Berliner Senat zieht gegen Streik und Entlastung in den Kitas vor Gericht 

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Nun bemühte der Berliner Senat das Arbeitsgericht. Verhandelt wird heute, Freitag, 27. September 2024 ab 14:00 Uhr.

Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Senat über einen Notdienst war gescheitert. Der Senat wollte 70 Prozent der Arbeitskräfte als Notdienst im Streik einsetzen. Darin sahen die Gewerkschaften zu Recht eine Einschränkung des Streikrechts, die sie nicht mittragen wollten.

Die Gewerkschaften können über das “Ob” und den Umfang einer Notbetreuung allein entscheiden. Das haben sie getan.

Jetzt zieht der Senat vor das Arbeitsgericht, um den Kitastreik insgesamt zu unterbinden[1]https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489288.php. Die Erklärung des Finanzsenators “Grundsätzlich ist das Streikrecht ein hohes Gut” ist damit ein reines Lippenbekenntnis. Denn der Finanzsenator erklärt ausdrücklich, er wolle einen “Dauerstreik verhindern”[2]PM v. 26.9.2025, https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.1489094.php, und beklagt, dass der unbefristete Streik zu “extremen Belastungen tausender Kinder und Eltern” führen werde. Doch der Senat kann die notwendigen und vorübergehenden Belastungen im Streik sofort beenden: Durch andauernde Entlastungen in Form eines besseren und verbindlichen Kita-Betreuungsschlüssel.