| Berlin, 02.09.2026Nr. 177Landesbezirk Berlin-Brandenburgwww.bb.verdi.de P R E S S E I N F O R M A T I O N „Eine skandalöse Einschränkung des Streikrechts“ – Gericht verordnet Notdienste nach Willen des Charité-Vorstands In dem einstweiligen Verfügungsverfahren zum Streik an der Charité ist das Arbeitsgericht Berlin heute weitgehend den Anträgen des Charité-Vorstands gefolgt. Es verordnet damit Notdienste für den Streik, die zum Teil oberhalb der Besetzung liegen, die im Normalbetrieb vorliegt. Für die Gesundheitsarbeiter*innen an der Charité wird damit ihr grundrechtlich verbrieftes Streikrecht massiv infrage gestellt. „Diese Notdienstregelung ist eine skandalöse Einschränkung des Streikrechts für die Gesundheitsarbeiter*innen an der Charité. Sie läuft darauf hinaus, dass ver.di im Streikfall auf einigen Stationen und Bereichen eine bessere Besetzung garantieren muss, als es die Charité im Normalbetrieb tut. Die Besetzung auf den Stationen liegt damit deutlich über der gesetzlichen Untergrenze. Dieser Umgang mit dem grundgesetzlich verbrieften Streikrecht ist nicht nachvollziehbar“, erklärt die ver.di-Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. An der Charité wurde in den letzten 15 Jahren mehrfach unter Anwendung von Notdienstvereinbarungen gestreikt, wie sie ver.di auch in der aktuellen Auseinandersetzung angeboten hat. ver.di war dem Charité-Vorstand sogar in mehreren wichtigen Punkten weit entgegengekommen. Die Charité hat bis heute keinen Fall dargelegt, in dem es unter diesen Notdienstvereinbarungen zu einer Patient*innengefährdung gekommen ist. Trotzdem weigert sich die Charité, die bereits gut erprobte Notdienstvereinbarung zur Anwendung zu bringen. „Das ist nicht der erste Fall, in dem das Streikrecht von Beschäftigten, die für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, in problematischer Art und Weise einschränkt. Es scheint inzwischen zum guten Ton zu gehören, dass landeseigene Betriebe gegen das Streikrecht von Beschäftigten vorgehen, die noch vor einigen Jahren als systemrelevant beklatscht wurden. Es ist ein Skandal, dass der Berliner Senat das einfach geschehen lässt“, erklärt der ver.di-Landesbezirksleiter Benjamin Roscher. In einer ähnlichen Situation im Jahr 2021 hatte der Regierende Bürgermeister Michael Müller sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass die Charité eine Notdienstvereinbarung unterzeichnet. „Wir erwarten von den aktuellen Spitzenkandidierenden ein klares Bekenntnis zum Streikrecht der Beschäftigten in systemrelevanten Berufen. Ein zukünftige Koalition muss dieser Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür einen deutlichen Riegel vorschieben“, so Roscher abschließend. Der Streik wird am Donnerstag fortgesetzt. Die Streikenden werden sich dann beraten, wie sie mit der neuen Situation umgehen. Für Rückfragen: Gisela Neunhöffer, ver.di Verhandlungsführerin gisela.neunhoeffer@verdi.de |