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Tarifvertrag

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umgangsprachlich manchmal auch “Tarif” genannt. Also: Ich bekomme “Tarif” heißt: ich werde nach Tarifvertrag bezahlt.

Ein Tarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Unternehmerverband vereinbart.

Er kann auch zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen vereinbart werden (Haustarifvertrag). In diesem Fall streben die Gewerkschaften einen Anerkennungstarifvertrag an, als einen Tarifvertrag, in dem ein einzelnes Unternehmen den Flächentarifvertrag anerkennt, also den Tarifvertrag, der für die ganze Branche gilt.

Nur, wenn ein Mensch, der in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, selber tarifgebunden, also in der Gewerkschaft ist, hat er einen gerichtlich einklagbaren Anspruch aus den vereinbarten Tarifverträgen.

Die entsprechenden Regeln finden sich im Tarifvertragsgesetz.

Obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind, zahlen viele Unternehmen auch den nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen das Entgelt nach den Tarifverträgen, um sie nicht durch untertarifliche Zahlung in die Gewerkschaft zu treiben.

Abstimmungsfrage zum Volksentscheid

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Auf dem Stimmzettel wurde am Sonntag, den 26. September 2021, über einen Beschlussentwurf abgestimmt, der im Wesentlichen folgenden Inhalt hat (zitiert aus der amtlichen Mitteilung zum Volksentscheid):

Der Senat wird aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung vonn Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind:

  • Vergesellschaftung der Bestände aller privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen im Land Berlin. Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft,
  • gemeinswirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR),
  • Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher, demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft,
  • Verbot der Reprivatisierung dieser Wohnungsbestände in der Satzung der AöR,
  • Zahlung einer Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert an die betroffenen Wohungsunternehmen

Abstimmungsfrage: Stimmmen Sie diesem Beschlussentwurf zu? Ja / Nein

Volksentscheid: 57,6 Prozent für Enteignung der Wohnungskonzerne!

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Über eine Millionen Menschen[1] genau: 1.035.950 Menschen – 57,6 Prozent – stimmten am Sonntag für die Enteignung der großen Wohnungskonzerne. Nur 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2, 45 Millionen Berlinerinnen und Berliner durften abstimmen, also alle, die auch an den Abgeordnetenhaus-wahlen teilnehmen durften. Von ihnen haben sich an der Abstimmung über den Volksentscheid 73,5 Prozent beteiligt. 25 Prozent Beteiligung ist vorgeschrieben, damit der Volksentscheid gültig ist. Hier die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen, auch nach Bezirken aufgeschlüsselt.

Aufschlussreich auch eine Umfrage, die vom rbb einen Monat vor der Abstimmung veröffentlicht wurde und die die Zustimmung zur Enteignung nach parteipolitischer Orientierung aufschlüsselt. 90 Prozent derjenigen, die die Partei DIE LINKE wählen,

– 64 Prozent derjenigen, die die GRÜNEN wählen,

– 43 Prozent und damit die Mehrheit derjenigen, die die SPD wählen,

– 28 Prozent derjenigen, die die FDP wählen, und

– 38 Prozent derjenigen, die die AfD wählen

fanden diese Enteignung “eher gut”, 69 Prozent der CDU fanden sie “eher schlecht”.

Von der Initiative “DW & Co enteignen” wird der Erfolg gefeiert und der Sprecher Kalle Kunkel zitiert: ” Wir akzeptieren weder Hinhaltestrategien, noch Abfangversuche. Eine Missachtung des Volksentscheids wäre ein politischer Skandal. Wir lassen nicht locker, bis die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen umgesetzt ist”.

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Demonstration wenige Tage vor den Wahlen. Foto: Ingo Müller

Das ist ein großer Tag. Mit dem Volksentscheid über die “Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen” hat sich das Volk seit langer Zeit wieder für die Enteignung großen Kapitals, im konkreten Fall für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen entschieden. Jetzt haben wir die Gelegenheit noch mehr über diese fundamentale Frage der Enteignung großen Kapitals zu sprechen – mit unseren Nachbarinnen und Nachbar und allen, die wir kennen oder mit denen wir befreundet sind.

Der Autor dieses Beitrags hat sich selbst heute morgen beim Bäcker an Gesprächen zu diesem Thema beteiligt. Eine Frage war zum Beispiel, ob das Land Berlin den Rückkauf bezahlen kann. Aber Vergesellschaftung erfordert eine Entschädigung, nicht aber die Enteigung zum Verkehrwert. Vergesellschaftung ist bezahlbar. Der Rückkauf kann aus den Mieten finanziert werden. Aus diesem Grund kann eine Gesellschaft die enteigneten Wohnungen und die Entschädigung übernehmen. Das Land Berlin muss sich nicht mit einem Cent verschulden.

“Warum wird dann überall erzählt, das sei unbezahlbar?”, fragt ein anderer. Gute Frage, vor allem wenn man bedenkt, dass noch wenige Tage vor den Wahlen auf eben diesem Weg – über eine landeseigene Wohnungsgesellschaft – viele tausend Wohnungen von Vonovia und deutsche Wohnen zurückgekauft wurden – aber zum Verkehrswert! Trotzdem wird das Land Berlin auch in diesem Fall nicht belastet, weil der Rückkauf über eine landeseigene Wohnungsgesellschaft und seine Finanzierung aus den Mieten erfolgt.

Mit dem Volksentscheid im Rücken hätte man diese Wohnung jetzt jedoch viele billiger haben können.

References

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1 genau: 1.035.950 Menschen

Klimaschutz: Zur Einführung

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Das ist die Forderung: Keine Erhöhung des Klimas um mehr als 1,5 Grad.

Zur Durchsetzung dieser Forderung müssen drei Fragen beantwortet werden: Welche Maßnahmen sind notwendig, um dieses Ziel zu erreichen? Wie werden die notwendigen Maßnahmen durchgesetzt? Wer soll die notwendigen Maßnahmen bezahlen?

Bei der dritten Frage geht es nicht darum, die Finanzierung auf die lange Bank zu schieben und dadurch die notwendigen Maßnahmen noch teurer zu machen, sondern es geht darum, diejenigen heranzuziehen, die zahlen können. Damit vor allem auch die Durchführbarkeit der notwendigen Maßnahmen gesichert und nicht diejenigen in den Widerstand gegen ein klimaneutrales Wirtschaften getrieben werden, die am wenigsten für die klimaschädlichen Emissionen verantwortlich sind und die auch hohe finanzielle Belastungen am wenigsten tragen können. So fordert die Deutsche Umwelthilfe zu Recht die Co2 Preiserhöhungen für die Heizenergie zu 100 Prozent den Vermietern anzulasten und ihnen den Weg zu versperren, diese Preiserhöhungen auf die Mieter abzuwälzen.

Es ist sehr wichtig, die Ursachen für die Aufheizung des Klimas zu erkennen. Ja, der Klimawandel ist von Menschen gemacht, aber man kann das genauer sagen: Die Aufheizung des Klimas ist eine unmittelbare Folge der Industrialisierung ist. Aber auch mit dem Begriff “Industrialisierung” sind die Ursachen nicht sehr präzise benannt. Denn dieser Begriff erfasst nicht, wer diese Industrialisierung in den vergangenen zwei Jahrhunderten und vor allem auch in den letzten Jahrzehnten in den industrialisierten Ländern vorangetrieben hat.

Laut carbon Majors Report sind seit 1988 hundert Konzerne für 71 % der weltweiten schädlichen Emissionen verantwortlich. Damit sind nur die Hersteller fossiler Brennstoffe wie ExxonMobil, Shell, BHP Billiton usw. erfasst. Hinzu kommen die Konzerne, die Autos, Stahl usw. produzieren und damit ebenfalls für einen erheblichen Teil der schädlichen Emissionen verantwortlich sind.

Im Kern geht es um die Arbeit in diesen großen Konzernen – zum Beispiel um die Arbeit in der Mobilitätsindustrie (Autos, Bus und Bahn) oder im Bergbau oder in der Energiewirtschaft. Es geht um “Was”, “Wie” und “”Wer” der Produktion:

  • Was muss mehr werden (zum Beispiel: Öffentlicher Nahverkehr, erneuerbare Energien) und was muss weniger werden (zum Beispiel der Individualverkehr) und was darf überhaupt nicht mehr produziert und gefördert werden (zum Beispiel: fossile Energie, Verbrennungsmotoren)?
  • Wie schnell muss diese Transformation durchgeführt werden?
  • Wer entscheidet die notwendigen Maßnahmen, wer überprüft sie und wer kann die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen sanktionieren oder die Sanktionierung veranlassen?

Bisher haben alle diese Fragen die Unternehmen, also das große Kapital, nicht aber die Beschäftigten in diesen Unternehmen entschieden.

Es geht aber nicht nur um das große Kapital, das in diesen und anderen Bereichen die Zerstörung dieser Welt durch klimaschädliche Emissionen vorangetrieben hat. Es geht vor allem um diejenigen, die auf dieser Erde leben und arbeiten wollen und durch gemeinsames Handeln eine Gegenmacht bilden können, um eine Transformation hin zu einer umweltverträglichen Arbeit in dem notwendigen Ausmaß und Tempo zu erzwingen.

Zum Thema “Klimaschutz+Transformation” weiterlesen hier:

Gemeinsam auf die Straße! 19.09.2021

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“Ein breites Bündnis von 39 Organisationen hatte aufgerufen, gegen Einsparungen und Privatisierungen in Krankenhäusern, Schulen, Kitas, bei der S-Bahn und im gesamten öffentlichen Dienst zu protestieren. Die Demonstration mit 700 Menschen zog vom Washingtonplatz am Hauptbahnhof durch die Berliner Innenstadt zum Roten Rathaus.”

Text: Michael Koschitzki, Mitinitiator von “Gemeinsam auf die Straße”

Weitere Info: https://gemeinsamaufdiestrasse.de/

Hier eine kleine Bildergalerie:

Vergesellschaftung: Recht und Geschichte

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Welche Möglichkeiten eröffnet das Grundgesetz?

Maria Metzke, Richterin a.D, stellt schon auf einem Symposium “Die unvollendete Revolution 1918/1919” im Jahr 2019 im IG Metall-Haus Berlin dar, welche Möglichkeiten das Grundgesetz zur Enteigung und Vergesellschaftung eröffnet.

Weiterlesen hier:

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Zur Geschichte des Kampfes um Vergesellschaftung

Der Historiker Dietmar Lange spricht zwei Jahre später über die Geschichte des Kampfes um die Vergesellschaftung großen Kapitals. Auch diese Veranstalung wurde von der Koordination “Die unvollendete Revolution 1918/1919” durchgeführt.

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