Beginn: Oktober 1852
Ende: 12. November 1852
Angeklage des Kommunistenprozess 1852: - Dortmunder und Kölner Oberbürgermeister Hermann Becker - Ärzte Roland Daniels, Abraham Jacobi und Johann Jacob Klein, - der Chemiker Carl Wunibald Otto, - der Bankangestellte Albert Erhard, - der Schneider Friedrich Lessner, - der Publizist Heinrich Bürgers, - Kommis Wilhelm Joseph Reiff, - der Zigarrenmacher Peter Gerhard Roeser, - Nothjung,, - und der Dichter Ferdinand Freiligrath, der sich der Verhaftung aber durch Flucht nach London entziehen konnte.
Zitat;
Am 11. November 1850 schrieb der preußische König Friedrich Wilhelm IV. einen Brief an seinen Ministerpräsidenten Otto von Manteuffel. Der möge dafür sorgen, dass die Flucht des zu lebenslanger Festungshaft verurteilten 1848er Revolutionärs Gottfried Kinkel aus Spandau dem preußischen Publikum als Teil eines großen Komplotts dargestellt werde und dazu den Kriminalisten Wilhelm Stieber einsetzen. Der Bonner Geschichtsprofessor Kinkel war 1848 als Liberaler in das preußische Abgeordnetenhaus gewählt worden. 1849 hatte er am bewaffneten Kampf in Baden teilgenommen und war deshalb vor Gericht gestellt worden. In einem zweiten Prozess wegen Beteiligung am Sturm auf das Magazin des Militärs in Siegburg war er freigesprochen worden.
Quelle:
Urteile vom 12. November 1852
- Freigesprochen: u. a. Jacobi, Klein, Erhard und Daniels
- 6 Jahre Festungshaft: Peter Nothjung, P. Röser, C. Bürgers (plus lebenslange Polizeiaufsicht)
- 5 Jahre Festungshaft: Reiff, Otto, Heinrich Becker
- 3 Jahre Festungshaft: Friedrich Lessner (zuzüglich Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für 5 Jahre) [1]