Die Frage, was ein politischer Streik ist, wird unterschiedlich beantwortet und ist abhängig davon, ob die Frage aus sozialpolitischer oder rein juristischer Perspektive beantwortet wird. Der Streit, ob ein politischer Streik verboten ist, bezieht sich nur auf den politischen Streik im juristischen Sinne.
Aus sozialpolitischer Perspektive kann sich schon ein Streik, der ausschließlich einen Tarifvertrag zum Ziel hat, zu einem politischen Streik entwickeln. So war es sicher kein Zufall, dass vor vielen Jahren Bundeskanzler Kohl den Kampf der IG Metall für die 35 Stunden Woche bei vollem Lohnausgleich politisierte, indem er ihn als „dumm und töricht“ bezeichnete. Auch jetzt würde ein radikaler Tarifkampf etwa um die 30 Stunden Woche bei vollem Lohnausgleich ganz sicher auch politische Wirkungen zeigen.
Ein politischer Streik im rechtlichen Sinne ist allerdings enger gefasst: Ein politischer Streik im rechtlichen Sinne zielt auf das sogenannte hoheitliche Handeln des Staates. Mit hoheitlichem Handeln ist das staatliche Handeln „von oben nach unten“ gemeint, also
- das Handeln der Regierung oder öffentlichen Verwaltungen (Verwaltungsakte bzw. irgendwelche Bescheide) oder
- Entscheidungen von Gerichten (Urteile) oder
- Beschlüsse von Parlamenten (Gesetze).
Insbesondere ist also ein Streik gegen ein Gesetzesvorhaben des Bundestages ein politischer Streik.
Ein politischer Streik richtet sich also gegen den Staat. Überdies wird auch ein Streik gegen gesellschaftliche Missstände als politischer Streik gewertet[1]BKS-Bearbeiter AKR 6. Auflg. Rn. 188.
References
↑1 | BKS-Bearbeiter AKR 6. Auflg. Rn. 188 |
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