Vorbemerkung: Aus Anlass des 78. Jahrestages des Abwurfs der Atombombe auf Hiroshima durch die USA im Folgenden ein Artikel über die Stationierung von Atomwaffen in Nicht-Atomwaffenländern. Zu diesen Ländern gehört auch Deutschland. Der Artikel, der kürzlich im Bulletin of the Atomic Scientist veröffentlicht wurde, enthält einen Rückblick auf die kontroversen Diskussionen der NPT-Vertragsstaaten (NPT = Non Proliferation Treaty = NVV = Nicht-Verbreitungs- Vertrag von Kernwaffen) , sowie auch einen Ausblick auf die bei der RevCon (RevCon = Konferenz zur Überprüfung des NVV) zu erwartenden weiteren Verhandlungen über eine weltweite Beendigung der Nuklearen Teilhabe. Es handelt sich um eine deepl-Übersetzung. (Benedikt Hopmann)
28. Juli 2023| Moritz Kütt, Pavel Podvig, Zia Mian
Die Länder des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) werden Ende Juli und Anfang August in Wien zusammenkommen, um einen weiteren mehrjährigen Zyklus zur Bewertung der Fortschritte bei der Erfüllung der Ziele und Verpflichtungen dieses fünf Jahrzehnte alten Abkommens einzuleiten. Ein besonders umstrittener Teil der kommenden globalen Nukleardebatte wird die Handvoll NVV-Länder betreffen, die keine eigenen Atomwaffen besitzen, sondern sich stattdessen dafür entschieden haben, Atomwaffen der Vereinigten Staaten oder Russlands aufzunehmen. Für die meisten NPT-Länder sind solche Vereinbarungen über die Beherbergung von Kernwaffen ein inakzeptables Überbleibsel aus dem Kalten Krieg, das beendet werden sollte.
Die neue Dringlichkeit von Maßnahmen in der Frage der Gastländer für Kernwaffen folgt auf das erste neue Abkommen über die Übertragung von Kernwaffen an ein Gastland seit vielen Jahrzehnten. Im Juni 2023 kündigte Präsident Wladimir Putin an, dass Russland eine Reihe seiner Atomwaffen an seinen Verbündeten und Nachbarn Belarus verlegt habe und weitere Atomwaffen auf dem Weg seien, und dass „wir diese Arbeit bis zum Ende des Sommers, bis zum Ende dieses Jahres, abschließen werden“. Der Präsident von Weißrussland hat seinerseits anderen Staaten vorgeschlagen: „Schließen Sie sich dem Unionsstaat Belarus und Russland
an. Das ist alles: Es wird Atomwaffen für alle geben.“
Wenn der Waffentransfer nach Weißrussland abgeschlossen ist, wird es der sechste Staat sein, der Atomwaffen aufnimmt. Die anderen fünf Aufnahmestaaten sind Belgien, die Niederlande, Deutschland, Italien und die Türkei, in denen US-Atomwaffen stationiert sind – eine Praxis, die von den USA und ihren NATO-Verbündeten euphemistisch als „nukleare Teilhabe“ bezeichnet wird. Ein weiteres NATO-Mitglied äußert zunehmend den Wunsch, sich dieser Gruppe anzuschließen. Nach Putins Ankündigung zu Weißrussland wiederholte der polnische Premierminister Mateusz Morawiecki die Forderung, ein Aufnahmestaat für US-Atomwaffen zu werden. Polens Präsident Andrzej Duda hatte diese Option im vergangenen Jahr ins Spiel gebracht, doch der polnische Botschafter in den Vereinigten Staaten hatte die Idee bereits 2020 ins Spiel gebracht.
Die heutigen Aufnahmeregelungen sind sehr viel begrenzter und auch sehr viel sichtbarer als in der Vergangenheit. Die Ursprünge und Praktiken der Aufnahme von Atomwaffen aus der Zeit des Kalten Krieges sind immer noch weitgehend geheim, da sie ohne öffentliche Debatte und Zustimmung in den Ländern, die Atomwaffen zur Verfügung stellen, oder in den Ländern, die sie aufnehmen, eingeführt wurden, selbst wenn vermeintlich demokratische Länder beteiligt waren. Es ist jedoch bekannt, dass die Vereinigten Staaten und die Sowjetunion in vielen Ländern eine große Anzahl von Atomwaffen im Ausland stationiert haben, während das Vereinigte Königreich eine viel geringere Anzahl von Waffen in einigen Ländern stationiert hat.
Es gibt eine teilweise freigegebene Geschichte der Stationierung von US-Atomwaffen im Ausland von 1951 bis 1977. Die Praxis der Stationierung von Kernwaffen in verbündeten Ländern (oder Gebieten) begann 1951 mit der Stationierung von Waffenkomponenten auf Guam, gefolgt von der Entsendung von Waffen nach Marokko und in das Vereinigte Königreich im Jahr 1954. Im Laufe der Zeit stationierten die USA ihre Kernwaffen in 16 Ländern, hauptsächlich in Europa und Asien (ohne Guam und Puerto Rico). Einige US-Kernwaffen wurden auch in Kanada stationiert. Ende der 1960er Jahre befanden sich etwa 7.000 US-Atomwaffen in Europa, darunter Bomben, Raketensprengköpfe, Artilleriegranaten und Atomminen. Die Zahl der US-Atomwaffen in Europa erreichte 1971 mit etwa 7.300 ihren Höhepunkt, bevor sie in den späteren 1970er Jahren zu sinken begann.
1959 stationierte die Sowjetunion kurzzeitig Waffen in Ostdeutschland. Die bekannteste (wenn auch kurzlebige) Stationierung von Atomwaffen erfolgte 1962 in Kuba. Später, Mitte der 60er Jahre, begannen längere Einsätze, bei denen sowjetische Atomwaffen in die Tschechische Republik, nach Ungarn, in die Mongolei, nach Polen und erneut nach Ostdeutschland gingen. Moskau stationierte auch Atomwaffen in den Sowjetrepubliken, einschließlich strategischer Atomwaffen in Kasachstan, Belarus und der Ukraine.
Mit dem Ende des Kalten Krieges begannen die Vereinigten Staaten und Russland, ihre Waffen nach Hause zu bringen. Die Sowjetunion hatte bis zu ihrer Auflösung im Jahr 1991 alle Waffen aus Osteuropa abgezogen. Der Abzug aller nicht-strategischen Waffen aus den ehemaligen Sowjetrepubliken erfolgte im Mai 1992, und alle strategischen Waffen wurden im November 1996 zurückgegeben.
Die meisten US-Atomwaffeneinsätze in Asien endeten Mitte der 70er Jahre, obwohl in Südkorea noch bis 1991 Atomwaffen stationiert waren. Die Stationierungen in Europa wurden erheblich reduziert (unter 500 im Jahr 1994) und in Griechenland (2001) und im Vereinigten Königreich (2009) beendet. Die Vereinigten Staaten haben diesen Prozess jedoch nicht abgeschlossen; etwa 100 US-Waffen sind weiterhin im Ausland stationiert, und zwar auf Stützpunkten in Belgien, den Niederlanden, Deutschland, Italien und der Türkei. Anstatt die Waffen aus diesen Ländern abzuziehen, schicken die USA modernisierte Atomwaffen, um sie zu ersetzen.
Das Vereinigte Königreich war das einzige andere Land, das sowohl Waffen beherbergt (die den USA gehören) als auch seine eigenen Waffen in anderen Ländern stationiert. Die Auslandseinsätze begannen in den 1960er Jahren und beschränkten sich auf Zypern, Singapur und Westdeutschland; diese Praxis wurde 1998 beendet.
Es liegen keine Informationen über Auslandseinsätze und Vereinbarungen über die Aufnahme von Kernwaffen durch andere Kernwaffenstaaten vor. Es gab Befürchtungen, dass Pakistan einige seiner Kernwaffen in Saudi-Arabien stationieren könnte, wobei frühere US-Beamte ein „NATO-ähnliches Modell“ als eine Option für eine solche Vereinbarung vorschlugen.
Bei den derzeitigen Vereinbarungen über die Aufnahme von US-Atomwaffen sollen die Atomwaffen in Friedenszeiten unter der Kontrolle von US-Militärpersonal stehen. Speziell ausgebildete Luftwaffeneinheiten des Gastlandes tragen diese US-Waffen und setzen sie in Kriegszeiten gemäß den Atomkriegsplänen der USA und ihrer Verbündeten ein. Eine ähnliche Vereinbarung besteht jetzt zwischen Russland und Weißrussland, wobei weißrussische Piloten darin geschult werden, ihre Flugzeuge mit russischen Atomwaffen zu fliegen; mindestens 10 Flugzeuge könnten jetzt atomwaffenfähig sein. Es ist auch möglich, dass Weißrussland seine von Russland gelieferten Iskander-M-Raketen mit mittlerer Reichweite und doppeltem Verwendungszweck für den Einsatz von Nuklearsprengköpfen nutzen könnte.
Nach Angaben der Vereinten Nationen ist die russische Aufnahmevereinbarung mit Belarus die erste derartige Vereinbarung seit Inkrafttreten des NVV im Jahr 1970. Die anderen Aufnahmevereinbarungen, die noch in Kraft sind, beruhen auf Vereinbarungen, die vor dem Vertrag geschlossen wurden. Der NVV verbietet sowohl den Erwerb von Kernwaffen durch Nichtwaffenstaaten als auch die Weitergabe von Kernwaffen an solche Länder durch die fünf Kernwaffenstaaten, die Vertragsparteien sind (Russland, China, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich und Frankreich). In den Artikeln 1 und 2 des NVV heißt es: „Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper oder die Kontrolle über solche Waffen oder Sprengkörper weder direkt noch indirekt an irgendeinen Empfänger weiterzugeben […]“ und „Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, von keinem Weitergebenden Kernwaffen oder andere nukleare Sprengkörper oder die Kontrolle über solche Waffen oder Sprengkörper direkt oder indirekt zu erhalten […]“.
Während der Verhandlungen über den Vertrag vereinbarten amerikanische und sowjetische Beamte unter vier Augen, dass die bestehenden Vereinbarungen über die Aufnahme von Kernwaffen auch im Rahmen des NVV fortgesetzt werden könnten. Die USA teilten ihren NATO-Verbündeten mit, dass sich der NVV ihrer Ansicht nach „nicht mit Vereinbarungen über die Stationierung von Kernwaffen auf verbündetem Territorium befasst, da diese keine Weitergabe von Kernwaffen oder die Kontrolle über sie beinhalten, es sei denn, es wird beschlossen, in den Krieg zu ziehen; zu diesem Zeitpunkt würde der Vertrag nicht mehr gelten“.
Die meisten NPT-Mitgliedsstaaten haben eine andere Auslegung der nuklearen Teilhabe und bringen seit fast drei Jahrzehnten ihre Bedenken vor. Ein Schlüsselmoment war 1995 während der Konferenz zur Überprüfung und Verlängerung des NVV die Diskussion im Hauptausschuss I, der für die Bewertung der Fortschritte bei den Vertragsartikeln 1 und 2 sowie bei Artikel 6, der die Verpflichtung zur frühzeitigen Beendigung der nuklearen Bewaffnung und zur Abrüstung zum Gegenstand hat, zuständig war. Mexiko und andere Nichtwaffenstaaten stellten die fortgesetzte Praxis der nuklearen Teilhabe der NATO nach dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch der Sowjetunion in Frage. Belgien und Deutschland entgegneten, dass diese Praxis noch nie in Frage gestellt worden sei.
Der jüngste Zusammenstoß fand auf der Konferenz zur Überprüfung des NVV im August 2022 statt. Im Namen der 120 Länder der Bewegung der Blockfreien Staaten sagte Indonesien: „Nach Ansicht der Gruppe stellt die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen durch die Vertragsstaaten eine eindeutige Verletzung der Nichtverbreitungsverpflichtungen dar, die von den Kernwaffenstaaten (NWS) gemäß Artikel I und von den Nichtkernwaffenstaaten (NNWS) gemäß Artikel II eingegangen wurden.“ Indonesien fuhr fort: „Die Gruppe fordert diese Vertragsstaaten daher nachdrücklich auf, die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen mit anderen Staaten unter allen Umständen und in jeder Form von Sicherheitsvereinbarungen, einschließlich im Rahmen von Militärbündnissen, zu beenden.“
Russland erklärte: „US-Atomwaffen befinden sich immer noch auf dem Territorium von nicht-nuklearen Verbündeten … Wir haben wiederholt den Abzug der US-Atomwaffen auf nationales Territorium, die Beseitigung der Infrastruktur für ihre Stationierung in Europa und die Beendigung der ‚gemeinsamen Nuklear-Missionen‘ der NATO gefordert.“ Seitdem hat Russland natürlich Atomwaffen in Weißrussland stationiert und argumentiert, dass diese Stationierung anders sei, da „anders als im Falle der NATO die russisch-weißrussische nukleare militärische Zusammenarbeit im Rahmen des Unionsstaates stattfindet, der ein einziges Territorium und eine gemeinsame Militärdoktrin hat.“
China ist der einzige NVV-Kernwaffenstaat, der die nukleare Teilhabe konsequent ablehnt. In seiner Erklärung zur Überprüfungskonferenz des NVV 2022 erklärte der Vertreter Chinas, dass „Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Kernwaffen den Bestimmungen des NVV zuwiderlaufen“. China betonte, dass die Vereinigten Staaten „alle ihre Atomwaffen aus Europa abziehen und von der Stationierung von Atomwaffen in anderen Regionen absehen sollten“, und hob hervor, dass „jeder Versuch, das Modell der nuklearen Teilhabe der NATO in der asiatisch-pazifischen Region zu kopieren, die regionale strategische Stabilität untergraben würde und von den Ländern in der Region entschieden abgelehnt werden würde, und dass sie, wenn nötig, mit harten Gegenmaßnahmen rechnen müssten.“ China ist besonders besorgt über die in den letzten Jahren sowohl in Südkorea als auch in Japan geäußerten Forderungen, eine Rückkehr zu einer Art von US-Atomwaffen-Hosting-Vereinbarung zu erwägen.
Auf der bevorstehenden Tagung des NVV-Vorbereitungsausschusses könnten die Staaten beschließen, die Aufnahme von Kernwaffen als separaten Tagesordnungspunkt in die Bewertung des Vertragsstatus aufzunehmen. Es könnte Teil der Diskussion über Artikel 6, die Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung, sein. Diese Verpflichtung gilt, wie Artikel 6 klarstellt, für „jede Vertragspartei“, nicht nur für Atomwaffenstaaten. Er fordert „wirksame Maßnahmen zur frühzeitigen Beendigung des nuklearen Wettrüstens und zur nuklearen Abrüstung…“. Die Verhinderung eines nuklearen Wettrüstens und die Beendigung dieser Praxis würde sicherlich als eine solche Maßnahme gelten.
Der bedeutendste Versuch, den Grundsätzen und Praktiken der nuklearen Unterbringung entgegenzutreten, ist der UN-Vertrag über das Verbot von Kernwaffen, der 2021 in Kraft trat und derzeit von fast 100 Staaten unterzeichnet wurde (die alle auch Mitglieder des NVV sind). Der TPNW verbietet die Stationierung ausländischer Atomwaffen auf dem Boden seiner Vertragsstaaten unter allen Umständen.Er bietet Staaten, die keine nuklearen Gastgeber sein wollen, die Möglichkeit, diese Verpflichtung zu bekräftigen und rechtsverbindlich zu machen, indem sie einfach dem Vertrag beitreten.Der TPNW bietet auch den Staaten, die derzeit Atomwaffen beherbergen, einen Weg zur Mitgliedschaft – wenn sie den Vertrag unterzeichnen, müssen sie sich verpflichten, „diese Waffen
so schnell wie möglich“ und nicht später als 90 Tage zu entfernen. Sobald die Waffen in ihr Heimatland zurückgeschickt worden sind, muss das Land eine entsprechende Erklärung an den UN-Generalsekretär abgeben.
Für Staaten, die noch nicht bereit sind, der TPNW beizutreten, sind mehrere Optionen möglich. Die Staaten könnten einzeln beschließen, auf die Aufnahme und gemeinsame Nutzung von Kernwaffen zu verzichten. Für die europäischen NATO-Staaten bieten sich beispielsweise Island und Litauen an, die zwar NATO-Mitglieder sind, sich aber weigern, unter allen Umständen Kernwaffen aufzunehmen.Eine weniger eindeutige Option bieten Dänemark, Norwegen und Spanien, die den Einsatz von Kernwaffen in Friedenszeiten nicht zulassen.
Die Staaten könnten auch atomwaffenfreie Zonen bilden: Mehr als 110 Länder haben bereits Abkommen über atomwaffenfreie Zonen mit ihren Nachbarn geschlossen.Die Idee einer europäischen kernwaffenfreien Zone besteht schon lange. Sie geht auf einen Vorschlag des polnischen Außenministers Adam Rapacki aus dem Jahr 1957 zurück, der eine entnuklearisierte Region in Mitteleuropa vorsah, die Ost- und Westdeutschland, Polen und die Tschechoslowakei umfasste.Mitte der neunziger Jahre schlugen Belarus und die Ukraine gemeinsam eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa vor. Eine atomwaffenfreie Zone, die ganz Europa umfasst und auch Weißrussland und die Ukraine einschließt, könnte die Stationierung russischer Atomwaffen in Weißrussland zurückdrängen, die fünf verbleibenden US-Atomwaffenvereinbarungen beenden und als Rahmen für eine neue europäische Friedens- und Sicherheitsarchitektur dienen, wenn der Krieg in der Ukraine beendet ist.
Natürlich gibt es Dinge, die die Kernwaffenstaaten tun könnten. Die fünf NVV-Kernwaffenstaaten könnten sich auf eine Verpflichtung zum Verzicht auf Auslandseinsätze als wirksame Maßnahme zur nuklearen Abrüstung im Rahmen ihrer NVV-Verpflichtungen nach Artikel 6 einigen. Dies würde voraussetzen, dass die Kernwaffen in den europäischen NATO-Ländern und in Belarus entfernt werden, und würde künftige Aufnahmevereinbarungen dieser Länder verhindern. Mögliche Aufnahmevereinbarungen der vier Kernwaffenstaaten, die nicht dem NVV angehören (Israel, Indien, Pakistan und Nordkorea), wären damit jedoch nicht abgedeckt. Um einen globalen Grundsatz festzulegen, könnten die UN-Generalversammlung und der UN-Sicherheitsrat beschließen, dass die Aufnahme von Kernwaffen fortan als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit behandelt wird.
Nachbemerkung (Benedikt Hopmann): Wir haben diesen Artikel hier veröffentlicht, weil er viele wertvolle Informationen enthält. Unerwähnt bleibt leider, dass für die Auslegung des NPT (NVV) verbindlich für alle die Wiener Vertragskonvention (WVK) gilt. Demnach ist die in dem Artikel erwähnte Tatsache unerheblich, dass die A-Waffen in Europa bereits vor dem Inkrafttreten des NPT stationiert worden sind. Auch der Hinweis auf „Vereinbarungen“ der USA und der SU unter vier Augen ist irreführend. Sie schränken die Verbindlichkeit des NPT ebenso wenig ein wie der sog. „Kriegsvorbehalt“. Die Absicht der A-Waffenstaaten ist es, Verwirrung über die völkerrechtlichen Regelungen zu produzieren, um den Eindruck der Rechtmäßigkeit der Stationierung zu erwecken.