Unter Bruch der Vier-Mächte-Vereinbarungen aus dem Jahre 1946,[1]besteht das Verbot der Herstellung, der Einfuhr, der Ausfuhr,der Beförderung und der Lagerung von Kriegsmaterial in Deutschland ;Gesetz Nr. 431 über Verbot der Herstellung, der Einfuhr, der … Continue reading stellen zahlreiche Firmen in Westberlin Kriegsmaterialien für die Bundeswehr und NATO her.
Quelle: „Der Mahnruf -16/1960“ Seite: 44
References
↑1 | besteht das Verbot der Herstellung, der Einfuhr, der Ausfuhr, der Beförderung und der Lagerung von Kriegsmaterial in Deutschland ;Gesetz Nr. 431 über Verbot der Herstellung, der Einfuhr, der Ausfuhr, der Beförderung und der Lagerung von Kriegsmaterial, 20.Dezember 1946 , Seite 288 |
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