Das Recht auf Streik ist eines der wichtigsten Grundrechte.
Immer wenn wir streiken, geht es nicht nur um den Arbeitslohn und die Arbeitszeit, also um die Notwendigkeit unsere Lebensgrundlagen zu verteidigen.
Im Streik setzen die abhängig Beschäftigten immer auch der Fremdbestimmung durch das Kapital, der jeder Beschäftigte unterworfen ist, ihre Selbstbestimmung entgegen. Der Streik ist daher Ausdruck des Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dieser Artikel 1 ist ein wichtiges Zeugnis der antifaschistischen Prägung des Grundgesetzes und der Streik herausragend als kollektive Ausdruck und kollektive Einforderung dieser Menschenwürde.
„Artikel 139 GG nimmt dem formellen Inhalt nach die zur »Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus« erlassenen Rechtsvorschriften von der Wirkung der Bestimmungen des Grundgesetzes – also z.B. auch von ihrer Überprüfbarkeit durch das Bundesverfassungsgericht – aus. Es ist deshalb aber keineswegs lediglich eine bloße »Übergangsvorschrift mit ausgesprochenem Ausnahmecharakter hinsichtlich der Durchbrechung von Grundrechten«, die durch die Durchführung des Entnazifizierungsverfahrens nach den damaligen landesrechtlichen, zonalen oder bizonalen Entnazifizierungsbestimmungen und deren spätere Abwicklung durch bundesrechtliche Maßnahmen ihre Bedeutung verloren hätten, wie schon bald nach der Zuspitzung des kalten Krieges, nicht zufällig von einem großen Teil der bundesrepublikanischen Wissenschaft – meist durch entnazifizierte Juristen des Dritten Reiches, hier sei auf die Initiierung dieser Interpretation im Bonner Kommentar durch Krellreuther und durch H.P. Ipsen verwiesen – vertreten wurde.
Vielmehr enthält sowohl nach seiner Stellung im System des Grundgesetzes als auch nach seiner Entstehungsgeschichte, Artikel 139 eine rechtliche und politische Grundentscheidung über die Haltung des Grundgesetzes gegenüber den nationalsozialistischen und faschistischen Auffassungen und ihren organisatorischen und politischen Kristallisationsformen, die weit über seine ursprüngliche unmittelbare Konsequenz hinausgeht und die gesamte Auslegung der Grundrechtsnormen (auch die sogenannten Verfassungsschutzbestimmungen wie Artikel 21 Absatz 2 und Artikel 18) stetig beeinflussen müsste, wenn man das Grundgesetz richtig interpretieren will.
Durch Artikel 139 bekennt sich das Grundgesetz ausdrücklich zur Gedankenwelt der Befreiung von Nationalsozialismus und Faschismus und deren rechtlicher und politischer Fixierung, wie sie in den damals vorliegenden Rechtsvorschriften ihren Niederschlag gefunden hatte. Sie verwandelt diese endgültig aus nur durch die Siegermächte des zweiten Weltkrieges vereinbarten und fixierten Überlegungen in eine eigenständig bindend festgelegte These des innerdeutschen, nämlich des bundesrepublikanischen Verfassungsrechts selbst, deren Bedeutung höher eingeschätzt wird als die konkretisierte Normenwelt des Grundgesetzes selbst…
Die damaligen Bestimmungen über die »Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus« hatten ausnahmslos zunächst ihre Wurzel im interalliierten Recht. Zu ihrem Verständnis muss also auf diese interalliierte, durch Artikel 139 in bundesdeutsches Verfassungsrecht transformierte Gedanken- und Rechtswelt zurückgegangen werden.
Ausgangspunkt dieser Gedanken- und Rechtswelt ist die Erklärung der Regierungen der vier Besatzungsmächte über die Niederlage Deutschlands vom 5.Juni 1945, die in ihrer Präambel verbindlich feststellt, dass durch die Kapitulation das Dritte Reich mit seinen Institutionen untergegangen und zur Disposition der Siegermächte und ihrer Entscheidungen hinsichtlich seiner Grenzen, seines Status oder des Status seiner Teile gestellt sei. Die Festnahme aller führenden Vertreter der Nazis wird bereits in Artikel 11 dieser Erklärung zur Pflicht. Übrigens folgt aus dieser Analyse, dass sich die Erwägungen des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im sogenannten »Deutschland-Urteil« zur Frage der angeblichen »rechtlichen Fortexistenz des Deutschen Reiches« vom 31.Juli 1973 nicht nur im Widerspruch zu völkerrechtlichem Denken, sondern auch zu der Grundsatzentscheidung des Artikels 139 GG befinden.
Bestandteil des Verfassungsrechts
Diese Vereinbarung der vier Mächte wird durch das sogenannte »Potsdamer Abkommen«, den Schlussbericht der Berliner Konferenz der »großen Drei« vom 2.August 1945, konkretisiert. Im Teil III Abs. 2 Ia dieses Schlussberichts wird die Auflösung der NSDAP, der gesamten nationalsozialistischen Organisationswelt und aller – auch der staatlichen und ökonomischen – nationalsozialistischen Institutionen als Aufgabe gestellt; in Teil III A 4 wird geboten, dass alle Behinderungen der politischen Gedankenfreiheit, wie sie im Dritten Reicht errichtet wurden, aufgehoben sind und auch künftig nicht mehr toleriert werden dürften….
Auf diesen Entscheidungen beruhte zuerst die zonale, dann die durch die zonalen Militärbehörden ermöglichte landesrechtliche Regelung der Rechtsvorschriften zur »Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus«. Sie sind also – wie diese – in ihren Grundsätzen durch Artikel 139 Teil des bundesdeutschen Verfassungsrechts geworden.
Es bedarf kaum des Beweises, dass die gegenwärtige politisch-soziale Qualität, aber auch weithin die Praxis staatlicher Institutionen der Bundesrepublik diesen durch Artikel 139 GG fixierten Rechtsgrundsätzen widerspricht. Hier sei nur auf die frühere, Nationalsozialisten in vielen Fällen objektiv, nicht subjektiv, begünstigende Judikatur in Kriegsverbrecherprozessen, an den Aufstieg unendlich vieler früherer Pg′s in Administration, Gerichtswesen, Hochschulen und Wirtschaft, im politischen Leben, bis zum Amt des Bundeskanzlers, und in den Kommunikationsmitteln erinnert.
Wie weit sich das Denken auch der Regierungen von diesen Rechtsgrundsätzen des Artikels 139 entfernt hat, beweist tagtäglich die formelle Gleichstellung von Marxisten und Antifaschisten auf der einen Seite und faschistischen und faschistoiden Parteien und Gruppen auf der anderen Seite mit der Formel, beide seien »radikal« und »totalitär«, wobei übrigens praktisch fast nur Diskriminierungen von Antifaschisten, Demokraten und Marxisten erfolgen, denen verfassungswidrig jede Betätigung in öffentlichem Dienst- und Erziehungswesen gesperrt wird….
Diese Grundsätze durchsetzen
Das entscheidende Problem für alle antifaschistisch-demokratischen Kräfte bleibt es deshalb, nicht nur zu erkennen, dass Artikel 139 GG und damit alle weiteren Rechtsgrundsätze des Grundgesetzes auf ihrer Seite stehen, sondern auch zu begreifen, dass es ihre Pflicht ist, durch ihre Aktivität, dreißig Jahre nach der Katastrophe des Dritten Reiches, dies Grundgesetz und insbesondere seinen Artikel 139 wieder gegen die politisch-soziale Realität durchzusetzen….
Wir dürfen in unserer Argumentation, sowohl in unserer juristischen Argumentation als antifaschistische Juristen als auch in unserer agitatorischen Argumentation vor der Bevölkerung, die wir mobilisieren wollen, niemals auf Artikel 139 und seine grundlegende Bedeutung, auf die klare Ablehnung des Nationalsozialismus und Militarismus, wie es dort heißt, also aller faschistischen Bestrebungen, durch das Grundgesetz, verzichten.
Wir müssen diesen Artikel 139 als übergeordnete Norm immer wieder betonen und allerdings dann auch diese Norm überzeugend mit der Wirklichkeit in Widerspruch setzen, weil sie mit der Wirklichkeit des täglichen Lebens in der BRD im Widerspruch steht…
Diese BRD, wie sie heute besteht, ist ein souveräner Staat, der zwar auf dem Boden, aber nicht in Rechtskontinuität mit der vor dreißig Jahren zerstörten Staatlichkeit in Deutschland, mit dem Dritten Reich, steht und stehen muss. Wer hier die Kontinuität, die Identität mit dem früheren Staat behauptet, der verletzt gerade diesen Grundgedanken, dass alles, was mit dem Faschismus zu tun hatte, hier zu verschwinden hat.
War dem Parlamentarischen Rat am wichtigsten
Diese Überlegung war dem Parlamentarischen Rat wichtiger als alle anderen Normen des GG. Denn Artikel 139 betont ausdrücklich, dieser Grundgedanke werde von den übrigen Bestimmungen des GG nicht betroffen. Also ist das gesamte GG im Geist dieses Artikel 139 auszulegen, der eben dadurch zur »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« im Sinne des GG gehört.
Daraus folgt eine weitere Erwägung: Diese Bestimmungen, zuerst von den Alliierten erlassen, dann durch den Kontrolltrat weitergeführt, in einigen Landesgesetzen der noch vor Verabschiedung des GG auf deutschem Boden entstandenen Länder spezialisiert, wollten die Mitwirkung der früheren Nationalsozialisten am künftigen politischen Leben unmöglich machen. Sie wollten übrigens keineswegs nur die Mitwirkung der früheren formellen Führer, Funktionäre und aktiven Mitglieder der NSDAP, sondern auch derer, die das Militär des Dritten Reiches geführt haben, an allem künftigen politischen Geschehen unmöglich machen.
In Artikel 139 betont das GG ausdrücklich, das sei nicht nur eine völkerrechtliche Entscheidung der Sieger, sondern das GG mache sich diese Bestimmung und zwar mit der höchsten Rechtswirkung, die es überhaupt geben kann, zu eigen. Artikel 139 war daher nach Meinung des Parlamentarischen Rates zentraler Inhalt dieses künftigen Verfassungsrechts.
In der tatsächlichen Entwicklung sind die Dinge gänzlich anders verlaufen. Erst wurden die Monopolkapitalisten restauriert, dann wurden die früheren Nationalsozialisten mit Entschuldigungsschreiben ausgestattet und wieder in der Verwaltung, in Wissenschaft und Rechtsprechung eingesetzt…
Dazu verpflichtet uns Artikel 139
Wir verteidigen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, gerade als Antifaschisten, gegen ihre Unterwanderung durch frühere Faschisten und durch solche Kräfte, die in einer schweren wirtschaftlichen Krise des Kapitalismus wieder faschistisch werden könnten. Wir schützen diese freiheitliche demokratische Grundordnung gegen alle Kräfte, die heute durch autoritäres obrigkeitsstaatliches Denken die demokratischen Seiten dieser Verfassung zerstören wollen, z.B. durch die Berufsverbote gegen Kommunisten, Sozialisten und radikale Demokraten. Dazu verpflichtet uns Artikel 139.
Wenn die Regierungen davon reden, diese »freiheitlich-demokratische Grundordnung« betrachte Kommunisten und Faschisten als das gleiche, als totalitär, dann haben sie offensichtlich Artikel 139 völlig vergessen.
Artikel 139 ist wesentlicher Bestandteil des Grundgesetzes. Deshalb ist jeder, der sagt, Faschisten und Kommunisten seien unter dem Gesichtspunkt des Extremismus (wie es jetzt das Bundesverwaltungsgericht getan hat…) gleich zu bewerten, objektiv ein Gegner des Grundgesetzes. Artikel 139 verbietet es, solche Kräfte, die gegen den Faschismus gekämpft haben und immer wieder kämpfen werden, gleichzusetzen mit jeden faschistischen Kräften, die durch das GG verboten sind“.
Dieser Auszug aus einem Text von Wolfgang Abendroth wurde entnommen der internetseite der antifa, der Zeitung der VVN-BdA. Der Text stammt aus einer Veröffentlichung von Materialien einer Diskussion auf dem Bundeskongress der VVN-BdA im Mai 1975 in Offenbach am Main zum 30. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus, erschienen unter dem Titel »Antifaschistische Politik heute« im Röderberg-Verlag Frankfurt am Main.
Wolfgang Abendroth (1906-1985), Widerstandskämpfer und Verfolgter (Strafbataillon 999, desertiert in griechischen Widerstand). sozialistischer Politologe und Rechtswissenschaftler, ab 1950 Professor für wissenschaftliche Politik in Marburg (»Marburger Schule«), politisch engagiert (SPD-Ausschluss wg. SDS-Unterstützung), aktiver Unterstützer von Friedens-, Demokratie-, Bürgerrechts- und Sozialbewegungen (Gewerkschaften), auch der VVN-BdA.
Esther Bejarano in einem Appell im Jahr 2019: „Unsere Politiker lassen zu, dass mit Waffen gehandelt wird, dass Waffen in Länder verkauft werden, in denen der Krieg wütet. Mit Waffenhandel wird viel Geld verdient. Aber wer denkt an die vielen Menschen, die mit diesen Waffen getötet werden? Ich möchte aufschreien wegen solcher Unmenschlichkeit“
Hier der gesamte Appell als Text:
„Liebe Freundinnen und Freunde,
hier stehe ich nun und appelliere an Euch:
Seht welche Lehren wir in unserem Land, aber auch in Europa und in der ganzen Welt zu beklagen haben, welch Rechtsruck wir erleben. NPD, Pegida und AfD, die rechtslastigen Parteien wettern gegen die Demokratie, die wir natürlich bewahren müssen. Ich habe den Holocaust überlebt habe und ich weiß, was uns bevorsteht, wenn wir nicht alle gemeinsam gegen die menschenverachtende Ideologie kämpfen.
Wir die Überlebenden des Holocaust haben in den Jahren danach immer gewarnt: Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!
Nie wieder Schweigen! So wie nach 1945. Da gab es keine wirkliche Entnazifizierung. Adenauer holte schlimme Naziverbrecher wieder in die Regierung. Sie konnten alle ihre Posten wider einnehmen. Die USA holten große Nazis in ihr Land, weil sie angeblich gebraucht wurden. Viele Nazis konnten mit deutscher Hilfe nach Übersee fliehen, damit sie nicht mehr für ihre Verbrechen belangt werden konnten. Der menschenverachtende Geist ist immer noch in den Köpfen vieler Gestriger und auch heute Lebender.
Wollen wir heute erleben, was damals viele von uns erleben mussten? Nie wieder darf es einen Holocaust geben! Nie wieder Diskriminierung von Minderheiten!
Und dennoch: Unsere Politiker lassen zu, dass mit Waffen gehandelt wird, dass Waffen in Länder verkauft werden, in denen der Krieg wütet. Mit Waffenhandel wird viel Geld verdient. Aber wer denkt an die vielen Menschen, die mit diesen Waffen getötet werden? Ich möchte aufschreien wegen solcher Unmenschlichkeit.
Liebe Freundinnen und Freunde.
Wir müssen aufstehen gegen den aufkommenden Faschismus, gegen jeglichen Rassismus!
Wir müssen aufstehen für eine friedliche und menschliche Welt!
Wir müssen aufstehen für die Aufnahme der Geflüchteten! Denn kein Mensch verlässt seine Heimat, wenn er dort leben kann.
Wir müssen aufstehen gegen jegliche Gleichgültigkeit gegenüber den vielen ertrinkenden Flüchtlingen im Mttelmeer!
Wir hier in Deutschland feiern jetzt 70 Jahre Grundgesetz. Aber richtet sich unsere Regierung nach dem Grundgesetz? Darin steht nämlich. dass alle Nazi-Nachfolgeparteien und Organisationen der NSDAP, alle Nazischriften und -embleme verboten sind.
Naziaufmärsche wie nie zuvor können und müssen wir erleben. Nein, das können und und wollen wir nicht ertragen!
Darum stehen wir alle auf. Das ist meine Devise und mein Hoffen.“
Hier dieser Appell von Esther Bejarano als Ton-Dokument:
vorgetragen auf der Künstler-Konferenz „Manifest für Gegenkultur“ von Melodie und Rhythmus Veranstaltungsort: Heimathafen Neukölln Musik: Bella ciao Interpreten: Konstantin Wecker, Esther Bejarano, Moshe Zuckermann, Rolf Becker, Shekib Mosadeq u. a. sowie die Zuschauer und Gäste Mit freundlicher Genehmigung von M&R-Künstlerkonferenz Foto und Bearbeitung: Ingo Müller rec: ingmue1957 Berlin, 08.06.2019
„Auf die Straße für den Frieden! Der Krieg in der Ukraine und im Donbass ist in den letzten Tagen dramatisch eskaliert. Die Informationslage ist unklar, aber sicher ist jetzt schon, wer der Verlierer ist: Die werktätige Klasse, die arbeitende und lernende Jugend, die normalen Menschen, die jetzt ihre Lebensgrundlage und Perspektive verlieren, in Lebensgefahr schweben und zum Spielball von geopolitischen Interessen verschiedener Kapitalfraktionen werden. Deshalb müssen wir auf die Straße gehen und für den Frieden kämpfen! Wir sind die einzigen, die ein ehrliches Interesse an Frieden haben, denn wir stehen nicht mit der einen oder der anderen Kriegspartei, sondern solidarisch an der Seite unserer Brüder und Schwestern, die diesen Krieg erleiden müssen. Krieg in Europa – und das schon seit Jahrzehnten!
Als das russische Militär in den Morgenstunden des 24. Februars über die Grenze in den Donbass und die Ukraine marschierte, war das für viele Menschen ein Schock. Die bürgerlichen Medien sprachen vom Angriff Russlands und vielerorts beklagte man, der europäische Frieden wäre nun endgültig dahin. Dabei übersehen sie, dass der europäische Frieden schon seit Beginn der 90er nicht mehr gewahrt ist: Die NATO griff Jugoslawien mehrfach an, bei der späteren Bombardierung 1999 handelte sie ohne UN-Mandat und verstieß gegen das Völkerrecht. 15 Jahre später putschten pro-westliche und faschistische Kräfte in der Ukraine die alte Regierung weg, wogegen sich in der Ostukraine Widerstand regte und das Land in einen Bürgerkrieg rutschte. Zur Friedenssicherung wurde 2015 von Frankreich, Deutschland, Ukraine und Russland das Minsker Abkommen ausgehandelt – und außer von Russland weitestgehend ignoriert. Seitdem hat der Krieg etwa 14000 Tote gefordert.Die NATO-Osterweiterung ist die Ursache für den Krieg!
Russland ist ein imperialistischer Staat und agiert nicht im Interesse der werktätigen Klasse. Das ist nicht nur in der Ukraine zu erkennen, sondern auch vor kurzem erst in der brutalen Niederschlagung des Volksaufstands in Kasachstan. Die jüngsten Bombardierungen und der Einmarsch in die Ukraine provozieren eine militärische Reaktion der NATO und müssen sofort beendet werden. Dennoch hat die Eskalation des Krieges eine Vorgeschichte: 1990 sagte der US-amerikanische Außenminister James-Baker: „Es wird keine Ausdehnung des Einflussbereichs der NATO oder ihrer militärischen Präsenz geben – nicht einen Zoll nach Osten.“ Offensichtlicher kann ein Wortbruch nicht sein. Entgegen der Versprechen wird Russland seit 30 Jahren von der NATO eingekreist und in die Ecke getrieben. So wurde der rechte Putsch in der Ukraine von der NATO begrüßt: Die neue Regierung unterzeichnete 2014 das Assoziierungsabkommen zunächst zwischen der EU und der Ukraine und rückte dadurch politisch und wirtschaftlich weg vom russischen Nachbar. Seit 2019 wird in der ukrainischen Verfassung auch die NATO-Mitgliedschaft explizit als Ziel angestrebt und die NATO führt die Ukraine offiziell als Beitrittskandidaten. Weiter nördlich sind die Länder Estland, Lettland und Litauen bereits seit 2004 NATO-Mitglieder und teilen sich eine Grenze zu Russland. Seit über 30 Jahren also betreibt die NATO ihre Osterweiterung, um weitere Absatzmärkte zu erschließen und ehemalige Ostblock-Staaten von russischen Markt wegzutreiben. Die westlichen Monopolkonzerne haben die Märkte im eigenen Land längst erschlossen, sodass die imperialistischen Staaten der NATO nach außen drängen. Mit dem Putsch 2014 in der Ukraine sind sie dabei ein weiteres mal an die Grenze Russlands gestoßen. Auf militärischer Ebene hätte der geplante Beitritt der Ukraine zur NATO auch eine Stationierung von Truppen und Kurzstrecken-Raketen unmittelbar an der Grenze zu Russland zur Folge und stellt somit eine konkrete Bedrohung für Russland dar. Die Kapitalist*innen in Russland, die westliche Medien in antirussischer Manier lieber „Oligarchen“ nennen, sehen wiederum ihre Absatzmärkte bedroht und setzen zum Gegenschlag – auf Kosten der ukrainischen und russischen Bevölkerung. Der russische Staat unterdrückt derweil die Friedensproteste im eigenen Land und hunderte Demonstrierende wurden bereits verhaftet. Doch wer jetzt Russland als alleinigen Aggressor darstellt, macht es sich zu leicht und verkennt die Hintergründe der neuen Eskalationsstufe dieses Krieges.Wem nützt der Krieg?
Inmitten der staatlichen Auseinandersetzung freuen sich Aktionär*innen und Investor*innen. So erreichte der Aktienkurs der Rüstungsfirma Rheinmetall am 24. Februar zeitweise den höchsten Stand seit zwei Jahren. Andere Profiteure sind BAE Systems, HENSOLDT, Raytheon Technologies oder Lockheed Martin. Vizekanzler und Wirtschaftsminister Habeck sichert ihre Profitaussichten ab und forderte in den letzten Tagen die Aufrüstung der Bundeswehr. Jetzt hat Bundeskanzler Scholz das Vorhaben besiegelt und eine nie dagewesen Summe von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr zugesagt. Für die deutschen Energiekonzerne sieht es ähnlich gut aus: Scholz stoppte bereits am 22. Februar das Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2, das russisches Gas nach Deutschland geliefert hätte. E.ON- und besonders RWE-Aktien stiegen angesichts drohender Energieknappheit, die den Konzernen eine weitere Erhöhung ihrer Verkaufspreise erleichtert. Während einige Kapitalist*innen sich also auf steigende Profite freuen, blicken wir mehr Ausgaben für Strom und Gas ins Auge. Die Regierung schielt bereits in Richtung teures und umweltschädliches Fracking-Gas aus den USA, um sich unabhängiger von Russland zu machen und Platz für noch mehr Sanktionen zu schaffen. Die Sanktionen der EU- und NATO-Staaten werden ihre Auswirkungen nicht auf die Kriegsauslöser haben. Es wird wie es die Geschichte wiederholt zeigt auf dem Rücken der Arbeiter*innenklasse ausgetragen werden müssen. Sie werden Verarmung und Elend zur Folge haben. Auch in Deutschland spüren wir als arbeitende Massen die Auswirkungen des Krieges und der Sanktionen durch die immer weiter steigenden Heiz-, Gas-, und Spritkosten, welche bereits unter der noch bestehenden Inflation angestiegen sind. In Folge des Kriegs werden auf uns verschärfte Lebens- und Arbeitsbedingungen zukommen, die Vernichtung unseres Planeten wird vorangetrieben und die Aufrüstung nimmt zu.Wir bilden keine Heimatfront: Gegen Krieg und Kapital!
Die Hetze gegen Russland und bedingungslose Solidaritätsbekundungen mit der Ukraine sind enorm. Das Brandenburger Tor wird in den ukrainischen Nationalfarben angestrahlt, ARD und ZDF schalten im Fernsehen und auf Instagram einseitige Live-Berichte und Baerbock und Scholz appellieren an die Bevölkerung, wir müssten jetzt zusammen stehen und die Sanktionen um jeden Preis mittragen. Sie beschwören die Geschlossenheit Deutschlands herauf und plötzlich sind auch gemeinsame Statements der Jugendorganisationen der CDU/CSU, SPD, FDP und den GRÜNEN möglich. Vor über 100 Jahren hieß es vom deutschen Kaiser am Vorabend des ersten Weltkriegs in ähnlicher Weise: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche.“ Damals hat KPD-Mitbegründer Karl Liebknecht erkannt: Der Hauptfeind steht im eigenen Land! Wenn also heute die Bundesregierung zu Solidarität mit der Ukraine aufruft, ist das kein Friedensakt, sondern sie verwischt die langjährige aggressive Außenpolitik Deutschlands innerhalb des NATO-Kriegsbündnisses. Aber der deutsche Staat ist keine friedensschaffende Kraft, sondern ist seit über 30 Jahren mit Auslandseinsätze aktiv beteiligt an den Kriegen dieser Welt.
Damals wie heute werden wir uns nicht zusammenschließen mit unseren Unterdrückern. Nicht mit denen, die mit der NATO einen Krieg in der Ukraine provoziert haben! Nicht mit denen, die uns ruhig stellen wollen für ihre geostrategischen Interessen! Nicht mit denen, die uns schlimmstenfalls an die Front schicken für die Profite der Kapitalist*innen!
Wir sind die lernende und arbeitende Jugend, wir sind die werktätige Bevölkerung. Wir sind die Arbeiter*innenklasse und wir wollen Frieden!
Sofortige Wiederaufnahme der Verhandlungen! Stoppt die Sanktionen und die Eskalation! Sofortiger Stopp der russischen Angriffe, die Waffen nieder! Abzug aller Truppen der Großmächte! Abzug der Bundeswehr aus allen NATO-Manövern und Auslandseinsätzen! Zerschlagung der deutschen Rüstungskonzerne! Umwandlung in zivile Produktion! Zerschlagung der NATO!
Kommt mit uns auf die Straße und demonstriert für den Frieden!
Kundgebung: Mittwoch, 02.03. um 18:30 Uhr auf dem Nettelbeckplatz (S+U Wedding) Demonstration: Samstag, 05.03. um 17:00 Uhr. Start: Leopoldplatz“
Aus dem Aufruf zur Friedensdemo am 02. und 05.03.2022
Die russische Regierung führt gegen die Ukraine einen völkerrechtswidrig verbotenen Krieg.
„Im Völkerrecht gilt das sogenannte Gewaltverbot. … Dieses Gewaltverbot ist in der Charta der Vereinten Nationen geregelt … Allerdings sind in der UN-Charta zwei Fälle geregelt, in denen das Verbot der Anwendung solcher Gewalt nicht zur Anwendung kommt. Die eine Ausnahme ist das Selbstverteidigungsrecht der Staaten. Ein Staat darf dann Gewalt gegen einen anderen Staat einsetzen, wenn er selbst von diesem in völkerrechtswidriger Weise angegriffen worden ist oder wenn er einem völkerrechtswidrig angegriffenen Staat zu Hilfe kommt. … Die zweite Ausnahme vom Gewaltverbot liegt dann vor, wenn der UN-Sicherheitsrat … den Einsatz von Waffengewalt ausdrücklich beschließt“[1]„Der Angriff der NATO auf Jugoslawien ist nach Ansicht beinahe aller damit befassten Juristen und Politiker völkerrechtswidrig. Wo dieser Umstand eher selten und gleichsam hinter vorgehaltener … Continue reading. Die russische Regierung kann zur Rechtfertigung des Krieges gegen die Ukraine keinen der beiden Ausnahmefälle heranziehen. Obwohl die Situation für die russische Regierung in den letzten 25 Jahrenimmer bedrohlicherwurde, ist der Krieg gegen die Ukraine keine Selbstverteidigung Russlands. Der Sicherheitsrat hat auch keinen Beschluss gefasst, der der russischen Regierung die Anwendung von Gewalt gegen die Ukraine erlauben würde.
Das Zitat zum völkerrechtlichen Gewaltverbot ist einem Artikel entnommen, den der Völkerrechtler Steffen Wirth am 7. April 1999 in der Frankfurter Rundschau veröffentlichte. Damals ging es um die Angriffe der NATO gegen Jugoslawien. Deutschland war zum ersten Mal nach 1945 wieder an einem Krieg beteiligt; deutsche Piloten bombardierten Jugoslawien. Dieser Krieg war ein klarer Bruch des Völkerrechts. Das gab der damalige Bundeskanzler einige Jahre später auchganz offen zu. Bundeskanzler Schröder hatte sich damit nach deutschem Recht strafbar gemacht[2]„Das Grundgesetz knüpft an gravierende Verstöße gegen das Völkerrecht auch innerstaatliche Rechtsfolgen. Dies gilt besonders für den vorliegenden Fall. Der deutsche Verfassungsgesetzgeber … Continue reading.
Das Gewaltverbot ist in Artikel 2 Nr. 4 in Kapitel I der Charta der Vereinten Nationenzu finden. Die Ausnahmeregeln zur Anwendung von Gewalt finden sich in Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen. Das Recht eines Staates zur Anwendung von Gewalt, wenn er völkerrechtswidrig angegriffen wird oder wenn er einem völkerrechtswidrig angegriffenen Staat zur Hilfe kommt, steht in Kapitel VII Artikel 42 der Charta. Die zweite Ausnahme vom Gewaltverbote, wenn der UN-Sicherheitsrat den Einsatz von Waffengewalt ausdrücklich beschließt, findet sich in Kapitel VII Artikel 42 der Charta.
„Der Angriff der NATO auf Jugoslawien ist nach Ansicht beinahe aller damit befassten Juristen und Politiker völkerrechtswidrig. Wo dieser Umstand eher selten und gleichsam hinter vorgehaltener Hand – zur Sprache kommt, wird sofort versichert, dass ein Präzedenzfall damit nicht geschaffen worden sei. Damit aber sind die Kosten angesprochen, die das Völkerrecht und auch die deutsche Rechtsordnung für den NATO-Einsatz zu zahlen haben werden. … Im Völkerrecht gilt das sogenannte Gewaltverbot. … Dieses Gewaltverbot ist in der Charta der vereinten Nationen geregelt … Allerdings sind in der UN-Charta zwei Fälle geregelt, in denen in denen die Anwendung solcher Gewalt nicht zur Anwendung kommt. Die eine Ausnahme ist das Selbstverteidigungsrecht der Staaten. Ein Staat darf dann Gewalt gegen einen anderen Staat einsetzen, wenn er selbst von diesem in völkerrechtswidriger Weise angegriffen worden ist oder wenn er einem völkerrechtswidrig angegriffenen Staat zu Hilfe kommt. … Die zweite Ausnahme vom Gewaltverbot liegt dann vor, wenn der UN-Sicherheitsrat … den Einsatz von Waffengewalt ausdrücklich beschließt … Solche Beschlüsse lagen den militärischen Eingriffen in innerstaatliche Konflikte zu humanitären Zwecken in neuerer Zeit regelmäßig zugrunde. Sowohl die Interventionen in Bosnien, Somalia und Haiti als auch der Militäreinsatz in Kuwait waren von einem Sicherheitsratsmandat gedeckt. Zwar ist mittlerweile anerkannt, dass Menschenrechtsverletzungen in dem Umfang, wie sie im Kosovo stattfinden, gegen zwingendes (humanitäres) Völkerrecht verstoßen. Es ist jedoch gerade der Inhalt des Gewaltverbots, dass es – so lange keine der beiden genannten Ausnahmen vorliegen – auch gegenüber einem Staat gilt, der sich völkerrechtswidrig verhält. Hintergrund dieser regiden Regelung, die im Fall des Kosovo geradezu zynisch erscheint, ist es, das völkerrechtliche Gewaltverbot nicht zur Disposition einzelner Staaten oder Staatengruppen zu stellen. Da im zwischenstaatlichen Bereich keine Instanz existiert, die im Streitfall verbindlich entscheidet, … würde die Entscheidung darüber, ob ein militärischer Angriff erforderlich ist, immer beim jeweiligen Angreifer liegen. Es liegt auf der Hand, dass solche Rechtslage geradezu zum Missbrauch einlüde … Da die NATO Gewalt … einsetzt und kein Ausnahmetatbestand vorliegt, führt die NATO, führen deutsche Soldaten einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien. Es handelt sich … sogar um einen geradezu klassischen Fall eines solchen völkerrechtlich verbotenen Krieges“, Steffen Wirth in Frankfurter Rundschau 7. April 1999
„Das Grundgesetz knüpft an gravierende Verstöße gegen das Völkerrecht auch innerstaatliche Rechtsfolgen. Dies gilt besonders für den vorliegenden Fall. Der deutsche Verfassungsgesetzgeber hat nämlich unter dem Eindruck des von deutscher Seite völkerrechtswidrig begonnenen zweiten Weltkrieges in Artikel 26 des Grundgesetzes das Verbot des Angriffskrieges verankert. Schon Vorbereitungshandlungen werden mit dem Verdikt der Verfassungswidrigkeit belegt. … Nach ganz überwiegender Ansicht in der deutschen Verfassungsrechtslehre ist der Begriff des Angriffskriegs in Artikel 26 des Grundgesetzes völkerrechtlich zu bestimmen. Ein Krieg, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, ist also dann ein verfassungswidriger Angriffskrieg, wenn er völkerrechtswidrig ist,“ Frankfurter Rundschau 7. April 1999. Steffen Wirth zitiert dann § 80 Strafgesetzbuch: „Wer einen Angriffskrieg … an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Gegenüberstellung: Vorschläge Russlands – Antworten der NATO
Im Folgenden stellen wir den Entwurf eines Vertrages zwischen der NATO und Russland vom Dezember 2021 und die Antwort der NATO auf diesen Vertragsentwurf vom Januar 2022 vor.
Der Vertragsentwurf Russlands umfasst 9 Artikel. Die Antwort der NATO ist nicht so gefasst, dass jeder Artikel des Russischen Vertragsentwurfs aufgerufen und dann dazu Stellung genommen wird, vielmehr ist die Antwort der NATO in 12 Punkte gegliedert, einige Punkte zusätzlich in Unterpunkte. Zur Gegenüberstellung der Inhalte des russischen Vertragsentwurfs und der Antwort der NATO rufen wir jeden Artikel aus dem russischen Vertragsentwurfs in vollem Wortlaut auf, manchmal Absatz für Absatz oder Satz für Satz, und zitieren danach, ebenfalls in vollem Wortlaut, die dazu passenden Stellen aus der Antwort der NATO. Fettgedruckte Worte im Text stammen vom Autor dieser Gegenüberstellung.
Die Artikel 1, 2 und 3 des russischen Vertragsentwurfs werden zusammen mit der Antwort der NATO nur als Fußnote zitiert, um den Fokus auf die zentralen Vertragsbestandteile (Artikel 4, 5 6 , 7 und 8 des russischen Entwurfs) und die entsprechenden Antworten der NATO zu richten. Artikel 9 des russischen Vertragsentwurfs wird ebenfalls nur als Fußnote zitiert, weil er technische Details zur Vertragsschließung enthält.
Artikel 1 des russischen Vertragsentwurfs[1]Artikel 1 des russsischen Vertragsentwurfs
Die Vertragsparteien lassen sich in ihren Beziehungen von den Grundsätzen der Zusammenarbeit, der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten. Sie werden … Continue reading.
Artikel 2des russischen Vertragsentwurfs[2]Artikel 2 Absatz 1des russischen Vertragsentwurfs:
Zur Behandlung von Fragen und zur Lösung von Problemen nutzen die Vertragsparteien die Mechanismen dringender bilateraler oder multilateraler … Continue reading
Artikel 3des russischen Vertragsentwurfs[3]Die Vertragsparteien bekräftigen, dass sie einander nicht als Gegner betrachten.
Die Vertragsparteien setzen den Dialog und die Interaktion zur Verbesserung der Mechanismen zur Verhinderung von … Continue reading.
Artikel 4des russischen Vertragsentwurfs:
Die Russische Föderation und alle Vertragsparteien, die am 27. Mai 1997 Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation waren, werden keine militärischen Kräfte und Waffen auf dem Hoheitsgebiet eines der anderen Staaten in Europa zusätzlich zu den am 27. Mai 1997 auf diesem Hoheitsgebiet stationierten Kräften stationieren. Mit Zustimmung aller Vertragsparteien können solche Dislozierungen in Ausnahmefällen stattfinden, um eine Bedrohung der Sicherheit einer oder mehrerer Vertragsparteien zu beseitigen.
Antwort der NATO:
8.3 Russland zieht seine Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau ab, wo sie ohne Zustimmung des Gastlandes stationiert sind.
Artikel 5 des russischen Vertragsentwurfs:
Die Vertragsparteien stationieren keine landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen in Gebieten, die es ihnen ermöglichen, das Gebiet der anderen Vertragsparteien zu erreichen.
Antwort der NATO:
Wir sind weiterhin offen für sinnvolle Rüstungskontrollgespräche und einen Dialog mit Russland über gegenseitige Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen, unter anderem durch die folgenden Vorschläge:
9.11 In Anbetracht der Besorgnis der Bündnispartner über Russlands staatliches Rüstungsprogramm, einschließlich seiner Bestände an nichtstrategischen Kernwaffen sowie der wachsenden Anzahl und Typen seiner Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und Trägerraketen, ist Russland zu ermutigen:
Mit den Vereinigten Staaten über künftige Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen und -vereinbarungen zu verhandeln, die alle amerikanischen und russischen Kernwaffen betreffen, einschließlich nicht-strategischer Nuklearwaffen, nicht-einsatzbereite nukleare Sprengköpfe sowie alle nuklear bewaffneten Trägerraketen mit interkontinentaler Reichweite.
Mit den Vereinigten Staaten ernsthaft über bodengestützte Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und deren Trägerraketen als Teil einer breiteren Diskussion zu beraten, auch über nächste Schritte mit allen Bündnispartnern und im NATO-Russland-Rat.
Artikel 6 des russischen Vertragsentwurf:
Alle Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation verpflichten sich, von jeder weiteren Erweiterung der NATO, einschließlich des Beitritts der Ukraine sowie anderer Staaten, Abstand zu nehmen.
Antwort der NATO:
8.2 Alle Staaten respektieren das Recht anderer Staaten, Sicherheitsvereinbarungen zu wählen oder zu ändern, und ihre eigene Zukunft und Außenpolitik frei von Einmischung von außen zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere Verpflichtung für die NATO-Politik der OffenenTür gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrages.
2. Wir sind der festen Überzeugung, dass Spannungen und Meinungsverschiedenheiten durch Dialog und Diplomatie und nicht durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt gelöst werden müssen. In Anbetracht der erheblichen, unprovozierten, ungerechtfertigten und anhaltenden andauernden russischen militärischen Aufrüstung in und um die Ukraine und in Belarus fordern wir Russland auf, die Situation unverzüglich in einer überprüfbaren, zeitnahen und dauerhaften Weise zu deeskalieren. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine, einschließlich der Krim, innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Die Lösung des Konflikts in der und um die Ukraine herum, im Einklang mit den in durch vereinbarte Formate verankerten Minsker Vereinbarungen, würde die Sicherheitslage und die Aussichten auf Stabilität in Europa erheblich verbessern.
Artikel 7Absatz 1 des Russischen Vertragsentwurfs
Die Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation sind, werden keine militärischen Aktivitäten auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine sowie anderer Staaten in Osteuropa, im Südkaukasus und in Zentralasien durchführen.
Antwort der NATO:
8.3 Russland zieht seine Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau ab, wo sie ohne Zustimmung des Gastlandes stationiert sind.
Artikel 7Absatz 2 des Russischen Vertragsentwurfs
Um Zwischenfälle auszuschließen, führen die Russische Föderation und die Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation sind, in einer Zone vereinbarter Breite und Konfiguration beiderseits der Grenzlinie der Russischen Föderation und der mit ihr in einem Militärbündnis stehenden Staaten sowie der Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation sind, keine militärischen Übungen oder sonstigen militärischen Aktivitäten oberhalb der Brigadeebene durch.
Antwort der NATO
Keine Antwort
Artikel 8des russischen Vertragsentwurfs
Dieses Abkommen berührt weder die Hauptverantwortung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit noch die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus der Charta der Vereinten Nationen und ist nicht so auszulegen, als berühre es diese.
Antwort der NATO
keine Antwort
Artikel 9 des russischen Vertragsentwurfs[4]Artikel 9 des russischen Vertragsentwurfs: „
Dieses Übereinkommen tritt mit dem Tag in Kraft, an dem mehr als die Hälfte der Unterzeichnerstaaten beim Verwahrer ihre Ratifikationsurkunden … Continue reading
Hinweise:
1. NATO-Russland- Grundakte
„Die Mitgliedstaaten der NATO wiederholen, dass sie nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass haben, nukleare Waffen im Hoheitsgebiet neuer Mitglieder zu stationieren, noch die Notwendigkeit sehen, das Nukleardispositiv oder die Nuklearpolitik der NATO in irgendeinem Punkt zu verändern – und dazu auch in Zukunft keinerlei Notwendigkeit sehen. Dies schliesst die Tatsache ein, dass die NATO entschieden hat, sie habe nicht die Absicht, keine Pläne und auch keinen Anlass, nukleare Waffenlager im Hoheitsgebiet dieser Mitgliedstaaten einzurichten, sei es durch den Bau neuer oder die Anpassung bestehender Nuklearlagerstätten. Als nukleare Waffenlager gelten Einrichtungen, die eigens für die Stationierung von Nuklearwaffen vorgesehen sind; sie umfassen alle Typen gehärteter ober- oder unterirdischer Einrichtungen (Lagerbunker oder -gewölbe), die für die Lagerung von Nuklearwaffen bestimmt sind.“
Zitiert aus der „Grundakte über gegenseitige Bezeihungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation“ (NATO-Russland-Grundakte).
3. „Bukarest-Formel“: Geplante NATO-Mitgliedschaft von Ukraine und Georgien
[5]Zur geplanten Mitgliedschaft der Ukraine und Georgiens zur NATO: … Continue reading
Und am 23. Dezember 2015 schreibt in Telepolis unter dem Titel „In Rumänien wurde der erste Stützpunkt des US-Raketenabwehrschilds eröffnet“
„Am Freitag der vergangenen Woche wurde die erste europäische Basis des US-Raketenabwehrschilds auf dem Deveselu-Stützpunkt in Bukarest eingeweiht bzw. „aktiviert“. Das geschah weitgehend unbemerkt von der medialen Öffentlichkeit in Deutschland, obgleich der noch unter Ex-Präsident George W. Bush erfolgte Beschluss, in Europa an der Grenze zu Russland zunächst in Polen und der Tschechischen Republik das Raketenabwehrschild zu installieren (Danaer-Geschenk?) – zusammen mit der Absicht, Georgien und die Ukraine in die Nato aufzunehmen (Das Patt von Bukarest) -, den Konflikt zwischen Russland und der Nato eskalieren ließ. Der Konflikt hat ebenfalls weitgehend unbemerkt zu einem neuen atomaren Wettrüsten geführt (USA und Russland im nuklearen Rüstungswettlauf), wozu auch gehört, die in Deutschland stationierten Atomwaffen zu modernisieren (80 Mal Hiroshima in der Eifel).
…. Auf dem amerikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein befindet sich die Zentrale des europäischen Raketenabwehrschilds. Bis 2015 sollte dann ein landgestütztes Aegis-Raketenwabwehrsystem mit Abfangraketen in Rumänien eingerichtet werden, 2018 dann ein zweiter Block in Polen, nachdem der damalige polnische Präsident Komorwoski das 2010 ausgehandelte Abkommen ratifiziert hatte. Immer hieß es, der Raketenabwehrschild der USA und dann der Nato richte sich nicht gegen Russland, sondern gegen Langstreckenraketen aus dem Nahen Osten, also aus dem Iran. Dass Moskau dies nicht überzeugte, liegt auf der Hand.
… Wenn dann auch gesagt wird, dass es gegen Kurz-, Mittel- und Langstreckenraketen schützen soll, dann sollte auch gutgläubigen Köpfen klar werden, dass der Iran nicht der einzige mögliche Gegner ist. Als Kurzstreckenraketen gelten Raketen mit einer Reichweite bis zu 1000 km
… Dass der Schild gegen Russland gerichtet ist, darf allerdings nicht laut gesagt werden. Wiederholt wird schließlich auch zu dieser Gelegenheit wieder die Behauptung, dass das Raketenabwehrschild nicht gegen Russland gerichtet ist, was man auch immer wieder gesagt habe. Russland habe darauf mit Drohungen reagiert, die „völlig ungerechtfertigt“ seien und nicht dazu beitrügen, „vertrauen zu bilden und Spannungen zu senken“. Dass dazu das Abwehrsystem auch nicht beiträgt, wenn es in Polen und Rumänien und nicht etwa in der Türkei oder Griechenland errichtet wird, bleibt außen vor.“.
Stationierung von Nuklearwaffen in Rumänien, zitiert aus Telepolis vom 23. Dezember 2015:
Die Welt berichtete am 14. August 2008: „USA stationieren Rakten in Polen“ (https://www.welt.de/politik/article2309925/USA-stationieren-Raketen-in-Polen.html)
un t-onlien berichtete am 1. März 2010: „Polen – Erste US-Patriot Rakten werden im April in Polen stationiert“(https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_21905736/polen-erste-us-patriot-raketen-werden-im-april-stationiert.html)
4. Kommentar:
a. Zum Selbstbestimmungsrecht des Beitrittskandidaten. Es gibt auch ein Recht der NATO, eine gewünschte Mitgliedschaft abzulehnen. Eine Mitgliedschaft von Russland wurde von der NATO abgelehnt. Warum lehnt die NATO eine Mitgliedschaft der Ukraine nicht ab? Finnland oder Österreich sind nicht Mitglied der NATO, das wäre auch für die Ukraine möglich. Was treibt die NATO dazu, auf der Mitgliedschaft der UKraine und von Georgien zu bestehen?
b. Es wird gesagt, kein Drittland – hier die NATO – darf darüber mitbestimmen, welches Land Mitglied der NATO wird und welches nicht. Aber die NATO ist ein Militärbündnis. Und nicht nur ein Militättbündnis zur Verteidung. Das hat der Krieg gegen Jugoslawien sehr drastisch gezeigt. Es wurden die Grenzen mit Gewalt verschoben: Albanien wurde ein eigene Staat. Spanien weiß, warum es bis heute Albanien nicht anerkennt; denn dann werden die Forderungen des Baskenlandes oder Kataloniens schwerer abzuwehren sein.
c. Dagegen steht der Einwand: Der Jugoslawienkrieg war unrecht, aber dieses Unrecht kann nicht weiteres Unrecht wie den jetzigen Krieg Russlands gegen die Ukraine rechtfertigen. Trotzdem ist der Vergleich zwischen Jugoslawien und der Ukraine sehr instruktiv. Die USA haben damals ganz entscheidend diesen Krieg gegen Jugoslawien über die NATO befördert. Aber was haben die USA in Jugoslawien zu suchen. Diese Frage könnte man auch an alle anderen NATO Staaten stellen. Was haben sie in Jugoslawien zu suchen? Wurden sie durch Jugoslawien bedroht? Die Beschreibung von Milosevic als neuem Hitler entsprach nicht der Realität. Jugoslawien bedrohte die NATO Länder nicht. Der militärische Konflikt war ein Konflikt allein in Jugoslawien, ein Konflikt allein mit Albanie, das damals noch zu Jugoslawien gehörte. Ganz anders steht es mit der Ukraine. Wer darauf verweist, dass es von den Westmächten gegenüber Russland nach 1990 keine vertraglichen Zusicherungen gegeben hat, die eine NATO Osterweiterung ausschließen, der sollte nicht erstaunt sein, dass heute russische Politiker die Sicherheit ihres Landes nicht mehr auf Versprechungen aufbauen wollen, schon gar nicht, wenn diese Versprechungen ausdrücklich nur für eine begrenzte Zeit gelten sollen. Nichts weiter ist aber die Versprechung, dass gegenwärtig die Ukraine keine Mitglied der NATO werden wird. Die NATO ist nicht bereit, eine Mitgliedschaft der Ukraine für die Zukunft auszuschließen.Und was kommt danach? Diese Frage müssen sich russische Politiker stellen,wenn sie nicht völlig verantwortungslos handeln wollen. Die Ukraine hat in ihre Verfassung das Ziel aufgenommen, Mitglied in der NATO zu werden. Es ist gar keine Frage, dass dies eine enorme Bedrohung für Russland ist. Wenn das Militär in der Ukraine zu einer schlagkräften Armee ausgebaut ist, was dann? Ist überdies ausgeschlossen, dass die NATO – wie in Polen und Rumänien – irgendwann in der Zukunft auch in der Ukraine Nuklearraketen stationiert? Es gibt auch keinerlei Garntien, die für die Zukunft ausschließen, dass die NATO – wie in Polen und Rumänien – auch in der Ukraine Nuklearwaffen stationiert.
d) Russland in seiner Stellungnahme zusammengefasst:
„Wir stellen fest, dass die US-Seite keine konstruktive Antwort auf die Basiselemente des von der russischen Seite vorbereiteten Entwurfs eines Vertrags über Sicherheitsgarantien mit den USA gegeben hat. Es handelt sich um den Verzicht auf die weitere Nato-Ausdehnung, um den Abruf der „Bukarest-Formel“, der zufolge „die Ukraine und Georgien Nato-Mitglieder werden“, und um den Verzicht auf Einrichtung von Militärstützpunkten auf dem Territorium der Staaten, die früher Teile der UdSSR gewesen waren und keine Mitglieder der Allianz sind, insbesondere auf die Nutzung ihrer Infrastruktur zwecks jedweder militärischer Aktivitäten, wie auch um die Rückkehr militärischer Potenziale (insbesondere offensiver Potenziale) und der Infrastruktur der Nato zum Zustand des Jahres 1997, als die Russland-Nato-Grundakte unterzeichnet wurde. Diese Bestimmungen haben für die Russische Föderation eine prinzipielle Bedeutung“.
Zusammenfassung
Alle Forderungen, die in dem russischen Vertragsentwurf enthalten sind, kann die Friedensbewegung unterstützen:
Keine Gewaltandrohung, keine Gewaltanwendung, Unverletzlichkeit der Grenzen (siehe unten unter 1.
Keine Erweiterung der NATO (siehe unten unter 2.),
keine zusätzlichen militärischen Kräfte und Waffen (siehe unten unter 3.),
keine militärischen Aktivitäten der NATO in der Ukraine, Osteuropa, Zentralasien und im Südkaukasus (siehe unten unter 4.),
keine militärischen Übungen auf beiden Seiten der Grenze zwischen der NATO und dem russischen Militärbündnis (siehe unten unter 5.) und
keine Stationierung von landgestützten Mittel – und Kurzstreckenraketen in Gebieten, von denen aus die andere Vertragspartei erreicht werden kann (siehe unten unter 6.).
Für die Forderungen, die in der Antwort der NATO-Länder enthalten sind, gilt das nicht. Wichtige Positionen, die die NATO vertritt, kann die Friedensbewegung nicht teilen ohne sich selbst aufzugeben.
Im Einzelnen:
1. Keine Gewaltandrohung, keine Gewaltanwendung, Unverletzlichkeit der Grenzen
In Artikel 1 seines Vertragsentwurfs fordert Russland, dass „die Vertragsparteien alle internationalen Streitigkeiten in ihren gegenseitigen Beziehungen mit friedlichen Mitteln beilegen und die Anwendung oder Androhung von Gewalt in einer Weise, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist, unterlassen“.
Die NATO fordert in ihrer Antwort: „Alle Staaten respektieren und befolgen die Grundsätze der Souveränität, Unverletzlichkeit der Grenzen und territoriale Integrität der Staaten und Unterlassung der Androhung und Anwendung von Gewalt“.
Während Russland sich noch einmal in Arrtikel 8 auf die UNO bezieht, vermeidet die NATO in ihrer gesamten Antwort einen ausdrücklichen Bezug auf die UNO. Allerdings lässt sich auch die Forderung der NATO im Sinne der UNO verstehen.
Die NATO hatte Tage lang vor einer geplanten Invasion Russlands in die Ukraine gewarnt. Nachdem Russland die gesamte Ukraine militärisch angegriffen hat und mit Truppen einmarschiert ist, liegt es auf der Hand, den russischen Vertragsentwurf für wertlos zu halten, weil sich Russland nicht an das gehalten hat, was es in Artikel 1 vereinbaren wollte.
Doch so einfach ist es nicht.
Russland nahm mit Bedacht in Artikel 1 seines Vertragentwurfs folgenden Absatz auf: „Die Vertragsparteien schaffen keine Bedingungen oder Situationen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der anderen Vertragsparteien darstellen oder als solche wahrgenommen werden könnten“.
Das zielt auf das Handeln der NATO gegenüber Russland in den letzten Jahrzehnten und brachte Russland in eine geradezu ausweglose Lage. Die weiteren Forderungen des russischen Vertragsentwurfs verdeutlichen das sehr konkret. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Invasion Russlands ein schwerwiegender Bruch des Völkerrechts ist.
2. Keine Erweiterung der NATO
Nach Artikel 6 des russischen Vertragsentwurfs sollen sich alle Mitgliedstaaten der NATO verpflichten, auf jede Erweiterung der NATO, einschließlich des Beitritts der Ukraine und Georgiens zu verzichten. Dies entspricht früheren Erklärungen führender NATO-Mitglieder, an die sich heute niemand erinnern will[6]Otfried Nassauer in einem Beitrag vom 28. Juni 2014 im NDR. Zur geplanten Mitgliedschaft der Ukraine und Georgiens zur NATO: … Continue reading.
Solange es den Warschauer Pakt gab, wurde die NATO als Verteidigungsündnis gegen den Warschauer Pakt gerechtfertig. Die Auflösung des Warschauer Pakts vor über 30 Jahren war für die Mitgliedsländer der NATO jedoch kein Grund, auch die NATO aufzulösen. Sie löste sich nicht auf. Sie erweiterte sich.
In ihrer Antwort auf Artikel des russischen Vertragsentwurfs behauptet sie eine „Verpflichtung zu einer Politik der offenen Tür„.
Die NATO behauptet in ihrer Antwort auf Artikel 1 des russischen Vertragsentwurfs: Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und stellt keine Bedrohung für Russland dar. Wir haben uns immer für Frieden, Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum eingesetzt …“ . Doch die Taten der NATO sprechen eine andere Sprache. Im Jugoslawienkrieg 1999 zeigte die NATO, dass sie eine Militärbündnis ist, das fähig und bereit ist, Krieg zu führen, zu bombardieren, zu töten und zu zerstören, das Völkerrecht zu brechen und Grenzverschiebungen durchzusetzen.
Mit der Versicherung der NATO, sich „immer für Frieden, Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum eingesetzt“ zu haben, ist unvereinbar, dass die NATO-Staaten auf eine zukünftige Aufnahme der Ukraine und Georgien in die NATO nicht verzichten wollen. Wer Frieden will, muss dieses Miltärbündnis ablehnen. Wer dieses Militärbündnis ablehnt, muss erst recht seine Ausdehnung ablehnen.
3. Keine zusätzlichen militärischen Kräfte und Waffen
Nach Artikel 4 des russischen Vertragsentwurfs sollen sich die Russische Föderation und alle NATO-Vertragsparteien verpflichten, keine militärischen Kräfte und Waffen auf dem Hoheitsgebiet eines der anderen Staaten in Europa zusätzlich zu den am 27. Mai 1997 auf diesem Hoheitsgebiet stationierten Kräften stationieren. Diese Verpflichtung wird auf diejenigen Länder beschränkt, die schon am 27. Mai 1997 Mitglied der NATO waren.
Hier bezieht sich Russland auf die NATO-Russland-Grundakte vom 27. Mai 1997[7]„Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation“; Text der Grundakte auf der website … Continue reading
Während Russland einen Abzug sowohl auf russischer Seite als auch Seiten der NATO fordert, verlangt die NATO, dass einseitig von Russland „seine Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau“ abzuziehen, „wo sie ohne Zustimmung des Gastlandes stationiert sind„. Außerdem verlangt die NATO von Russland die Umsetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wieder aufzunehmen. Die Gründe, die Russland zu einem Ausstieg aus dem KSE-Vertrag über konventionelle Abrüstung veranlassten, hat Otfried Nassauer im Jahr 2007 in einem Beitrag „Putin und die konventionelle Rüstungskontrolle -Was hinter der angekündigten KSE-Aussetzung steckt“ zusammengefasst.
4. Keine militärischen Aktivitäten der NATO in der Ukraine, Osteuropa, Zentralasien und im Südkaukasus
In Artikel 7 Absatz 1 des russischen Vertragsentwurfs verpflichten sich die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation, keine militärischen Aktivitäten auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine sowie anderer Staaten in Osteuropa, im Südkaukasus und in Zentralasien durchführen.
5. Keine militärischen Übungen auf beiden Seiten der Grenze zwischen der NATO und dem russischen Militärbündnis
In Artikel 7 Absatz 2 des russischen Vertragsentwurfs sollen sich die Russische Föderation und die NATO verpflichten, in einer Zone au beiden Seien der Grenze zwischen der der NATO-Staaten einerseits sowie der Russischen Föderation und den mit ihr in einem Militärbündnis stehenden Staaten andererseits keine militärischen Übungen oder sonstigen militärischen Aktivitäten oberhalb der Brigadeebene durchzuführen.
6. Keine Stationierung von landgestützten Mittel – und Kurzstreckenraketen in Gebieten, von denen aus die andere Vertragspartei erreicht werden kann
In Artikel 5 des russischen Vertragsentwurfs sollen sich Russland und die NATO-Länder verpflichten, keine landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen in Gebieten zu stationieren, von denen aus russische Raketen die NATO-Länder oder umgekehrt NATO-Raketen Russland erreichen können.
Entgegen früheren Erklärungen[8]Otfried Nassauer in einem Beitrag vom 28. Juni 2014 im NDR stationierte die NATO zunächst in Polen und seit 2015 auch in Rumänien Rakten, die Russland erreichen können[9]Die Welt berichtete am 14. August 2008: „USA stationieren Rakten in Polen“ (https://www.welt.de/politik/article2309925/USA-stationieren-Raketen-in-Polen.html). t-onlien berichtete am 1. … Continue reading
Wer darauf besteht, dass nach 1990 die Erklärungen der Westmächte, die eine NATO Osterweiterung ausschlossen, keinerlei bindende Wirkung haben, der sollte sich nicht wundern, dass heute russische Politiker die Sicherheit ihres Landes nicht mehr auf Versprechungen aufbauen wollen, schon gar nicht, wenn diese Versprechungen ausdrücklich nur für eine begrenzte Zeit gelten sollen. Nichts weiter ist aber die Versprechung, dass gegenwärtig die Ukraine keine Mitglied der NATO werden wird. Die NATO ist nicht bereit, eine Mitgliedschaft der Ukraine für die Zukunft auszuschließen.Und was kommt danach? Diese Frage müssen sich russische Politiker stellen, wenn sie nicht völlig verantwortungslos handeln wollen. Die Ukraine hat in ihre Verfassung das Ziel aufgenommen, Mitglied in der NATO zu werden. Es ist gar keine Frage, dass dies eine enorme Bedrohung für Russland ist. Wenn das Militär in der Ukraine zu einer schlagkräften Armee ausgebaut ist, was dann? Ist überdies ausgeschlossen, dass die NATO – wie in Polen und Rumänien – irgendwann in der Zukunft auch in der Ukraine Nuklearraketen stationiert? Es gibt auch keinerlei Garntien, die für die Zukunft ausschließen, dass die NATO – wie in Polen und Rumänien – auch in der Ukraine Nuklearwaffen stationiert.
3. „Bukarest-Formel“: Geplante NATO-Mitgliedschaft von Ukraine und Georgien
Geplante Mitgleidschaft der Ukraine und Georgiens zur NATO: https://www.spiegel.de/politik/ausland/gipfel-in-bukarest-nato-verspricht-georgien-und-ukraine-aufnahme-in-ferner-zukunft-russland-wuetend-a-545145.html
Unter dem Titel „Patt von Bukarest“ schrieb am 5. April 2008 Harald Neuber in Telepolis:
„Zwar konnte Putin die Osterweiterung der NATO entgegen der US-Position zunächst verhindern. Doch alle führenden westlichen Vertreter hielten demonstrativ an der Aufnahme der Ukraine und Georgiens fest. Der Konflikt ist damit aufgeschoben, nicht aufgehoben (Gespielte Differenzen auf NATO-Gipfel). …
Ursprünglich war geplant, die beiden ehemaligen Sowjetstaaten in den Membership Action Plan, kurz MAP, der NATO aufzunehmen. Davon hat das Bündnis angesichts des russischen Widerstands Abstand genommen. NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer aber sagte, er habe „nicht den Hauch eines Zweifels“, dass beide Länder früher oder später in das Bündnis aufgenommen werden. Ähnlich äußerte sich die deutsche Bundeskanzlerin. Zugleich bot Angela Merkel Moskau einen engeren Dialog an. Der NATO-Russland-Rat solle künftig regelmäßig zusammenkommen, um die bestehenden Differenzen zu verhandeln, sagte die CDU-Politikerin.
Die Notwendigkeit für einen solchen Dialog besteht zweifelsohne. Denn nicht nur das Heranrücken der NATO an die russische Einflusssphäre sorgt in Moskau für Unmut. Auch die westliche Unterstützung der kosovarischen Sezession (Auf dem Weg in die Spaltung) und der geplante US-amerikanische Raketenschild sind ständige Streitthemen. Und schließlich war Russland aus Protest gegen die westliche Militärpolitik aus dem KSE-Vertrag über konventionelle Abrüstung ausgestiegen.
Hinter all diesen Streitthemen steht aus Moskauer Sicht die expansionistische Politik der NATO. „Das Entstehen eines mächtigen Militärblocks an unseren Grenzen würde in Russland als direkte Bedrohung der Sicherheit unseres Landes betrachtet werden“, sagte Putin“ (https://www.heise.de/tp/features/Das-Patt-von-Bukarest-3418069.html)
Was in der Antwort der NATO angesprochen wird, aber nicht in die Gegenüberstelung aufgenommen wurde
…
….
….
…
…
Die euro-atlantische Sicherheit kann durch die Umsetzung folgender Vorschläge verbessert werden:
7. Stand der Beziehungen zwischen NATO und Russland
7.1 …
7.2 Wiederherstellung der gegenseitigen Präsenz von NATO und Russland in Moskau und in Brüssel.
7.3 …
8. Europäische Sicherheit, einschließlich der Lage in der und um die Ukraine
8.1 …
8.2 ….
8.3 …
8.4 …
8.5 …
9. Risikoverminderung, Transparenz und Rüstungskontrolle. Die Bündnispartner können auf eine lange Erfolgsbilanz in den Bereichen Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung verweisen. Wir sind weiterhin offen für sinnvolle Rüstungskontrollgespräche und einen Dialog mit Russland über gegenseitige Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen, unter anderem durch die folgenden Vorschläge:
9.1 …
9.2 Konstruktiver Einsatz für die Modernisierung des Wiener Dokuments in der OSZE;
9.3 …
9.4 …
9.5 …
9.6 Beratung über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen für Weltraumsysteme, unter anderem durch Bemühungen zur Förderung eines verantwortungsvollen Verhaltens im Weltraum; und Russland verzichtet auf die Durchführung von Anti-Satellitentests, die große Mengen von Trümmern verursachen.
9.7 Förderung eines freien, offenen, friedlichen und sicheren Cyberspace durch Konsultationen über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen im Cyber-Bereich, indem Bemühungen zur Verbesserung der Stabilität durch Einhaltung der internationalen rechtlichen Verpflichtungen und freiwilligen Normen für verantwortungsvolles staatliches Verhalten fortgesetzt werden; und alle Staaten nehmen von böswilligen Cyber-Aktivitäten Abstand.
9.8 …
9.9 Alle Staaten verpflichten sich erneut zur vollständigen Umsetzung und Einhaltung aller ihrer internationalen Verpflichtungen und Zusagen im Bereich der Verpflichtungen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nicht-Weiterverbreitung, einschließlich der vollständigen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens und des Übereinkommens über biologische Waffen.
9.10 Russland nimmt die Umsetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wieder auf, kehrt zur Teilnahme an der Gemeinsamen Beratungsgruppe zurück und erstellt die im KSE-Vertrag geforderten detaillierten jährlichen Daten und Informationen.
9.11 …
10. …
11. …
12. …
Kurzfasssungdes Russischen Vorschlags an die NATO
Keine Sicherheit des einen Vertragspartners auf Kosten des anderen Vertragspartners (Russland Artikel 1)
Zur Lösung von Problemen nutzen die Vertragsparteien Mechanismen bilateraler oder mulitlateraler Konsultationen, einschließlich des NATO-Russland-Rates. Die Vertragspateien unterrichten einander über miltärische Übungen und Manöver und die wichtigsten Bestimmungen ihrer Miltärdoktrinen. Zur Aufrechterhaltung von Notfallkontakten zwischen den Vertragsparteien werden Telefon-Hotlines eingerichtet. (Russland Artikel 2)
Die Vertragsparteien setzen den Dialog und die Interaktion zur Verbesserung der Mechanismen zur Verhinderung von Zwischenfällen auf und über der Hohen See (vor allem im Baltikum und im Schwarzmeerraum) fort (Russland Artikel 3)
Keine weiteren militärischen Kräfte und Waffen auf dem Hoheitgebiet eines anderen Staates in Europa (Russland Artikel 4)
Keine landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen in Gebieten, von denen aus das Gebiet der anderen Vertragsparteien erreicht werden kann (Russland Artikel 5).
Keine Erweiterung der NATO um weitere Mitglieder, also kein Beitritt der Ukraine oder anderer Staaten(Russland Artikel 6)
Keine Aktivitäten von Mitgliedern der NATO in der der Ukraine sowie anderer Staaten in Osteuropa, im Südkaukasus und in Zentralasien (Russland Artikel 7)
Keine militärischen Übungen oder sonstigen militärischen Aktivitäten oberhalb der Brigadeebene in einer zu vereinbarenden Zone auf beiden Seiten der Grenze zwischen Russland und der mit ihr in einem Militärbündnis stehenden Staaten sowie der Vertragsparteien, die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation sind (Russland Artikel 8)
Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und stellt keine Bedrohung für Russland dar
Russland wird aufgefordert, seine militärische Aufrüstung in und um die Ukraine und in Belarus zu deeskalieren. Die NATO unterstützt die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine, einschließlich der Krim. Die Lösung des Konflikts im Rahmen der Minsker Vereinbarungen.
….
Den Dialog im NATO-Russland-Rates (NRC) über Möglichkeiten zur Stärkung der Sicherheit aller fortsetzen. Die Verbündeten sind bereit, Sicherheitsfragen mit Russland zu erörtern. Dialog müsste auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geführt werden, auf den Grundprinzipien der europäischen Sicherheit beruhen und die Sicherheit aller stärken.
Unterstützen des Vorschlags des NATO-Russland-Rates, eine Reihe von thematischen Treffen Sitzungen abzuhalten, um den Stand der Beziehungen zwischen der NATO und Russland zu erörtern; die Sicherheitslage in Europa, einschließlich in und um die Ukraine herum, sowie Fragen der Risikominderung, Transparenz und Rüstungskontrolle
Vorschläge zur Verbesserung der euro-Atlantischen Sicherheit:
Beziehungen NATO-Russland: Um Transparenz zu fördern und Risiken zu reduzieren
7.1 Umfassende Nutzung der bestehenden militärischen Kommunikationskanäle
7.2 Wiederherstellung der gegenseitigen Präsenz von NATO und Russland in Moskau und in Brüssel.
7.3 Bearbeitung des russischen Vorschlags zur Einrichtung einer zivilen Hotline.
8. Europäische Sicherheit, einschließlich der Lage in der und um die Ukraine
8.1 Alle Staaten respektieren die Grundsätze der Souveränität, Unverletzlichkeit der Grenzen und territoriale Integrität der Staaten und Unterlassung der Androhung und Anwendung von Gewalt.
8.2 Alle Staaten respektieren das Recht anderer Staaten, Sicherheitsvereinbarungen zu wählen oder zu ändern. Verpflichtung der NATO zur Politik der Offenen Tür gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrages.
8.3 Abzug der russischen Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau.
8.4 Alle Parteien engagieren sich konstruktiv in verschiedenen Konfliktlösungsformaten, u.a. dem Normandie-Format.
8.5 Russland verzichtet auf die Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegen Verbündete und andere Länder.
9. Zur Risikoverminderung, Transparenz und Rüstungskontrolle:
9.1 Fortsetzung der Praxis des Austauschs von Informationen über russische und NATO-Übungen im NATO-Russland-Rat;
9.2 Konstruktiver Einsatz für die Modernisierung des Wiener Dokuments in der OSZE;
9.3 Senkung der Schwellenwerte für Benachrichtigung und Beobachtung von Übungen und Kurzzeitübungen;
9.4 …
9.5 Abhaltung gegenseitiger Briefings über die Nuklearpolitik Russlands und der NATO;
9.6 Beratung über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen für Weltraumsysteme,
9.7 Russland verzichtet auf die Durchführung von Anti-Satellitentests, die große Mengen von Trümmern verursachen; Förderung eines freien, offenen, friedlichen und sicheren Cyberspace durch Konsultationen über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen im Cyber-Bereich; alle Staaten nehmen von böswilligen Cyber-Aktivitäten Abstand;
9.8 Beratung über konkrete Möglichkeiten zur Verhinderung von Zwischenfällen in der Luft und auf See.
9.9 Alle Staaten verpflichten sich erneut zur vollständigen Umsetzung und Einhaltung aller ihrer internationalen Verpflichtungen und Zusagen im Bereich der Verpflichtungen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nicht-Weiterverbreitung, einschließlich der vollständigen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens und des Übereinkommens über biologische Waffen.
9.10 Russland nimmt die Umsetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wieder auf, kehrt zur Teilnahme an der Gemeinsamen Beratungsgruppe zurück und erstellt die im KSE-Vertrag geforderten detaillierten jährlichen Daten und Informationen. Zum KSE siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_Konventionelle_Streitkr%C3%A4fte_in_Europa
9.11 Russland ist zu ermutigen:
Mit den Vereinigten Staaten über künftige Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen und -vereinbarungen zu verhandeln, die alle amerikanischen und russischen Kernwaffen betreffen, einschließlich nicht-strategischer Nuklearwaffen, nicht-einsatzbereite nukleare Sprengköpfe sowie alle nuklear bewaffneten Trägerraketen mit interkontinentaler Reichweite.
Mit den Vereinigten Staaten ernsthaft über bodengestützte Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und deren Trägerraketen als Teil einer breiteren Diskussion zu beraten, auch über nächste Schritte mit allen Bündnispartnern und im NATO-Russland-Rat.
10. Seit mehr als 30 Jahren bemüht sich die NATO um den Aufbau einer Partnerschaft mit Russland. Auf dem Londoner Gipfel von 1990, als sich der Kalte Krieg dem Ende zuneigte, reichte das Bündnis die Hand der Freundschaft und bot Dialog und Partnerschaft anstelle von Konfrontation und Misstrauen an. In den darauf folgenden Jahren schuf die NATO die Partnerschaft für den Frieden, und die NATO und Russland unterzeichneten die NATO-Russland-Grundakte Gründungsakte und gründeten den NATO-Russland-Rat, der nach wie vor einen einzigartigen Rahmen und ein Symbol für die Offenheit des Bündnisses für eine Zusammenarbeit mit Russland ist. Keinem anderen Partner wurde eine vergleichbare Beziehung oder ein ähnlicher institutioneller Rahmen angeboten. Dennoch hat Russland das Vertrauen gebrochen, das den Kern unserer Zusammenarbeit ausmacht, und hat die Grundprinzipien der globalen und euro-atlantischen Sicherheitsarchitektur in Frage gestellt.
11. Wir streben weiterhin eine konstruktive Beziehung zu Russland an, wenn seine Handlungen dies möglich machen. Wir ermutigen Russland, sich an einem sinnvollen Dialog über Fragen zu beteiligen, die für alle Mitglieder des NATO-Russland-Rates von Belang sind, um greifbare Ergebnisse zu erzielen. Die Umkehrung der militärischen Aufrüstung Russlands in der und um die Ukraine herum wird für substantielle Fortschritte von wesentlicher Bedeutung sein.
12. Die NATO sucht keine Konfrontation. Aber wir können und werden keine Kompromisse bei Prinzipien eingehen, auf denen unser Bündnis und unsere Sicherheit in Europa und Nordamerika beruhen. Die Bündnispartner bleiben dem Washingtoner Gründungsvertrag der NATO fest verpflichtet. Washingtoner Vertrag verpflichtet, einschließlich der Tatsache, dass ein Angriff gegen einen Bündnispartner als Angriff gegen alle gilt, wie in Artikel 5 verankert.
Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung und zum Schutz unserer Verbündeten ergreifen, und wir werden bei unserer Fähigkeit, dies zu tun, keine Kompromisse eingehen.
Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und stellt keine Bedrohung für Russland dar
Russland wird aufgefordert, seine militärische Aufrüstung in und um die Ukraine und in Belarus zu deeskalieren. Die NATO unterstützt die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine, einschließlich der Krim. Lösung des Konflikts im Rahmen des Minsker Ankommens.
….
Den Dialog im NATO-Russland-Rates (NRC) über Möglichkeiten zur Stärkung der Sicherheit aller fortsetzen. Die Verbündeten sind bereit, Sicherheitsfragen mit Russland zu erörtern. Dialog müsste auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geführt werden, auf den Grundprinzipien der europäischen Sicherheit beruhen und die Sicherheit aller stärken.
Unterstützen des Vorschlags des NATO-Russland-Rates, eine Reihe von thematischen Treffen Sitzungen abzuhalten, um den Stand der Beziehungen zwischen der NATO und Russland zu erörtern; die Sicherheitslage in Europa, einschließlich in und um die Ukraine herum, sowie Fragen der Risikominderung, Transparenz und Rüstungskontrolle
Vorschläge zur Verbesserung der euro-Atlantischen Sicherheit:
Beziehungen NATO-Russland:
7.1 Umfassende Nutzung der bestehenden militärischen Kommunikationskanäle, um Vorhersehbarkeit und Transparenz zu fördern, sowie Risiken zu reduzieren.
7.2 Wiederherstellung der gegenseitigen Präsenz von NATO und Russland in Moskau und in Brüssel.
7.3 Bearbeitung des russischen Vorschlags zur Einrichtung einer zivilen Hotline zur Aufrechterhaltung von Notfallkontakten.
8. Europäische Sicherheit, einschließlich der Lage in der und um die Ukraine
8.1 Alle Staaten respektieren die Grundsätze der Souveränität, Unverletzlichkeit der Grenzen und territoriale Integrität der Staaten und Unterlassung der Androhung und Anwendung von Gewalt.
8.2 Alle Staaten respektieren das Recht anderer Staaten, Sicherheitsvereinbarungen zu wählen oder zu ändern. Verpflichtung der NATO zur Politik der Offenen Tür gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrages.
8.3 Abzug der russischen Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau.
8.4 Alle Parteien engagieren sich konstruktiv in verschiedenen Konfliktlösungsformaten, u.a. dem Normandie-Format.
8.5 Russland verzichtet auf die Anwendung von Zwangsmaßnahmen gegen Verbündete und andere Länder.
9. Risikoverminderung, Transparenz und Rüstungskontrolle durch die folgenden Vorschläge: Fortsetzung der Praxis des Austauschs von Informationen über russische und NATO-Übungen im NATO-Russland-Rat; Konstruktiver Einsatz für die Modernisierung des Wiener Dokuments in der OSZE; Erhöhung der Transparenz von Übungen und Kurzzeitübungen durch Senkung der Schwellenwerte für Benachrichtigung und Beobachtung; Abhaltung gegenseitiger Briefings über die Nuklearpolitik Russlands und der NATO; Beratung über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen für Weltraumsysteme, Russland verzichtet auf die Durchführung von Anti-Satellitentests, die große Mengen von Trümmern verursachen; Förderung eines freien, offenen, friedlichen und sicheren Cyberspace durch Konsultationen über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen im Cyber-Bereich; alle Staaten nehmen von böswilligen Cyber-Aktivitäten Abstand; Beratung über konkrete Möglichkeiten zur Verhinderung von Zwischenfällen in der Luft und auf See.
9.9 Alle Staaten verpflichten sich erneut zur vollständigen Umsetzung und Einhaltung aller ihrer internationalen Verpflichtungen und Zusagen im Bereich der Verpflichtungen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nicht-Weiterverbreitung, einschließlich der vollständigen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens und des Übereinkommens über biologische Waffen.
9.10 Russland nimmt die Umsetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wieder auf, kehrt zur Teilnahme an der Gemeinsamen Beratungsgruppe zurück und erstellt die im KSE-Vertrag geforderten detaillierten jährlichen Daten und Informationen.
9.11 Russland ist zu ermutigen:
Mit den Vereinigten Staaten über künftige Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen und -vereinbarungen zu verhandeln, die alle amerikanischen und russischen Kernwaffen betreffen, einschließlich nicht-strategischer Nuklearwaffen, nicht-einsatzbereite nukleare Sprengköpfe sowie alle nuklear bewaffneten Trägerraketen mit interkontinentaler Reichweite.
Mit den Vereinigten Staaten ernsthaft über bodengestützte Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und deren Trägerraketen als Teil einer breiteren Diskussion zu beraten, auch über nächste Schritte mit allen Bündnispartnern und im NATO-Russland-Rat.
10. Seit mehr als 30 Jahren bemüht sich die NATO um den Aufbau einer Partnerschaft mit Russland. Auf dem Londoner Gipfel von 1990, als sich der Kalte Krieg dem Ende zuneigte, reichte das Bündnis die Hand der Freundschaft und bot Dialog und Partnerschaft anstelle von Konfrontation und Misstrauen an. In den darauf folgenden Jahren schuf die NATO die Partnerschaft für den Frieden, und die NATO und Russland unterzeichneten die NATO-Russland-Grundakte Gründungsakte und gründeten den NATO-Russland-Rat, der nach wie vor einen einzigartigen Rahmen und ein Symbol für die Offenheit des Bündnisses für eine Zusammenarbeit mit Russland ist. Keinem anderen Partner wurde eine vergleichbare Beziehung oder ein ähnlicher institutioneller Rahmen angeboten. Dennoch hat Russland das Vertrauen gebrochen, das den Kern unserer Zusammenarbeit ausmacht, und hat die Grundprinzipien der globalen und euro-atlantischen Sicherheitsarchitektur in Frage gestellt.
11. Wir streben weiterhin eine konstruktive Beziehung zu Russland an, wenn seine Handlungen dies möglich machen. Wir ermutigen Russland, sich an einem sinnvollen Dialog über Fragen zu beteiligen, die für alle Mitglieder des NATO-Russland-Rates von Belang sind, um greifbare Ergebnisse zu erzielen. Die Umkehrung der militärischen Aufrüstung Russlands in der und um die Ukraine herum wird für substantielle Fortschritte von wesentlicher Bedeutung sein.
12. Die NATO sucht keine Konfrontation. Aber wir können und werden keine Kompromisse bei Prinzipien eingehen, auf denen unser Bündnis und unsere Sicherheit in Europa und Nordamerika beruhen. Die Bündnispartner bleiben dem Washingtoner Gründungsvertrag der NATO fest verpflichtet. Washingtoner Vertrag verpflichtet, einschließlich der Tatsache, dass ein Angriff gegen einen Bündnispartner als Angriff gegen alle gilt, wie in Artikel 5 verankert.
Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung und zum Schutz unserer Verbündeten ergreifen, und wir werden bei unserer Fähigkeit, dies zu tun, keine Kompromisse eingehen.
Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und stellt keine Bedrohung für Russland dar. Wir haben uns immer für Frieden, Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum eingesetzt und für ein Europa als Ganzes, frei und in Frieden. Dies sind nach wie vor unsere Ziele und unsere bleibende Vision.
Wir sind der festen Überzeugung, dass Spannungen und Meinungsverschiedenheiten durch Dialog und Diplomatie und nicht durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt gelöst werden müssen. In Anbetracht der erheblichen, unprovozierten, ungerechtfertigten und anhaltenden andauernden russischen militärischen Aufrüstung in und um die Ukraine und in Belarus fordern wir Russland auf, die Situation unverzüglich in einer überprüfbaren, zeitnahen und dauerhaften Weise zu deeskalieren. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine, einschließlich der Krim, innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Die Lösung des Konflikts in der und um die Ukraine herum, im Einklang mit den in durch vereinbarte Formate verankerten Minsker Vereinbarungen, würde die Sicherheitslage und die Aussichten auf Stabilität in Europa erheblich verbessern.
Die NATO bleibt den Grundprinzipien und Vereinbarungen zur Untermauerung der europäischen Sicherheit fest verpflichtet. Wir bedauern Russlands Verstoß gegen die Werte, Grundsätze und Verpflichtungen, die es mitentwickelt hat und die den Beziehungen zwischen der NATO und Russland zugrunde liegen. Die NATO-Bündnispartner sind der Auffassung, dass die euro-atlantische Sicherheit zum Nutzen aller am besten verbessert werden kann, wenn alle Staaten bekräftigen, dass sie sich zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung und diesen Instrumenten in ihrer Gesamtheit freiwillig verpflichtet haben: der Schlussakte von Helsinki von 1975, der Charta von Paris von 1990 und der Istanbuler Charta für europäische Sicherheit. Russland trägt die gleiche Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsätze und Instrumente.
Eine stabile und berechenbare Beziehung zwischen der NATO und Russland liegt in unserem gemeinsamen Interesse. Während des NATO-Russland-Rates (NRC) am 12. Januar 2022 hatten wir eine erste Diskussion, in der alle Anwesenden ihre Sicherheitsbedenken zur Sprache brachten. Die NATO-Verbündeten schlugen vor, den Dialog im NRC über Möglichkeiten zur Stärkung der Sicherheit aller fortzusetzen. Die Verbündeten sind bereit, Sicherheitsfragen mit Russland zu erörtern. Unser Dialog müsste auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geführt werden, auf den Grundprinzipien der europäischen Sicherheit beruhen und die Sicherheit aller stärken.
In Anbetracht der von Russland vorgelegten Vorschläge zur Sicherheit und unter Berücksichtigung unserer eigenen Bedenken haben die NATO-Bündnispartner Bereiche ermittelt, in denen in wir einen tiefgehenden Dialog konstruktiv eintreten können. Unser Ziel sind konkrete und für beide Seiten vorteilhafte Ergebnisse. Wir unterstützen den Vorschlag des NATO-Russland-Rates, eine Reihe von thematischen Treffen Sitzungen abzuhalten, um den Stand der Beziehungen zwischen der NATO und Russland zu erörtern; die Sicherheitslage in Europa, einschließlich in und um die Ukraine herum, sowie Fragen der Risikominderung, Transparenz und Rüstungskontrolle.
Die euro-atlantische Sicherheit kann durch die Umsetzung folgender Vorschläge verbessert werden:
7. Stand der Beziehungen zwischen NATO und Russland
7.1 Umfassende Nutzung der bestehenden militärischen Kommunikationskanäle, um Vorhersehbarkeit und Transparenz zu fördern, sowie Risiken zu reduzieren.
7.2 Wiederherstellung der gegenseitigen Präsenz von NATO und Russland in Moskau und in Brüssel.
7.3 Bearbeitung des russischen Vorschlags zur Einrichtung einer zivilen Hotline zur Aufrechterhaltung von Notfallkontakten.
8. Europäische Sicherheit, einschließlich der Lage in der und um die Ukraine
8.1 Alle Staaten respektieren und befolgen die Grundsätze der Souveränität, Unverletzlichkeit der Grenzen und territoriale Integrität der Staaten und Unterlassung der Androhung und Anwendung von Gewalt.
8.2 Alle Staaten respektieren das Recht anderer Staaten, Sicherheitsvereinbarungen zu wählen oder zu ändern, und ihre eigene Zukunft und Außenpolitik frei von Einmischung von außen zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere Verpflichtung für die NATO-Politik der Offenen Tür gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrages.
8.3 Russland zieht seine Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau ab, wo sie ohne Zustimmung des Gastlandes stationiert sind.
8.4 Alle Parteien engagieren sich konstruktiv in verschiedenen Konfliktlösungsformaten, denen sie angehören, u.a. dem Normandie-Format, der Trilaterale Kontaktgruppe, der Internationalen Genfer Diskussion und die 5+2-Gespräche.
8.5 Russland verzichtet auf die Anwendung von Zwangsmaßnahmen, auf aggressive nukleare Rhetorik und bösartige Aktivitäten gegen Verbündete und andere Länder.
9. Risikoverminderung, Transparenz und Rüstungskontrolle. Die Bündnispartner können auf eine lange Erfolgsbilanz in den Bereichen Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung verweisen. Wir sind weiterhin offen für sinnvolle Rüstungskontrollgespräche und einen Dialog mit Russland über gegenseitige Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen, unter anderem durch die folgenden Vorschläge:
9.1 Fortsetzung der Praxis des Austauschs von Informationen über russische und NATO-Übungen im NATO-Russland-Rat mit dem Ziel, die Vorhersehbarkeit und Transparenz zu fördern und Risiken zu verringern.
9.2 Konstruktiver Einsatz für die Modernisierung des Wiener Dokuments in der OSZE;
9.3 Erhöhung der Transparenz von Übungen und Kurzzeitübungen durch Senkung der Schwellenwerte für Benachrichtigung und Beobachtung;
9.4 Verhütung gefährlicher Zwischenfälle militärischer Natur durch verstärkte Transparenz und Bemühungen um Risikominderung.
9.5 Abhaltung gegenseitiger Briefings über die Nuklearpolitik Russlands und der NATO und Ausarbeitung weiterer möglicher gegenseitiger strategischer Maßnahmen zur Risikominderung.
9.6 Beratung über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen für Weltraumsysteme, unter anderem durch Bemühungen zur Förderung eines verantwortungsvollen Verhaltens im Weltraum; und Russland verzichtet auf die Durchführung von Anti-Satellitentests, die große Mengen von Trümmern verursachen.
9.7 Förderung eines freien, offenen, friedlichen und sicheren Cyberspace durch Konsultationen über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen im Cyber-Bereich, indem Bemühungen zur Verbesserung der Stabilität durch Einhaltung der internationalen rechtlichen Verpflichtungen und freiwilligen Normen für verantwortungsvolles staatliches Verhalten fortgesetzt werden; und alle Staaten nehmen von böswilligen Cyber-Aktivitäten Abstand.
9.8 Beratung über konkrete Möglichkeiten zur Verhinderung von Zwischenfällen in der Luft und auf See, um das Vertrauen wiederherzustellen und die Vorhersehbarkeit in der euro-atlantischen Region zu steigern.
9.9 Alle Staaten verpflichten sich erneut zur vollständigen Umsetzung und Einhaltung aller ihrer internationalen Verpflichtungen und Zusagen im Bereich der Verpflichtungen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nicht-Weiterverbreitung, einschließlich der vollständigen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens und des Übereinkommens über biologische Waffen.
9.10 Russland nimmt die Umsetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wieder auf, kehrt zur Teilnahme an der Gemeinsamen Beratungsgruppe zurück und erstellt die im KSE-Vertrag geforderten detaillierten jährlichen Daten und Informationen.
9.11 In Anbetracht der Besorgnis der Bündnispartner über Russlands staatliches Rüstungsprogramm, einschließlich seiner Bestände an nichtstrategischen Kernwaffen sowie der wachsenden Anzahl und Typen seiner Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und Trägerraketen, ist Russland zu ermutigen:
Mit den Vereinigten Staaten über künftige Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen und -vereinbarungen zu verhandeln, die alle amerikanischen und russischen Kernwaffen betreffen, einschließlich nicht-strategischer Nuklearwaffen, nicht-einsatzbereite nukleare Sprengköpfe sowie alle nuklear bewaffneten Trägerraketen mit interkontinentaler Reichweite.
Mit den Vereinigten Staaten ernsthaft über bodengestützte Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und deren Trägerraketen als Teil einer breiteren Diskussion zu beraten, auch über nächste Schritte mit allen Bündnispartnern und im NATO-Russland-Rat.
10. Seit mehr als 30 Jahren bemüht sich die NATO um den Aufbau einer Partnerschaft mit Russland. Auf dem Londoner Gipfel von 1990, als sich der Kalte Krieg dem Ende zuneigte, reichte das Bündnis die Hand der Freundschaft und bot Dialog und Partnerschaft anstelle von Konfrontation und Misstrauen an. In den darauf folgenden Jahren schuf die NATO die Partnerschaft für den Frieden, und die NATO und Russland unterzeichneten die NATO-Russland-Grundakte Gründungsakte und gründeten den NATO-Russland-Rat, der nach wie vor einen einzigartigen Rahmen und ein Symbol für die Offenheit des Bündnisses für eine Zusammenarbeit mit Russland ist. Keinem anderen Partner wurde eine vergleichbare Beziehung oder ein ähnlicher institutioneller Rahmen angeboten. Dennoch hat Russland das Vertrauen gebrochen, das den Kern unserer Zusammenarbeit ausmacht, und hat die Grundprinzipien der globalen und euro-atlantischen Sicherheitsarchitektur in Frage gestellt.
11. Wir streben weiterhin eine konstruktive Beziehung zu Russland an, wenn seine Handlungen dies möglich machen. Wir ermutigen Russland, sich an einem sinnvollen Dialog über Fragen zu beteiligen, die für alle Mitglieder des NATO-Russland-Rates von Belang sind, um greifbare Ergebnisse zu erzielen. Die Umkehrung der militärischen Aufrüstung Russlands in der und um die Ukraine herum wird für substantielle Fortschritte von wesentlicher Bedeutung sein.
12. Die NATO sucht keine Konfrontation. Aber wir können und werden keine Kompromisse bei Prinzipien eingehen, auf denen unser Bündnis und unsere Sicherheit in Europa und Nordamerika beruhen. Die Bündnispartner bleiben dem Washingtoner Gründungsvertrag der NATO fest verpflichtet. Washingtoner Vertrag verpflichtet, einschließlich der Tatsache, dass ein Angriff gegen einen Bündnispartner als Angriff gegen alle gilt, wie in Artikel 5 verankert.
Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung und zum Schutz unserer Verbündeten ergreifen, und wir werden bei unserer Fähigkeit, dies zu tun, keine Kompromisse eingehen.
Die Vertragsparteien lassen sich in ihren Beziehungen von den Grundsätzen der Zusammenarbeit, der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten. Sie werden ihre Sicherheit weder einzeln noch in internationalen Organisationen, Militärbündnissen oder Koalitionen auf Kosten der Sicherheit der anderen Vertragsparteien stärken.
Die Vertragsparteien legen alle internationalen Streitigkeiten in ihren gegenseitigen Beziehungen mit friedlichen Mitteln bei und unterlassen die Anwendung oder Androhung von Gewalt in einer Weise, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist.
Die Vertragsparteien schaffen keine Bedingungen oder Situationen, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der anderen Vertragsparteien darstellen oder als solche wahrgenommen werden könnten.
Die Vertragsparteien üben bei der militärischen Planung und Durchführung von Übungen Zurückhaltung, um die Risiken möglicher gefährlicher Situationen in Übereinstimmung mit ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu verringern, einschließlich derjenigen, die in zwischenstaatlichen Übereinkünften über die Verhütung von Zwischenfällen auf See außerhalb der Hoheitsgewässer und im darüber liegenden Luftraum sowie in zwischenstaatlichen Übereinkünften über die Verhütung gefährlicher militärischer Aktivitäten festgelegt sind.
Die Antwort der NATO:
1. Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und stellt keine Bedrohung für Russland dar. Wir haben uns immer für Frieden, Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum eingesetzt und für ein Europa als Ganzes, frei und in Frieden. Dies sind nach wie vor unsere Ziele und unsere bleibende Vision.
2. Die NATO bleibt den Grundprinzipien und Vereinbarungen zur Untermauerung der europäischen Sicherheit fest verpflichtet. Wir bedauern Russlands Verstoß gegen die Werte, Grundsätze und Verpflichtungen, die es mitentwickelt hat und die den Beziehungen zwischen der NATO und Russland zugrunde liegen. Die NATO-Bündnispartner sind der Auffassung, dass die euro-atlantische Sicherheit zum Nutzen aller am besten verbessert werden kann, wenn alle Staaten bekräftigen, dass sie sich zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung und diesen Instrumenten in ihrer Gesamtheit freiwillig verpflichtet haben: der Schlussakte von Helsinki von 1975, der Charta von Paris von 1990 und der Istanbuler Charta für europäische Sicherheit. Russland trägt die gleiche Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsätze und Instrumente.
8.1 Alle Staaten respektieren und befolgen die Grundsätze der Souveränität, Unverletzlichkeit der Grenzen und territoriale Integrität der Staaten und Unterlassung der Androhung und Anwendung von Gewalt.
8.5 Russland verzichtet auf die Anwendung von Zwangsmaßnahmen, auf aggressive nukleare Rhetorik und bösartige Aktivitäten gegen Verbündete und andere Länder
10. Seit mehr als 30 Jahren bemüht sich die NATO um den Aufbau einer Partnerschaft mit Russland. Auf dem Londoner Gipfel von 1990, als sich der Kalte Krieg dem Ende zuneigte, reichte das Bündnis die Hand der Freundschaft und bot Dialog und Partnerschaft anstelle von Konfrontation und Misstrauen an. In den darauf folgenden Jahren schuf die NATO die Partnerschaft für den Frieden, und die NATO und Russland unterzeichneten die NATO-Russland-Grundakte Gründungsakte und gründeten den NATO-Russland-Rat, der nach wie vor einen einzigartigen Rahmen und ein Symbol für die Offenheit des Bündnisses für eine Zusammenarbeit mit Russland ist. Keinem anderen Partner wurde eine vergleichbare Beziehung oder ein ähnlicher institutioneller Rahmen angeboten. Dennoch hat Russland das Vertrauen gebrochen, das den Kern unserer Zusammenarbeit ausmacht, und hat die Grundprinzipien der globalen und euro-atlantischen Sicherheitsarchitektur in Frage gestellt.
11. Wir streben weiterhin eine konstruktive Beziehung zu Russland an, wenn seine Handlungen dies möglich machen. Wir ermutigen Russland, sich an einem sinnvollen Dialog über Fragen zu beteiligen, die für alle Mitglieder des NATO-Russland-Rates von Belang sind, um greifbare Ergebnisse zu erzielen. Die Umkehrung der militärischen Aufrüstung Russlands in der und um die Ukraine herum wird für substantielle Fortschritte von wesentlicher Bedeutung sein.
12. Die NATO sucht keine Konfrontation. Aber wir können und werden keine Kompromisse bei Prinzipien eingehen, auf denen unser Bündnis und unsere Sicherheit in Europa und Nordamerika beruhen. Die Bündnispartner bleiben dem Washingtoner Gründungsvertrag der NATO fest verpflichtet. Washingtoner Vertrag verpflichtet, einschließlich der Tatsache, dass ein Angriff gegen einen Bündnispartner als Angriff gegen alle gilt, wie in Artikel 5 verankert.
Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung und zum Schutz unserer Verbündeten ergreifen, und wir werden bei unserer Fähigkeit, dies zu tun, keine Kompromisse eingehen
Zur Behandlung von Fragen und zur Lösung von Problemen nutzen die Vertragsparteien die Mechanismen dringender bilateraler oder multilateraler Konsultationen, einschließlich des NATO-Russland-Rates.
Die Antwort der NATO
8.4 Alle Parteien engagieren sich konstruktiv in verschiedenen Konfliktlösungsformaten, denen sie angehören, u.a. dem Normandie-Format, der Trilaterale Kontaktgruppe, der Internationalen Genfer Diskussion und die 5+2-Gespräche.
4. Eine stabile und berechenbare Beziehung zwischen der NATO und Russland liegt in unserem gemeinsamen Interesse. Während des NATO-Russland-Rates (NRC) am 12. Januar 2022 hatten wir eine erste Diskussion, in der alle Anwesenden ihre Sicherheitsbedenken zur Sprache brachten. Die NATO-Verbündeten schlugen vor, den Dialog im NRC über Möglichkeiten zur Stärkung der Sicherheit aller fortzusetzen. Die Verbündeten sind bereit, Sicherheitsfragen mit Russland zu erörtern. Unser Dialog müsste auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geführt werden, auf den Grundprinzipien der europäischen Sicherheit beruhen und die Sicherheit aller stärken.
5. In Anbetracht der von Russland vorgelegten Vorschläge zur Sicherheit und unter Berücksichtigung unserer eigenen Bedenken haben die NATO-Bündnispartner Bereiche ermittelt, in denen in wir einen tiefgehenden Dialog konstruktiv eintreten können. Unser Ziel sind konkrete und für beide Seiten vorteilhafte Ergebnisse. Wir unterstützen den Vorschlag des NATO-Russland-Rates, eine Reihe von thematischen Treffen Sitzungen abzuhalten, um den Stand der Beziehungen zwischen der NATO und Russland zu erörtern; die Sicherheitslage in Europa, einschließlich in und um die Ukraine herum, sowie Fragen der Risikominderung, Transparenz und Rüstungskontrolle.
Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des russischen Vertragsentwurfs:
Die Vertragsparteien tauschen regelmäßig und freiwillig Einschätzungen der gegenwärtigen Bedrohungen und Sicherheitsherausforderungen aus, unterrichten einander über militärische Übungen und Manöver sowie über die wichtigsten Bestimmungen ihrer Militärdoktrinen.
Antwort derNATO:
7.1 Umfassende Nutzung der bestehenden militärischen Kommunikationskanäle, um Vorhersehbarkeit und Transparenz zu fördern, sowie Risiken zu reduzieren.
Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des russischen Vertragsentwurfs:
Alle bestehenden Mechanismen und Instrumente für vertrauensbildende Maßnahmen werden genutzt, um die Transparenz und Berechenbarkeit militärischer Aktivitäten zu gewährleisten.
Antwort derNATO:
Wir sind weiterhin offen für sinnvolle Rüstungskontrollgespräche und einen Dialog mit Russland über gegenseitige Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen, unter anderem durch die folgenden Vorschläge:
9.1 Fortsetzung der Praxis des Austauschs von Informationen über russische und NATO-Übungen im NATO-Russland-Rat mit dem Ziel, die Vorhersehbarkeit und Transparenz zu fördern und Risiken zu verringern.
9.3 Erhöhung der Transparenz von Übungen und Kurzzeitübungen durch Senkung der Schwellenwerte für Benachrichtigung und Beobachtung;
9.4 Verhütung gefährlicher Zwischenfälle militärischer Natur durch verstärkte Transparenz und Bemühungen um Risikominderung.
9.5 Abhaltung gegenseitiger Briefings über die Nuklearpolitik Russlands und der NATO und Ausarbeitung weiterer möglicher gegenseitiger strategischer Maßnahmen zur Risikominderung
Artikel 2 Absatz 3 des russischen Vertragsentwurfs:
Zur Aufrechterhaltung von Notfallkontakten zwischen den Vertragsparteien werden Telefon-Hotlines eingerichtet.
Antwort der NATO:
7.3 Bearbeitung des russischen Vorschlags zur Einrichtung einer zivilen Hotlinezur Aufrechterhaltung von Notfallkontakten.
Die Vertragsparteien bekräftigen, dass sie einander nicht als Gegner betrachten.
Die Vertragsparteien setzen den Dialog und die Interaktion zur Verbesserung der Mechanismen zur Verhinderung von Zwischenfällen auf und über der Hohen See (vor allem im Baltikum und im Schwarzmeerraum) fort.
Antwort derNATO:
Wir sind weiterhin offen für sinnvolle Rüstungskontrollgespräche und einen Dialog mit Russland über gegenseitige Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen, unter anderem durch die folgenden Vorschläge:
9.8 Beratung über konkrete Möglichkeiten zur Verhinderung von Zwischenfällen in der Luft und auf See, um das Vertrauen wiederherzustellen und die Vorhersehbarkeit in der euro-atlantischen Region zu steigern
Dieses Übereinkommen tritt mit dem Tag in Kraft, an dem mehr als die Hälfte der Unterzeichnerstaaten beim Verwahrer ihre Ratifikationsurkunden hinterlegt haben, in denen sie ihre Zustimmung ausdrücken, durch das Übereinkommen gebunden zu sein. Für einen Staat, der seine Ratifikationsurkunde zu einem späteren Zeitpunkt hinterlegt hat, tritt dieses Abkommen mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung in Kraft.
Jede Vertragspartei dieses Übereinkommens kann durch eine an den Verwahrer gerichtete Notifikation von dem Übereinkommen zurücktreten. Dieses Abkommen tritt für die betreffende Vertragspartei [30] Tage nach Eingang der Notifikation beim Verwahrer außer Kraft.
Dieses Abkommen wurde in russischer, englischer und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, und wird im Archiv des Verwahrers, der Regierung von …, hinterlegt.
Geschehen zu [der Stadt …] am [XX] Tag des [XX] zweitausendund [XX]“.
Zur geplanten Mitgliedschaft der Ukraine und Georgiens zur NATO: https://www.spiegel.de/politik/ausland/gipfel-in-bukarest-nato-verspricht-georgien-und-ukraine-aufnahme-in-ferner-zukunft-russland-wuetend-a-545145.html
Unter dem Titel „Patt von Bukarest“ schrieb am 5. April 2008 Harald Neuber in Telepolis:
„Zwar konnte Putin die Osterweiterung der NATO entgegen der US-Position zunächst verhindern. Doch alle führenden westlichen Vertreter hielten demonstrativ an der Aufnahme der Ukraine und Georgiens fest. Der Konflikt ist damit aufgeschoben, nicht aufgehoben (Gespielte Differenzen auf NATO-Gipfel). …
Ursprünglich war geplant, die beiden ehemaligen Sowjetstaaten in den Membership Action Plan, kurz MAP, der NATO aufzunehmen. Davon hat das Bündnis angesichts des russischen Widerstands Abstand genommen. NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer aber sagte, er habe „nicht den Hauch eines Zweifels“, dass beide Länder früher oder später in das Bündnis aufgenommen werden. Ähnlich äußerte sich die deutsche Bundeskanzlerin. Zugleich bot Angela Merkel Moskau einen engeren Dialog an. Der NATO-Russland-Rat solle künftig regelmäßig zusammenkommen, um die bestehenden Differenzen zu verhandeln, sagte die CDU-Politikerin.
Die Notwendigkeit für einen solchen Dialog besteht zweifelsohne. Denn nicht nur das Heranrücken der NATO an die russische Einflusssphäre sorgt in Moskau für Unmut. Auch die westliche Unterstützung der kosovarischen Sezession (Auf dem Weg in die Spaltung) und der geplante US-amerikanische Raketenschild sind ständige Streitthemen. Und schließlich war Russland aus Protest gegen die westliche Militärpolitik aus dem KSE-Vertrag über konventionelle Abrüstung ausgestiegen.
Hinter all diesen Streitthemen steht aus Moskauer Sicht die expansionistische Politik der NATO. „Das Entstehen eines mächtigen Militärblocks an unseren Grenzen würde in Russland als direkte Bedrohung der Sicherheit unseres Landes betrachtet werden“, sagte Putin.“,https://www.heise.de/tp/features/Das-Patt-von-Bukarest-3418069.html.
Otfried Nassauer in einem Beitrag vom 28. Juni 2014 im NDR. Zur geplanten Mitgliedschaft der Ukraine und Georgiens zur NATO: https://www.spiegel.de/politik/ausland/gipfel-in-bukarest-nato-verspricht-georgien-und-ukraine-aufnahme-in-ferner-zukunft-russland-wuetend-a-545145.html; am 5. April 2008 schrieb Harald Neuber in einem Beitrag unter dem Titel „Patt von Bukarest“ in Telepolis:“Zwar konnte Putin die Osterweiterung der NATO entgegen der US-Position zunächst verhindern. Doch alle führenden westlichen Vertreter hielten demonstrativ an der Aufnahme der Ukraine und Georgiens fest. Der Konflikt ist damit aufgeschoben, nicht aufgehoben (Gespielte Differenzen auf NATO-Gipfel). …
Ursprünglich war geplant, die beiden ehemaligen Sowjetstaaten in den Membership Action Plan, kurz MAP, der NATO aufzunehmen. Davon hat das Bündnis angesichts des russischen Widerstands Abstand genommen. NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer aber sagte, er habe „nicht den Hauch eines Zweifels“, dass beide Länder früher oder später in das Bündnis aufgenommen werden. Ähnlich äußerte sich die deutsche Bundeskanzlerin. Zugleich bot Angela Merkel Moskau einen engeren Dialog an. Der NATO-Russland-Rat solle künftig regelmäßig zusammenkommen, um die bestehenden Differenzen zu verhandeln, sagte die CDU-Politikerin.
Die Notwendigkeit für einen solchen Dialog besteht zweifelsohne. Denn nicht nur das Heranrücken der NATO an die russische Einflusssphäre sorgt in Moskau für Unmut. Auch die westliche Unterstützung der kosovarischen Sezession (Auf dem Weg in die Spaltung) und der geplante US-amerikanische Raketenschild sind ständige Streitthemen. Und schließlich war Russland aus Protest gegen die westliche Militärpolitik aus dem KSE-Vertrag über konventionelle Abrüstung ausgestiegen ..
Hinter all diesen Streitthemen steht aus Moskauer Sicht die expansionistische Politik der NATO. „Das Entstehen eines mächtigen Militärblocks an unseren Grenzen würde in Russland als direkte Bedrohung der Sicherheit unseres Landes betrachtet werden“, sagte Putin.“(Neuber a.a.O
„Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation“; Text der Grundakte auf der website der NATO: https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_25468.htm?selectedLocale=de
Die Welt berichtete am 14. August 2008: „USA stationieren Rakten in Polen“ (https://www.welt.de/politik/article2309925/USA-stationieren-Raketen-in-Polen.html). t-onlien berichtete am 1. März 2010: „Polen – Erste US-Patriot Rakten werden im April in Polen stationiert“(https://www.t-online.de/nachrichten/ausland/internationale-politik/id_21905736/polen-erste-us-patriot-raketen-werden-im-april-stationiert.html).
Am 23. Dezember 2015 schrieb Florian Rötzer in Telepolis unter dem Titel „In Rumänien wurde der erste Stützpunkt des US-Raketenabwehrschilds eröffnet“
„Am Freitag der vergangenen Woche wurde die erste europäische Basis des US-Raketenabwehrschilds auf dem Deveselu-Stützpunkt in Bukarest eingeweiht bzw. „aktiviert“. Das geschah weitgehend unbemerkt von der medialen Öffentlichkeit in Deutschland, obgleich der noch unter Ex-Präsident George W. Bush erfolgte Beschluss, in Europa an der Grenze zu Russland zunächst in Polen und der Tschechischen Republik das Raketenabwehrschild zu installieren (Danaer-Geschenk?) – zusammen mit der Absicht, Georgien und die Ukraine in die Nato aufzunehmen (Das Patt von Bukarest) -, den Konflikt zwischen Russland und der Nato eskalieren ließ. Der Konflikt hat ebenfalls weitgehend unbemerkt zu einem neuen atomaren Wettrüsten geführt (USA und Russland im nuklearen Rüstungswettlauf), wozu auch gehört, die in Deutschland stationierten Atomwaffen zu modernisieren (80 Mal Hiroshima in der Eifel).
…. Auf dem amerikanischen Luftwaffenstützpunkt Ramstein befindet sich die Zentrale des europäischen Raketenabwehrschilds. Bis 2015 sollte dann ein landgestütztes Aegis-Raketenwabwehrsystem mit Abfangraketen in Rumänien eingerichtet werden, 2018 dann ein zweiter Block in Polen, nachdem der damalige polnische Präsident Komorwoski das 2010 ausgehandelte Abkommen ratifiziert hatte. Immer hieß es, der Raketenabwehrschild der USA und dann der Nato richte sich nicht gegen Russland, sondern gegen Langstreckenraketen aus dem Nahen Osten, also aus dem Iran. Dass Moskau dies nicht überzeugte, liegt auf der Hand.
… Wenn dann auch gesagt wird, dass es gegen Kurz-, Mittel- und Langstreckenraketen schützen soll, dann sollte auch gutgläubigen Köpfen klar werden, dass der Iran nicht der einzige mögliche Gegner ist. Als Kurzstreckenraketen gelten Raketen mit einer Reichweite bis zu 1000 km
… Dass der Schild gegen Russland gerichtet ist, darf allerdings nicht laut gesagt werden. Wiederholt wird schließlich auch zu dieser Gelegenheit wieder die Behauptung, dass das Raketenabwehrschild nicht gegen Russland gerichtet ist, was man auch immer wieder gesagt habe. Russland habe darauf mit Drohungen reagiert, die „völlig ungerechtfertigt“ seien und nicht dazu beitrügen, „vertrauen zu bilden und Spannungen zu senken“. Dass dazu das Abwehrsystem auch nicht beiträgt, wenn es in Polen und Rumänien und nicht etwa in der Türkei oder Griechenland errichtet wird, bleibt außen vor.“.
Stationierung von Nuklearwaffen in Rumänien, zitiert aus Telepolis vom 23. Dezember 2015:
Am 17. Februar wurde dem ins Außenministerium Russlands einbestellten Botschafter der USA, John Sullivan, folgende Reaktion auf die zuvor erhaltene Antwort der USA auf den russischen Vertragsentwurf über Sicherheitsgarantien zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika überreicht:
„ – Allgemeine Charakteristik.
Wir stellen fest, dass die US-Seite keine konstruktive Antwort auf die Basiselemente des von der russischen Seite vorbereiteten Entwurfs eines Vertrags über Sicherheitsgarantien mit den USA gegeben hat. Es handelt sich um den Verzicht auf die weitere Nato-Ausdehnung, um den Abruf der „Bukarest-Formel“, der zufolge „die Ukraine und Georgien Nato-Mitglieder werden“, und um den Verzicht auf Einrichtung von Militärstützpunkten auf dem Territorium der Staaten, die früher Teile der UdSSR gewesen waren und keine Mitglieder der Allianz sind, insbesondere auf die Nutzung ihrer Infrastruktur zwecks jedweder militärischer Aktivitäten, wie auch um die Rückkehr militärischer Potenziale (insbesondere offensiver Potenziale) und der Infrastruktur der Nato zum Zustand des Jahres 1997, als die Russland-Nato-Grundakte unterzeichnet wurde. Diese Bestimmungen haben für die Russische Föderation eine prinzipielle Bedeutung.
Es wurde der Paketcharakter der russischen Vorschläge ignoriert, aus denen absichtlich „bequeme“ Themen ausgewählt wurden, die ihrerseits „umgedreht“ wurden, um Vorteile für die USA und deren Verbündete zu schaffen. Eine solche Vorgehensweise, wie auch die entsprechende Rhetorik US-Offizieller, untermauert die durchaus begründeten Zweifel daran, dass man in Washington der Idee zur Verbesserung der Situation im Bereich der europäischen Sicherheit tatsächlich treu ist.
Beunruhigend sind die immer zulegenden militärischen Aktivitäten der USA bzw. der Nato unmittelbar an den russischen Grenzen, während unsere „roten Linien“ und Grundinteressen im Sicherheitsbereich, wie auch Russlands souveränes Recht auf ihre Verteidigung, nach wie vor ignoriert werden. Die ultimativen Forderungen, unsere Truppen aus bestimmten Gebieten auf dem russischen Territorium abzuziehen, die von Drohungen mit einer Verschärfung der Sanktionen begleitet werden, sind unannehmbar und zerstören die Perspektiven, reale Vereinbarungen zu erreichen.
Ohne die Bereitschaft der US-Seite, über feste, juristisch verpflichtende Garantien unserer Sicherheit seitens der USA und ihrer Verbündeten zu verhandeln, wird Russland reagieren müssen, insbesondere indem es militärtechnische Maßnahmen ergreifen könnte.
– Zur Ukraine.
Es gibt keine „russische Invasion“ in die Ukraine, von der die USA und ihre Verbündeten seit dem Herbst des vorigen Jahres auf offizieller Ebene reden, und diese wird auch nicht geplant. Deshalb lassen sich die Behauptungen von der „Verantwortung Russlands für die Eskalation“ nicht anders einschätzen als ein Versuch zum Druck und zur Entwertung der Vorschläge Russlands zu den Sicherheitsgarantien.
Dass in diesem Kontext Russlands Verpflichtungen im Sinne des Budapester Memorandums aus dem Jahr 1994 erwähnt werden, hat nichts mit dem innenpolitischen Konflikt in der Ukraine zu tun und gilt nicht für die Umstände, die aus den dortigen inneren Faktoren resultieren. Der Verlust der territorialen Einheit durch den ukrainischen Staat ist das Ergebnis der inneren Prozesse dort.
Die in der amerikanischen Antwort enthaltenen Vorwürfe gegen Russland, es hätte „die Krim okkupiert“, halten ebenfalls keiner Kritik stand. 2014 kam es in Kiew zu einem Staatsstreich, dessen Initiatoren mit Unterstützung der USA und ihrer Verbündeten den Kurs nach der Bildung eines nationalistischen Staates eingeschlagen haben, der die Rechte der russischen bzw. russischsprachigen Bevölkerung, wie auch anderer Ethnien, verletzen würde, die in Minderheit sind. Es ist also kein Wunder, dass die Krim-Einwohner in dieser Situation für Wiedervereinigung mit Russland gestimmt haben. Die Entscheidung der Einwohner der Krim und Sewastopols zur Rückkehr in die Russische Föderation wurde bei einer freien Willensäußerung im Sinne des in der UN-Charta verankerten Selbstbestimmungsrechtes getroffen. Dabei wurden weder Gewalt noch Gewaltdrohung angewandt. Die Frage von der Zugehörigkeit der Krim ist weg vom Tisch.
Sollte die Ukraine in die Nato aufgenommen werden, würde eine reale Gefahr entstehen, dass das Kiewer Regime versuchen könnte, die Krim gewaltsam „zurück zu holen“, wobei die USA und ihre Verbündeten laut dem Artikel 5 des Washingtoner Vertrags in einen direkten bewaffneten Konflikt mit Russland involviert werden könnten – mit allen möglichen Folgen.
Die sich in der Antwort der USA wiederholende These, Russland hätte angeblich „den Konflikt in der Donbass-Region entfacht“, ist unzulänglich. Seine Gründe sind ausschließlich innenpolitisch. Eine Regelung wäre nur durch Umsetzung der Minsker Vereinbarungen und des „Maßnahmenkomplexes“ möglich, wo die Reihenfolge und die Verantwortung für deren Umsetzung klar und deutlich festgeschrieben sind, und sie wurden in der Resolution 2202 des UN-Sicherheitsrats einstimmig bestätigt. Auch die USA, Frankreich und Großbritannien stimmten damals dafür. Laut dem Punkt 2 dieser Resolution sind Kiew, Donezk und Lugansk die Seiten. Und in keinem dieser Dokumente gibt es ein einziges Wort über Russlands Verantwortung für den Konflikt im Donezbecken. Russland spielt neben der OSZE die Vermittlerrolle im wichtigsten Verhandlungsformat – in der Kontaktgruppe – sowie neben Berlin und Paris im „Normandie-Format“, das Empfehlungen an die Konfliktseiten formuliert und auf ihre Umsetzung achtet.
Für die Deeskalation der Situation um die Ukraine ist die Umsetzung folgender Schritte prinzipiell wichtig: Das sind Kiews Nötigung zur Umsetzung des „Maßnahmenkomplexes“, die Einstellung von Waffenlieferungen an die Ukraine, der Abzug aller westlichen Berater und Instrukteure aus diesem Land, den Verzicht der Nato-Länder auf jedwede gemeinsame Übungen mit den ukrainischen Streitkräften und der Abzug der Kiew zuvor bereitgestellten ausländischen Waffen vom ukrainischen Territorium.
In diesem Zusammenhang verweisen wir darauf, dass der Präsident Russlands, Wladimir Putin, auf der Pressekonferenz nach den Verhandlungen mit dem Präsidenten Frankreichs, Emmanuel Macron, am 7. Februar 2022 in Moskau betont hat, dass wir für den Dialog offen sind und aufrufen, „an stabile Sicherheitsbedingungen für alle, an gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer des internationalen Lebens zu denken“.
– Konstellation der Kräfte.
Wir sehen, dass die USA in ihrer Antwort auf Russlands Vorschläge darauf bestehen, dass Fortschritte bei der Verbesserung der Situation im Bereich der europäischen Sicherheit „nur unter den Bedingungen der Deeskalation bezüglich der bedrohlichen Handlungen Russlands möglich wären, die gegen die Ukraine gerichtet sind“, was, soweit wir verstehen, die Forderung vorsieht, dass die russischen Truppen von den Grenzen der Ukraine abgezogen werden. Dabei sind die USA bereit, nur über „gegenseitige Verpflichtungen … zum Verzicht auf permanente Aufstellung von Truppen zu reden, die Kampfaufträge auf dem Territorium der Ukraine hätten“, und „Möglichkeiten für Besprechung des Problems konventioneller Streitkräfte zu erwägen“. Ansonsten verschweigt die amerikanische Seite unsere Vorschläge, die im Artikel 4, Absatz 2 und im Artikel 5, Absatz 1 des bilateralen Vertragsentwurfs enthalten sind. Zudem erklärt sie, dass „die aktuelle Konstellation der US- bzw. Nato-Kräfte beschränkt und proportional ist und den Verpflichtungen im Sinne der Russland-Nato-Grundakte vollständig entspricht“.
Wir gehen davon aus, dass Stationierung der Streitkräfte der Russischen Föderation auf ihrem Territorium die fundamentalen Interessen der USA nicht betrifft und auch nicht betreffen kann. Wir dürfen daran erinnern, dass es unsere Kräfte auf dem Territorium der Ukraine gar nicht gibt.
Dabei verlegten die USA und ihre Verbündeten ihre militärische Infrastruktur nach Osten, stationierten ihre Kontingente auf dem Territorium der neuen Mitglieder. Sie umgingen die Beschränkungen im Sinne des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa und deuteten die Bestimmungen der Russland-Nato-Grundakte über den Verzicht auf „zusätzliche permanente Stationierung von wesentlichen Kampftruppen“ sehr freizügig. Die deswegen entstandene Situation ist unannehmbar. Wir bestehen auf dem Abzug aller Truppen und Rüstungen der USA aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa sowie aus dem Baltikum. Wir sind überzeugt, dass die nationalen Potenziale in diesen Gebieten durchaus ausreichend sind. Wir sind bereit, dieses Thema auf Basis der Artikel 4 und 5 des russischen Vertragsentwurfs zu besprechen.
– Das Prinzip der Unteilbarkeit der Sicherheit.
Wir haben in der Antwort der USA keine Bestätigungen gesehen, dass die US-Seite der Idee voll und ganz treu ist, das bedingungslose Prinzip der Unteilbarkeit der Sicherheit einzuhalten. Allgemeine Erklärungen darüber, dass die amerikanische Seite dieses Postulat berücksichtigt, widersprechen direkt der ausbleibenden Bereitschaft Washingtons zur Aufgabe des kontraproduktiven und destabilisierenden Kurses nach der Schaffung von Vorteilen für sie und ihre Verbündeten auf Kosten der Sicherheitsinteressen Russlands. Und gerade das passiert wegen der zügellosen Ausübung der Politik der unbeschränkten geostrategischen und militärischen „Erschließung“ des postsowjetischen Raums, insbesondere des Territoriums der Ukraine, durch die Nordatlantische Allianz (wobei die USA die Führungsrolle spielen), was für uns ein besonders sensibles Thema ist. Das alles passiert unmittelbar an den russischen Grenzen. Damit werden unsere „roten Linien“ und Grundinteressen im Bereich der Sicherheit ignoriert, während Russlands nichtwegzudenkendes Recht auf ihre Gewährleistung abgewiesen wird. Für uns ist das natürlich unannehmbar.
Zusätzlich erinnern wir daran, dass dieses Prinzip in der Präambel zum Vertrag zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika über Maßnahmen zur Reduzierung von strategischen Offensivrüstungen von 2011 verankert ist, dessen Verlängerung um weitere fünf Jahre ohne jegliche Ausnahmen beide Seiten im Februar des vorigen Jahres vereinbart haben, wie auch in etlichen auf höchster Ebene verabschiedeten OSZE- und Russland-Nato-Basisdokumenten: in der Präambel zur Schlussakte von Helsinki (1975), in der Pariser Charta für neues Europa (1990), in der Russland-Nato-Grundakte (1997), in der Istanbuler OSZE-Charta über europäische Sicherheit (1999), in der Römer Russland-Nato-Erklärung (2002) und in der Astanaer Erklärung des OSZE-Gipfels (2010).
In der erhaltenen Antwort wird die Anhänglichkeit Washingtons an das Konzept der Unteilbarkeit der Sicherheit erwähnt. Doch es besteht im Text im Recht der Staaten, „die Methoden der Gewährleistung der eigenen Sicherheit, darunter Unionsverträge, frei zu wählen bzw. ändern“. Diese Freiheit ist nicht absolut und ist nur die Hälfte der bekannten Formel, die in der Europäischen Sicherheitscharta fixiert ist. Ihr zweiter Teil fordert bei der Umsetzung dieses Rechts, „… die eigene Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit der Anderen zu festigen“. Wir können den von der Nato erhaltenen Brief vom 10. Februar dieses Jahres nicht als Antwort auf die vom Außenminister Russlands, Sergej Lawrow am 28. Januar 2022 an den US-Außenminister der USA, Antony Blinken, geschickte Botschaft zu dieser Frage betrachten. Wir haben gebeten, eine Antwort auf nationaler Ebene zu geben.
– Politik der „offenen Tür“ der Nato.
Die bestätigten eine „feste Unterstützung“ für die Politik der „offenen Tür der Nato“. Doch sie widerspricht den grundlegenden Verpflichtungen, die im Rahmen der KSZE/OSZE angenommen wurden, vor allem Verpflichtung, „die eigene Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit der Anderen zu festigen“. Diese Politik stimmt nicht mit den Einstellungen der Allianz selbst überein, die nach der Sitzung der Außenminister der Nato am 6. und 7. Juni 1991 in Kopenhagen sich verpflichtete, „keine einseitigen Vorteile aus der sich geänderten Situation in Europa zu ziehen“, „die legitimen Interessen“ anderer Staaten „nicht zu bedrohen“, ihre „Isolation“ bzw. „Zeichnung neuer Trennungslinien auf dem Kontinent“ nicht anzustreben.
Wir rufen die USA und Nato zur Rückkehr zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen im Bereich Aufrechterhaltung des Friedens und Sicherheit auf. Wir erwarten von den Allianzmitgliedern konkrete Vorschläge über den Inhalt und Formen der juridischen Festlegung des Verzichtes auf die weitere Erweiterung der Nato gen Osten.
– Paketcharakter der Vorschläge.
Wir verzeichnen die Bereitschaft der USA, an einzelnen Maßnahmen zur Rüstungskontrolle und Senkung der Risiken substanziell zu arbeiten. Dabei haben wir fixiert, dass Washington die Berechtigung mehrerer russischer Vorschläge und Initiativen in diesen Richtungen, die in den letzten Jahren aufgebracht wurden, endlich anerkannte.
Zugleich machen wir die US-Seite erneut darauf aufmerksam, dass Russland in den von uns vorgelegten Dokumenten über Sicherheitsgarantien es vorschlug, den Weg einer komplexen langfristigen Regelung der unannehmbaren Situation, die sich weiterhin im Euroatlantischen Raum bildet, zu gehen. Es handelt sich vor allem um die Schaffung eines Fundaments der Sicherheitsarchitektur in Form einer Vereinbarung über den Verzicht der Nato auf weitere Handlungen, die der Sicherheit Russlands Schaden zufügen. Das wird für uns ein unveränderter Imperativ bleiben. Beim Fehlen solcher festen Grundlage werden die gegenseitig verbundenen Maßnahmen der Rüstungskontrolle und Senkung der militärischen Risiken, die die Zurückhaltung und Voraussagbarkeit der Militärtätigkeit in einzelnen Richtungen gewährleisten, auch wenn man bei ihnen eine Vereinbarung erreicht wird, in der Perspektive nicht nachhaltig sein.
Damit haben russische Vorschläge einen Paketcharakter und sollen in einem Komplex ohne Aussonderung einzelner Bestandteile betrachtet werden.
Angesichts dessen möchte man auf die fehlende konstruktive Reaktion Washingtons und Brüssels auf die von uns eindeutig kennzeichneten wichtigen Elemente der russischen Initiative aufmerksam machen. Was die Fragen der Rüstungskontrolle betrifft, betrachten wir sie ausschließlich in einem gemeinsamen Kontext eines komplexen Paket-Herangehens zur Regelung des Problems der Sicherheitsgarantien.
– Post-START-Vertrag und „Sicherheitsformel“.
Die USA schlagen vor, sich „unverzüglich“ im Rahmen eines Dialogs für strategische Stabilität mit der Entwicklung der „Maßnahmen als Entwicklung von START-Vertrag“ zu befassen. Doch dabei versucht die US-Seite ein mit uns nicht abgestimmtes Herangehen zu fixieren, das die Fokussierung ausschließlich auf Atomwaffe vorsieht, unabhängig von der Fähigkeit der jeweiligen Mittel, eine direkte Bedrohung für ein nationales Territorium anderer Seite darzustellen. Solche einseitige Position zu den Dingen widerspricht den Verständnissen, die auf dem russisch-amerikanischen Gipfel vom 16. Juni 2021 in Genf über einen komplexen Charakter des strategischen Dialogs, der die Grundlage der künftigen Rüstungskontrolle und Maßnahmen zur Senkung der Risiken bilden soll, erreicht wurden.
Russland tritt weiterhin für ein integriertes Herangehen zur strategischen Problematik ein. Wir schlagen vor, sich mit einer gemeinsamen Ausarbeitung einer neuen „Sicherheitsformel“ zu befassen.
Die Palette der Elemente des von uns vorgeschlagenen Konzeptes, das in vollem Maße aktuell bleibt, wurde der US-Seite mitgeteilt, darunter während der Treffen im Rahmen des strategischen Dialogs und in dem von uns am 17. Dezember 2021 überreichten Arbeitsdokument zu seiner Füllung.
– Stationierung von Atomwaffen außerhalb des nationalen Territoriums.
In ihrem Dokument haben die USA nicht auf solches Element des „Pakets“ der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen, wie die Verlegung der Atomwaffen auf ein nationalen Territorium, die außerhalb solchen stationiert sind, und der Verzicht auf ihre weitere Stationierung außerhalb des nationalen Territoriums, und beschränkten sich mit der Erwähnung der Notwendigkeit, sich auf der Plattform des strategischen Dialogs mit der Lösung des Problems der nichtstrategischen Atomwaffen ohne Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Stationierung und anderer Faktoren, die die Sicherheit der Seiten beeinflussen, zu befassen.
Man möchte klären, dass es sich in unseren Vorschlägen um die Lösung des Problems des Vorhandenseins in einigen Nicht-Atomstaaten der Nato – als Verstoß gegen Atomwaffensperrvertrag – der Atomwaffen der USA, die Ziele auf dem Territorium Russlands treffen können. Das würde auch die Beseitigung der Infrastruktur für eine schnelle Stationierung solcher Waffen in Europa sowie Einstellung der Nato-Übungen mit dem Umgang dieser Waffen, in die Nicht-Atomstaaten der Nato einbezogen werden, umfassen. Ohne Beseitigung dieses Reizfaktors ist die Besprechung des Themas nichtstrategische Atomwaffen unmöglich.
– Bodengestützte Kurz- und Mittelstreckenraketen.
Wir betrachten diese Problematik als eine der vorrangigen Richtungen des russisch-amerikanischen Dialogs über strategische Stabilität. Wir denken, dass die angegebene Kategorie der Waffen ein notwendiger Bestandteil des neuen „Sicherheitsformel“, die Russland und die USA zusammen ausarbeiten sollen, ist.
Wir gehen weiterhin von der Aktualität der russischen Initiativen im Post-INF-Bereich aus, deren Grundlage die Ideen der gegenseitig prüfbaren Moratorien für die Stationierung der bodengestützten Kurz- und Mittelstreckenraketen bildet. Wir sind prinzipiell offen zu einer substantiellen Erörterung der Wege ihrer praktischen Umsetzung. Dabei verzeichnen wir die bleibende Uneindeutigkeit bei den Herangehensweisen Washingtons zu den Hauptparametern der potentiellen Kontrollmaßnahmen für angegebene Waffen, vor allem ihre Reichweite, die sich auf alle Mittel mit entsprechender Reichweite in nuklearer und nichtnuklearer Version ausdehnen soll.
Wir haben fixiert, dass die USA das russische Herangehen als Grundlage nehmen, das die gegenseitige Regelung der gegenseitigen Besorgnisse im Kontext des zuvor funktionierten INF-Vertrags vorsieht. Die von der US-Seite vorgeschlagene Variante der Entwicklung unserer Idee über gegenseitige Verifikationsmaßnahmen gegenüber Komplexen Aegis Ashore in Rumänien und Polen sowie einigen Objekten im europäischen Teil Russlands kann im Weiteren durchgearbeitet werden.
Wie in der Erklärung des Präsidenten Russlands, Wladimir Putin vom 26. Oktober 2020 hervorgehoben und anschließend der US-Seite mehrmals mitgeteilt wurde, könnten potentielle Transparenz-Maßnahmen gegenüber den russischen Objekten, die abgestimmt werden sollen, die Kontrolle des Fehlens dort der russischen Rakete 9M729 beinhalten. Man möchte daran erinnern, dass dieser Schritt die Geste des guten Willens angesichts der Tatsache ist, dass die Eigenschaften der Rakete 9M729 den Anforderungen des ehemaligen INF-Vertrags nicht widersprechen, und die USA bislang keine Beweise vorlegten, die die Vorwürfe gegenüber Russland bestätigen würden. Dabei ignorierte die US-Seite die von uns während der Gültigkeit dieses Vertrags am 23. Januar 2019 organisierte freiwillige Veranstaltung zur Vorführung der Anlage und technischen Eigenschaften der Rakete 9M729 und ihrer Startanlage.
– Schwere Bomber und Überwasser-Kampfschiffe.
Es wird die Aufmerksamkeit der US-Seite zur russischen Idee über Zusatzmaßnahmen zur Senkung der Risiken gegenüber Flügen schwerer Bomber nahe nationaler Grenzen der Seiten hervorgehoben. Wir sehen den Gegenstand für Besprechung und das Potential für gegenseitig annehmbare Vereinbarungen. Wir erinnern an ein nicht weniger wichtiges Element unseres Paket-Vorschlags, das ähnliche Fahrten der Kampfschiffe, mit denen ebenfalls ernsthafte Risiken verbunden sind, betrifft.
– Militärübungen und Manöver.
Die USA gaben keine Antwort auf die Vorschläge, die im Absatz 2 des Artikels 4 des russischen Entwurfs des Vertrags enthalten sind. Die US-Seite geht anscheinend davon aus, dass die Senkung der Spannung im Militärbereich via Erhöhung der Transparenz und Zusatzmaßnahmen zur Reduzierung der Gefahr im Sinne der Vorschläge des Westens zur Modernisierung des Wiener Dokuments erreicht werden kann.
Wir halten solches Herangehen für unrealistisch und einseitig, das auf die “Durchleuchtung“ der Tätigkeit der Streitkräfte der Russischen Föderation gerichtet ist. Die Maßnahmen zur Festigung des Vertrauens und Sicherheit im Rahmen des Wiener Dokuments 2011 sind bezüglich der aktuellen Lage adäquat. Für Beginn der Besprechung der Möglichkeit ihrer Erneuerung sollen die notwendigen Bedingungen geschafft werden. Dazu sollen die USA und ihre Verbündeten auf die Politik der „Abschreckung“ Russlands verzichten und konkrete praktische Schritte zur Deeskalation der militärpolitischen Lage, darunter im Sinne von Absatz 2 des Artikels 4 unseres Vertragsentwurfs unternehmen.
Was die Verhinderung der Vorfälle auf hoher See und im Luftraum darüber betrifft, begrüßen wir die Bereitschaft der USA zu entsprechenden Konsultationen. Doch diese Arbeit kann die Regelung der wichtigsten Probleme, die von Russland gestellt wurden, nicht ersetzen.
Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und stellt keine Bedrohung für Russland dar. Wir haben uns immer für Frieden, Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum eingesetzt und für ein Europa als Ganzes, frei und in Frieden. Dies sind nach wie vor unsere Ziele und unsere bleibende Vision.
Wir sind der festen Überzeugung, dass Spannungen und Meinungsverschiedenheiten durch Dialog und Diplomatie und nicht durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt gelöst werden müssen. In Anbetracht der erheblichen, unprovozierten, ungerechtfertigten und anhaltenden andauernden russischen militärischen Aufrüstung in und um die Ukraine und in Belarus fordern wir Russland auf, die Situation unverzüglich in einer überprüfbaren, zeitnahen und dauerhaften Weise zu deeskalieren. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine, einschließlich der Krim, innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen. Die Lösung des Konflikts in der und um die Ukraine herum, im Einklang mit den in durch vereinbarte Formate verankerten Minsker Vereinbarungen, würde die Sicherheitslage und die Aussichten auf Stabilität in Europa erheblich verbessern.
Die NATO bleibt den Grundprinzipien und Vereinbarungen zur Untermauerung der europäischen Sicherheit fest verpflichtet. Wir bedauern Russlands Verstoß gegen die Werte, Grundsätze und Verpflichtungen, die es mitentwickelt hat und die den Beziehungen zwischen der NATO und Russland zugrunde liegen. Die NATO-Bündnispartner sind der Auffassung, dass die euro-atlantische Sicherheit zum Nutzen aller am besten verbessert werden kann, wenn alle Staaten bekräftigen, dass sie sich zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der auf Regeln beruhenden internationalen Ordnung und diesen Instrumenten in ihrer Gesamtheit freiwillig verpflichtet haben: der Schlussakte von Helsinki von 1975, der Charta von Paris von 1990 und der Istanbuler Charta für europäische Sicherheit. Russland trägt die gleiche Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsätze und Instrumente.
Eine stabile und berechenbare Beziehung zwischen der NATO und Russland liegt in unserem gemeinsamen Interesse. Während des NATO-Russland-Rates (NRC) am 12. Januar 2022 hatten wir eine erste Diskussion, in der alle Anwesenden ihre Sicherheitsbedenken zur Sprache brachten. Die NATO-Verbündeten schlugen vor, den Dialog im NRC über Möglichkeiten zur Stärkung der Sicherheit aller fortzusetzen. Die Verbündeten sind bereit, Sicherheitsfragen mit Russland zu erörtern. Unser Dialog müsste auf der Grundlage der Gegenseitigkeit geführt werden, auf den Grundprinzipien der europäischen Sicherheit beruhen und die Sicherheit aller stärken.
In Anbetracht der von Russland vorgelegten Vorschläge zur Sicherheit und unter Berücksichtigung unserer eigenen Bedenken haben die NATO-Bündnispartner Bereiche ermittelt, in denen in wir einen tiefgehenden Dialog konstruktiv eintreten können. Unser Ziel sind konkrete und für beide Seiten vorteilhafte Ergebnisse. Wir unterstützen den Vorschlag des NATO-Russland-Rates, eine Reihe von thematischen Treffen Sitzungen abzuhalten, um den Stand der Beziehungen zwischen der NATO und Russland zu erörtern; die Sicherheitslage in Europa, einschließlich in und um die Ukraine herum, sowie Fragen der Risikominderung, Transparenz und Rüstungskontrolle.
Die euro-atlantische Sicherheit kann durch die Umsetzung folgender Vorschläge verbessert werden:
7. Stand der Beziehungen zwischen NATO und Russland
7.1 Umfassende Nutzung der bestehenden militärischen Kommunikationskanäle, um Vorhersehbarkeit und Transparenz zu fördern, sowie Risiken zu reduzieren.
7.2 Wiederherstellung der gegenseitigen Präsenz von NATO und Russland in Moskau und in Brüssel.
7.3 Bearbeitung des russischen Vorschlags zur Einrichtung einer zivilen Hotline zur Aufrechterhaltung von Notfallkontakten.
8. Europäische Sicherheit, einschließlich der Lage in der und um die Ukraine
8.1 Alle Staaten respektieren und befolgen die Grundsätze der Souveränität, Unverletzlichkeit der Grenzen und territoriale Integrität der Staaten und Unterlassung der Androhung und Anwendung von Gewalt.
8.2 Alle Staaten respektieren das Recht anderer Staaten, Sicherheitsvereinbarungen zu wählen oder zu ändern, und ihre eigene Zukunft und Außenpolitik frei von Einmischung von außen zu entscheiden. Vor diesem Hintergrund bekräftigen wir unsere Verpflichtung für die NATO-Politik der Offenen Tür gemäß Artikel 10 des Washingtoner Vertrages.
8.3 Russland zieht seine Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau ab, wo sie ohne Zustimmung des Gastlandes stationiert sind.
8.4 Alle Parteien engagieren sich konstruktiv in verschiedenen Konfliktlösungsformaten, denen sie angehören, u.a. dem Normandie-Format, der Trilaterale Kontaktgruppe, der Internationalen Genfer Diskussion und die 5+2-Gespräche.
8.5 Russland verzichtet auf die Anwendung von Zwangsmaßnahmen, auf aggressive nukleare Rhetorik und bösartige Aktivitäten gegen Verbündete und andere Länder.
9. Risikoverminderung, Transparenz und Rüstungskontrolle. Die Bündnispartner können auf eine lange Erfolgsbilanz in den Bereichen Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung verweisen. Wir sind weiterhin offen für sinnvolle Rüstungskontrollgespräche und einen Dialog mit Russland über gegenseitige Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen, unter anderem durch die folgenden Vorschläge:
9.1 Fortsetzung der Praxis des Austauschs von Informationen über russische und NATO-Übungen im NATO-Russland-Rat mit dem Ziel, die Vorhersehbarkeit und Transparenz zu fördern und Risiken zu verringern.
9.2 Konstruktiver Einsatz für die Modernisierung des Wiener Dokuments in der OSZE;
9.3 Erhöhung der Transparenz von Übungen und Kurzzeitübungen durch Senkung der Schwellenwerte für Benachrichtigung und Beobachtung;
9.4 Verhütung gefährlicher Zwischenfälle militärischer Natur durch verstärkte Transparenz und Bemühungen um Risikominderung.
9.5 Abhaltung gegenseitiger Briefings über die Nuklearpolitik Russlands und der NATO und Ausarbeitung weiterer möglicher gegenseitiger strategischer Maßnahmen zur Risikominderung.
9.6 Beratung über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen für Weltraumsysteme, unter anderem durch Bemühungen zur Förderung eines verantwortungsvollen Verhaltens im Weltraum; und Russland verzichtet auf die Durchführung von Anti-Satellitentests, die große Mengen von Trümmern verursachen.
9.7 Förderung eines freien, offenen, friedlichen und sicheren Cyberspace durch Konsultationen über Möglichkeiten zur Verringerung von Bedrohungen im Cyber-Bereich, indem Bemühungen zur Verbesserung der Stabilität durch Einhaltung der internationalen rechtlichen Verpflichtungen und freiwilligen Normen für verantwortungsvolles staatliches Verhalten fortgesetzt werden; und alle Staaten nehmen von böswilligen Cyber-Aktivitäten Abstand.
9.8 Beratung über konkrete Möglichkeiten zur Verhinderung von Zwischenfällen in der Luft und auf See, um das Vertrauen wiederherzustellen und die Vorhersehbarkeit in der euro-atlantischen Region zu steigern.
9.9 Alle Staaten verpflichten sich erneut zur vollständigen Umsetzung und Einhaltung aller ihrer internationalen Verpflichtungen und Zusagen im Bereich der Verpflichtungen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nicht-Weiterverbreitung, einschließlich der vollständigen Umsetzung des Chemiewaffenübereinkommens und des Übereinkommens über biologische Waffen.
9.10 Russland nimmt die Umsetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wieder auf, kehrt zur Teilnahme an der Gemeinsamen Beratungsgruppe zurück und erstellt die im KSE-Vertrag geforderten detaillierten jährlichen Daten und Informationen.
9.11 In Anbetracht der Besorgnis der Bündnispartner über Russlands staatliches Rüstungsprogramm, einschließlich seiner Bestände an nichtstrategischen Kernwaffen sowie der wachsenden Anzahl und Typen seiner Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und Trägerraketen, ist Russland zu ermutigen:
Mit den Vereinigten Staaten über künftige Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen und -vereinbarungen zu verhandeln, die alle amerikanischen und russischen Kernwaffen betreffen, einschließlich nicht-strategischer Nuklearwaffen, nicht-einsatzbereite nukleare Sprengköpfe sowie alle nuklear bewaffneten Trägerraketen mit interkontinentaler Reichweite.
Mit den Vereinigten Staaten ernsthaft über bodengestützte Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen und deren Trägerraketen als Teil einer breiteren Diskussion zu beraten, auch über nächste Schritte mit allen Bündnispartnern und im NATO-Russland-Rat.
10. Seit mehr als 30 Jahren bemüht sich die NATO um den Aufbau einer Partnerschaft mit Russland. Auf dem Londoner Gipfel von 1990, als sich der Kalte Krieg dem Ende zuneigte, reichte das Bündnis die Hand der Freundschaft und bot Dialog und Partnerschaft anstelle von Konfrontation und Misstrauen an. In den darauf folgenden Jahren schuf die NATO die Partnerschaft für den Frieden, und die NATO und Russland unterzeichneten die NATO-Russland-Grundakte Gründungsakte und gründeten den NATO-Russland-Rat, der nach wie vor einen einzigartigen Rahmen und ein Symbol für die Offenheit des Bündnisses für eine Zusammenarbeit mit Russland ist. Keinem anderen Partner wurde eine vergleichbare Beziehung oder ein ähnlicher institutioneller Rahmen angeboten. Dennoch hat Russland das Vertrauen gebrochen, das den Kern unserer Zusammenarbeit ausmacht, und hat die Grundprinzipien der globalen und euro-atlantischen Sicherheitsarchitektur in Frage gestellt.
11. Wir streben weiterhin eine konstruktive Beziehung zu Russland an, wenn seine Handlungen dies möglich machen. Wir ermutigen Russland, sich an einem sinnvollen Dialog über Fragen zu beteiligen, die für alle Mitglieder des NATO-Russland-Rates von Belang sind, um greifbare Ergebnisse zu erzielen. Die Umkehrung der militärischen Aufrüstung Russlands in der und um die Ukraine herum wird für substantielle Fortschritte von wesentlicher Bedeutung sein.
12. Die NATO sucht keine Konfrontation. Aber wir können und werden keine Kompromisse bei Prinzipien eingehen, auf denen unser Bündnis und unsere Sicherheit in Europa und Nordamerika beruhen. Die Bündnispartner bleiben dem Washingtoner Gründungsvertrag der NATO fest verpflichtet. Washingtoner Vertrag verpflichtet, einschließlich der Tatsache, dass ein Angriff gegen einen Bündnispartner als Angriff gegen alle gilt, wie in Artikel 5 verankert.
Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung und zum Schutz unserer Verbündeten ergreifen, und wir werden bei unserer Fähigkeit, dies zu tun, keine Kompromisse eingehen.
Bereiche des Engagements zur Verbesserung der Sicherheit
Einleitung
Die Vereinigten Staaten sind bereit, zusammen mit unseren transatlantischen Verbündeten und Partnern auf eine Verständigung mit Russland in Sicherheitsfragen von Interesse hinzuarbeiten. Wir sind bereit, Vereinbarungen oder Abkommen mit Russland zu Fragen von bilateralem Interesse in Betracht zu ziehen, einschließlich schriftlicher, unterzeichneter Instrumente, um unsere jeweiligen Sicherheitsanliegen zu behandeln. Als Antwort auf das Ersuchen Russlands um eine direkte schriftliche Antwort der Vereinigten Staaten auf den russischen Entwurf für einen bilateralen Vertrag und im Einklang mit unserer Zusage, unsere eigenen Anliegen zur Sprache zu bringen, sind im Folgenden die Themen aufgeführt, zu denen die Vereinigten Staaten bereit sind, gegenseitige Verpflichtungen oder Maßnahmen zu erörtern, sowie die Foren, in denen diese jeweils in Betracht gezogen werden sollten. Einige Fragen werden mehr als ein Forum erfordern, um eine angemessene Beteiligung der Verbündeten und Partner zu gewährleisten.
Wir sind bereit, uns mit Russland auf bilateraler Ebene im Rahmen des Strategischen Stabilitätsdialogs USA-Russland (SSD), im NATO-Russland-Rat (NRC) und in der OSZE zu engagieren, um nach konkreten Verbesserungen in der europäischen Sicherheit zu suchen. Im Rahmen dieser Dialoge sind die Vereinigten Staaten offen für die Erörterung von Sicherheitsfragen, die für Russland, die Vereinigten Staaten und unsere Verbündeten und Partner von Belang sind. Fragen im Zusammenhang mit der NATO, einschließlich derjenigen, die in dem von Russland vorgeschlagenen Vertrag mit der NATO aufgeworfen werden, werden von der Allianz gesondert behandelt werden. Die Vereinigten Staaten werden alle Fragen, die die Sicherheit Europas betreffen, mit unseren Verbündeten und Partnern erörtern. Die Vereinigten Staaten unterstützen weiterhin nachdrücklich die Politik der offenen Tür der NATO und sind der Auffassung, dass der NRC das geeignete Forum für die Erörterung dieser Frage ist (Artikel 4 des von Russland vorgeschlagenen bilateralen Vertrags).
Die Vereinigten Staaten beteiligen sich an diesem Prozess in gutem Glauben und mit dem Ziel, die euro-atlantische Sicherheit zu verbessern. Russland hingegen hat über 100.000 Soldaten an der ukrainischen Grenze stationiert, die Krim besetzt und den Konflikt im Donbass angeheizt. In den vorgeschlagenen Verträgen stellt Russland bestimmte Forderungen, die die Grundsätze untergraben, zu denen sich Russland in früheren Dokumenten verpflichtet hat. Es ist zwingend erforderlich, dass die Diskussionen auf der Grundlage der wichtigsten Gründungsdokumente zur europäischen Sicherheit stattfinden, einschließlich der Schlussakte von Helsinki, der NATO-Russland-Grundakte und der Charta von Paris sowie der Charta der Vereinten Nationen, in denen die Grundsätze der Souveränität, der territorialen Integrität und des Rechts jedes Staates, seine Sicherheitsvereinbarungen und Bündnisse selbst zu wählen, verankert sind, sowie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und der Religionsfreiheit (Artikel 2 des von Russland vorgeschlagenen bilateralen Vertrags).
Wir sind auch bereit zu einer Diskussion über die Unteilbarkeit der Sicherheit – und unsere jeweiligen Auslegungen dieses Konzepts – wie in Artikel 1 des russischen Entwurfs des bilateralen Vertrags angesprochen. Wir stellen fest, dass es sich dabei um ein Konzept im reichhaltigen Kontext der vielen Verpflichtungen handelt, die die OSZE-Teilnehmerstaaten einander gegenüber eingegangen sind, und dass es nicht isoliert betrachtet werden kann. Wir nehmen das gemeinsam vereinbarte Konzept der umfassenden, kooperativen, gleichberechtigten und unteilbaren Sicherheit ernst, wie es in der Gedenkerklärung des OSZE-Gipfels von Astana 2010 dargelegt wurde, in der sowohl die Vereinigten Staaten als auch Russland das jedem Teilnehmerstaat innewohnende Recht bekräftigten, seine Sicherheitsvereinbarungen, einschließlich Bündnisverträgen, frei zu wählen oder zu ändern.
Während dieses Prozesses werden die Vereinigten Staaten nicht von unseren Werten, unseren völkerrechtlichen Verpflichtungen oder international anerkannten Grundsätzen abweichen. Die Vereinigten Staaten werden zusammen mit unseren Verbündeten und Partnern weiterhin zusätzliche Bedenken über russische Aktivitäten äußern, die die Sicherheit im euro-atlantischen Raum beeinträchtigen.
Streitkräftelage in der Ukraine (vorgeschlagene Foren: SSD, OSZE und Normandie-Format)
o Standpunkt der USA. Die Vereinigten Staaten sind bereit, auf Bedingungen beruhende gegenseitige Transparenzmaßnahmen und gegenseitige Verpflichtungen sowohl der Vereinigten Staaten als auch Russlands, auf die Stationierung von offensiven bodengestützten Raketensystemen und ständigen Streitkräften mit Kampfauftrag im Hoheitsgebiet der Ukraine zu verzichten. Wir werden uns weiterhin mit der Ukraine über diese Gespräche beraten.
o Bedenken. Die Vereinigten Staaten sind besorgt über Russlands Einheiten und Ausrüstung in der Ukraine, einschließlich des weiteren Aufbaus von Streitkräften auf der Krim und an den Grenzen der Ukraine. Die Vereinigten Staaten sind auch besorgt darüber, dass Russland gegen seine Verpflichtungen aus dem Budapester Memorandum verstoßen hat, in dem sich Russland sich unter anderem verpflichtet hat, „die Unabhängigkeit und Souveränität sowie die bestehenden Grenzen der Ukraine zu respektieren“ und sich „der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der Ukraine zu enthalten“. Russland hat Beschränkungen für die Stationierung von landgestützten Mittelstrecken- und Kurzstreckenraketen vorgeschlagen (Artikel 6 des von Russland vorgeschlagenen bilateralen Abkommens).
Militärübungen (vorgeschlagene Foren: SSD, NRC und OSZE)
o Standpunkt der USA. Die Vereinigten Staaten sind in Absprache mit unseren Verbündeten und Partnern bereit, Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in Bezug auf bedeutende bodengestützte Übungen in Europa zu erörtern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Benachrichtigungsverpflichtungen und die Modernisierung des Wiener Abkommens. Wir und unsere Verbündeten und Partner haben in unseren Vorschlägen zur Modernisierung des Wiener Abkommens in der OSZE deutlich gemacht, dass wir eine verbesserte militärische Transparenz unterstützen, die wegweisend ist, um das Risiko von Missverständnissen und Fehleinschätzungen zu verringern. Die Vereinigten Staaten, in Absprache mit unseren NATO-Verbündeten und -Partnern und auf der Grundlage entsprechender Verpflichtungen Russlands, sind bereit, in einem angemessenen Rahmen ein verbessertes System der Übungsbenachrichtigung und Maßnahmen zur Verringerung des nuklearen Risikos zu erkunden, einschließlich strategische Nuklearbomber-Plattformen.
o Bedenken. Die Vereinigten Staaten und die NATO-Verbündeten und Partner haben unsere
Besorgnis über Russlands große Militärübungen und andere Aktivitäten, die ohne vorherige Ankündigung oder angemessene Transparenz durchgeführt werden. Das Versäumnis Russlands seinen Verpflichtungen aus dem Wiener Abkommen nicht vollständig nachzukommen, hat die Sicherheit in Europa untergraben. Russland hat Beschränkungen militärischer Aktivitäten und Verbesserungsmechanismen vorgeschlagen, um gefährliche Aktivitäten zu verhindern (Russlands vorgeschlagener bilateraler Vertrag, Artikel 5).
Militärische Manöver (vorgeschlagene Gremien: SSD, NRC und OSZE)
o Standpunkt der USA. Die Vereinigten Staaten sind in Absprache mit unseren Verbündeten und Partnern bereit, zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung von Zwischenfällen auf See und in der Luft zu prüfen, die die Grundprinzipien des Völkerrechts nicht aushöhlen, einschließlich zur Erörterung von Verbesserungen im Rahmen des Abkommens über Zwischenfälle auf See (INCSEA) und die Schaffung zusätzlicher Mechanismen zur bilateralen Konfliktvermeidung. Die Vereinigten Staaten und unsere NATO-Verbündeten und Partner sind weiterhin bereit, Vorschläge zur Verbesserung der Risikominderungsbestimmungen des Wiener Abkommens zu diskutieren.
o Bedenken. Die Vereinigten Staaten sind besorgt über Russlands unsichere Manöver in der Nähe von Schiffen und Flugzeugen der USA und ihrer Verbündeten in internationalen Gewässern und im internationalen Luftraum. Die Vereinigten Staaten sind auch besorgt über die Aktionen Russlands, die die Schifffahrtsrechte und -freiheiten sowie den internationalen Handel im Schwarzen und Asowschen Meer gestört haben. Darüber hinaus gibt das Versäumnis Russlands, seine Verpflichtungen aus dem Abschnitt des Wiener Dokuments zur Risikominderung zu erfüllen, den Vereinigten Staaten und unsere anderen OSZE-Partner Anlass zur Sorge. Russland hat eine Begrenzung der militärischen Aktivitäten und die Verbesserung der Mechanismen zur Verhinderung gefährlicher Aktivitäten vorgeschlagen (Russlands vorgeschlagener bilateraler Vertrag Artikel 5)
Bodengestützte Mittel- und Kurzstreckenraketen (vorgeschlagenes Forum: SSD, mit zusätzlicher Konsultation im NRC)
o Standpunkt der USA. Die Vereinigten Staaten sind in enger Absprache mit unseren Verbündeten bereit, im Rahmen der SSD Diskussionen über Rüstungskontrolle für bodengestützte Mittel- und Kurzstreckenraketen und deren Trägerraketen zu beginnen.
o Bedenken. Die Vereinigten Staaten und unsere Verbündeten und Partner sind besorgt über Russlands wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag über nukleare Mittelstreckenwaffen (INF) als dieser noch in Kraft war, und Russlands fortgesetzte Produktion und Stationierung des SSC-8 (9M729) sowie anderer russischer Mittelstrecken- und Raketensysteme mit kürzerer Reichweite. Russland hat Beschränkungen für die Stationierung von landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen vorgeschlagen (Russlands Vorschlag für einen bilateralen Vertrag Artikel 6).
Streitkräftelage der USA, der NATO und Russlands (vorgeschlagene Gremien: SSD, NRC und OSZE)
o Standpunkt der USA. Die gegenwärtige Streitkräftelage der USA und der NATO ist begrenzt, verhältnismäßig und in voller Übereinstimmung mit den Verpflichtungen aus der NATO-Russland-Grundakte. Wir haben weiterhin von der „zusätzlichen dauerhaften Stationierung von substantiellen Kampftruppen“ sowie von der Stationierung von Atomwaffen in osteuropäischen europäischen Staaten verzichtet. Die US-Streitkräfte in Europa sind nur noch ein Viertel so stark wie am Ende des Kalten Krieges. Eine weitere Aufstockung der russischen Streitkräfte oder eine weitere Aggression gegen die Ukraine werden die Vereinigten Staaten und unsere Verbündeten dazu zwingen, unsere Verteidigungsposition zu stärken. Die Vereinigten Staaten sind bereit zu erörtern, wo wir nicht einer Meinung sind und zu erkunden, wie wir Bedenken hinsichtlich konventioneller Streitkräfte diskutieren können, einschließlich mehr Transparenz und Risikominderung durch das Wiener Abkommen um gegenseitige Bedenken zu zerstreuen.
o Bedenken: Die Vereinigten Staaten und unsere Verbündeten und Partner sind besorgt über Russlands wachsende militärische Aufrüstung in mehreren Bereichen, sein selbstbewussteres Auftreten, seine neuartigen militärischen Fähigkeiten und provokative Aktivitäten, auch in der Nähe der Grenzen von NATO-Staaten, sowie über seine groß angelegten Übungen ohne Vorankündigung, die fortgesetzte militärische Besetzung und Aufrüstung der Krim und an den Ostgrenzen der Ukraine, die Stationierung von modernen, dual-fähigen Raketen in Kaliningrad und wiederholte Eindringen in den Luftraum von NATO-Verbündeten. Russland hat eine Begrenzung der militärischen Aktivitäten und die Verbesserung der Mechanismen zur Verhinderung gefährlicher Aktivitäten vorgeschlagen (Russlands vorgeschlagener bilateraler Vertrag Artikel 5).
Aegis Ashore (vorgeschlagenes Forum: SSD, mit zusätzlicher Beratung im NRC)
o Standpunkt der USA. Die Vereinigten Staaten sind bereit, in Konsultation mit und, und gegebenenfalls mit der Zustimmung der Verbündeten einen Transparenzmechanismus zu erörtern, um die Abwesenheit von Tomahawk-Marschflugkörpern an Aegis-Ashore-Standorten in Rumänien und Polen zu erörtern, vorausgesetzt, Russland bietet im Gegenzug Transparenzmaßnahmen für zwei bodengestützten Raketenbasen unserer Wahl in Russland. Wir müssen uns mit den NATO-Verbündeten, einschließlich Rumänien und Polen, in dieser Frage beraten.
o Bedenken. Russland hat Beschränkungen für die Stationierung von landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen vorgeschlagen (Artikel 6 des von Russland vorgeschlagenen bilateralen Vertrages) und hat zuvor moniert, die Vereinigten Staaten könnten Tomahawk Marschflugkörper mittlerer Reichweite von Aegis-Ashore-Anlagen aus starten lassen.
Folgeabkommen zu New START (vorgeschlagenes Forum: SSD)
o Standpunkt der USA. Wir teilen das Ziel der Aufrechterhaltung der Beschränkungen für Trägerraketen mit interkontinentaler Reichweite, die derzeit unter New START fallen – ICBMs, SLBMs und nuklear bestückte schwere Bomber. Darüber hinaus müssen wir auch neue Arten von nuklear bewaffneten Interkontinental-Trägerraketen in nachfolgende Vereinbarungen zur Rüstungskontrolle aufnehmen. Wir müssen uns auch mit nicht-strategischen Kernwaffen und nicht einsatzbereite nukleare Sprengköpfe beschäftigen. Wir schlagen vor, unverzüglich mit den Diskussionen über Folgemaßnahmen zu New START zu beginnen. Die Vereinigten Staaten sind bereit, über den SSD zu erörtern, wie künftige Rüstungskontrollabkommen und -vereinbarungen alle amerikanischen und russischen Kernwaffen, einschließlich der so genannten „nicht-strategischen Nuklearwaffen“ umfassen würden. Wir haben auch unsere Bereitschaft bekundet, über das NRC gegenseitige Unterrichtungen über die Nuklearpolitik Russlands und der NATO auszutauschen und die Bemühungen um Transparenz und Risikominderung zu fördern.
o Bedenken. Die Vereinigten Staaten sind zusammen mit unseren Verbündeten und Partnern sind sehr besorgt über Russlands großen und unbeschränkten Bestand an nicht-strategischen Kernwaffen nicht-strategischen Kernwaffenbestand und die Entwicklung neuartiger Interkontinentalwaffen Trägersystemen mit Interkontinentalreichweite, die derzeit nicht im Rahmen des neuen START-Vertrags berücksichtigt werden. Die Vereinigten Staaten und die NATO-Bündnispartner sind außerdem besorgt über die Bemühungen Russlands, sein Nukleararsenal zu diversifizieren und zu erweitern, sowie über die Stationierung von modernen dual-fähigen Raketen und nicht-strategischen Kernwaffen in der Nähe der Grenzen von NATO-Bündnispartnern. Russland hat ein Verbot der Stationierung von Kernwaffen außerhalb des nationalen Territoriums vorgeschlagen (Artikel 7 des von Russland vorgeschlagenen bilateralen Vertrags). Russland hat seine Besorgnis über die Bereitschaft der Vereinigten Staaten geäußert, die Verhandlungen über ein Nachfolgeabkommen zum Neuen START-Vertrag aufzunehmen.
Schlussfolgerung
Gemeinsam mit unseren Verbündeten und Partnern unterstützen die Vereinigten Staaten die Bemühungen um eine Verbesserung der Sicherheit im euro-atlantischen Raum und sind der Ansicht, dass ein Dialog über wichtige Fragen zu sinnvollen Ergebnissen führen kann. Ein solcher Dialog muss in den geeigneten Formaten stattfinden, einschließlich der OSZE und des NATO-Russland-Rates, und er muss die grundlegenden Prinzipien der europäischen Sicherheit wahren, die in Grundlagendokumenten wie der Schlussakte von Helsinki enthalten sind. Die Regierung der Vereinigten Staaten vertritt den Standpunkt, dass Fortschritte in diesen Fragen nur in einem Umfeld der Deeskalation in Bezug auf Russlands bedrohliche Handlungen gegenüber der Ukraine erzielt werden können.