Als das Berliner Abgeordnetenhaus am 02.09.2021 den Beschluss fasste, die „Folgen des Radikalenerlasses in West-Berlin“ wissenschaftlich aufzuarbeiten, war das vor allem ein Erfolgsprojekt der GEW BERLIN, basierend auf der Arbeit der AG Berufsverbote.
Hier findet Ihr eine kleine Dokumentensammlung zu diesem Beschluss, damit Ihr auch selbständig weiter recherschieren könnt. Diese Dokumentensammlung ist unvollständig, da es dazu
mehrere Webseiten, Artikel und Drucksachen durch das Abgeordneten-Haus Berlin.
Beschlussempfehlung des Ausschuß für Inneres, vom 16.08.2021 zum o. g. Antrag
Nr. 1144
des Abgeordneten Ulrich Roloff (F.D.P.)
über Radikalenerlaß in der Kunst – Überprüfung Neueinstellung (Hier Seite 31)
Welche Rechtswirkung hatte der von der Ministerpräsidentenkonferenz am 28. Januar 1972
beschlossene Erlass zur „Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen
Dienst“ (so genannter Radikalenerlass) für Bund und Länder sowie im Besonderen für West-Berlin?
Drucksache 18 / 25 032 , vom 23.09.2020
Plenarprotokoll, 28. Sitzung, Donnerstag, 23. März 2023 – Stand de Aufarbeitung der Folgen des Radikalenerlass ,
hier Seite: 2 und 20
Aktuelle Stunde
zum Thema „Schutz des öffentlichen Dienstes vor
Verfassungsfeinden
Zitat:
Wir müssen doch heute feststellen, daß die größere Gefahr unserer Demokratie durch die bürokratischen Folgen
des Radikalenerlasses droht als durch die Radikalen selber, dazu ist hier auch von der quantitativen Seite schon
etwas gesagt worden. Wir müssen außerdem bei der Bilanz feststellen, daß Bürger sich offensichtlich vom Staat
beobachet, beargwöhnt und verfolgt fühlen und daß dies
für die Demokratie eine Gefahr ist. Denn die Demokratie
lebt davon, daß ihre Bürger sich innerlich loyal zu ihr verhalten, andernfalls kommen wir in eine Situation hinein,
als befänden wir uns in einem Obrigkeitsstaat.
Quelle; Seiten: 14 - 22
- Sitzung Berlin, Donnerstag, 17. Mai 1973
Zitat:
Ein anderer Vorwurf, der allzu vordergründig gerne
erhoben wird, ist der, daß der sogenannte Radikalenerlaß
in seinen Auswirkungen der Gesinnungsschnüffelei Tür
und Tor öffnet, oder aber gar, daß die Meinungsfreiheit
eingeengt werden solle. Wer diese Behauptung aufstellt,
bekundet damit gleichzeitig sein persönliches oder gruppenbedingtes Mißtrauen an den Institutionen unseres demokratischen Rechtsstaates. Wir haben das Vertrauen zu
unseren Gerichten, daß tatsächlich in den Fällen, in denen
ein Übermaß an Überprüfung durchgeführt werden sollte —
diese Gefahr sehen wir schon deshalb nicht, weil es im Moment genau umgekehrt ist; es wird so gut wie gar nicht
geprüft —, wo über das Ziel hinausgeschossen wird, unsere
Gerichte einschreiten und die Verantwortlichen in ihre
Schranken weisen werden
Quelle: Seite 17
Zitat:
Wir Politiker müssen offen fragen, ob die Überprüfungspraxis im
Zusammenhang mit dem Radikalenerlaß in den vergangenen
Jahren nicht Folgen für das Engagement gerade von jungen
Lehrern hatte. Ich habe- auch unter dem Eindruck persönlicher
Gespräche - den Verdacht, daß wir noch immer unter diesen
Folgen dieser falschen Politik leiden, auch was die Werte-Debatte
angeht.
Quelle: S.25