Aktualisiert 10.09.2026 zur PM 177: „Eine skandalöse Einschränkung des Streikrechts“ – Gericht verordnet Notdienste nach Willen des Charité-Vorstands

Berlin, 02.09.2026Nr. 177Landesbezirk Berlin-Brandenburgwww.bb.verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N
„Eine skandalöse Einschränkung des Streikrechts“ – Gericht verordnet Notdienste nach Willen des Charité-Vorstands
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren zum Streik an der Charité ist das Arbeitsgericht Berlin heute weitgehend den Anträgen des Charité-Vorstands gefolgt. Es verordnet damit Notdienste für den Streik, die zum Teil oberhalb der Besetzung liegen, die im Normalbetrieb vorliegt. Für die Gesundheitsarbeiter*innen an der Charité wird damit ihr grundrechtlich verbrieftes Streikrecht massiv infrage gestellt.
„Diese Notdienstregelung ist eine skandalöse Einschränkung des Streikrechts für die Gesundheitsarbeiter*innen an der Charité. Sie läuft darauf hinaus, dass ver.di im Streikfall auf einigen Stationen und Bereichen eine bessere Besetzung garantieren muss, als es die Charité im Normalbetrieb tut. Die Besetzung auf den Stationen liegt damit deutlich über der gesetzlichen Untergrenze. Dieser Umgang mit dem grundgesetzlich verbrieften Streikrecht ist nicht nachvollziehbar“, erklärt die ver.di-Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer.
An der Charité wurde in den letzten 15 Jahren mehrfach unter Anwendung von Notdienstvereinbarungen gestreikt, wie sie ver.di auch in der aktuellen Auseinandersetzung angeboten hat. ver.di war dem Charité-Vorstand sogar in mehreren wichtigen Punkten weit entgegengekommen. Die Charité hat bis heute keinen Fall dargelegt, in dem es unter diesen Notdienstvereinbarungen zu einer Patient*innengefährdung gekommen ist. Trotzdem weigert sich die Charité, die bereits gut erprobte Notdienstvereinbarung zur Anwendung zu bringen.
„Das ist nicht der erste Fall, in dem das Streikrecht von Beschäftigten, die für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, in problematischer Art und Weise einschränkt. Es scheint inzwischen zum guten Ton zu gehören, dass landeseigene Betriebe gegen das Streikrecht von Beschäftigten vorgehen, die noch vor einigen Jahren als systemrelevant beklatscht wurden. Es ist ein Skandal, dass der Berliner Senat das einfach geschehen lässt“, erklärt der ver.di-Landesbezirksleiter Benjamin Roscher.
In einer ähnlichen Situation im Jahr 2021 hatte der Regierende Bürgermeister Michael Müller sich öffentlich dafür ausgesprochen, dass die Charité eine Notdienstvereinbarung unterzeichnet.
„Wir erwarten von den aktuellen Spitzenkandidierenden ein klares Bekenntnis zum Streikrecht der Beschäftigten in systemrelevanten Berufen.  Ein zukünftige Koalition muss dieser Einschränkung des Streikrechts durch die Hintertür einen deutlichen Riegel vorschieben“, so Roscher abschließend.
Der Streik wird am Donnerstag fortgesetzt. Die Streikenden werden sich dann beraten, wie sie mit der neuen Situation umgehen.
Für Rückfragen:
Gisela Neunhöffer, ver.di Verhandlungsführerin
gisela.neunhoeffer@verdi.de

10.09.2025: P R E S S E I N F O R M A T I O N

3409 Unterschriften für das Streikrecht an der Charité – Streik nächste Woche

Der Charité-Vorstand hat vor Gericht eine drastische Einschränkung des Streikrechts an der Charité durchgesetzt. Durch die Verordnung von Notdiensten, die in Teilen deutlich über den Besetzungen im Normaldienst liegen, wird zahlreichen Gesundheitsarbeiter*innen das Streikrecht verwehrt, ohne dass dies für die Aufrechterhaltung des Notdienstes notwendig ist.

Mit einer Unterschriftenaktion wenden sich 3409 Beschäftigte der Charité gegen diese Einschränkung des Streikrechts und kritisieren den Charité-Vorstand.

In nur sechs Tagen haben die ver.di-Aktiven die Unterschriften für den offenen Brief im laufenden Betrieb gesammelt. Es werden weiter Unterschriften gesammelt. Sie werden am Montag an den-Charité-Vorstand übergeben.

In dem Brief kritisieren die Beschäftigten es als zynisch, dass der Charité-Vorstand Schichtbesetzungen als Gefährdung der Patient*innenversorgung darstellt, die im Regelbetrieb regelmäßig unterschritten werden. Die Charité würde sich damit selbst bezichtigen, regelmäßig eine Gefährdung von Patientinnen zu verursachen.

Unterdessen wird ver.di gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung einlegen.

„Wir sind überzeugt, dass das Landesarbeitsgericht dieses Urteil mit der starren Verordnung absolut überschießender Notdienste aufheben wird“, so Gisela Neunhöffer, Verhandlungsführerin für ver.di.

Die Beschäftigten werden am 17./18.9. erneut in Streik treten. ver.di fordert vom Charité-Vorstand, planbare Behandlungen abzusagen, die Forderung nach überschießenden Notdiensten zurückzunehmen und mit den ver.di-Streikleitungen in einen konstruktiven Dialog zur Gewährleistung der Patientensicherheit und des Streikrechts einzutreten.

Für Rückfragen:
Gisela Neunhöffer, ver.di Verhandlungsführerin
gisela.neunhoeffer@verdi.de
Tel. 0171 90 77 415

Dana Lützkendorf, ver.di Gewerkschaftssekretärin
0151 72440765
dana.luetzkendorf@verdi.de