Junge Welt verteidigt Presse – und Meingsfreiheit und klagt gegen Bundesrepublik
23. Juli 2024: Es war ein schwarzer Tag für die Pressefreiheit in der Bundesrepublik: Am 18. Juli 2024 entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die Tageszeitung junge Welt weiterhin in den jährlichen Berichten des Verfassungsschutzes als »linksextremistisch« und damit verfassungsfeindlich aufgeführt werden darf. Die Junge Welt geht in die nächste Instanz.
11.09.2021 Die Junge Welt klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie verlangt, dass die diskriminierenden Passsagen in Verfassungsschutzberichten seit 1998 unkenntlich gemacht werden und das Innenministerium klarstellt, dass die Berichterstattung des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Junge Welt rechtswidrig war. Über eine einstweilige Verfügung wird beantragt, bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung diese Berichterstattung des Bundesverfassungschutzes über die Jungen Welt zu unterlassen.

Appell der Jungen Welt
07.07.2021 In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen.
