Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung von neuen Mittelstreckenraketen

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Die DKP hat Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung von neuen Mittelstreckenraketen in Deutschland eingereicht. Diese Stationierung verstößt gegen das Grundgesetz. Das macht diese Beschwerde deutlich. Auch der Berliner Appell kann als eine Kampagne für die Durchsetzung des Friedensgebotes im Grundgesetz verstanden werden. Das Grundgesetz wird manchmal das ‚historische Gedächtnis eine Volkes‘ genannt. In diesem Sinne stärken wir mit jeder Unterschrift unter diesen Appell die antifaschistischen und friedensgebietenden Traditionen dieses Landes, die sich auch im Grundgesetz finden. Es ist gut daran zu erinnern und daran anzuknüpfen. Aus der Erklärung der DKP:

Die deutsche Kriegspolitik geht vor Gericht. Der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende der DKP, Patrik Köbele und Wera Richter, sowie der Jurist Ralf Hohmann legen Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in Deutschland ein. Sie beantragen, dass die Vereinbarung der USA und Deutschlands zur Raketenstationierung als unvereinbar mit Grundgesetz und Völkerrecht erklärt wird und die Bundesregierung ihre Zusage zur Stationierung zurückziehen muss.

„Bei diesen Raketen handelt es sich um Angriffswaffen. Aufgrund der praktisch kaum noch vorhandenen Vorwarnzeit geht mit der Stationierung in Deutschland eine riesige Eskalationsgefahr einher“, sagt Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP. „Mit den Raketen will die NATO ihre Erstschlagsfähigkeit steigern. Die Stationierung muss gestoppt werden, bevor Deutschland zum Schlachtfeld wird und es zum großen Krieg kommt!“, so Köbele.

„Die Zustimmung zur Raketenstationierung verstößt aus unserer Sicht gegen Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach sich das deutsche Volk ,zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt‘ bekennt, sowie gegen Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach der Staat den Schutz von ,Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit‘ zu besorgen hat“, führt Köbele die juristische Stoßrichtung der Verfassungsbeschwerde aus.

Zudem werde auch gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes verstoßen, wie es sich in den Artikeln 25 und 26 Absatz 1 Satz 1 findet. Die Zustimmung der Bundesregierung zur Stationierung umgehe außerdem das Demokratieprinzip und verstoße somit gegen Artikel 59 Absatz 2 und Artikel 20 des Grundgesetzes.

Hier die vollständige Erklärung und die Verfassungsbeschwerde im vollen Wortlaut lesen