November 2021: Rot-rot-grün will Kommission einsetzen

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Die zukünftige rot-rot-grüne Koalition hat beschlossen, in den ersten 100 Tagen der neuen Landesregierung zum Ergebnis des Volksentscheids eine Kommission einzusetzen.[1]siehe Koalitionsvertrag 2021-2026, 2. 24, siehe auch: https://www.tagesspiegel.de/berlin/downloads/koalitionsvertrag-zukunftshauptstadt-berlin?icid=in-text-link_5127730

Der Senat will auf der Grundlage der Ergebnisse der Kommission nicht nur über einen “verfassungskonformen Wege einer Vergesellschaftung” entsprechend den Vorgaben des Volksentscheids entscheiden, sondern eine Vergesellschaftung “unter wohnungswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkte” gewichten und bewerten und dann entscheiden. Aber die Berlinerinnen und Berliner schon haben schon entschieden: Sie haben im Volksentscheid mehrheitlich für eine Vergesellschaftung aller privaten Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen gestimmt. Was will der Berliner Senat jetzt neu entscheiden? Mit solchen Formulierung macht der Senat jetzt schon deutlich, dass er das Ergebnis des Volksentscheids – entgegen seinen Beteuerungen – nicht respektieren will.

Die Initiative “DW & Co enteignen” will sich an der Expertenkommission beteiligen und nur über das “wie” der Umsetzung des Volksentscheids reden. Es wird darauf ankommen, ob es ihr gelingt, die Beerdigungsstrategie der rot-rot-grünen Koalition zu durchkreuzen.

Nur “gegebenenfalls” will der Senat “Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz” vorlegen, und zwar erst “im Jahr 2023″. Eckpunkte sind kein ausformuliertes Gesetz. Ob und wann der Senat dem Abgeordnetenhaus ein Vergesellschaftungsgesetz zur Lesung und Verabschiedung zuleiten wird, steht in den Sternen.

Wenn der Senat nicht will, muss das Volk das letzte Wort haben.