Einstellung jeglicher militärischer, diplomatischer und wirtschaftlicher Unterstützung Israels durch den deutschen Staat sowie ein umfassendes Militärembargo.
  • Sofortiger Rückzug der Bundeswehr, der US-Armee und aller NATO-Truppen aus dem Roten Meer und dem Nahen Osten! Nein zu Aufrüstung und Sondervermögen der Bundeswehr für den Krieg!
  • Nein zu der Verwendung der zionistischen IHRA-Definition durch jegliche Institutionen oder staatliche Behörden, nein zur Legitimierung des Genozids im Schulunterricht. Stoppt die Exmatrikulation von Studierenden und Entlassungen von Lohnabhängigen, die sich mit Palästina solidarisieren!
  • Schluss mit der Kriminalisierung und Repressionen der Palästina-Solidaritätsbewegung in Deutschland. Sofortiger Stopp jeder Kriminalisierung palästinensischer Organisationen und Individuen sowie aller Abschiebungen. Öffnung der Grenzen und Aufnahme aller Geflüchteten bei vollem Recht auf Wohnen, Bildung und Arbeit.
  • Durchsetzung des Rückkehrrechts der palästinensischen Geflüchteten sowie Ende des seit über 76 Jahren andauernden zionistischen Siedlerkolonialismus und ethnischer Säuberung des gesamten besetzten Palästinas.

Wir rufen dazu auf, diese Forderungen in Vereinen, Parteigliederungen, Gewerkschaften, Betriebsversammlungen, Studierenden- und Schüler:innenvertretungen, in Kollektiven und Clubs einzubringen, zu diskutieren und zu unterstützen.

Denn die Verantwortung liegt bei uns. Zur Verwirklichung dieser Ziele rufen wir zu einer breiten Kampagne von Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen den israelischen Staat in Deutschland auf. Wir fordern die Offenlegung aller Geschäftsbeziehungen und Verträge deutscher Unternehmen mit Israel!

Wir rufen Gewerkschaften, Beschäftigte und die Bevölkerung dazu auf, Waffenlieferungen aus Deutschland zu stoppen. Wir fordern die Gewerkschaften auf, dem Aufruf ihrer palästinensischen Schwesterorganisationen zu folgen und eine international koordinierte Kampagne gegen das Morden zu organisieren. Jegliche Rechtfertigung und Unterstützung des Genozids in jedweder Form sind durch Streiks, Blockaden, Besetzungen oder zivilen Ungehorsam zu stoppen.

Beteiligt euch an der bundesweiten Aktionswoche vom 15.-22. April anlässlich des Tages der palästinensischen Gefangenen. Heute hält der israelische Staat weit über 10’000 palästinensische Menschen, darunter viele Minderjährige, im Verstoß gegen internationales Recht und Kriegsrecht als Geiseln.

Mobilisiert und organisiert gemeinsam mit uns zentrale Großdemonstrationen am 15. und 18. Mai in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main und weiteren Städten. Wir rufen euch auf, die europaweite Nakba-Demonstration am 19. Mai in Brüssel zu unterstützen. Lasst uns anlässlich des 76. Jahrestages der Nakba, der Vertreibung des palästinensischen Volkes aus ihren Heimstätten und Dörfern, bundesweit und international koordiniert ein Zeichen gegen Genozid, Vertreibung und Spaltung setzen.

Denn wir, palästinensische und jüdische, deutsche und internationale Stimmen wissen: Frieden kann es nur auf Basis von Gleichheit und Gerechtigkeit herrschen, nur wenn die Unterdrückung der Palästinenser:innen voll und ganz beendet ist. Wir kämpfen für ein Ende des zionistischen Siedlerkolonialismus und seiner Apartheidpolitik vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer, einschließlich des Rückkehrrechts aller palästinensischen Geflüchteten.

You can sign the resolution here! Den Beschluss können Sie hier unterschreiben!

13.04.2024 Kundgebung und Demozug gegen des Verbotes des Palästina-Kongress – Foto- und Videoimpressionen


Videoimpressionen

Diese Aufnahmen entstanden während der Kundgebung zum Verbot des Palästina-Kongress am Berliner Neptunbrunnen. Musikalische Unterstützung durch Karl Nümmes-Straßenband am 13.04.2024

Video: Ingo Müller, 13.04.2024,


Demozug

In diesem 8-Minütigen Video könnt Ihr den gesamten Demozug der Kundgebung gegen dem Verbot des Palästina-Kongress sehen. Mein Standpunkt ist hier “Unter den Linden” Nr. 3

Video: Ingo Müller, 13.04.2024

Kurzvideo aufgenommen mit Handy, Mein Standpunkt ist hier “Unter den Linden” Nr. 3

Video: Ingo Müller, 13.04.2024


Fotogalerie

Beschluss des IGH in Den Haag vom 28. März 2024


ANWENDUNG DES ÜBEREINKOMMENS ZUR PRÄVENTION UND STRAFVERFOLGUNG DES VERBRECHENS DES VÖLKERMORDES IM GAZA-STREIFEN
(SÜDAFRIKA/ISRAEL)

29. März

BESCHLUSS

INHALTSVERZEICHNIS
CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS 1-10
I. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN 11-23
II. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANORDNUNG EINSTWEILIGER MASSNAHMEN 24-40
III. SCHLUSSFOLGERUNG UND ZU TREFFENDE MASSNAHMEN 41-49
OPERATIVE KLAUSEL 51

INTERNATIONALER GERICHTSHOF
JAHR 2024

  1. März 2024
    ANWENDUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DIE VERHÜTUNG UND STRAFVERFOLGUNG DES VERBRECHENS DES VÖLKERMORDES IM GAZA-STREIFEN
    (SÜDAFRIKA/ISRAEL)
    ANTRAG AUF ABÄNDERUNG DES BESCHLUSSES VOM 26. JANUAR 2024 ZUR FESTLEGUNG VORLÄUFIGER MASSNAHMEN
    ANORDNUNG
    Anwesend: Präsident SALAM ; Vizepräsident SEBUTINDE ; Richter TOMKA, ABRAHAM, YUSUF, XUE , BHANDARI , IWASAWA, NOLTE , CHARLESWORTH, BRANT, GÓMEZ ROBLEDO, CLEVELAND, AURESCU, TLADI ; Richterin ad hoc BARAK; Kanzler GAUTIER.
    Der Internationale Gerichtshof, In der oben genannten Zusammensetzung, nach Beratung, gestützt auf Artikel 41 der Satzung des Gerichtshofs und Artikel 76 der Verfahrensordnung, erlässt den folgenden Beschluss:
  1. Am 29. Dezember 2023 hat die Republik Südafrika (im folgenden “Südafrika” genannt) bei der Kanzlei des Gerichtshofes der Kanzlei des Gerichtshofs eine Klage gegen den Staat Israel (im Folgenden “Israel”) wegen angeblicher Verstöße gegen die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gaza-Streifen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (im Folgenden die “Völkermordkonvention” oder die “Konvention”).
  2. Mit seiner Klage versucht Südafrika, die Zuständigkeit des Gerichtshofs auf Artikel 36, Absatz 1 des Statuts des Gerichtshofs und auf Artikel IX der Völkermordkonvention zu stützen.
  3. Die Klageschrift enthielt einen Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen, der unter Bezugnahme auf Artikel 41 der Satzung und auf die Artikel 73, 74 und 75 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes.
  4. Da dem Gericht zum Zeitpunkt der Einreichung der Klageschrift kein Richter mit der Staatsangehörigkeit einer der Parteien gehörte, hat jede Partei von ihrem Recht nach Artikel 31 der Satzung, einen Richter ad hoc zu wählen, der in der Rechtssache tätig wird. Südafrika wählte Herrn Dikgang Ernest Moseneke und Israel wählte Herrn Aharon Barak. Nach der Wahl des Richters Dire T. T. zum Mitglied des Gerichtshofs mit Wirkung vom 6. Februar 2024 zum Richter Dire Tladi, einem südafrikanischen Staatsangehörigen, ist Herr Moseneke nicht mehr als Ad-hoc-Richter in der
    der Rechtssache gemäß Artikel 35 Absatz 6 der Verfahrensordnung.
  5. Nach Anhörung der Parteien hat der Gerichtshof mit Beschluss vom 26. Januar 2024 folgende Maßnahmen erlassen vorläufige Maßnahmen:
    “(1) Der Staat Israel wird in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dem Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes in Bezug auf die Palästinenser in Gaza alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Begehung von alle in den Anwendungsbereich von Artikel II dieser Konvention fallenden Handlungen zu verhindern, insbesondere:
    (a) die Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
    (b) die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden bei Mitgliedern der Gruppe;
    (c) die vorsätzliche Zufügung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die deren physische Zerstörung der Gruppe ganz oder teilweise herbeizuführen, und
    (d) die Verhängung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern;
    (2) Der Staat Israel stellt mit sofortiger Wirkung sicher, dass sein Militär keine der in Punkt 1 beschriebenen Handlungen begeht;
    (3) Der Staat Israel ergreift alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zur Verhinderung und die direkte und öffentliche Aufforderung zum Völkermord an Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen zu verhindern und zu bestrafen;
    (4) Der Staat Israel ergreift sofortige und wirksame Maßnahmen, um die Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe, um die widrigen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen zu begegnen;
    (5) Der Staat Israel ergreift wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Zerstörung und Beweise zu verhindern und zu sichern, die sich auf Anschuldigungen von Handlungen beziehen, die in den Geltungsbereich von Artikel II und Artikel III der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechen des Völkermordes an Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen;
    (6) Der Staat Israel wird dem Gerichtshof einen Bericht über alle Maßnahmen vorlegen, die er ergriffen hat, um diesem Beschluss Wirkung zu verleihen, und zwar innerhalb eines Monats nach dem Datum dieses Beschlusses.
  6. In einer Mitteilung vom 12. Februar 2024 forderte Südafrika unter Bezugnahme auf “die sich entwickelnden Umstände in Rafah” und forderte den Gerichtshof auf, dringend seine Befugnis nach Artikel 75, Absatz 1 der Geschäftsordnung des Gerichtshofs auszuüben. Mit Schreiben vom 15. Februar 2024 übermittelte Israel seine Bemerkungen zu der Mitteilung Südafrikas.
  7. Mit Schreiben vom 16. Februar 2024 übermittelte der Kanzler den Parteien die folgende Entscheidung des Gerichtshofs Entscheidung des Gerichtshofs als Antwort auf die Mitteilung Südafrikas:
    “Der Gerichtshof stellt fest, dass die jüngsten Entwicklungen im Gazastreifen und insbesondere in Rafah das, was bereits ein humanitärer Alptraum ist, exponentiell verstärkt verschlimmert haben, wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen erklärte (Bemerkungen vor der Generalversammlung zu den Prioritäten für 2024 (7. Feb. 2024)).
    Diese gefährliche Situation erfordert die sofortige und wirksame Umsetzung der vorläufigen Maßnahmen, die der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 festgelegt hat und die im gesamten Gazastreifen, einschließlich Rafah, gelten. Der Gerichtshof verlangt nicht die Anordnung weiterer vorläufiger Maßnahmen.
    Der Gerichtshof unterstreicht, dass der Staat Israel weiterhin verpflichtet ist, seine seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und dem genannten Erlass in vollem Umfang zu erfüllen, unter anderem durch die Sicherheit der Palästinenser im Gaza-Streifen zu gewährleisten”.
  8. Am 26. Februar 2024 legte Israel innerhalb der dafür vorgesehenen Frist einen Bericht vor über alle Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Anordnung des Gerichts über vorläufige Maßnahme vom 26. Januar 2024 gemäß Paragraph 86, Absatz 6, durchzuführen. Südafrika hat seine Bemerkungen zu diesem Bericht am 11. März 2024 abgegeben.
  9. Am 6. März 2024 ersuchte Südafrika den Gerichtshof, “weitere einstweilige Maßnahmen anzugeben und/oder seine am 26. Januar 2024 mitgeteilten vorläufigen Maßnahmen zu ändern”, und zwar unter Bezugnahme auf Artikel 41 der Satzung des Gerichtshofs sowie auf Artikel 75 Absätze 1 und 3 und Artikel 76 der Gerichtsordnung (im Folgenden der “Antrag vom 6. März 2024”). Der stellvertretende Kanzler übermittelte unverzüglich der Regierung Israels eine Kopie des Antrags Südafrikas. Später teilte der Kanzler dem Beklagten mit, dass der 15. März 2024 als Frist festgelegt worden sei, innerhalb derer er sich zu diesem Antrag schriftlich äußern könne.
  10. Am 15. März 2024 übermittelte Israel seine schriftliche Stellungnahme zu dem Antrag vom 6. März 2024.
    • I. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN
  11. Südafrika beantragt die “Angabe, Klärung und/oder Änderung” der vorläufigen Maßnahmen in folgendem Wortlaut:
    “1. alle Konfliktteilnehmer müssen sicherstellen, daß alle Kämpfe und Feindseligkeiten sofort eingestellt werden und alle Geiseln und Gefangenen unverzüglich freigelassen werden. 2. Alle Vertragsparteien des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes Verbrechens des Völkermordes müssen unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um allen ihren Verpflichtungen aus der Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes Völkermordes erfüllen. 3. Alle Vertragsparteien des Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes müssen sich unverzüglich jeder Handlung enthalten, insbesondere jeder bewaffneten Aktion oder deren Unterstützung, die das Recht der Palästinenser in Gaza auf Schutz vor Völkermord und damit zusammenhängende verbotene Handlungen verletzen, oder andere Rechte in Bezug auf das Urteil des Gerichtshofs in dieser Rechtssache beeinträchtigen oder die Streitigkeit vor dem Gerichtshof verschlimmern oder den Rechtsstreit vor dem Gerichtshof verschlimmern oder ausweiten oder seine Beilegung erschweren könnte. 4. Der Staat Israel ergreift sofortige und wirksame Maßnahmen, um die Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienste und humanitärer Hilfe, um Hungersnot und die widrigen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen zu bekämpfen, indem er:
    (a) die militärischen Operationen in Gaza sofort aussetzt;
    (b) seine Blockade des Gazastreifens aufhebt;
    (c) alle anderen bestehenden Maßnahmen und Praktiken aufhebt, die direkt oder indirekt den Zugang der Palästinenser im Gazastreifen zu humanitärer Hilfe und Grundversorgung behindern; und
    (d) die Bereitstellung von angemessenen und ausreichenden Nahrungsmitteln, Wasser, Brennstoff, Unterkünften, Kleidung, Hygiene- und Sanitärbedarf sowie medizinische Hilfe gewährleistet, einschließlich medizinische Versorgung und Unterstützung. 5. Der Staat Israel legt dem Gerichtshof einen offenen Bericht über alle Maßnahmen vor, die ergriffen wurden, um alle bisher vom Gerichtshof angeordneten vorläufigen Maßnahmen in Kraft zu setzen, undzwar innerhalb eines Monat ab dem Datum dieses Beschlusses.”
  12. Israel bittet in seiner schriftlichen Erklärungen den Gerichtshof, den Antrag Südafrikas vom 6. März 2024 abzulehnen und keine weiteren vorläufigen Maßnahmen anzuordnen.
  13. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass der Antrag Südafrikas vom 6. März 2024 ein Antrag auf Änderung des Beschlusses vom 26. Januar 2024 ist. Aus diesem Grund muss der Gerichtshof prüfen, ob die Voraussetzungen des Art. 76 Abs. 1 der Verfahrensordnung erfüllt sind. Dieser Absatz lautet wie folgt:
    “Auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen kann der Gerichtshof jederzeit auf Antrag einer Partei vor der endgültigen Entscheidung in der Hauptsache eine Entscheidung über einstweilige Maßnahmen aufheben oder abändern, wenn nach seiner Auffassung der Sachlage eine solche Aufhebung oder Abänderung rechtfertigt.”
  14. Das Gericht hat daher zunächst zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Angaben der Parteien über die derzeitige Situation Grund zu der Annahme besteht, dass die Situation, die die Einführung bestimmter vorläufiger Maßnahmen im Januar 2024 rechtfertigte, sich seitdem geändert hat. Bei der Prüfung des vorliegenden Antrags wird das Gericht sowohl die Lage berücksichtigen,die zum Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses vom 26. Januar 2024 bestand, als auch alle seither eingetretenen Änderungen dieser Situation, wie von Südafrika behauptet. Stellt der Gerichtshof fest, dass sich die Lage seit dem Erlass seines früheren Beschlusses geändert hat, muss er prüfen, ob eine solche Änderung eine eine Änderung seiner Entscheidung über die einstweiligen Maßnahmen rechtfertigt. Eine solche Änderung wäre nur dann angebracht, wenn die neue Lage ihrerseits die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfordern würde, d. h. wenn die allgemeinen Voraussetzungen des Artikels 41 der Satzung des Gerichtshofs auch in diesem Fall erfüllt wären (Anwendung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung (Armenien gegen Aserbaidschan), Antrag auf Änderung des Beschlusses über die vorläufigen Maßnahmen vom 7. Dezember 2021, Beschluss vom Oktober 2022, I.C.J. Reports 2022 (II), S. 581, para. 12).
  15. Der Gerichtshof wird also zunächst feststellen, ob eine Änderung der Lage eingetreten ist, die die in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 genannten Maßnahmen rechtfertigte.
  16. Südafrika erklärt, dass sein Antrag vom 6. März 2024 gerechtfertigt ist durch den “schrecklichen Hungertod von palästinensischen Kindern, einschließlich Säuglingen, ausgelöst durch Israels vorsätzliche Handlungen und Unterlassungen . . einschließlich Israels konzertierte Versuche seit Januar 2024, um die Streichung der Mittel für [das Hilfswerk der Vereinten Nationen Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA)] durchzusetzen, und Israels Angriffe auf hungernde Palästinenser, die versuchen, Zugang zu der extrem begrenzte humanitäre Hilfe zu bekommen, die Israel für den nördlichen Gazastreifen zulässt”. Nach Ansicht des Klägers stellen diese Entwicklungen, insbesondere die weit verbreitete Hungersnot, eine
    eine “Veränderung der Lage in Gaza” im Sinne von Artikel 76 der Gerichtsordnung dar.
  17. Israel weist “auf das Schärfste” die Behauptungen Südafrikas zurück, dass die Hungersnöte in Gaza eine direkte Folge seiner vorsätzlichen Handlungen und Unterlassungen seien. Es erklärt, dass die bewaffneten Feindseligkeiten in Gaza am 26. Januar 2024 im Gange waren und immer noch andauern. Außerdem, so die Beklagte, hatten dem Gericht in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 bereits die von Südafrika eingebrachten Materialien in Bezug auf die Ernährungsunsicherheit in Gaza vorgelegt hatte. Folglich hat sich nach Israels Ansicht, “die schwierige und tragische Situation im Gazastreifen in den letzten Wochen, auf die der Gerichtshof seine Erwägungen, auf die der Gerichtshof seine ursprüngliche Entscheidung über vorläufige Maßnahmen gestützt hat, nicht geändert”.
  18. Der Gerichtshof erinnert daran, dass er in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 zu dem Schluss kam, dass die Zivilbevölkerung im Gazastreifen extrem verwundbar war, und stellte fest, dass viele Palästinenser im Gazastreifen “keinen Zugang zu den grundlegendsten Nahrungsmitteln, Trinkwasser, Strom, lebenswichtigen Medikamenten oder Heizung” hatten (Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, para. 70). In seiner Entscheidung, die den Parteien mit Schreiben vom 16. Februar 2024 mitgeteilt wurde, stellte das Gericht unter Berufung auf den Generalsekretär der Vereinten Nationen fest, dass die Entwicklungen im Gazastreifen und insbesondere in Rafah “einen bereits bestehenden humanitären Alptraum mit unsäglichen
    regionalen Folgen” darstellen (siehe Ziffer 7 oben). Der Gerichtshof stellt mit Bedauern fest, dass sich seither die katastrophalen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gaza-Streifen weiter verschlechtert haben, insbesondere in Anbetracht des anhaltenden und weit verbreiteten Mangels an Nahrungsmitteln und anderen lebensnotwendigen Gütern, den die Palästinenser im Gazastreifen erleiden mussten.
  19. Der Gerichtshof nimmt zur Kenntnis, dass am 18. März 2024 ein aktualisierter Bericht über die unsichere Ernährungslage im Gazastreifen der Integrated Food Security Phase Classification Global Initiative (IPC Global Initiative) herausgegeben wurde, einer Initiative), einer globalen Partnerschaft von Organisationen, zu denen unter anderem das Welternährungsprogramm (WFP), die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und die Weltgesundheitsorganisation Organisation (WHO) gehören. In diesem Bericht heißt es:
    “Die im Dezember 2023 durchgeführte IPC-Analyse zur akuten Ernährungsunsicherheit warnte vor vor dem Risiko, dass bis Ende Mai 2024 eine Hungersnot eintreten könnte, wenn eine sofortige Beendigung der Einstellung der Feindseligkeiten und ein dauerhafter Zugang zur Versorgung der Bevölkerung nicht stattfinden würden. Seitdem sind die zur Verhinderung einer Hungersnot erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt, und die neuesten Erkenntnisse bestätigen, dass die Hungersnot in den den nördlichen Gouvernoraten unmittelbar bevorsteht und voraussichtlich zwischen Mitte März und Mai 2024 eintreten wird.” (IPC Global Initiative, “Special Brief: the Gaza Strip”, 18. März 2024.)
  20. Der Gerichtshof stellt außerdem fest, dass das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) am 15. März 2024 (UNICEF) berichtete, dass 31 Prozent der Kinder unter 2 Jahren im nördlichen Gazastreifen an akuter Unterernährung litten, “eine erschütternde Eskalation gegenüber 15,6 Prozent im Januar”, und warnte, dass sich die Unterernährung bei Kindern schnell ausbreitet und im Gazastreifen aufgrund der weitreichenden Auswirkungen des Krieges und der anhaltenden Beschränkungen für Hilfslieferungen ein verheerendes und beispielloses Ausmaß erreicht.
    (UNICEF, “Akute Unterernährung hat sich innerhalb eines Monats im Norden des Gazastreifens verdoppelt: UNICEF”, Presseerklärung, 15. März 2024).
  21. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Palästinenser im Gazastreifen nicht mehr nur von einer Hungersnot bedroht sind, wie in der Verfügung vom 26. Januar 2024 festgestellt wurde, sondern dass die Hungersnot bereits begonnen hat, da mindestens 31 Menschen, darunter 27 Kinder, nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung der humanitären Hilfe bereits an Unterernährung und Dehydrierung gestorben sind. (Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) (OCHA, “Hostilities in the Gaza Strip und Israel – berichtete Auswirkungen, Tag 169”, 25. März 2024).
  22. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass die oben genannten Entwicklungen, die außergewöhnlich schwerwiegend sind eine Änderung der Lage im Sinne des Artikels 76 der Verfahrensordnung darstellen.
  23. Der gerichtshof ist ferner der Ansicht, dass die im Beschluss vom 26. Januar 2024 genannten vorläufigen Maßnahmenden den oben geannten Änderungen, die sich aus der oben dargelegten Entwicklung ergeben, nicht vollständig gerecht werden und daher eine Änderung der Maßnahmen rechtfertigen. Um jedoch die Entscheidung des Beschlusses zu ändern, muss sich der Gerichtshof noch vergewissern, dass die allgemeinen Voraussetzungen des Artikels 41 der Satzung des Gerichtshofes in der gegenwärtigen Situation erfüllt sind.

    • II. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ANORDNUNG EINSTWEILIGER MASSNAHMEN
  24. Der Gerichtshof erinnert daran, daß er in seinem Beschluß vom 26. Januar 2024,in dem er den Erlaß einstweiliger Maßnahmen in der vorliegenden Rechtssache anordnete, zu dem Schluss kam, dass er “prima facie gemäß Artikel IX der Völkermordkonvention für die Entscheidung des Falles zuständig ist” (Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Verbrechens des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel), Provisional Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, para. 31). Der Gerichtshof sieht keinen Grund, diese Schlussfolgerung für die Zwecke der Entscheidung über den Antrag vom 6. März 2024 zu überprüfen.
  25. In diesem Beschluss stellte der Gerichtshof auch fest, dass zumindest einige der Rechte, die von Südafrika unter der Völkermordkonvention geltend gemacht werden und für die es Schutz beantragt, plausibel sind, nämlich das Recht der Palästinenser in Gaza, vor Völkermord und damit zusammenhängenden verbotenen Handlungen geschützt zu werden und das Recht Südafrikas, von Israel die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus der Konvention zu verlangen.
    Der Gerichtshof vertrat ferner die Auffassung, dass zumindest einige der von Südafrika beantragten einstweiligen Maßnahmen aufgrund ihrer Natur
    auf die Wahrung dieser Rechte abzielen (Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gaza-Streifen
    (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, paras. 54 und 59). Der Gericht sieht auch keinen Grund, diese Schlussfolgerung für die Zwecke der Entscheidung über den Antrag vom März 2024 zu überprüfen.
  26. Der Gerichtshof muss nun prüfen, ob die derzeitige Situation die Gefahr eines unwiederbringlichen der von Südafrika geltend gemachten Rechte birgt und ob eine Dringlichkeit besteht, die die eine Änderung der in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 getroffenen Entscheidung rechtfertigen würde.
  27. Der Gerichtshof erinnert insoweit daran, dass er in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 zu dem Schluss gekommen ist, dass in Anbetracht
    in Anbetracht der Grundwerte, die durch die Völkermordkonvention geschützt werden sollen, die im vorliegenden Verfahren in Frage stehenden plausiblen Rechte, um die es in diesem Verfahren geht, so beschaffen sind, dass ihre Beeinträchtigung einen nicht wieder gutzumachenden Schaden verursachen, und dass Dringlichkeit in dem Sinne gegeben sei, dass eine reale und unmittelbare Gefahr bestehe dass diese nicht wieder gutzumachende Beeinträchtigung dieser Rechte eintreten würde, bevor es seine endgültige Entscheidung erlässt (vgl. Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gaza-Streifen (Südafrika gegen Israel), Vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom 26. Januar 2024, paras. 65-74).
  28. Nach Ansicht des Antragstellers könnte die Forderung nach “zusätzlichen und/oder geänderten vorläufigen Maßnahmen . . angesichts des Ausmaßes und des Ernstes der Lage, mit der die palästinensische Bevölkerung in Gaza konfrontiert ist, nicht dringlicher sein”. Südafrika erklärt, dass ab dem 6. März 2024 nicht nur der Hunger den Tod palästinensischer Kinder verursacht hat, “Israel hat auch weiterhin ungefähr 4.548 palästinensische Männer, Frauen und Kinder seit dem 26. Januar 2024 getötet und weitere 7.556 verwundet”.
  29. Der Beklagte behauptet, dass nichts in dem Antrag vom 6. März 2024 beweist, dass die vorläufigen Maßnahmen, die der Gerichtshof bereits angedeutet hat, nicht mehr ausreichen würden. Israel erkennt an, dass die Ernährungsunsicherheit im Gazastreifen, insbesondere im nördlichen Gazastreifen, eine ernste Herausforderung darstellt, erklärt aber, dass es “umfangreiche israelische Bemühungen im humanitären Bereich gibt, um das Leid der Zivilbevölkerung im Allgemeinen zu lindern der Zivilbevölkerung im Allgemeinen und die Herausforderung der Ernährungsunsicherheit im Besonderen”. Israel verweist unter anderem auf die Einrichtung eines Seekorridors und eines schwimmenden Piers, auf humanitäre Abwürfe aus der Luft und die Erleichterung der Hilfe auf dem Landweg sowie die Zusammenarbeit mit den Organisationen der Vereinten Nationen Organisationen. Darüber hinaus hat Südafrika nach Ansicht Israels keine Rechtfertigung für die spezifischen zusätzlichen vorläufigen Maßnahmen, die in seinem Antrag vom 6. März 2024 gefordert wurden, nicht begründet.
  30. Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses vom 26. Januar 2024 bestand, noch weiter verschlechtert hat (siehe Ziffern 18-21 oben).
  31. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Palästinenser im Gazastreifen in den letzten Jahren ein noch nie dagewesenes Ausmaß an im Gazastreifen in den letzten Wochen erlebt haben, sowie die zunehmende Gefahr von Epidemien. Er verweist in diesem Zusammenhang an die Unterrichtung des Sicherheitsrats durch hochrangige Vertreter von OCHA, FAO und WFP am 27. Februar 2024. In diesem Zusammenhang erklärte der Koordinationsdirektor des OCHA:
    “Im Dezember wurde prognostiziert, dass die gesamte Bevölkerung von 2,2 Millionen Menschen in Gaza bis Februar 2024 mit einem hohen Maß an akuter Ernährungsunsicherheit konfrontiert sein würde – der höchste Anteil der Menschen, die mit diesem Grad an Ernährungsunsicherheit konfrontiert sind, der jemals weltweit verzeichnet wurde. . . . So düster das Bild, das wir heute sehen, leider auch ist, es besteht durchaus die Möglichkeit für eine weitere Verschlechterung. Militaerische Operationen, Unsicherheit und umfangreiche Beschraenkungen der Einreise und Lieferung lebenswichtiger Gueter haben die Nahrungsmittelproduktion und die Landwirtschaft dezimiert.” (Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Dok. S/PV.9560, 27. Februar 2024).
  32. In einem Bericht der WHO vom 22. Februar 2024 heißt es, “[d]as Risiko einer weiteren Ausbreitung von epidemieanfälligen Krankheiten ist aufgrund der Überbevölkerung hoch, aufgrund unzureichender Wasser-, Abwasser- und Abfallentsorgung, fehlender medizinische Infektionsvorbeugung und bekämpfung . . . und der fehlenden grundlegenden Hygiene, der Unterbrechung von Routineprogrammen zur Verhütung von Krankheiten, und aufgrund eines dysfunktionales Gesundheitssystem, einschließlich Personalmangels aufgrund von Konflikten” (WHO, Infection prevention and control and water, Sanitär- und Hygienemaßnahmen in Gesundheitseinrichtungen und Unterkünften/Sammelunterkünften im Gazastreifen, Technische Mitteilung, 22. Februar 2024).
  33. Israel hat sich auf “bedeutende Maßnahmen bezogen, die es kontinuierlich während der gegenwärtigen Feindseligkeiten ergriffen hat – einschließlich verschiedener humanitärer Initiativen und der laufenden Koordinierung des Zugangs zu humanitären Lieferungen”. Der Gerichtshof erinnert daran, dass Israel erklärt hat, dass die Herausforderungen, denen es sich bei der Erleichterung der humanitären Hilfe für Gaza gegenübersieht, vielfältig sind, und dass “[s]ome diese Herausforderungen jedem Schauplatz aktiver Feindseligkeiten inhärent sind, insbesondere einem, der dicht besiedelt und stark von internationaler Hilfe abhängig ist”.
  34. Der Gerichtshof nimmt auch die Erklärung des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Kenntnis, wonach “[d]ie Situation des Hungers, des Verhungerns und der Hungersnot eine Folge der umfassenden israelischen Beschränkungen für die Einreise und die Verteilung von humanitärer Hilfe und Handelsgütern, der Vertreibung des größten Teils der Bevölkerung sowie der Zerstörung wichtiger ziviler Infrastruktur ist” (Büro des Hochkommissars für Menschenrechte (OHCHR), “Kommentar des UN-Hochkommissars für Menschenrechte Volker Türk zur Gefahr einer
    Hungersnot in Gaza”, Pressemitteilung, 19. März 2024).
  35. Der Gerichtshof stellt fest, dass, wie auch von Vertretern der Vereinten Nationen und anderen festgestellt wurde Luft- und Seewege unter den gegenwärtigen Umständen hilfreich sind, es aber keinen Ersatz für Landwege und Zugangspunkte von Israel nach Gaza gibt, um die effektive und effiziente Lieferung von Nahrungsmitteln, Wasser, medizinische und humanitäre Hilfe zu gewährleisten; es ist dringend notwendig, die Kapazität und die Anzahl der offenen Landübergänge nach Gaza zu erhöhen und sie offen zu halten, um den Fluss der Hilfslieferungen zu sichern (siehe z.B. Vereinte Nationen, “Gemeinsame Erklärung von Sigrid Kaag, UN Senior Koordinatorin für humanitäre Hilfe und Wiederaufbau in Gaza, und Jorge Moreira da Silva, UN-Untergeneralsekretär Generalsekretär und Exekutivdirektor des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS), die die Eröffnung eines Seekorridors nach Gaza begrüßen”, Pressemitteilung, 12. März 2024).
  36. Der Rechnungshof nimmt darüber hinaus einige Erklärungen von Vertretern der Vereinten Nationen und der verschiedenen Organisationen, die versuchen, in Gaza Hilfe zu leisten, zur Kenntnis, wonach die katastrophalen humanitären Lage nur begegnet werden kann, wenn die Militäroperationen im Gaza-Streifen ausgesetzt werden. So erklärte beispielsweise der UN-Untergeneralsekretär für humanitäre Angelegenheiten, dass “die humanitäre Gemeinschaft weiß, was zu tun ist, um Leben in Gaza zu retten, aber wir brauchen die richtigen Bedingungen und Garantien. Dazu gehören ein Waffenstillstand und die vollständige Einhaltung der Kriegsregeln” (United Nations, Meetings Coverage and Press Releases, “Daily Press Briefing by the Office of the Sprechers des Generalsekretärs”, 8. März 2024). In diesem Sinne betonte auch der stellvertretende Exekutivdirektor des WFP, dass “[ein] Waffenstillstand in Gaza dringend erforderlich ist, um eine Operation dieses Umfangs zu ermöglichen” (WFP, “WFP-Nahrungsmittellieferungen in den nördlichen Gazastreifen erfahren weitere Rückschläge”, Pressemitteilung, 5. März 2024) und, nach Ansicht des Exekutivdirektors von UNICEF, “[e]ine sofortige humanitäre Waffenruhe weiterhin die einzige Chance ist, das Leben von Kindern zu retten und ihr Leiden zu beenden” (UNICEF, “Akute Unterernährung hat sich innerhalb eines Monats im Norden des Gazastreifens verdoppelt: UNICEF”, Pressemitteilung, März 2024). Der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) hat ebenfalls einen “dringenden Aufruf [zur] Einstellung der Feindseligkeiten veröffentlicht, damit sinnvolle Hilfe die Menschen erreichen kann” (IKRK, “A statement on Gaza and Israel from the President of the ICRC”, news release, März 2024).
  37. Der Gerichtshof nimmt auch die Resolution 2728 (2024) des Sicherheitsrates zur Kenntnis, die “[d]emand[e] einen sofortigen Waffenstillstand für den Monat Ramadan, der von allen Parteien respektiert wird und zu einem dauerhaften und nachhaltigen Waffenstillstand führt”.
  38. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen bezog sich seinerseits auf den jüngsten Bericht der IPC Global Initiative über die unsichere Ernährungslage in Gaza verwies, erklärte er, dass “Die Palästinenser im Gazastreifen leiden in erschreckendem Maße an Hunger und Leid. Dies ist die höchste Zahl von Menschen, die von katastrophalem Hunger betroffen sind, die die Integrierte Klassifizierung der Ernährungssicherheit jemals verzeichnet hat. Dies ist eine von Menschen verursachte Katastrophe und der Bericht macht deutlich, dass sie gestoppt werden kann. Der heutige Bericht ist ein Beweis für die Notwendigkeit eines sofortigen humanitären Waffenstillstands.” (Vereinte Nationen, Pressekonferenz des Generalsekretärs zum Bericht über die Ernährungsunsicherheit in Gaza, 18. März 2024.)
  39. Der Gerichtshof erinnert daran, dass seit dem 26. Januar 2024 die israelische Militäroperation Berichten zufolge über 6.600 zusätzliche Todesopfer und fast 11.000 zusätzliche Verletzte unter den Palästinensern im Gaza-Streifen geführt hat (OCHA, “Hostilities in the Gaza Strip and Israel  reported impact, Day 169”, 25. März 2024).
  40. In Anbetracht der oben dargelegten Erwägungen und unter Berücksichtigung der am 26. Januar 2024 angegebenen vorläufigen Maßnahmen vom 26. Januar 2024 stellt der Gerichtshof fest, dass die derzeitige Situation, mit der er konfrontiert ist, ein weiteres Risiko eines nicht wiedergutzumachenden Schadens für die von Südafrika geltend gemachten Rechte birgt und dass Dringlichkeit in dem Sinne besteht, dass Dringlichkeit in dem Sinne besteht, dass eine reale und unmittelbare Gefahr besteht, dass ein solcher Schaden eintritt, bevor der Gerichtshof seine endgültige Entscheidung in der Rechtssache trifft.

    • III. SCHLUSSFOLGERUNG UND ZU ERGREIFENDE MASSNAHMEN
  41. Das Gericht kommt auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen zu dem Schluß, daß die Umstände der Rechtssache Umstände der Rechtssache erfordern, daß er seine Entscheidung über die im Beschluß vom 26. Januar 2024.
  42. Das Gericht weist darauf hin, daß nach Artikel 75 § 2 seiner Verfahrensordnung bei einem Antrag auf wenn ein Antrag auf Erlass einstweiliger Maßnahmen gestellt worden ist, nach seiner Satzung befugt ist, ganz oder teilweise andere Maßnahmen als die beantragten anzuordnen.
  43. Im vorliegenden Fall stellt nach Prüfung des Inhalts der von Südafrika beantragten vorläufigen Maßnahmen und der Umstände des Falles der Gerichtshof fest, dass die anzugebenden Maßnahmen nicht mit den beantragten Maßnahmen identisch sein müssen.
  44. Hinsichtlich der von Südafrika beantragten Maßnahmen, die sich an Staaten oder Einrichtungen richten, die Staaten oder Einrichtungen, die nicht an diesem Verfahren beteiligt sind, erinnert der Gerichtshof daran: “Das Urteil in einer bestimmten Rechtssache, durch das der Gerichtshof streitige Rechte dem Kläger oder dem Beklagten zustehen, ist gemäß Artikel 59 der Satzung des Gerichtshofs ‘nur zwischen den Parteien verbindlich’ … Daher
    kann der Gerichtshof zur Wahrung dieser Rechte einstweilige Maßnahmen anordnen, die von den Parteien zu ergreifen sind, nicht aber von Drittstaaten oder anderen Stellen, die nicht durch das spätere Urteil verpflichtet wären, diese Rechte anzuerkennen und zu achten” (Anwendung der
    Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Bosnien und Herzegowina gegen Jugoslawien (Serbien und Montenegro)), vorläufige Maßnahmen, Beschluss vom September 1993, I.C.J. Reports 1993, S. 344, para. 40). Der Gerichtshof kann daher bei der Ausübung seiner Befugnis, im vorliegenden Fall vorläufige Maßnahmen anzuordnen, die ersten drei von der Klägerin beantragten einstweiligen Maßnahmen anordnen (siehe oben, Randnr. 11).
  45. In Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention und in Anbetracht der Verschlechterung der Lebensbedingungen der Palästinenser in Gaza, insbesondere der Ausbreitung von Hungersnot und Hungersnot, wird Israel: (a) alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen ergreifen, um unverzüglich und in voller Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die ungehinderte Bereitstellung der dringend benötigten
    dringend benötigte Grundversorgung und humanitäre Hilfe, einschließlich Nahrung, Wasser, Elektrizität, Treibstoff, Unterkunft, Kleidung, Hygiene- und Sanitärbedarf sowie medizinische Versorgung und medizinische Betreuung für Palästinenser im gesamten Gazastreifen, unter anderem durch die Erhöhung der Kapazität und Anzahl der Landübergänge zu erhöhen und diese so lange wie nötig offen zu halten; und (b) mit sofortiger Wirkung sicherzustellen, dass sein Militär keine Handlungen begeht, die eine Verletzung der Rechte der Palästinenser im Gazastreifen als geschützte Gruppe gemäß der Völkermordkonvention darstellen, einschließlich der Verhinderung Maßnahmen die Lieferung dringend benötigter humanitärer Hilfe verhindert.
  46. Der Gerichtshof ist ferner der Auffassung, dass die katastrophale Lage im Gaza-Streifen die Notwendigkeit dass die katastrophale Lage im Gazastreifen die Notwendigkeit einer sofortigen und wirksamen Umsetzung der in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 genannten Maßnahmen, die im gesamten Gazastreifen, auch in Rafah, gelten. Unter diesen Umständen, hält es der Gerichtshof für notwendig, die in diesem Erlass genannten Maßnahmen zu bekräftigen.
  47. In Anbetracht der von ihm beschlossenen besonderen vorläufigen Maßnahmen ist der Gerichtshof der Ansicht, dass Israel dem Gerichtshof innerhalb eines Monats nach dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht über alle Maßnahmen vorlegen muss, die ergriffen wurden, um diesem Beschluss Wirkung zu verleihen. Der vorgelegte Bericht wird sodann übermittelt an Südafrika übermittelt, das die Möglichkeit erhält, dem Gerichtshof seine Bemerkungen dazu zu unterbreiten.
  48. Der Gerichtshof erinnert daran, daß seine Anordnungen über einstweilige Maßnahmen nach Artikel 41 der Satzung bindende Wirkung haben und somit völkerrechtliche Verpflichtungen für jede Partei begründen (Vorwürfe des Völkermordes nach der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des and Punishment of the Crime of Genocide (Ukraine gegen Russische Föderation), Provisional Measures, Beschluss vom 16. März 2022, I.C.J. Reports 2022 (I), S. 230, Abs. 84).
  49. Das Gericht unterstreicht, dass der vorliegende Beschluss keine Feststellungen trifft über die Einhaltung des Beschlusses vom 26. Januar 2024 durch die Beklagte.
  50. In seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 drückte das Gericht seine große Besorgnis über das Schicksal der Geiseln, die während des Angriffs in Israel am 7. Oktober 2023 entführt wurden und seitdem von der Hamas und und anderen bewaffneten Gruppen festgehalten werden, und forderte ihre sofortige und bedingungslose Freilassung. Der Gerichtshof findet es zutiefst beunruhigend, dass viele dieser Geiseln noch immer in Gefangenschaft sind, und bekräftigt seine Forderung nach ihrer ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.
  51. Aus diesen Gründen, beschließt DER GERICHTSHOF,
    (1) mit vierzehn gegen zwei Stimmen, die in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 genannten vorläufigen Maßnahmen zu bestätigen;
    DAFÜR: Präsident Salam; Richter Tomka, Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa,
    Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;
    GEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;
    (2) und verweist auf die folgenden vorläufigen Maßnahmen: Der Staat Israel wird in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und in Anbetracht der sich verschlechternden Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen, insbesondere der Ausbreitung von Hungersnot und Verhungern:
    (a) Einstimmig,
    alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen ergreifen, um unverzüglich und in voller Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die ungehinderte und umfassende Bereitstellung der dringend benötigten Grundversorgung und humanitärer Hilfe, einschließlich Nahrung, Wasser, Strom, Brennstoff, Unterkunft, Kleidung Hygiene- und Sanitärbedarf sowie medizinische Hilfsgüter und medizinische Versorgung für Palästinenser im gesamten Gazastreifen sicherzustellen, unter anderem durch die Erhöhung der Kapazität und Anzahl der Landübergänge, und sie so lange wie nötig offen zu halten;
    (b) mit fünfzehn zu eins Stimmen,
    mit sofortiger Wirkung sicherstellen, dass sein Militär keine Handlungen begeht, die eine Verletzung der Rechte der Palästinenser in Gaza als geschützte Gruppe gemäß dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes darstellen, einschließlich der Verhinderung die Bereitstellung dringend benötigter humanitärer Hilfe;
    GEGEN: Präsident Salam, Vizepräsident Sebutinde, die Richter Tomka, Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland,
    Aurescu, Tladi;
    GEGEN: Ad-hoc-Richter Barak;
    (3) mit fünfzehn Stimmen bei einer Gegenstimme,
    beschließt der Gerichtshof, dass der Staat Israel dem Gerichtshof innerhalb eines Monats einen Bericht über alle Maßnahmen vorlegt, die zur Durchführung dieses Beschlusses
    Maßnahmen zur Umsetzung dieses Beschlusses innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses vorlegt.
    DAFÜR: Präsident Salam, Vizepräsident Sebutinde, Richter Tomka, Abraham, Yusuf,
    Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland,
    Aurescu, Tladi;
    GEGEN: Ad-hoc-Richter Barak.
    Geschehen in französischer und englischer Sprache, wobei der französische Text maßgebend ist, im Friedenspalast, Den Haag, am achtundzwanzigsten März zweitausendvierundzwanzig, von denen eine von drei Ausfertigungen, in das Archiv des Gerichtshofs aufgenommen und die anderen der Regierung der
    Republik Südafrika bzw. der Regierung des Staates Israel übermittelt werden.
    (Gezeichnet) Nawaf SALAM ,
    Präsident.
    (Unterzeichnet) Philippe GAUTIER,
    Kanzler.
    Der Präsident SALAM fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine Erklärung bei; die Richterin YUSUF fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine eine Erklärung zum Beschluss des Gerichtshofes bei; die Richter XUE , BRANT , GÓMEZ ROBLEDO und TLADI fügen dem Beschluss des Gerichtshofes eine gemeinsame Erklärung bei; Richterin NOLTE fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine gesonderte Stellungnahme bei; Richter CHARLESWORTH fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine Erklärung bei; Richterin ad hoc
    BARAK fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine gesonderte Stellungnahme hinzu.
    (paraphiert) N.S.
    (paraphiert) Ph.G

Weiterführende Links zum Thema: Nahost

Auf der Grund der jetzigen Situation beim Umgang des GAZA-Konflikt, mit dem Umgang der Meinungsunterschiede zu Palästina und Israel- Kritik werden hier unkommentiert weiterführende Links mit kurzer Inhaltsangabe vorgestellt. Sie ist unvollständig und wird ständig aktualisiert. Die Reihenfolge ist spontan und legt kein Wert auf die Reihenfolge. Sie Erfolgt nach bekanntwerden oder nach Erscheinen.

01.11.2023 Philosophie für Palästina

Wir sind eine Gruppe von Philosophieprofessoren in Nordamerika, Lateinamerika und Europa, die öffentlich und unmissverständlich unsere Solidarität mit dem palästinensischen Volk zum Ausdruck bringen und das anhaltende und schnell eskalierende Massaker anprangern, das Israel in Gaza mit voller finanzieller und materieller Unterstützung verübt und ideologische Unterstützung unserer eigenen Regierungen.

Wir beanspruchen keine einzigartige Autorität – moralischer, intellektueller oder sonstiger Art – auf der Grundlage unserer Tätigkeit als Philosophen. Allerdings hat unsere Disziplin in letzter Zeit bewundernswerte Fortschritte bei der Auseinandersetzung mit den historisch ausschließenden Praktiken der Philosophie und der direkten Auseinandersetzung mit drängenden und dringenden Ungerechtigkeiten gemacht. Zu diesem Zweck rufen wir unsere Kolleginnen und Kollegen in der Philosophie auf, gemeinsam mit uns Komplizenschaft und Schweigen zu überwinden. weiterlesen hier:

23.10.2023 Freiheit für den Andersdenkenden

WIR, DIE UNTERZEICHNENDEN in Deutschland lebenden jüdischen Schriftsteller , Akademiker, Journalisten, Künstler und Kulturschaffenden, verurteilen in diesem Schreiben die beunruhigende Unterdrückung des bürgerlichen Lebens im Zuge der schrecklichen Gewalt in Israel und Palästina in diesem Monat.

weiterlesen hier:

19.10.2023 Ein Anstieg der Unterdrückung
So schlimm war es noch nie.

Dieses Stück wurde ursprünglich von einem Redakteur des Guardian in Auftrag gegeben, der mich bat, über die Welle von Vergeltungsmaßnahmen und Zensur politischer Meinungsäußerungen aus Solidarität mit den Palästinensern zu schreiben, die wir in den letzten zwei Wochen erlebt haben. Im Rahmen meiner Arbeit als Anwalt an einigen der daraus resultierenden Fälle habe ich mir die Zeit genommen, das Folgende zu schreiben. Minuten vor der eigentlichen Veröffentlichung schrieb mir der Leiter der Meinungsabteilung eine E-Mail, dass der Artikel nicht veröffentlicht werden könne. Als ich sie um eine Erklärung bat, hatte sie keine und gab einem namentlich nicht genannten Vorgesetzten die Schuld. Dass ein Artikel über Zensur auf diese Weise getötet wurde – ohne Erklärung, aber eindeutig im Interesse der politischen Unterdrückung –, ist, über die Ironie der Sache hinaus, ein schwerwiegender Beweis für die Reaktion der Medien auf diesen kritischen Moment in der Geschichte. –Dylan Saba. Weiterlesen hier:


17. 10. 2023 Öffentliche Stellungnahme: Wissenschaftler warnen vor möglichem Völkermord in Gaza

Als Gelehrte und Praktiker des Völkerrechts, der Konfliktforschung und der Völkermordforschung sind wir gezwungen, Alarm zu schlagen, weil die israelischen Streitkräfte möglicherweise das Verbrechen des Völkermords an Palästinensern im Gazastreifen begehen. Wir tun dies nicht leichtfertig, da wir uns der Schwere dieses Verbrechens bewusst sind, aber der Ernst der aktuellen Lage erfordert es. Weiterlesen hier

Widerstand gegen Repression

Wenn Sie Konsequenzen für Ihre Solidarität mit Palästina erleiden oder befürchten, seien Sie sich darüber im Klaren, dass Sie nicht allein sind. Sowohl in der gegenwärtigen Krise als auch in der gesamten Geschichte der antiimperialistischen Politik befinden Sie sich in der Gesellschaft stolzer Dissidenten: Pazifisten, Kommunisten, Freidenker. Unser Kollektiv „Writers Against the War on Gaza“ baut aktiv die dringend benötigten Kapazitäten auf, um gewissenhafte Menschen gegen institutionelle Unterdrückungskräfte zu verteidigen. weiterlesen hier:

18.10.2023: Ein offener Brief zur Situation in Palästina

Wir, die unterzeichnenden Künstler und Schriftsteller aus der EU , Großbritannien und Nordamerika, fordern ein Ende der Gewalt und Zerstörung in Palästina. Die vorsätzliche Tötung von Zivilisten ist immer eine Gräueltat. Es ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht und ein Verstoß gegen die Heiligkeit des menschlichen Lebens. Weder Israel als Besatzungsmacht noch die bewaffneten Gruppen des besetzten Volkes, die Palästinenser, können es jemals rechtfertigen, wehrlose Menschen ins Visier zu nehmen. Wir können den Opfern dieser jüngsten Tragödien und ihren Familien, sowohl Palästinensern als auch Israelis, nur unsere Trauer und unseren Kummer zum Ausdruck bringen. weiterlesen hier:


05.04.2024 Stellungnahme zur Ausladung von Nancy Fraser

Der Rektor der Universität zu Köln hat entschieden, Prof. Nancy Fraser von der Albertus Magnus Professur wieder auszuladen, für die sie in diesem Jahr nach Köln eingeladen war. Er begründet dies ausschließlich damit, dass sie im November 2023 ihre Unterschrift unter die von über 400 Kolleg:innen unterzeichnete Stellungnahme „Philosophy for Palestine“ gesetzt hat. Unabhängig davon, wie die in dieser Stellungnahme vertretene Analyse der Lage in Palästina nach dem 7. Oktober und die vorgeschlagenen Maßnahmen gegen israelische Institutionen im Einzelnen zu bewerten sind, ist die Kölner Ausladung von Nancy Fraser ein weiterer Versuch, die öffentliche und wissenschaftliche Diskussion zu Israel und Palästina unter Verweis auf vermeintlich eindeutige und regierungsamtlich definierte rote Linien einzuschränken bzw. Wissenschaftler:innen, die vermeintlich problematische Positionen vertreten, aus der Diskussion hierzulande auszuschließen, auch wenn sich, wie im Fall Nancy Frasers, weder ihre eigene Arbeit noch die geplanten Veranstaltungen überhaupt mit dem Konflikt in Israel und Palästina befassen. weiterlesen hier:

20.03.2024 »PALÄSTINA-KONGRESS« IN BERLIN
Breite Front gegen Konferenz

»Antisemiten planen Hassgipfel in Berlin« titelte am vergangenen Donnerstag das Revolverblatt B. Z. über eine für Mitte April in Berlin geplante Veranstaltung zum Krieg im Gazastreifen. Auch andere Zeitungen berichteten im selben Tenor. Mit Schlagzeilen wie »Kongress der Terrorverharmloser« (Tagesspiegel vom Freitag) und »Antisemiten der Welt wollen sich in Berlin versammeln« (Berliner Kurier vom Montag) wird aktuell auf den »Palästina-Kongress« eingedroschen.

weiterlesen hier:

1981: 30 Jahre Entschädigungsamt Berlin

In unserem Archiv bin ich auf eine Kassette gestoßen, in der eine Sendung zum Thema “30 Jahre Entschädigungsamt Berlin” aufgezeichnet war. Auszugsweise werde ich einige Tondokumente hier veröffentlichen, die nicht ein gutes Licht auf dieses Amt werfen.

Hier erst einmal eine kurze Einleitung um was es bei Entschädigungsgesetzt geht:

Auf der Grundlage des Berliner Entschädigungsgesetzes vom 10. Januar 1950 wurde durch die erste Durchführungsverordnung das Entschädigungsamt zum 1. April 1951 eröffnet. Es bearbeitete Anträge nach dem Gesetz über die Anerkennung politisch, rassisch oder religiös Verfolgter des Nationalsozialismus vom 20. März 1950, nach dem Berliner Entschädigungsgesetz und nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Dazu rechneten die Personenschäden (Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit) und die Sachschäden (Eigentum und Vermögen, berufliches Fortkommen, Versicherungs- und Versorgungsleistungen, öffentlicher Dienst). Die Zuständigkeit des Entschädigungsamtes galt für alle Geschädigten, die während der NS-Zeit ihren Wohnsitz in Groß-Berlin hatten, die nach Kriegsende wieder in Berlin wohnten bzw. aus Ost-Berlin kamen sowie die “displaced persons” (DP). Die Behörde bestand aus der Amtsverwaltung (Abt. I), der Abteilung für Rechts- und Grundsatzfragen (Abt. II) und der Fachabteilung für Festsetzungen (Abt. III). Die ursprüngliche Bearbeitung nach Schadensfallgruppen wurde nach Kritik durch den Rechnungshof umgestellt auf die Bearbeitung in Buchstabenreferaten nach Alphabet der Betroffenen. Die Behörde beschäftigte auf dem Höhepunkt ihrer Tätigkeit über 1000 Mitarbeiter. Seit dem 1. Januar 1987 war das Entschädigungsamt als Abteilung III dem Landesverwaltungsamt Berlin angegliedert.

Im Jahr 1958 initiierte der damalige Westberliner Innensenator Joachim Lipschitz eine Initiative “Unbesungene Helden”, wonach bis 1966 mehrere hundert Menschen vom Berliner Senat geehrt und bei Bedürftigkeit finanziell unterstützt wurden, weil sie während der NS-Zeit Verfolgte, in den meisten Fällen Jüdinnen und Juden, unterstützt, versteckt und verpflegt hatten.” [1] Quelle:

Bei jedem Tonexemplar gibt es einen kleinen Einführungstext des Moderators ( außer bei Heinz Galinski). Alle Aufnahmen stammen aus dem Jahre 1981. Die schlechte Tonqualität bitte ich zu entschuldigen.

Folgende Tondokumente werdet ihr hören:


Vorwort des Moderator:


Ruth Wernicke

Ruth Wernicke war 1981 die Vorsitzende des Arbeitsgemeinschaft ” Sozialdemokratische NS-Verfolgte” der SPD. In ihrer Aussage kann sie, aus ihrer eigenen Erfahrungen heraus, leider nichts als generell positiv bezeichnen.


Dr. Robert Kempner

Robert Max Wasilii Kempner (* 17. Oktober 1899 in Freiburg im Breisgau; † 15. August 1993 in Königstein im Taunus) (Pseudonym Eike von Repkow) war ein deutscher Jurist. Der preußische Beamte wurde 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und emigrierte in die USA. Bei den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen arbeitete er als Stellvertreter des amerikanischen Chefanklägers Robert H. Jackson. Ein Mitarbeiter Kempners hatte im März 1947 das sogenannte Wannsee-Protokoll gefunden, in dem die geplante Organisation zur „Endlösung der Judenfrage“ schriftlich festgehalten wurde.[1] In der Folgezeit engagierte Kempner sich für die Bestrafung nationalsozialistischer Täter und die Entschädigung der Opfer.” [2] Quelle:


Martin Hirsch

“Auch im Ruhestand blieb Hirsch ein radikaldemokratischer Kritiker der Politik und war daher ein begehrter Interviewpartner.[54] Er gehörte der Untersuchungskommission an, die 1981 nach dem Tod des Hausbesetzers Klaus-Jürgen Rattay eingesetzt wurde.[55] Die Sitzblockadenentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1988[56] geißelte er als „juristisch katastrophal schlecht“ und „krasse Verletzung der Verfassung“. Um eine Prozesslawine in Gang zu setzen, unterzeichnete er mit anderen Prominenten einen Aufruf zu einer Sitzdemonstration vor dem US-Giftgaslager Fischbach.[57] Dagegen verteidigte er die Richter des Landgerichts Frankfurt, die 1989 einen Arzt freigesprochen hatten, der wegen der Verwendung des Zitats „Soldaten sind Mörder“ angeklagt war, und damit bei Teilen der Öffentlichkeit für Empörung gesorgt hatten.[58] Nach der Wende plädierte er vehement für einen fairen Prozess und das Recht auf rechtsstaatliche Verteidigung der ehemaligen DDR-Machthaber.[59] Noch zehn Tage vor seinem Tod bot er sich in der Öffentlichkeit als Verteidiger Honeckers an, da er die Kampagne gegen ihn empörend fand.[60] Ebenso brachte er seine Ablehnung der Kronzeugenregelung zum Ausdruck.[61]

Die Universität Bremen berief ihn 1983 zum Honorarprofessor.[62] Ab 1987 wohnte er wieder in Berlin, wo er noch bis 1991 als Rechtsanwalt praktizierte. 1987 erlitt er zwei Herzinfarkte. An Krebs erkrankt, starb Hirsch 1992 im Alter von 79 Jahren. Seine letzte Ruhestätte fand er auf dem St.-Annen-Kirchhof in Berlin-Dahlem. Auf seinem Grabstein wird Rosa Luxemburg zitiert: Freiheit ist immer nur die Freiheit des anders denkenden.” [3] Quelle:


Heinz Galinski

Heinz Galinski sel. A. war von 1954 bis 1963 und von 1988 bis 1992 Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland. Heinz Galinski wurde am 28. November 1912 in Marienburg (Westpreußen) geboren. Der gelernte Textilkaufmann wurde 1943 nach Auschwitz deportiert, nach Buchenwald verschleppt und schließlich am 20. April 1945 aus dem Konzentrationslager Bergen-Belsen befreit. Galinski wurde im April 1949 zum ersten Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde zu Berlin gewählt. Der Ehrenbürger der Stadt Berlin (1987) starb am 19. Juli 1992. [4] weitere Infos:


References

Deutschland ist für Waffenlieferung nach Israel!

Inhaltsverzeichnis

Am 05. April 2024 stimmte die UN in Genf über die Resolution (A/HRC/55/L.30) über die Menschenrechtslage in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ostjerusalem, und die Verpflichtung, Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit zu gewährleisten ab, angenommen mit 28 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 13 Enthaltungen. Zu den Nein-Stimmen gehört neben der USA auch Deutschland! [1] … Continue reading.

Aus der Stellungnahme von Sevim Dagdelen, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages
Außenpolitische Sprecherin des BSW

Foto: Ingo Müller, 21.05.2022

Näheres zur der Resolution:


Hinweis zur Palästina-Konferenz vom 12.April bis 14. April

Der Palästinakongress ist eine besondere Gelegenheit, sich über den Nahostkonflikt umfassend zu informieren und sich auch solidarisch zu zeigen. “Die Palästinenser:innen erleiden einen Völkermord. Israel vernichtet Gaza und seine Bevölkerung. Bis Februar 2024 wurden 1.9 Millionen Menschen vertrieben. Mehr als 30’000 Palästinenser:innen wurden durch das israelische Militär getötet. Infrastruktur, Krankenhäuser, Universitäten, Schulen, Verwaltungsgebäude und Wohnblocks wurden zerbombt. Hunderttausende leiden an Hunger, haben keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser und Medizin.

In Reaktion darauf klagte Südafrika im Januar Israel vor dem Internationalen Gerichtshof des Genozids an. Das Gericht räumte Anzeichen für einen Genozid ein. Die deutsche Regierung antwortete unmittelbar. Der Vorwurf des Völkermordes „entbehre jeglicher Grundlage“.

Tatsächlich ist die Selbstgerechtigkeit der deutschen Regierung bodenlos. Seit Oktober 2023 verzehnfachte sie die Waffenlieferungen an Israel. Wenige Tage nach dem Schiedsspruch des internationalen Gerichtshofes und während der Hunger grassiert, erklärte die deutsche Regierung, ihre humanitäre Unterstützung an die Palästinenser:innen einzustellen.

Deutschland erklärt Recht zu Unrecht. Deutschland Unterstützt einen Genozid.

Palästina-Konferenz 2024


22.04.2024: Unterstützung plausibler Völkermordakte: Rote Linien und das Scheitern der deutschen Nahoststudien

Seit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 26. Januar 2024 ist es offiziell, dass Deutschland, der Täter des größten Völkermords, der jemals vorsätzlich verübt wurde, einer der Hauptbefürworter dessen ist, was das wichtigste Justizorgan der Vereinten Nationen beschrieben hat als plausibel, dass es sich um einen Völkermord handelt. Die deutsche Unterstützung für Israels Angriff auf Gaza reicht von einer Intervention vor dem Internationalen Gerichtshof; eine Verzehnfachung der deutschen Militärexporte nach Israel, einschließlich Panzermunition; ein beispielloses Vorgehen gegen pro-palästinensische Proteste aufgrund von „möglichem Antisemitismus“; die Entscheidung, keine neuen Mittel für das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) in Gaza zu genehmigen, angesichts unbegründeter israelischer Behauptungen, Mitarbeiter hätten Hamas unterstützt; und die Zusicherung der bedingungslosen Unterstützung Israels durch praktisch die gesamte deutsche politische Elite – wie sie in der einstimmigen parlamentarischen Annahme eines Antrags zum Ausdruck kommt, der Israel die „volle Solidarität Deutschlands und jede erforderliche Unterstützung“ zusichert.

Das Ausmaß des menschlichen Leids, das die bedingungslose Unterstützung Israels durch Deutschland ermöglicht und verursacht hat und noch immer verursacht, lässt sich kaum überschätzen. Zuallererst hat sich Deutschland bereitwillig mitschuldig an der Tötung von – zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels – mindestens 31.045 Palästinensern, darunter mehr als 12.300 Kindern, an der Zerstörung von mehr als der Hälfte der Häuser und aller Universitäten in Gaza gemacht die Zwangsumsiedlung von mehr als 85 % der Gesamtbevölkerung von Gaza. Es würde das Vierfache dieses Aufsatzes in Anspruch nehmen, nur die Vornamen aller palästinensischen Kinder aufzuzählen, die in den letzten Monaten vom israelischen Militär getötet wurden. Während die politische und militärische Unterstützung Deutschlands für Israel nichts Neues ist, ist die Dreistigkeit, mit der deutsche Politiker und Mitglieder der Öffentlichkeit diese Unterstützung mit dem Anspruch moralischer Autorität legitimieren, selbst angesichts der überwältigenden Beweise für israelische Kriegsverbrechen, und jede Kritik daran unter Strafe zu stellen Verbrechen, ist neu. Zu letzteren zählen wahllose Angriffe auf Zivilisten, vorsätzliches Aushungern, Plünderungen, Folter und völkermörderische Sprache. Beweise dafür gibt es in Hülle und Fülle, die jeder sehen kann, unter anderem durch Videos, Tweets und Zeugenaussagen israelischer Soldaten, die stolz fotografieren, wie sie zu Ehren der Geburtstage ihrer Lieben palästinensische Häuser in die Luft sprengen, und die absichtlich Panzer benutzen, um zu fliehen über lebende Zivilisten, verstümmeln Leichen und erschießen unbewaffnete Zivilisten.

Quelle und Weiterlesen

und hier die deutsche Übersetzung