Rüstung und Grundgesetz

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In dem Aufruf „Abrüsten statt aufrüsten!“ heißt es:

„Die Bundesregierung plant, die Rüstungsausgaben nahezu zu verdoppeln, auf zwei Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung (BIP). … Militär löst keine Probleme. Schluss damit.“

Für diesen Aufruf werden seit mehreren Jahren Unterschriften gesammelt, unter anderem von der IG Metall und von ver.di – bisher 180.000.

Mit dem Ukrainekrieg scheint der Bundeskanzler das zwei-Prozent Ziel fest im Blick zu haben. Auf Dauer? Jürgen Wagner schreibt im IMI-online Dienst am 16. März: „Unklar war lange, ob das Sondervermögen zu diesem Betrag „on top“ hinzukommen würde, wie es sich unter anderem die Verteidigungministerin gewünscht hätte. Wenigstens das scheint aber nicht der Fall zu sein: Gemäß der vom Kabinett beschlossenen Eckwerte des Bundeshaushalts bleibt es für dieses Jahr bei den geplanten 50,3 Milliaren Euro, bis 2026 soll der reguläre Verteidigungshaushalt bei 50,1 Milliarden eingefroren werden. Die sich hier ergebende Lücke zu den zwei Prozent des BIP soll über das Sondervermögen gefüllt werden. Einiges ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch unklar, etwa ob für das zwei-Prozent-Ziel der offizielle Haushalt oder die der NATO übermittelten Zahlen herangezogen werden sollen. Die liegen deutlich höher, weil darin einige – wenn auch nicht alle – verdeckten Kosten mit enthalten sind (2021: 46,9 Milliarden (offiziell) vs. 53,1 Milliarden (gemäß NATO-Kriterien)).

… Ein Militärhaushalt von zwei Prozent des BIP müsste im Jahr 2026 laut Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) rund 85 Milliarden umfassen, er müsste also gegenüber den jetzigen Planungen um eine Größenordnung von rund 35 Milliarden angehoben werden.

Der offensichtliche Versuch, dieses Problem der nächsten Bundesregierung vor die Füße zu legen, könnte allerdings an der CDU scheitern, die ihre erforderlich Zustimmung zur Grundgesetzänderung davon abhängig macht, dass es eine dauerhafte Garantie für einen Verteidgungshaushalt oberhalb der zwei-Prozent-BIP-Linie gibt“.

Das bestätigte der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU am 20. März in einem Interview mit dem Tagesspiegel:

Ohne CDU/CSU klappt die nötige Grundgesetzänderung nicht. Unter welchen Bedingungen stimmt die CDU/CSU zu?

Merz: … Wir sprechen mit der Regierung über ein umfassendes Gesetz zur Beschaffung von Rüstungsgütern und der Finanzierung der Bundeswehr. Wir halten uns an den Satz, den der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung gesagt hat: „Wir wollen ab sofort mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts dauerhaft für die Bundeswehr investieren.“ Und von diesem Ziel sind wir auch nach der Kabinettsentscheiung von dieser Woche weit entfernt.

Warum?

100 Milliarden können die Lücke, die wir alljährlich haben, nur für vier bis fünf Jahre schließen. Der Verteidigungshaushalt muss kontinuierlich aufwachsen, wir dürfen nicht nur ein Sondervermögen von 100 Milliarden einmalig über die nächsten Jahre verteilen. Dann wären wir spätestens 2026 wieder beim selben Elend.“

Vor Jahren forderte die CDU/CSU, eine Schuldenbremse im Grundgesetz. Die staatlichen Ausgaben sollten auf die staatlichen Einnahmen begrenzt werden. Die SPD stimmte dafür und so wurde das Grundgesetz entsprechend geändert. Weil die Regierungsparteien jetzt befürchten, dass eine Ausgabe von 100 Milliarden Euro gegen diese im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verstoßen könnte, planen sie eine weitere Änderung des Grundgesetzes, für die sie die CDU/CSU benötigen.

Das Ziel:

Für alle Ausgaben gilt die Schuldenbremse – nur nicht für die Rüstungsausgaben.

Wir brauchen kein 100 Milliarden Programm, um in den nächsten vier Jahren einen Rüstungshaushalt von über zwei Prozent des BIP sicherzustellen. Wir brauchen keinen Rüstungshaushalt von zwei Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP). Daher brauchen wir auch keine Grundgesetzänderung.