Zur Geschichte der Vergesellschaftung
Der Historiker Dietmar Lange sprach zwei Jahre später über die Geschichte des Kampfes um die Vergesellschaftung großen Kapitals. Auch diese Veranstaltung wurde von der Koordination “Die unvollendete Revolution 1918/1919” durchgeführt.
Das Grundgesetz eröffnet die Möglichkeit, großes Kaptial zu vergesellschaften. In dem folgenden Video geht der Historiker Dietmar Lange auf die Geschichte des Rechts ein.
Dietmar Lange, Historiker: „Zur Geschichte des Artikel 15 Grundgesetz“
Zitat:
Es gab einmal eine Zeit, die mit dem Ziel der Vergesellschaftung von Konzernen große Hoffnungen verband, so weitgehend und allgemein tragfähig, dass sie in der damaligen Weimarer Verfassung (1919) niedergeschrieben wurde. Nicht zufällig im Anschluss an den Ersten Weltkrieg, so dass diese Forderung nach dem Zweiten Weltkrieg ins Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Mai 1949) übernommen wurde. Damit war mehr gemeint, als Enteignungen von Privatgrundstücken für den Bau von Autobahnen vorzunehmen: Es ging um die Vergesellschaftung des großen Kapitals, allen voran der Schwerindustrie, die eine große Verantwortung für diese Kriege hatte. Gegenwärtig lebt die Forderung nach Vergesellschaftung vor allem wieder auf, wenn es um die Daseinsvorsorge geht, die Erfüllung elementarer Grundbedürfnisse, von denen das Recht auf bezahlbares Wohnen (neben Gesundheit, kommunale Versorgung mit Energie und Wasser) ein zentrales Moment darstellt ...
Referentinnen und Referenten
Jonas Becker, Stand der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“
Frank Wolf, Landesbezirksleiter ver.di
Sabine Kördel, Ortsvorstand IG Metall Berlin
Dietmar Lange, Historiker „Zur Geschichte des Artikel 15 Grundgesetz“
Dieser Vortrag wurde am Dienstag den 16. September 2021 auch in der Jungen Welt auf den Seiten 12/13 abgedruckt.
