Die Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) veröffentlichte folgende Pressemitteilung zur Erklärung des zukünftigen Bundeskanzlers Merz, Netanjahu nach Deutschland einzuladen:
Merz, in seiner Pose als noch nicht gewählter neuer Bundeskanzler, konstatiert in der „Jüdischen Allgemeinen“ vom 10.Februar 2025 und erneut in seiner Pressekonferenz am 24. Februar: Natürlich könne Netanjahu, sein Freund (sic!), in Deutschland ungehindert ein- und ausreisen. Er lud den mit Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zur Festnahme ausgeschriebenen israelischen Regierungschef zu einem Deutschlandbesuch ein und sagte ihm wörtlich „Mittel und Wege zu, dass er Deutschland besuchen und wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen worden ist.“
Wie der – früher auch mal strafrichterlich tätige – Rechtsanwalt das bewerkstelligen will, ließ er offen. Er weiß natürlich, dass Deutschland, gebunden an das Statut von Rom, verpflichtet ist, die Haftbefehle des IStGH zu vollstrecken. Er weiß, dass es dabei keine rechtlichen Ausnahmen gibt und auch keine Befugnis, die Begründung des Haftbefehls zu überprüfen. Er kennt das deutsche Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem IStGH von 2002. Nach § 2 des Gesetzes ist Deutschland verpflichtet, Netanjahu festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen, wie es vor kurzem mit dem früheren Ministerpräsidenten der Philippinen, Rodrigo Duterte, geschehen ist. In Deutschland ist das Bundesministerium für Justiz für die Zusammenarbeit mit dem IStGH zuständig, konkret dann die örtlich zuständige Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht. Weder die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) noch das Oberlandesgericht (OLG) dürfen im Auslieferungsverfahren den ordnungsgemäßen Erlass des Haftbefehls überprüfen oder irgendeine Verdachtsprüfung durchführen. Auch die Vorschriften über die Immunität von Staatsoberhäuptern (§ 98 IStGHG) sind bei Völkerrechtsverbrechen – auch bei Nicht-Vertragsstaaten – nicht anwendbar. Das hat der IStGH zuletzt im Fall des Haftbefehls gegen Putin festgestellt.
Offenbar will Merz durch eine Weisung in das Festnahme- und Überstellungsverfahren eingreifen und damit die Autorität des IStGH und die Unabhängigkeit der deutschen Justiz zugleich in Frage stellen: ein vorsätzlicher und angekündigter schwerwiegender Bruch internationalen und nationalen Rechts, womöglich sogar strafbar als Strafvereitelung nach §§ 258, 258 a StGB.
IALANA sieht sich im Protest gegen Merz in einer Reihe mit angesehenen Juristen („Opportunistischer Rechtsbruch“ – Herta Däubler-Gmelin; „Rechtsbruch mit Ansage“ – Kai Ambos; „Freies Geleit mit der Brechstange“ – Max Kolter; „Zertrümmerung des Völkerrechts“ – Stephan Detjen).
Merz äußert nicht zum ersten Mal solche rechts-nihilistischen Tendenzen, wie wir sie weithin beobachten, insbesondere bei der Missachtung verbindlichen Völkerrechts. Bereits bei Erlass des Haftbefehls gegen Netanjahu u.a. hatte er erklärt, er werde alles tun, um eine Vollstreckung dieses Spruchs des IStGH abzuwenden. Der IStGH sei – erklärt er wider besseres Wissen – nur eingerichtet worden, „um Despoten und autoritäre Staatsführer zur Rechenschaft zu ziehen, nicht um demokratisch gewählte Regierungsmitglieder festzunehmen.“ Israel steht aber nicht über dem Völkerrecht, auch nicht für deutsche Politiker und ihre Staatsräson. Da Israel schwerste Völkerrechtsverbrechen in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten nicht selbst strafrechtlich wirksam verfolgt, greift die subsidiäre Zuständigkeit des IStGH.
Deutschland war führend bei der Errichtung des IStGH durch das Rom-Statut von 1998. Es hat seine völkerrechtlichen Verpflichtungen vorbildlich in nationales Recht umgesetzt durch das Völkerstrafgesetzbuch und den Gerichtshof weiterhin international gefördert. Noch am 22.Mai 2024 bekräftigte die Bundesregierung, sie werde das Gericht weiterhin unterstützen; auch im Fall eines Haftbefehls gegen israelische Politiker werde sie sich an Entscheidungen des Gerichts halten. Regierungssprecher Hebestreit damals: „Natürlich. Ja, wir halten uns an Recht und Gesetz.“
Merz dazu: „Ein Skandal“. Und auch Kanzler Scholz ging auf Abstand: die Gräueltaten der Hamas ließen sich nicht mit Israels Kriegsführung vergleichen.
Donald Trump hat den IStGH zu einer Bedrohung der Nationalen Sicherheit der USA erklärt und Sanktionen sowie persönliche Konsequenzen für seine Unterstützer angeordnet. Beschlagnahmen von Vermögen der zuständigen Ermittler und Richter sind gefolgt. Sie hätten „illegale und unbegründete Aktionen gegen Amerika und unseren engen Verbündeten Israel vorgenommen.“
Israel verweigert den Ermittlern des IStGH die Einreise, ebenso Personen, die sich öffentlich für eine Strafverfolgung von israelischen Amtsträgern wegen Völkerrechtsverstößen aussprechen. Beide Staaten sind dem Vertrag zum IStGH nicht beigetreten und bekämpfen seine Arbeit mit allen Mitteln. Der US-Kongress hat im Jahr 2002 mit dem American Service-Members Protection Act sogar beschlossen, seine Bürger notfalls mit militärischen Mitteln vor der Strafverfolgung durch den IStGH zu schützen.
Auf der Website des deutschen Außenministeriums ist dagegen zu lesen:
„Die Bundesregierung ist aktuell der zweitgrößte Beitragszahler (sc. nach Japan) zum Haushalt des IStGH und setzt sich aktiv dafür ein, dass der Gerichtshof möglichst effektiv arbeiten kann und breite Unterstützung in der Staatengemeinschaft findet. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass der Gerichtshof im Ringen um mehr Gerechtigkeit und beim Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, einen wirksamen Beitrag leistet und dabei zunehmend universale Bedeutung und Akzeptanz als „Weltstrafgericht“ erlangt.“
IALANA -Deutschland fordert die jetzige und die künftige Bundesregierung auf, diese klare Position beizubehalten und Merz zu hindern, rechtswidrig den Haftbefehl des IStGH zu missachten.
Ein Kanzler hat bei der Amtsübernahme vor dem Bundestag nach Art. 64 GG den Eid zu leisten, dass er „das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen werde.“ Auch ist er als Teil der Exekutive nach Art. 20 Abs.3 GG an Gesetz und Recht gebunden. Wir fragen die neu gewählten Abgeordneten des Bundestag: Darf jemand überhaupt Kanzler werden, der schon vorweg ankündigt, das Recht brechen zu wollen?[1]siehe auch auf der homepage der IALANA, und direkt: https://www.ialana.de/wp-content/uploads/2025/03/250319_pm-merz-und-der-istgh.pdf
Zur Gesamtproblematik in GAZA, hat der Präsidenten der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft, Nazih Musharbash eine ausführliche Presseerklärung abgeben:
„Mit Trump wurde ein Präsident ins Weiße Haus gewählt, der bereits in seinen ersten Amtshandlungen mit Gebietsansprüchen auf Kanada, den Panamakanal und Grönland seine Verachtung für internationale Verträge und internationales Recht unter Beweis gestellt hat.
Jetzt hat er zusätzlich amerikanische Gebietsansprüche auf den Gazastreifen erhoben. Gaza soll zu einem internationalen Ferienparadies, einer „Rivièra für die Menschen der Welt“, und damit zum Investitionsobjekt internationaler Immobilienhaie à la Trump werden. Die in Gaza lebenden Palästinenser und eigentlichen Besitzer des Landes sollen gegen ihren Willen in die Nachbarländer Ägypten und Jordanien umgesiedelt werden. Damit wird der legitimer Forderung der Palästinenser auf einen eigenen souveränen Staat der Todesstoß versetzt. Für die Kosten der Umsiedlungsaktion sollen die arabischen Golfländer aufkommen.
Proteste der betroffenen arabischen Regierungen interessieren ihn nicht. Zur Not will er seinen Plan über direkte militärische Intervention durchsetzen.„
Am 21. November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof gegen Netanjahu und Gallant Haftbefehlewegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Es wurde auch bekannt gegeben, dass zwei Anträgen Israels zurückgewiesen wurden. Das Ziel dieser Anträge Israels war, dass der Internationale Strafgerichtshof Israel auffordert, selbst gegen Netanjahu und Gallant zu ermitteln und solange die Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof auszusetzen.
Besonders lesenwert ist, wegen welcher Verbrechen die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallan erlassen werden (siehe unten: Vorgeworfene Verbrechen)
Nun kommt es darauf an, dass der Haftbefehl vollstreckt wird. Hier ist der Internationale Gerichtshof darauf angewiesen, dass die 124 Länder, die dem Römischen Statut beigetreten sind, ihren Verpflichtungen aus diesem Statut nachkommen. Das Römische Statut ist die rechtliche Grundlage für den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag und enthält zugleich Verpflichtungen der Unterzeichner-Staaten, zu vollstrecken.
Auch Deutschland hat das Römische Statut unterzeichnet und ist damit zur Vollstreckung vom Haftbefehlendes IGH verpflichtet. Hält sich eine mit Haftbefehl gesuchte Person in einem Mitgliedstaat auf, kann der IStGH den Staat um Festnahme und Überstellung der Person ersuchen[7]Art. 89 des Römischen Statuts. Entsprechende Regelungen zur Umsetzung dieser Regel finden sich in Deutschland im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem IStGH (IStGH-Gesetz): Nach entsprechendem Ersuchen des IGH müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Festnahme des Verfolgten ergriffen werden[8]§ 9 IStHG-Gesetz. Zuständig für die Fahndungsmaßnahmen wäre die Generalstaatsanwaltschaft Berlin.
ICC-Vorverfahrenskammer I erlässt Haftbefehle gegen Benjamin Netanyahu und Yoav Gallant
Heute, am 21. November 2024, hat die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs („Gerichtshof“) … einstimmig zwei Entscheidungen erlassen, mit denen sie die Anfechtungen des Staates Israel („Israel“) gemäß Artikel 18 und 19 des Römischen Statuts („Statut“) zurückgewiesen hat. Außerdem erließ er Haftbefehle gegen Benjamin Netanyahu und Yoav Gallant.
Entscheidungen über Anträge des Staates Israel
Die Kammer hat am 26. September 2024 über zwei Anträge Israels entschieden. Mit dem ersten Antrag hat Israel die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Situation im Staat Palästina im Allgemeinen und für israelische Staatsangehörige im Besonderen auf der Grundlage von Artikel 19(2) der Satzung angefochten. Mit dem zweiten Antrag beantragte Israel, dass die Kammer die Staatsanwaltschaft anweist, ihren Behörden eine neue Mitteilung über die Einleitung einer Untersuchung gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Statuts zu übermitteln[9]Artikel 18 Absatz 1 des Status lautet: „(1) Wurde eine Situation nach Artikel 13 Buchstabe a dem Gerichtshof unterbreitet und hat der Ankläger festgestellt, dass eine hinreichende Grundlage … Continue reading. Israel beantragte außerdem, dass die Kammer alle Verfahren vor dem Gerichtshof in der betreffenden Situation aussetzt, einschließlich der Prüfung der von der Staatsanwaltschaft am 20. Mai 2024 eingereichten Anträge auf Haftbefehle gegen Benjamin Netanyahu und Yoav Gallant.
In Bezug auf die erste Rüge stellte die Kammer fest, dass die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichts durch Israel nicht erforderlich ist, da das Gericht seine Zuständigkeit auf der Grundlage der territorialen Zuständigkeit Palästinas ausüben kann, wie von der Vorverfahrenskammer I in einer früheren Zusammensetzung festgestellt. Darüber hinaus vertrat die Kammer die Auffassung, dass die Staaten gemäß Artikel 19(1) des Statuts nicht berechtigt sind, die Zuständigkeit des Gerichtshofs gemäß Artikel 19(2) vor dem Erlass eines Haftbefehls anzufechten. Die Anfechtung Israels ist daher verfrüht. Dies gilt unbeschadet möglicher künftiger Anfechtungen der Zuständigkeit des Gerichtshofs und/oder der Zulässigkeit eines bestimmten Falls.
Die Kammer wies auch den Antrag Israels nach Artikel 18(1) des Statuts zurück. Die Kammer erinnerte daran, dass die Staatsanwaltschaft Israel im Jahr 2021 von der Einleitung einer Untersuchung in Kenntnis gesetzt hatte. Zu diesem Zeitpunkt entschied sich Israel trotz eines Klärungsantrags der Staatsanwaltschaft, keinen Antrag auf Verschiebung der Ermittlungen zu stellen. Darüber hinaus war die Kammer der Ansicht, dass die Parameter der Untersuchung in dieser Situation gleich geblieben sind und folglich keine neue Mitteilung an den Staat Israel erforderlich war. In Anbetracht dessen sahen die Richter keinen Grund, die Prüfung der Anträge auf Erlass eines Haftbefehls auszusetzen.
Die Kammer erließ Haftbefehle gegen zwei Personen, Herrn Benjamin Netanyahu und Herrn Yoav Gallant, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die mindestens vom 8. Oktober 2023 bis mindestens zum 20. Mai 2024, dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft die Anträge auf Haftbefehle stellte, begangen wurden.
Die Haftbefehle sind als „geheim“ eingestuft, um Zeugen zu schützen und die Durchführung der Ermittlungen zu gewährleisten. Die Kammer hat jedoch beschlossen, die nachstehenden Informationen freizugeben, da ein ähnliches Verhalten wie das in den Haftbefehlen angesprochene offenbar noch andauert. Außerdem ist die Kammer der Ansicht, dass es im Interesse der Opfer und ihrer Familien liegt, dass sie von der Existenz der Haftbefehle erfahren.
Zunächst ist die Kammer der Auffassung, dass das mutmaßliche Verhalten von Herrn Netanyahu und Herrn Gallant in die Zuständigkeit des Gerichts fällt. Die Kammer erinnerte daran, dass sie bereits in einer früheren Besetzung entschieden hatte, dass sich die Zuständigkeit des Gerichtshofs in dieser Situation auf den Gazastreifen und das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, erstreckt. Außerdem lehnte es die Kammer ab, von ihrem Ermessensspielraum proprio motu Gebrauch zu machen, um die Zulässigkeit der beiden Rechtssachen in diesem Stadium zu bestimmen. Dies gilt unbeschadet einer späteren Entscheidung über die Zuständigkeit und Zulässigkeit der Fälle.
In Bezug auf die Verbrechen hat die Kammer hinreichende Gründe für die Annahme gefunden, dass Herr Netanyahu, geboren am 21. Oktober 1949, Ministerpräsident Israels zur Zeit der relevanten Handlungen, und Herr Gallant, geboren am 8. November 1958, Verteidigungsminister Israels zur Zeit der angeblichen Handlungen, jeweils als Mittäter strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Verbrechen tragen, weil sie die Handlungen gemeinsam mit anderen begangen haben: das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes, der Verfolgung und anderer unmenschlicher Handlungen.
Die Kammer fand außerdem hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Netanyahu und Herr Gallant als zivile Vorgesetzte für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung strafrechtlich verantwortlich sind.
Vorgeworfene Verbrechen
Die Kammer fand hinreichende Gründe für die Annahme, dass während des relevanten Zeitraums das humanitäre Völkerrecht im Zusammenhang mit dem internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Israel und Palästina Anwendung fand. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Israel und Palästina zwei Hohe Vertragsparteien der Genfer Konventionen von 1949 sind und dass Israel zumindest Teile Palästinas besetzt hält. Die Kammer stellte außerdem fest, dass das Recht für nicht internationale bewaffnete Konflikte auf die Kämpfe zwischen Israel und der Hamas anwendbar ist. Die Kammer stellte fest, dass das mutmaßliche Verhalten von Herrn Netanjahu und Herrn Gallant die Aktivitäten israelischer Regierungsstellen und der Streitkräfte gegen die Zivilbevölkerung in Palästina, insbesondere die Zivilbevölkerung in Gaza, betraf. Es ging also um das Verhältnis zwischen zwei Parteien in einem internationalen bewaffneten Konflikt sowie um das Verhältnis zwischen einer Besatzungsmacht und der Bevölkerung in besetzten Gebieten. Aus diesen Gründen hielt es die Kammer im Hinblick auf die Kriegsverbrechen für angemessen, die Haftbefehle nach dem Recht des internationalen bewaffneten Konflikts zu erlassen. Die Kammer stellte auch fest, dass die angeblichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit Teil eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung in Gaza waren.
Die Kammer ist der Auffassung, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass beide Personen der Zivilbevölkerung im Gazastreifen mindestens vom 8. Oktober 2023 bis zum 20. Mai 2024 vorsätzlich und wissentlich überlebenswichtige Güter vorenthalten haben, darunter Nahrungsmittel, Wasser, Medikamente und medizinische Versorgung sowie Treibstoff und Strom. Diese Feststellung beruht auf der Rolle von Herrn Netanyahu und Herrn Gallant bei der Behinderung der humanitären Hilfe unter Verletzung des humanitären Völkerrechts und auf ihrem Versäumnis, die Hilfe mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erleichtern. Die Kammer stellte fest, dass ihr Verhalten dazu führte, dass die humanitären Organisationen nicht mehr in der Lage waren, die bedürftige Bevölkerung in Gaza mit Nahrungsmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern zu versorgen. Die genannten Beschränkungen sowie die Unterbrechung der Stromversorgung und die Reduzierung der Treibstofflieferungen hatten auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Wasser in Gaza und die Fähigkeit der Krankenhäuser, medizinische Versorgung zu leisten.
Die Kammer stellte auch fest, dass die Entscheidungen, humanitäre Hilfe für den Gazastreifen zuzulassen oder zu verstärken, häufig an Bedingungen geknüpft waren. Sie wurden nicht getroffen, um Israels Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht zu erfüllen oder um sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung in Gaza angemessen mit den benötigten Gütern versorgt wird. Vielmehr waren sie eine Reaktion auf den Druck der internationalen Gemeinschaft oder auf Bitten der Vereinigten Staaten von Amerika. In jedem Fall reichten die Aufstockungen der humanitären Hilfe nicht aus, um den Zugang der Bevölkerung zu lebenswichtigen Gütern zu verbessern.
Darüber hinaus fand die Kammer hinreichende Gründe für die Annahme, dass für die Zugangsbeschränkungen für humanitäre Hilfsmaßnahmen kein eindeutiger militärischer Bedarf oder eine andere Rechtfertigung nach dem humanitären Völkerrecht festgestellt werden konnte. Trotz der Warnungen und Appelle u.a. des UN-Sicherheitsrats, des UN-Generalsekretärs, der Staaten sowie von Regierungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen bezüglich der humanitären Lage in Gaza wurde nur ein Minimum an humanitärer Hilfe genehmigt. In diesem Zusammenhang berücksichtigte die Kammer den langen Zeitraum der Entbehrung und die Erklärung von Herrn Netanjahu, der den Stopp der lebensnotwendigen Güter und der humanitären Hilfe mit den Zielen des Krieges in Verbindung brachte.
Die Kammer fand daher hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Netanyahu und Herr Gallant die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung tragen.
Die Kammer stellte fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass der Mangel an Nahrungsmitteln, Wasser, Elektrizität und Treibstoff sowie an bestimmten medizinischen Hilfsgütern Lebensbedingungen geschaffen hat, die darauf ausgerichtet waren, die Zerstörung eines Teils der Zivilbevölkerung im Gazastreifen herbeizuführen, was zum Tod von Zivilisten, einschließlich Kindern, aufgrund von Unterernährung und Austrocknung führte. Auf der Grundlage des von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Materials, das den Zeitraum bis zum 20. Mai 2024 abdeckt, konnte die Kammer nicht feststellen, dass alle Tatbestandsmerkmale des Verbrechens gegen die Menschlichkeit der Ausrottung erfüllt waren. Die Kammer stellte jedoch fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass das Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes in Bezug auf diese Opfer begangen wurde.
Indem sie absichtlich den Zugang zu medizinischen Gütern und Medikamenten, insbesondere zu Anästhetika und Anästhesiegeräten, in den Gazastreifen einschränkten oder verhinderten, sind die beiden Personen auch dafür verantwortlich, dass sie behandlungsbedürftigen Personen durch unmenschliche Handlungen großes Leid zufügten. Die Ärzte wurden gezwungen, Verwundete zu operieren und Amputationen, auch an Kindern, ohne Betäubungsmittel vorzunehmen, und/oder sie waren gezwungen, unangemessene und unsichere Mittel zur Sedierung der Patienten zu verwenden, wodurch diesen extreme Schmerzen und Leiden zugefügt wurden. Dies stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form anderer unmenschlicher Handlungen dar.
Die Kammer fand auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass die oben genannten Handlungen einen erheblichen Teil der Zivilbevölkerung in Gaza ihrer Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Leben und Gesundheit, beraubten und dass die Bevölkerung aus politischen und/oder nationalen Gründen gezielt angegriffen wurde. Sie stellte daher fest, dass das Verbrechen der Verfolgung gegen die Menschlichkeit begangen wurde.
Schließlich stellte die Kammer fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass Netanjahu und Gallant als zivile Vorgesetzte für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung von Angriffen gegen die Zivilbevölkerung in Gaza strafrechtlich verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang stellte die Kammer fest, dass das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Material es ihr nur erlaubte, Feststellungen zu zwei Vorfällen zu treffen, die als vorsätzlich gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Angriffe zu qualifizieren waren. Es besteht der begründete Verdacht, dass Herr Netanjahu und Herr Gallant, obwohl ihnen Maßnahmen zur Verfügung standen, um die Begehung von Straftaten zu verhindern oder zu unterdrücken oder um sicherzustellen, dass die Angelegenheit den zuständigen Behörden vorgelegt wird, dies nicht getan haben.
Hintergrund
Am 1. Januar 2015 gab der Staat Palästina eine Erklärung nach Artikel 12 Absatz 3 des Römischen Statuts ab, in der er die Zuständigkeit des Gerichtshofs seit dem 13. Juni 2014 anerkennt.
Am 2. Januar 2015 trat der Staat Palästina dem Römischen Statut bei, indem er seine Beitrittsurkunde beim UN-Generalsekretär hinterlegte. Das Römische Statut ist für den Staat Palästina am 1. April 2015 in Kraft getreten.
Am 22. Mai 2018 übermittelte der Staat Palästina dem Ankläger gemäß Artikel 13 Buchstabe a und Artikel 14 des Römischen Statuts die Situation seit dem 13. Juni 2014, ohne ein Enddatum zu nennen.
Am 3. März 2021 kündigte der Ankläger die Eröffnung der Ermittlungen zur Lage im Staat Palästina an. Dies geschah im Anschluss an die Entscheidung der Vorverfahrenskammer I vom 5. Februar 2021, dass das Gericht seine strafrechtliche Zuständigkeit in der Situation ausüben kann und dass sich der territoriale Geltungsbereich dieser Zuständigkeit mehrheitlich auf den Gazastreifen und das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, erstreckt.
Am 17. November 2023 erhielt die Anklagebehörde eine weitere Befassung mit der Situation im Staat Palästina von Südafrika, Bangladesch, Bolivien, den Komoren und Dschibuti, und am 18. Januar 2024 übermittelten die Republik Chile und der Staat Mexiko der Anklagebehörde zusätzlich eine Befassung mit der Situation im Staat Palästina.
IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu: Eiertanz der Regierungssprecher statt klarer Begrüßung
Auf der Pressekonferenz wurde ein richtiger Eiertanz bei der Beantwortung der Fragen zum Haftbefehl geführt.
Entweder hat der Regierungssprecher die Frage nicht verstanden oder wollte darauf nicht antworten.
So z. B. wurde eine ganz einfache Frage gestellt: „Ist Herr Netanjahu in Deutschland willkommen?“ wurde wie folgt geantwortet:
„über Reisepläne des israelischen Ministerpräsidenten ist mir nichts bekannt“ daraufhin wurde die Frage etwas konkretisiert:
„ich habe nicht nach einer Reisenplanung gefragt ich habe gefragt ob er willkommen ist“ darauf die gleiche Antwort.
Oder es folgten solche Antworten; „Ich verstehe Ihre Frage nicht“, „Ich verstehe Ihre Frage immer noch nicht“
Hier zeigt sich die Doppelmoral der Politik der Bundesregierung. Bei dem Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin, war die Bunderegierung
Feuer und Flamme, aber hier wird anders reagiert.
Hier die Ausschnitte der PK:
Die ganze Pressekonferenz ist hier zu sehen: https://youtu.be/NRl3X5nN4R4 Zu dem Haftbefehl s, in der Zeit von: 04:55 bis – 31:58.
Artikel 18 Absatz 1 des Status lautet: „(1) Wurde eine Situation nach Artikel 13 Buchstabe a dem Gerichtshof unterbreitet und hat der Ankläger festgestellt, dass eine hinreichende Grundlage für die Einleitung von Ermittlungen bestünde, oder leitet der Ankläger Ermittlungen nach Artikel 13 Buchstabe c und Artikel 15 ein, so benachrichtigt der Ankläger förmlich alle Vertragsstaaten und diejenigen Staaten, die unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen im Regelfall die Gerichtsbarkeit über die betreffenden Verbrechen ausüben würden. Der Ankläger kann diese Staaten vertraulich benachrichtigen und, sofern er dies für notwendig hält, um Personen zu schützen, die Vernichtung von Beweismitteln oder die Flucht von Personen zu verhindern, den Umfang der den Staaten zur Verfügung gestellten Informationen begrenzen.“ Siehe der Wortlaut des Statuts unter: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/203446/c09be147948d4140dd53a917c2544fa6/roemischesstatut-data.pdf
Im Folgenden veröffentlichen wir eine Gutachten, das der Internationale Gerichtshof am 19. Juli 2924 in englischer Sprache verfasste. RA Benedikt Hopmann hat die Zusammenfassung des Gutachtens in die deutsche Sprache übersetzt (20 Seiten). Das Gutachten verfasste der Internationale Gerichtshof auf Anforderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen.
Die beiden Fragen der Generalversammlung, die der Gerichtshof zu beantworten hatte, werden gleich zum Anfang unter CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS wiedergegeben.
Das Gutachten ist ein bedeutendes Dokument, weil es die Politik und Praktiken Israels mit aller Klarheit benennt und dazu aufruft, dem ein Ende zu setzen.
Aus diesen Überschriften ergibt sich schon, dass es sich um sehr bedeutsame Themen handelt.
Am Ende folgt der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes, der in neun Punkten die rechtlichen Folgen zusammenfasst, die sich aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten Gebieten ergeben.
Das Unrecht, das in den besetzten Gebieten geschieht, ist himmelschreiend. Dass Deutschland einer der größten Unterstützer dieser Politik und Praktiken Israels ist, ist verheerend. Der Internationale Gerichtshof hebt hervor, dass dieser Konflikt ein “Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit”ist[1].
Hier vorab der Beschluss des Internationalen Gerichthofs vom 19. Juli 2024:
DER GERICHTSHOF,
(1) stellt fest, dass er für die Abgabe des beantragten Gutachtens zuständig ist;
(2) beschließt, dem Ersuchen um Abgabe eines Gutachtens stattzugeben;
(3) ist der Ansicht, dass die weitere Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist;
(4) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, seine rechtswidrige Tätigkeit Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu zu beenden;
(5) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, unverzüglich alle neuen Siedlungsaktivitäten einzustellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten zu evakuieren;
(6) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, den Schaden für alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in den besetzten palästinensischen Gebieten wiedergutzumachen;
(7) ist der Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der unrechtmäßigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die der Staat Israel durch seine fortgesetzte Anwesenheit in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen hat.
(8) ist der Auffassung, dass die internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, verpflichtet sind, die Situation, die durch die unrechtmäßige Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten entstanden ist, nicht als rechtmäßig anzuerkennen.
(9) ist der Auffassung, dass die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung, die um diese Stellungnahme ersucht, und der Sicherheitsrat die genauen Modalitäten und die weiteren Maßnahmen prüfen sollte, die erforderlich sind, um die unrechtmäßige Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden.
Wortlaut der Zusammenfassung des Gutachtens in deutscher Sprache wird noch veröffentlicht (20 Seiten; die von DeepL maschinell erstellte Übersetzung wurde von RA B. Hopmann überarbeitet, so dass sie gut lesbar ist)
Sowohl das vollständige Gutachten als auch die Zusammenfassung sind gleich aufgebaut. Daher ist das Inhaltsverzeichnis für das vollständige Gutachten und die Zusammenfassung dasselbe:
Inhaltsverzeichnis: Gutachten
CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS 1-21
I. ZUSTÄNDIGKEIT UND ERMESSENSSPIELRAUM 22-50 A. Zuständigkeit 23-29 B. Ermessensspielraum 30-49
II. ALLGEMEINER KONTEXT 51-71 III. UMFANG UND BEDEUTUNG DER VON DER GENERALVERSAMMLUNG GESTELLTEN FRAGEN 72-83 IV. ANWENDBARES RECHT 84-102
V. ISRAELS POLITIK UND PRAKTIKEN IN DEN BESETZTEN PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN 103-243
A. Die Frage der verlängerten Besatzung 104-110
B. Die Siedlungspolitik 111-156
Überblick 111-114
Transfer der Zivilbevölkerung 115-119
Beschlagnahmung oder Requirierung von Land 120-123
Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 124-133
Ausweitung des israelischen Rechts 134-141
Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung 142-147
Gewalt gegen Palästinenser 148-154
Schlussfolgerung zur israelischen Siedlungspolitik 155-156
C. Die Frage der Annexion der besetzten palästinensischen Gebiete 157-179
Der Begriff der Annexion 158-161
Israelische Handlungen, die einer Annexion gleichkommen 162-173
Das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten 174-179
D. Die Frage der diskriminierenden Gesetzgebung und Maßnahmen 180-229
Der Anwendungsbereich der Frage a) 180-184
Der Begriff der Diskriminierung 185-191
Die Politik der Aufenthaltsgenehmigung 192-197
Beschränkungen der Freizügigkeit 198-206
Abriss von Eigentum 207-222 (a) Strafrechtliche Abrisse 208-213 (b) Abrisse wegen fehlender Baugenehmigung 214-222
Schlussfolgerung zu Israels diskriminierenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen 223-229
E. Die Frage des Selbstbestimmungsrechts 230-243
VI. AUSWIRKUNGEN DER ISRAELISCHEN POLITIK UND PRAXIS AUF DEN RECHTLICHEN STATUS DER BESATZUNG 244-264 A. Der Anwendungsbereich des ersten Teils der Frage (b) und das anwendbare Recht 244-251 B. Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den Rechtsstatus der Besatzung beeinflussen 252-258 C. Die Rechtmäßigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten 259-264
VII. RECHTLICHE FOLGEN, DIE SICH AUS DER POLITIK UND PRAXIS ISRAELS UND AUS DER RECHTSWIDRIGKEIT DER FORTDAUERNDEN PRÄSENZ ISRAELS IN DEN BESETZTEN PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN ERGEBEN 265-283
A. Rechtliche Konsequenzen für Israel 267-272 B. Rechtliche Konsequenzen für andere Staaten 273-279 C. Rechtliche Konsequenzen für die Vereinten Nationen 280-283
Wortlaut in dt. Sprache: (35 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)
Am 19. Juli 2024 gab das Gericht sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen ab, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben.
Kleine Chronologie des Verfahrens sowie die dazugehörigen Dokumente/Links:
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ersucht den Internationalen Gerichtshof in ihrer Resolution A/RES/77/247 über „Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, beeinträchtigen“, um ein Gutachten.
Alle Zwischenschritte (Dokumente und Links zum Verfahren), die im Ergebnis zu dem von der Generalversammlung geforderten Gutachten des Internationalen Gerichtshof in Den Haag führten, hier hier weiterlesen
Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem – Das Gericht gibt sein Gutachten ab und antwortet auf die Fragen der Generalversammlung
DEN HAAG, 19. Juli 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Politik und der Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, abgegeben. Wie erinnerlich, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 30. Dezember 2022 die Resolution A/RES/77/247 verabschiedet, in der sie den Internationalen Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgenden Fragen ersucht:…
Michael Lüders neuestes Video mit dem Titel: „Freiheit? Frieden? Von Kriegern und Kriegsgewinnern.“
Auszug aus dem Video;
"schönen guten Tag und hallo fangen wir an mit Gazakrieg an. Der Krieg ist, wie Sie wahrscheinlich bemerkt haben aus den hiesigen Medien in Deutschland weitgehend verschwunden, es findet zwar ab und zu noch mal die eine oder andere Mitteilung, statt wenn etwas größeres geschehen ist. Aber man hat das Gefühl dass der Krieg im Gazastreifen in der politisch-medialen Einordnung Deutschlands weitgehend keine Rolle mehr spielt, was allerdings nicht bedeutet dass er nicht nach wie vor stattfinden würde Jeden Tag sterben im Gazastreifen mindestens ein Dutzend manchmal mehrere Dutzend Menschen an einem Tag, die Zerstörungen die Vertreibungen das Elend setzen sich ungebrochen fort allein es findet kein Niederschlag mehr in der hiesigen offiziellen veröffentlichten Wahrnehmung. Denn die offizielle Lehre besagt ja, dass Israel ein Verteidigungskrieg führe gegen die Hamas, wo gehobelt wird da fallen Späne, sicherlich es sterben auch Unschuldige aber Schuld ist natürlich allein die Hamas die diese Zivilisten als Geisel nimmt, so die offizielle Rhetorik das alles hat mit der Realität wenig zu tun..."
Das Verfahren Südafrika ./. Israel hat eine herausragende Bedeutung, wenn man das Handeln Israels gegenüber den Palästinensern beurteilen will. Die Klageschrift Südafrikas ist eine detaillierte Auseinandersetzung nicht nur des gegenwärtigen furchtbaren Vernichtungsfeldzuges Israels, sondern geht auch auf die Geschichte dieses Konflikts ein. Alle Tatsachen werden belegt. Der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes (IGH) stützt sich stark auf die Darlegungen Südafrikas. Der IGH beschloss zwar nicht, wie es Südafrika beantragt hatte, einen sofortige Beendigung des Krieges durch Israel, aber erteilte Israel Auflagen, die Israel bisher nicht erfüllt hat. Deswegen wiederholte der IGH auf Antrag Südafrikas am 28. März 2024 seine Anordnungen gegenüber Israel. Am 10. Mai 2024 stellte Südafrika erneut einen Antrag auf Beendigung des Vernichtungsfelszuges Israels im Gaza. Auch dieser Antrag zeigt detailiert und mit den entsprechenden Belegen die verheerende Situation im Gaza. Die Anhörung vor dem IGH zu diesem neuen Antrag war am 16. und 17. Mai 2024.
Bedeutsam ist auch eine Stellungnahme Namibias, die Namibia zwar nicht im Rahmen des Verfahrens in Den Haag, aber doch im zeitlichen Zusammenhang mit diesem Verfahren abgegeben aht und das die Komplizenschaft Deutschlands mit Israel anprangert und an den Genocid Deutschlands an den Herero und Nama erinnert. In dem Verfahren Südafrikas ./. Israel wurden bisher nur vorläufige Maßnahmen gegen Israel beschlossen, über das Verfahren in der Hauptsache wurde bisher noch nicht entschieden.
Über das Verfahren Nikaragua ./. Deutschland wegen Unterstützung Israels kann man sich hier infomieren.
10. Mai: Erneuter Antrag Südafrikas auf Beendigung des Vernichtungsfeldzuges Isaraels im Gaza
17. Mai 2024 Besonders wichtig sind in dem Antrag Südafrikas die Tatsachen, die unter “III. Neue Fakten und Änderungen der Lage im GAZA” vorgetragen und belegt werden.Südafrika drängt mit seinen beantragten zusätzlichen Maßnahmen auf die unverzügliche Beendigung des militärischen Einsatzes im GAZA. Der Gerichtshof hat bisher diese Maßnahme abgelehnt. Die Fakten, die Südafrika vorträgt, machen allerdings eine Beendigung des Einsatzes immer zwingender. Eine Anhörung zu dem Antrag fand am 16. und 17. Mai 2024 vor dem Internationalen Gerichtshof statt. Die Entscheidung des Gerichtshof wird in einem neuen Termin bekannt gegeben.
26. Januar 2024: Vorläufige Maßnahmen vom IGH beschlossen
26. Januar 2024 AKTUELLE ERGÄNZUNG
Das oberste UN-Gericht gab einem Antrag Südafrikas auf einstweilige Maßnahmen gegen Israel teilweise statt. Zusammenfassung des Beschlusses des Gerichtshofs in Den Haag ist hier zu lesen.
15. Januar 2014: Namibia erinnert an den Genozid durch Deutschland vor 120 Jahren
15.01.2024 AKTUELLE ERGÄNZUNG:
Namibia verurteilt Entscheidung Deutschlands, für Israel auszusagen:
Namibia ist das erste Land, in dem im vergangenen Jahrhundert ein Genozid stattfand, der Genozid an den Herero und Nama. Am 120 Jahrestag des Genozids erklärte Deutschland, dass es vor dem Internationalen Gerichtshof für Israel gegen die südafrikanische Genozidklage aussagen will. Namibias Regierung reagiert entsetzt auf Deutschlands Entscheidung: Zur Reaktion Namibias hier weiterlesen.
12. Januar 2024: Verhandlungen vor dem IGH
12.01.2024 AKTUELLE ERGÄNZUNGEN:
UN-Gericht verhandelt Völkermordfall gegen Israel in Südafrika – Verlesung Anklageschrift
Südafrika hat beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag beantragt, dass der Gerichtshof gegen Israel einstweilige Maßnahmen wegen Völkermord gegen die Palästinenser im Gaza anordnet.
Im Folgenden die Begründung Südafrikas für seine Klage:
Um sich einen Überblick zu verschaffen, ist zu empfehlen, zunächst die Ausführungen zum Antrag auf vorläufige Maßnahmen zu lesen. Südafrika will mit diesem Antrag das völkermörderische Handeln Israels sofort stoppen. Diesen Antrag wird der Internationale Gerichtshof auch zuerst behandeln. Die Anhörungen wurden live und auf Abruf (VOD) in den beiden Amtssprachen des Gerichtshofs, Englisch und Französisch, auf der website des Gerichtshofs und auf UN Web TV übertragen (siehe Pressemitteilung des IGH).
Sehr wichtig auch die Tatsachen, die Südafrika unter „B. Hintergrund“ anführt. Daraus geht hervor, dass es zu kurz gegriffen ist, wenn das Morden Israels im Gaza allein auf den Überfall der Hamas in Israel am 7. Oktober zurückgeführt wird. Südafrika verurteilte den Überfall auf Israel. In seiner Klageschrift beschreibt Südafrika allerdings auch, dass Israel den Gaza in ein Gefängniss verwandelte, in dem zwei Millionen Menschen seit 16 Jahren leben müssen.Es wird auch die Situation im Westjordan beschrieben, wo die Zahl der jüdischen Siedler von schätzungsweise 253.000 zur Zeit des Abschlusse der Osloer Verträge auf 700.000 im Jahr 2023 erhöht wurde.
Es sollte daran erinnert werden: Israel gehört zu den Unterstützern des Apartheidregimes in Südafrika. Das hat die heutige Regierung in Südafrika nicht vergesssen.
Gestern war folgende Meldung in der Zeitung zu lesen: „Das Verwaltungsgericht Potsdam hob das Einreiseverbot, das gegen den Arzt Ghassan Abu-Sittah erlassen worden war, auf. Unter Verweis auf den Eintrag im Schengener Informationssystem hatte ihm Frankreich zuvor die Einreise verweigert. Infolge der Potsdamer Entscheidung musste die Bundespolizei den Eintrag löschen. Das Bundesministerium des Inneren will sich zu der Gerichtsentscheidung nicht äußern, weil es sich um einen Einzelfall handele.“[1]FAZ vom 23. Mai 2024, Seite 2
Das Bundesministerium des Inneren hatte ein rechtswidriges Einreiseverbot ausgesprochen und es über das Schengener Informationssystem gleich auf die gesamte EU ausgeweitet. Nach seiner Niederlage vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht hat es dazu nichts anderes zu sagen als dass es sich um einen Einzelfall handele[2]FAZ vom 23. Mai 2024, Seite 2. Dabei ist ein weiteres Verfahren vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht anhängig, das Jannis Varoufakis angestrengt hat und in dem er feststellen lassen will, dass das Einreiseverbot, das die Bundespolizei gegen ihn für die Zeit des Palästina-Kongress erließ, ebenfalls rechtswidrig war. Und das Verwaltungsgericht wird – das lässt sich jetzt schon voraussagen – auch Jannis Varoufakis zum Erfolg verhelfen und danach wird das Bundesministerium des Inneren wieder erklären, dass es sich nur um einen Einzelfall handele.
Und dann werden die Veranstalter des Palästina Kongresses vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass der Kongress nicht aufgelöst werden durfte und auch sie werden Erfolg haben und das Bundesministerium wird wieder sagen, das war nur ein Einzelfall.
Aber wir wissen: Das alles sind keine Einzelfälle, die ganze Richtung stimmt nicht, die die Bundesregierung verfolgt. Die Bundesregierung verteidigt sich und ihre Unterstützung der mörderischen Politik Israels, indem sie die Meinungsfreiheit im eigenen Land bekämpft.