Information: Diese E-Mail ist kein Newsletter, sondern Teil unserer gewerkschaftlichen Arbeit.

Wortlaut der Info:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aktuell kocht das Thema Kita-Streik in der Stadt sehr hoch. Dabei wird ver.di auch aus dem Senat heraus stark angegangen. Da wir uns vorstellen können, dass viele von Euch selbst betroffen sind, oder Menschen kennen, die es sind, möchten wir Euch auf diesem Weg über den Stand in dieser Auseinandersetzung informieren und warum sie sich aktuell so zuspitzt.

Die Lage in den Kitas ist – wie in vielen Bereichen – durch eine extreme Arbeiterdichtung geprägt. Die Kolleg*innen müssen sich um zu viele Kindern kümmern. Sie werden deshalb ihren sowie den Ansprüchen der Kinder und Eltern nicht gerecht. Die Krankenquote ist in der Folge exorbitant hoch.

Deshalb haben die Kolleg*innen in den Kita-Eigenbetrieben eine ver.di Tarifkommission gegründet und den Senat zu Verhandlungen zum Thema Entlastung aufgefordert. Sie wollen vor allem verbindliche Regelungen, um wie viele Kinder sich eine pädagogische Fachkraft kümmern muss.

Seit dem 19. April weigert sich der Senat jedoch mit uns dazu in Verhandlungen zu treten. Er schiebt immer wieder Sachzwänge vor. Obwohl im Frühjahr zahlreiche Warnstreiks stattgefunden haben, hat sich an dieser Haltung nichts geändert. Deshalb hat ver.di eine Urabstimmung zum unbefristeten Erzwingungsstreik durchgeführt. Hier haben 91,7% für den Streik gestimmt.

Unter dem Eindruck dieses Ergebnisses, ist der Senat zwar erstmals bereit mit uns zu reden. Er weigert sich jedoch, mit uns Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, zu verbindlichen Entlastungsregelungen zu kommen. Die Senatorin für Bildung, Jungend und Familie schlägt stattdessen ein unverbindliches Brainstorming vor, bei dem am Ende der Senat entscheidet, was er umsetzen will und was nicht.

ver.di zeigt sich im Moment deutlich kompromissbereit. Wir halten einen Tarifvertrag für den besten Weg das zu regeln, sind aber auch für andere Wege offen. Wir haben zugesagt, dass wir den Streik verschieben würden, nur für die Zusage, dass Verhandlungen mit dem Ziel aufgenommen werden zu verbindlichen Maßnahmen zu kommen. Der Senat ist jedoch nicht bereit, diese Zusage schriftlich zu geben. Damit trägt er die alleinige Verantwortung für den aktuellen Streik.

Da in der Öffentlichkeit auch viele Diskussionen zu hören sind über die Erfolgsaussichten dieses Streiks, haben wir Antworten zu den häufigsten Fragen zusammengestellt. Ihr findet Sie hier: https://erziehung-bildung-sozialearbeit-bb.verdi.de/tarifkampagne/++co++a5035726-3d24-11ef-97a8-3f7177da00b1

Auf dieser Seite findet Ihr alle Informationen zu der Auseinandersetzung: https://erziehung-bildung-sozialearbeit-bb.verdi.de/tarifkampagne 

Wir wissen, was dieser Erzwingungsstreik für die Eltern und die Kinder bedeutet. Wir wissen, dass alle an ihrer Belastungsgrenze sind und dass die kommenden Wochen eine große Herausforderung sind. Die Beschäftigten haben seit vielen Monaten deutlich gemacht, dass sie einen anderen Weg gehen wollen, dass sie verhandeln wollen und dass sie diesen Kampf nicht auf den Rücken der Eltern und Kinder austragen wollen. Wir wissen aber auch, wenn alle Aktionen und alles Reden nichts hilft, müssen wir den Druck erhöhen, um die Verweigerungshaltung und die immer neuen Ausreden des Senats endlich zu durchbrechen.

Die streikenden Kolleg*innen brauchen jetzt unser aller Unterstützung! Wir bitten Euch: unterstützt die Kolleg*innen in ihrer Auseinandersetzung. Gebt unsere Informationen gern in Eurem Freundes- und Bekanntenkreis oder unter den Arbeitskolleg*innen weiter.

Mit kollegialen Grüßen,

Andrea Kühnemann
Landesbezirksleiterin
ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg


Jeremy Arndt
Landesbezirksfachbereichsleiter
Fachbereich öffentliche und private Dienstleistungen, Verkehr und Sozialversicherung
ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg

Das Arbeitsgericht meinte außerdem, der Senat müsse nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel verhandeln, weil er “das Risiko eines Ausschlusses aus der Tarifgemeinschaft der Länder bei einem eigenständigen Tarifabschluss nicht eingehen” müsse[2]. Das Gericht kann aber wegen dieses Risikos ver.di nicht verbieten, zum Streik für einen Entlastungs-Tarifvertrag aufzurufen. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach hervorgehoben, dass für Ziele, die in einem Tarifvertrag regelbar sind, gestreikt werden darf. Ein Tarifvertrag zur Entlastung ist unbestreitbar ein Streikziel, das sich durch Tarifvertrag regeln lässt. Das Arbeitsgericht hat jedoch einen völlig neuen Maßstab entwickelt, indem es ein Streikziel illegalisiert, das das Risiko enthalten soll, dass der bestreikte Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband, hier der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), ausgeschlossen wird. Einen solchen neuen Maßstab in einem vorläufigen Verfahren, in dem nur summarisch geprüft werden kann, aus dem Hut zu zaubern[3], kann nur als skandalös bezeichnet werden.Quelle: