Der Tagesspiegel und die Junge Welt berichten, dass der Senat im ersten Quartal 2024 ein neues Rechtsguachten zur Vergesellschaftung einholen will, obwohl eine Expertenkommission die Rechtmäßigkeit der Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen schon geprüft und bejaht hat. Das neue Gutachten soll möglichst bis zum dritten Quartal 2024 fertig gestellt sein.
Danach will der Senat ein Rahmengesetz vorlegen, um die Grundlagen für eine Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen, aber auch von Unternehmen in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge zu legen. Doch ein solches Rahmengesetz ist nicht nötig. Es gibt schon einen gesetzlichen Rahmen: Art. 15 Grundgesetz. Darauf weist zu Recht die Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” hin. Die Initiative plant einen zweiten Volksentscheid.
Die Stellungnahme der Initiative “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” im Wortlaut
