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Junge Welt für Presse- und Meinungsfreiheit

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Junge Welt klagt gegen Bundesrepublik

11.09.2021 Die Junge Welt klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie verlangt, dass die diskriminierenden Passsagen in Verfassungsschutzberichten seit 1998 unkenntlich gemacht werden und das Innenministerium klarstellt, dass die Berichterstattung der Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Junge Welt rechtswidrig war. Über eine einstweilige Verfügung wird beantragt, bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung diese Berichterstattung des Bundesverfassungschutzes über die Jungen Welt zu unterlassen.


Florian Boillot
Appell der Jungen Welt

7. Mai 2021 In großer Sorge um die Pressefreiheit in diesem Land wenden sich Verlag, Redaktion und Genossenschaft der in Berlin erscheinenden Tageszeitung junge Welt an die deutsche und internationale Öffentlichkeit. Als einzige Tageszeitung in der Bundesrepublik steht die junge Welt unter Dauerbeobachtung durch den Inlandsgeheimdienst. Seit dem Jahr 2004 wird sie regelmäßig im Verfassungsschutzbericht des Bundes im Kapitel »Linksextremismus« aufgeführt und dort als »Gruppierung« eingestuft, die angeblich »verfassungsfeindliche Ziele« verfolgt. Nun handelt es sich bei der jungen Welt nicht um eine politische Organisation, sondern um ein journalistisches Produkt. Wir sehen einen handfesten politischen Skandal darin, dass eine staatliche Behörde sich anmaßt, eine unabhängige Zeitung in dieser Weise an den Pranger zu stellen, weil ihr bestimmte Inhalte nicht gefallen… weiterlesen hier


Für Haltung abgestraft
Das Verwaltungsgericht weist Eilantrag der Jungen Welt ab
22. März 2022. “Im Einklang mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz straft das Verwaltungsgericht (VG) Berlin mit Beschluss vom 18. März die junge Welt im vollen Umfang »auf Verdacht« ab. Die jW ist eben ein linkes, antifaschistisches Presseorgan, anders als die rechtsradikale Junge Freiheit. Deren »journalistische Freiheit« als »hohes Verfassungsgut« hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch in einem Grundsatzurteil von 2005[1] vor jedweder Nennung in den Verfassungsschutzberichten des Bundes oder eines Landes geschützt, da hierzu auch ein »auf Anhaltspunkten beruhender Verdacht« nicht genüge. Bei der jW aber genüge das, meint das VG. Eigenes verfassungsfeindliches Äußern und Handeln der jW sei zwar nicht nachzuweisen, jedoch der »Raum«, den ihre zuweilen distanzlose Berichterstattung solchen gebe. Das schon könne »Linksaktivismus« unterstützen”
So beginnt Rechtsanwalt Hans E. Schmitt-Lermann am 22. März 2022 seinen Kommentar in der Jungen Welt, den wir mit freundlicher Genehmigung der Jungen Welt und des Autors hier wiedergeben... Kommentar weiterlesen

Wer hat Angst vor wem?

Diejenigen, die sich nicht scheuen, gegen Faschismus, Rassismus, Krieg und Ausbeutung einzutreten? Die dafür mit Verfolgung und Repression rechnen müssen? Oder diejenigen, die Verfassung und die herrschenden Verhältnisse »schützen«?

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