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Ouyn gewinnt vor Gericht

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Am 26. März 2024 verschickte Ouyn einen Newsletter, in dem Ouyn unter anderem über einen erfolgreichen Prozess gegen den Tagesspiegel berichtet. Oyun wehrte sich gerichtlich gegen Antisemitismus – Vorwürfe. Es wird nicht die letzte gerichtliche Entscheidung sein.

“Das Gericht hat entschieden, dass der Tagesspiegel drei seiner in einem Artikel vom 20.02.2024 geäußerten Behauptungen nicht mehr äußern darf, darunter u.a. die Behauptung über eine Bevorzugung von Oyoun durch den Senat aufgrund familiärer Beziehungen sowie sämtliche Antisemitismusvorwürfe, da diese haltlos sind. Gleiches gilt für die Aussagen der Grünen Politikerin Susanna Kahlefeld, die all’ unsere Unterlassungserklärungen umgehend unterschrieben hat.”

Wir lesen weiter:

“Wir sind dankbar für die differenzierte Berichterstattung und die internationale Aufmerksamkeit zu den Entwicklungen in Deutschland. 

In dem heutigen, von artnet news veröffentlichten, Artikel mit dem Titel “Gericht gibt Berlins Kulturzentrum Recht” werden die Hintergründe differenziert dargestellt und zusammengefasst.

In der ebenfalls heute erschienen Ausgabe des The Face mit dem Titel “Das ist ein deutsches Phänomen: Wie der Israel-Gaza Krieg die Berliner Musik- und Kunstszene erschüttert hat” wird die Instrumentalisierung von Antisemitismusvorwürfen, u.a. im Zusammenhang mit Oyoun, kontextualisiert.

Der gestern im The Guardian veröffentlichte Artikel mit dem Titel “Freie Meinungsäußerung ist eine Fassade”: Wie der Gaza-Krieg die Spaltung der deutschen Kunstwelt vertieft hat” berichtet, dass auch die juristischen Gutachten des Berliner Kultursenats zu dem Entschluss kamen, dass “kein antisemitisches Agieren durch Oyoun erkennbar” ist.

Außerdem ergibt sich aus den Akten des Kultursenats, dass es sich im Fall Oyoun selbstverständlich um eine verbindliche, vierjährige Förderzusage bis Ende 2025 handelt.

Das Hauptverfahren gegen den Berliner Kultursenat läuft weiterhin. Im Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht unsere Beschwerde zurückgewiesen – aufgrund eines vermeintlichen “Formfehlers”. Diese fragwürdige Entscheidung und die Frage, wie es dem deutschen Rechtsstaat geht, darauf fand unsere Rechtsanwältin in der Sache, Myrsini Laaser, die passenden Worte in ihrem Blog Post.

Wir kämpfen weiter, bis zum Ende. Das sind wir nicht nur uns und den Communities schuldig, sondern auch allen anderen Kultur- und Kunstakteur*innen, die gerade den Atem anhalten und um ihre Existenz besorgt sind.”

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