Zitat: 1. Do sanctions against natural persons for alleged disinformation, based on the EU legal instruments concerning restrictive measures in view of Russia's destabilizing activities, comply with international and EU law? 2. Can the European Parliament bring an action for annulment of such legal instruments?
1. Sind Sanktionen gegen natürliche Personen wegen angeblicher Desinformation, die auf EU-Rechtsinstrumenten zu restriktiven Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands beruhen, mit internationalem Recht und EU-Recht vereinbar?
2. Kann das Europäische Parlament eine Klage auf Aufhebung solcher Rechtsinstrumente erheben?
02.01.2026: zentralen Ergebnisse des Rechtsgutachtens der EU-Sanktionen gegen natürliche Personen wegen Desinformation
Zitat:
Dieses Briefing-Dokument fasst die zentralen Ergebnisse eines Rechtsgutachtens zusammen, das die Konformität der EU-Sanktionen gegen natürliche Personen wegen angeblicher Desinformation mit dem EU-Recht und dem Völkerrecht untersucht. Das Gutachten, erstellt von Prof. Dr. Ninon Colneric und Prof. Dr. Alina Miron, kommt zu dem Schluss, dass das bestehende Sanktionsregime, das im Kontext der destabilisierenden Aktivitäten Russlands erlassen wurde, in mehrfacher Hinsicht erhebliche rechtliche Mängel aufweist und gegen fundamentale Grundrechte verstößt.
Kritische Kernaussagen des Gutachtens:
Verletzung fundamentaler Verfahrensrechte: Personen werden auf die Sanktionsliste gesetzt, ohne zuvor angehört zu werden. Dies stellt einen Verstoß gegen das Recht auf eine gute Verwaltung (Art. 41 der EU-Grundrechtecharta) dar. Dieser schwerwiegende Verfahrensmangel macht auch die Eingriffe in andere Grundrechte (wie Eigentum und Privatleben) rechtswidrig. Verstoß gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit: Die Kriterien für eine Listung, insbesondere der Begriff „Informationsmanipulation und Einmischung“, sind übermäßig vage und unbestimmt. Dies verletzt das Rechtsstaatlichkeitsprinzip der Vorhersehbarkeit des Gesetzes. Zudem sind die Maßnahmen unverhältnismäßig, da sie nicht auf Fälle beschränkt sind, in denen Desinformation offensichtlich ist und offensichtlich zur Destabilisierung beiträgt. Aushöhlung existenzieller Rechte: Für in der EU lebende Personen führt das Verbot, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen, faktisch zu einem Berufsverbot. Dies verletzt das Wesen der Berufsfreiheit (Art. 15 der Charta) und der unternehmerischen Freiheit (Art. 16 der Charta). Weitere Grundrechtsverstöße: Datenschutz: Die pauschale Veröffentlichung der Listungsgründe und der Privatadresse der Betroffenen ist unverhältnismäßig und verletzt Art. 8 der Charta. Freizügigkeit: Die umfassenden Reisebeschränkungen für EU-Bürger sind unverhältnismäßig, da mildere Mittel zur Verfügung stünden (Art. 45 der Charta). Gesundheitsschutz: Das Genehmigungsverfahren für medizinische Ausgaben ist unverhältnismäßig belastend und verstößt gegen Art. 35 der Charta. Verstoß gegen das Völkerrecht: Das Sanktionsregime ist mit den Anforderungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR), insbesondere dessen Artikel 19 zur Meinungsfreiheit, unvereinbar. Die mangelnde Präzision der Rechtsgrundlagen und die fehlende Verhältnismäßigkeitsprüfung sind hier die Hauptkritikpunkte. Klagebefugnis des Europäischen Parlaments: Das Europäische Parlament kann eine Nichtigkeitsklage gegen die Verordnung (EU) 2024/2642 erheben. Eine Klage gegen den zugrundeliegenden Ratsbeschluss (GASP) 2024/2643 hätte hingegen kaum Aussicht auf Erfolg, da die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs in diesem Bereich stark eingeschränkt ist.
02.01.2026: EU legalisiert Strafen ohne Gerichtsverfahren
Zitat:
In ihrem Bestreben, Russland zu besiegen, hat die EU begonnen, ihre eigenen Bürger sowie die von Drittstaaten – wie meine Landsleute Nathalie Yamb und Jacques Baud – zu sanktionieren. Doch was sind diese Sanktionen eigentlich im internationalen Rechtssystem? Um diese Frage zu beleuchten, ist Dr. Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin für Öffentliches Völkerrecht an der juristischen Fakultät der Universität Utrecht, zu Gast.
Links: Publikationen von Dr. Hofer: https://www.uu.nl/staff/ASHofer/Publi... Neutrality Studies Substack: https://pascallottaz.substack.com (Option für den akademischen Bereich in den Profileinstellungen aktivieren: https://pascallottaz.substack.com/s/a...) Goods Store: https://neutralitystudies-shop.fourth...
Kapitelmarken: 00:00:00 Einführung: Was ist Sanktionsrecht? 00:04:50 Rechtliche Begründungen und die Zielrichtung auf Einzelpersonen 00:10:49 Die Grenzen der gerichtlichen Überprüfung (EuGH) 00:18:22 Menschenrechtswege und die EU-Grundrechtecharta 00:26:02 Verfassungsmäßiger Schutz vs. Exekutivgewalt 00:31:01 Anfechtung des Sanktionsregimes und der Mitgliedstaaten 00:42:49 Diplomatische Immunität und politische Lösungen 00:57:47 Unternehmens-Compliance und Schlussfolgerung
Original Video: • EU Makes Punishment without Trial LEGAL | ... Original Transcript: https://www.video-translations.org/tr... Translated Transcript: https://www.video-translations.org/tr... Produced by: Neutrality Studies Originally Published on: 2026-01-01 Translations by: www.video-translations.org Disclaimer: Read by A.I. Voices. Auto-translated.
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Anhörung 11.11.2025 zur rechtlichen Bewertung der Sanktionierung von Journalisten durch den Europäischen am Rat
Zitat:
Im EU-Parlament gab es am 11. November eine Anhörung zur rechtlichen Bewertung der Sanktionierung von Journalisten durch den Europäischen Rat. Laut der einhelligen Meinung der dort vortragenden Rechtswissenschaftler verstößt das aktuelle EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher „Desinformation“ in zahlreichen Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Maßnahmen seien rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten vereinbar.
Auf 55 Seiten erstreckt sich das umfassende Rechtsgutachten der Völkerrechtlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers und Prof. Dr. Ninon Colneric, Richterin a.D. am Europäischen Gerichtshof (EuGH
In ihrem Gutachten (Legal Opinion) kommen die beiden renommierten Rechtswissenschaftlerinnen zu einem eindeutigen Ergebnis: Das derzeitige EU-Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wegen angeblicher „Desinformation“ verstößt laut ihrer Einschätzung in mehreren Punkten gegen EU- und Völkerrecht. Die Maßnahmen seien „rechtlich fehlerhaft, unverhältnismäßig und nicht mit den Grundrechten vereinbar“. Darüber hinaus bestehen Zweifel an der Zuständigkeit der EU-Organe und an der Möglichkeit des rechtlichen Rechtsschutzes.
Rechtswidrigkeit im Namen der Demokratie
15.12.2025: EU-Sanktionen gegen Europäer – EU im Abgrund der Gesetzlosigkeit Presseerklärung der BSW-Europaabgeordneten Michael von der Schulenburg und Ruth Firmenich
20.11.2025: Rechtsstaat in Gefahr: Die EU-Sanktionen – eine Bedrohung für Journalisten – Video
Zitat:
Der neue EU-Sanktionsrahmen wirft schwerwiegende rechtliche und menschenrechtliche Fragen auf. Das Ende 2024 eingeführte und inzwischen erstmals gegen Journalisten wegen angeblicher „Desinformation“ eingesetzte Sanktionsregime bedroht zentrale Grundpfeiler der Meinungsfreiheit und der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Erstmals sind sogar drei deutsche Staatsbürger betroffen – mit drastischen Folgen wie dem faktischen Ausschluss vom Finanzsystem und weitreichenden Reiseverboten.
Am 11. November 2025 stellten die Rechtswissenschaftlerinnen Prof, Ninon Colneric und Prof. Alina Miron auf Einladung von Michael von der Schulenburg (MEP) und Ruth Firmenich (MEP) im Europaparlament ein Rechtsgutachten dazu vor. Die Autorinnen zeigen auf, warum diese restriktiven Maßnahmen weder mit EU-Recht noch mit Völkerrecht vereinbar sind – und wie das Europäische Parlament gegen diese Regelungen vorgehen könnte.
Über die Autorinnen
Ninon Colneric Ehemalige Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Richterin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (frühere Bezeichnung des Gerichtshofs der Europäischen Union), Honorarprofessorin der Universität Bremen und frühere Europäische Co-Doyenne der "China-EU School of Law" in Peking. Heute arbeitet sie freiberuflich.
Prof. Alina Miron Professorin für Völkerrecht an der Universität Angers und Partnerin bei FAR Avocats. Sie vertritt regelmäßig Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof, dem International Tribunal for the Law of the Sea, dem Europäischen Gerichtshof und vor Schiedsgerichten. Co-Autorin des Standardwerks "Droit international public" und Herausgeberin des "Atlas des espaces maritimes de la France".
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