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Reichsrätekongress

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Vom 16. bis 21. Dezember 1918 tagte im Abgeordnetenhaus zu Berlin der erste Allgemeine Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands. Im Folgenden die drei wichtigsten Beschlüsse dieses Kongresses:

1. Beschluss

(am 3. Sitzungstag zur Führung in Heer und Marine: Die ‚sieben Hamburger Punkte‘):

  1. Die Kommandogewalt über Heer und Marine üben die Volksbeauftragten unter Kontrolle des Vollzugsrats aus.
  2. Als Symbol der Zertrümmerung des Militarismus und der Abschaffung des Kadavergehorsams werden die Entfernung aller Rangabzeichen und das Verbot des außerdienstlichen Waffentragens angeordnet.
  3. Für die Zuverlässigkeit der Truppenteile und für die Aufrechterhaltung der Disziplin sind die Soldatenräte verantwortlich. Der Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte ist der Überzeugung dass die unterstellten Truppen den selbstgewählten Soldatenräten und Vorgesetzten im Dienst zur Durchführung der Ziele der sozialistischen Revolution unbedingt erforderlichen Gehorsam erweisen. Vorgesetzte außer Dienst gibt es nicht mehr.
  4. Entfernung der bisherigen Achselstücke, Unteroffizierstresse usw., Kokarden, Achselklappen und Seitengewehre ist ausschließlich Angelegenheit der Soldatenräte und nicht einzelner Personen. Ausschreitungen schädigen das Ansehen der Revolution und sind zur Zeit der Heimkehr unserer Truppen unangebracht. Der Kongress verlangt Abschaffung aller Orden und Ehrenzeichen und des Adels.
  5. Die Soldaten wählen ihre Führer selbst. Frühere Offiziere, die das Vertrauen der Mehrheit ihres Truppenteils genießen, dürfen wiedergewählt  werden.
  6. Offiziere der militärischen Verwaltungsbehörden und Beamte im Offiziersrange können im Interesse der Demobilisation in  ihren Stellungen zu belassen werden, wenn sie erklären, nichts gegen die Revolution zu unternehmen.
  7. Die Abschaffung des stehenden Heeres und die Errichtung der  Volkswehr sind zu beschleunigen.

Beachte: Aus dem Stenograpfischen Bericht des 1. Reichsrätekongresses (S.95 Sp. 190) ergibt sich, dass nicht über den Antrag Lüdemann abgestimmt wurde, der aber im Stenographischen Bericht als angenommener Antrag abgedruckt ist (S. 181) , sondern  über den Antrag einer freigebildeten Kommission, den diese auf der Grundlage des Antrags Lüdemann (S. 70 Sp. 140) formuliert hatte  und der durch Haase begründet wurde (S. 90 f Sp. 180 f.). Daraus ergibt sich, dass es in Ziffer 3 „Führern“ statt „Vorgesetzten“ heißen muss und es in Ziffer 6 statt „sind  … zu belassen“ heißen muss „können … belassen werden“ (so auch Müller S. 434).

Im Stenographischen Bericht (S. 181) ist auch irreführend Ziffer 8 des Antrags Lüdemann aufgenommen, wobei dann  vermerkt wird, dass Punkt 8. zurückgenommen wurde. Ziffer 8 lautete: „Vorstehende Sätze sind Richtlinien. Die endgültigen Ausführungsbestimmungen werden von den 6 Volksbeauftragten unter Kontrolle des Vollzugsrats und im Einvernehmen mit den Soldatenräten von Heer und Marine festgesetzt“. Dieser Punkt 8 war in dem zur Abstimmung gestellten Antrag der freigebildeten Kommission nicht mehr enthalten. Auf Empfehlung der freigebildeten Kommission wurde beschlossen, in Ziffer 1 hinter „Marine“ einzufügen: „und Schutztruppen“. Zudem wurde auf Empfehlung dieser Kommission ergänzend beschlossen: “1. In den Garnisonen wird die militärische Kommandogewalt im ständigen Einvernehmen mit der obersten Kommandogewalt von den örtlichen Arbeiter- und Soldatenräten ausgeübt. 2. Militärische Angelegenheiten, die allen Garnisonen gemeinsam sind, werden von den Trägern der obersten Kommandogewalt im Verein mit einem Delegiertenrat der Garnisonen erledigt“. (siehe Stenogr. Bericht S. 181, wo auf Sp. 346 verwiesen wird) ))


Dazu das Telegramm Hindenburgs an die Armeeoberkommandos vom 19.12.1918:

Ich erkenne die von dem Zentralrat der A.- und S.-Räte vom 18.12.18 in Berlin gefassten Beschlüsse betreffend Vereinbarungen im Heerwesen, insbesondere in der Stellung von Offizier und Unteroffizier, nicht an

Ich bin der Auffassung, dass ein solch tief in das Leben der Nation einschneidende Veränderung nicht von einer einseitigen Ständevertretung, sondern nur von der durch das ganze Volk berufenen Nationalversammlung getroffen werden kann.

Das Heer steht nach wie vor loyal zur Regierung Ebert und erwartet von dieser, dass sie die von ihr gegebene Zusage über den Bestand des Heeres  und Richtlinien über die Befugnisse er Vertrauensräte des Heeres weiter als maßgebend anerkennt und dadurch dem Offiziers- und Unteroffizierskorps ermöglicht, weiter Dienst zu tun.

Ich bin in diesem Sinnen bei der Regierung vorstellig geworden. Es bleibt daher bei den bisher gegebenen Befehlen. [1]Groener Lebenserinnerungen S. 471 (zitiert nach Gerhard A. Ritter, Susanne Miller Die deutsche Revolution1918/19 s. 144 ff)

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2. Beschluss

(am 4. Sitzungstag zur Wahl für eine  konstituierende Nationalversammlung am 19. Januar 1919)

Die Wahlen zur deutschen Nationalversammlung finden am Sonntag, den 19. Januar 1919, statt. [2]zitiert nach: Herausgeber und Verleger: Zentralrat der sozialistischen Republik Deutschlands, Berlin, Herrenhaus, Allgemeiner Kongress der Arbeiter-und Soldatenräte Deutschlands vom 16. bis 21. … Continue reading

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3. Beschluss

(am 5. Sitzungstag zur Sozialisierung):

„Vorsitzender Leinert: Wir kommen zur Abstimmung.

Ich werde in der Weise abstimmen lassen, dass ich zunächst über den Antrag Lüdemann und Severing  abstimmen lasse, der lautet:

Der Kongress der Arbeiter-und Soldatenräte beauftragt die Regierung, mit der Sozialisierung aller hierzu reifen Industrien, insbesondere des Bergbaus, unverzüglich zu beginnen.

Wird der Antrag angenommen, dann ist der Antrag Geyer im ersten Teil erledigt. Der zweite Teil und ein Antrag, eine Entschließung anzunehmen, die sich auf die Heimstätten bezieht, sollte dann der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen werden.

Ich bitte diejenigen, die den Antrag Lüdemann und Severing, den ich verlesen habe, zustimmen wollen, sich zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.  (Rufe: Gegenprobe!). Wenn ich sehe, dass noch einige sitzen, genügt es doch vollkommen, zu sagen, dass der Antrag gegen einige Stimmen angenommen ist. (Zurufe: Uns interessiert zu wissen, wer dagegen gestimmt hat!) Ich bitte also diejenigen, sich zu erheben, die gegen den Antrag stimmen wollen. (Rufe: Einstimmig!) Sie können doch dadurch, dass diejenigen, die dagegen stimmen, sitzen geblieben sind, nicht erklären, dass der Antrag einstimmig angenommen wäre. Wenn die Herren dafür stimmen wollten, hätten sie aufstehen können.

Damit ist der erste Absatz der Resolution Geyer und Genossen erledigt. Wir kommen zum zweiten Absatz dieses Antrags

Bis zu deren Durchführung wird für alle Bergleute ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Die Arbeitszeit darf von Beginn der Einfuhr bis zur Beendigung der Ausfuhr 8 Stunden täglich nicht überschreiten.[3]Dieser zweite Absatz der Resolution Geyer und Genossen und der Heimstättenantrag wurden an die „Regierung zur Berücksichtigung“  überwiesen; zitiert nach: Herausgeber und Verleger: … Continue reading

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References

References
1 Groener Lebenserinnerungen S. 471 (zitiert nach Gerhard A. Ritter, Susanne Miller Die deutsche Revolution1918/19 s. 144 ff)
2 zitiert nach: Herausgeber und Verleger: Zentralrat der sozialistischen Republik Deutschlands, Berlin, Herrenhaus, Allgemeiner Kongress der Arbeiter-und Soldatenräte Deutschlands vom 16. bis 21. Dezember 1918 im Abgeordnetenhaus zu Berlin  Stenograpfischer Bericht S. 141 Sp.282
3 Dieser zweite Absatz der Resolution Geyer und Genossen und der Heimstättenantrag wurden an die „Regierung zur Berücksichtigung“  überwiesen; zitiert nach: Herausgeber und Verleger: Zentralrat der sozialistischen Republik Deutschlands, Berlin, Herrenhaus, Allgemeiner Kongress der Arbeiter-und Soldatenräte Deutschlands vom 16. bis 21. Dezember 1918 im Abgeordnetenhaus zu Berlin  Stenograpfischer Bericht S. 172 Sp.344