Über eine Millionen Menschen[1] genau: 1.035.950 Menschen – 57,6 Prozent – stimmten am Sonntag für die Enteignung der großen Wohnungskonzerne. Nur 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2, 45 Millionen Berlinerinnen und Berliner durften abstimmen, also alle, die auch an den Abgeordnetenhaus-wahlen teilnehmen durften. Von ihnen haben sich an der Abstimmung über den Volksentscheid 73,5 Prozent beteiligt. 25 Prozent Beteiligung ist vorgeschrieben, damit der Volksentscheid gültig ist. Hier die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen, auch nach Bezirken aufgeschlüsselt.
Aufschlussreich auch eine Umfrage, die vom rbb einen Monat vor der Abstimmung veröffentlicht wurde und die die Zustimmung zur Enteignung nach parteipolitischer Orientierung aufschlüsselt. 90 Prozent derjenigen, die die Partei DIE LINKE wählen,
– 64 Prozent derjenigen, die die GRÜNEN wählen,
– 43 Prozent und damit die Mehrheit derjenigen, die die SPD wählen,
– 28 Prozent derjenigen, die die FDP wählen, und
– 38 Prozent derjenigen, die die AfD wählen
fanden diese Enteignung „eher gut“, 69 Prozent der CDU fanden sie „eher schlecht“.
Von der Initiative „DW & Co enteignen“ wird der Erfolg gefeiert und der Sprecher Kalle Kunkel zitiert: “ Wir akzeptieren weder Hinhaltestrategien, noch Abfangversuche. Eine Missachtung des Volksentscheids wäre ein politischer Skandal. Wir lassen nicht locker, bis die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen umgesetzt ist“.
Das ist ein großer Tag. Mit dem Volksentscheid über die „Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ hat sich das Volk seit langer Zeit wieder für die Enteignung großen Kapitals, im konkreten Fall für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen entschieden. Jetzt haben wir die Gelegenheit noch mehr über diese fundamentale Frage der Enteignung großen Kapitals zu sprechen – mit unseren Nachbarinnen und Nachbar und allen, die wir kennen oder mit denen wir befreundet sind.
Der Autor dieses Beitrags hat sich selbst heute morgen beim Bäcker an Gesprächen zu diesem Thema beteiligt. Eine Frage war zum Beispiel, ob das Land Berlin den Rückkauf bezahlen kann. Aber Vergesellschaftung erfordert eine Entschädigung, nicht aber die Enteigung zum Verkehrwert. Vergesellschaftung ist bezahlbar. Der Rückkauf kann aus den Mieten finanziert werden. Aus diesem Grund kann eine Gesellschaft die enteigneten Wohnungen und die Entschädigung übernehmen. Das Land Berlin muss sich nicht mit einem Cent verschulden.
„Warum wird dann überall erzählt, das sei unbezahlbar?“, fragt ein anderer. Gute Frage, vor allem wenn man bedenkt, dass noch wenige Tage vor den Wahlen auf eben diesem Weg – über eine landeseigene Wohnungsgesellschaft – viele tausend Wohnungen von Vonovia und deutsche Wohnen zurückgekauft wurden – aber zum Verkehrswert! Trotzdem wird das Land Berlin auch in diesem Fall nicht belastet, weil der Rückkauf über eine landeseigene Wohnungsgesellschaft und seine Finanzierung aus den Mieten erfolgt.
Mit dem Volksentscheid im Rücken hätte man diese Wohnung jetzt jedoch viele billiger haben können.
References
↑1 | genau: 1.035.950 Menschen |
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