Ver.di FU: Meinungsfreiheit verteidigt! Solidarität hat gewonnen!

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Lukas S. hat gewonnen.

Am Mittwoch den 2. Juli entschied das Landesarbeitsgericht Berlin: Der Präsident der Freien Universität (Beklagte) durfte Lukas S. (Kläger) nicht abmahnen. Der Grund für die Abmahnung: Lukas S. war als Vorstandesmitglied der ver.di Betriebsgruppe der FU für ein Flugblatt mitverantwortlich, das der FU vorwarf, wegen ihrer gewerkschaftsfeindlichen Praktiken im Ergebnis den Rechtsruck zu fördern.

Die 23. Kammer des Landesarbeitsgerichts entschied unter Vorsitz der Richterin Seiler:

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom Dezember 2024 – 58 Ca 4568/24 – abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 04.03.2024 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts hatte also keinen Bestand. Die Meinungsäußerung im Flugblatt der Betriebsgruppe ver.di FU war keine Schmähkritik. Vielmehr handelte es sich um einen Meinungsäußerung mit wahrem Tatsachenkern, wie das Landesarbeitsgericht feststellte.

Wahr ist, dass Ansprüche aus Tarifvertrag viel zu spät und damit tarifwidrig gezahlt wurden.

Wahr ist, dass die Reinigung in großem Umfang ausgelagert und damit schlechter bezahlt wurde als es die Tarifverträge der FU vorsehen.

Die ver.di Betriebsgruppe der FU durfte verbreiten: „Wer wie das FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhält, bekämpft aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse und sorgt so für politischen Verdruss.“

Die ver.di Betriebsgruppe der FU durfte verbreiten: „Im Ergebnis fördert auch die FU damit den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD, denen gewerkschaftliche Organisierung ebenfalls ein Dorn im Auge ist.“

Eine Abmahnung ist arbeitsrechtlich die Vorstufe zur Kündigung. Diese Abmahung ist nun vom Tisch.

Im Kern geht es um die sehr wichtige Frage, was eigentlich dazu führt, dass die AfD immer stärker wird. Wenn dazu nicht einmal mehr öffentlich Stellung genommen werden darf, wie soll dann die AfD wirksam bekämpft werden? Daher war der Ausgang dieses Rechtsstreits so wichtig.

Lukas S. zur Jungen Welt: „Wir wollen auch antirassistisch wirken.“[1]Max Grigutsch „FU Berlin abgemahnt“ in: Junge Welt v.3. Juli 2025, S. 5

Die Meinungsfreiheit konnte verteidigt werden. Herzlichen Glückwunsch!

Zum gesamten Hergang dieses Rechtsstreits hier lesen

References

References
1 Max Grigutsch „FU Berlin abgemahnt“ in: Junge Welt v.3. Juli 2025, S. 5