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Bildergalerie: Demo Mietwahnsinn 2018

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Tausende Menschen protestierten gegen den steigenden Mietwahnsinn in Berlin.
Das ist erst der Anfang!!!! So viele Menschen unterschiedlichen Alters und Herkunft, viele Parteilose standen heute auf und machen anderen Bewohner von Berlin und bundesweit mehr Mut zum Widersetzen.

14.04. 2018

Whistleblower oder Denunziant?

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Beispiel:
Angenommen Edward Snowden hätte eine weitere Person in seine Pläne eingeweiht und diese Person hätte Edward Snowden’s Offenlegungspläne vorzeitig an einen Vorgesetzen der NSA weiter gegeben, wen würden Sie als Denunziant bezeichnen, Edward Snowden oder die Person, die Edward Snowdens Pläne an Vorgesetzte der NSA weiter gibt? Wen würde die NSA als Denunzianten bezeichen?


1. Schlussfolgerung aus diesem Beispiel:
Ohne die Beachtung der unterschiedlichen Interessen von Arbeitgeber und Whistleblower kann der Whistleblower nicht präzise vom Denunzianten abgegrenzt werden. Welche Bezeichnung man wählt, hängt davon ab, auf wessen Seite man sich stellt, oder, anders gesagt, wessen Interessen man vertreten will. Früher hätte man gesagt: Es kommt auf den Klassenstandpunkt an. Es ist zu wünschen dass diese Begriffe wieder mehr Verwendung finden, weil sie zum besseren Verständnis beitragen können.

2. Die Ächtung von Whistelblowern als Denunzianten:
Peter Bleser (CDU/CSU) bezeichnete im Bundestag ganz allgemein Whistelblowerschutz als Denunziantenschutz:
Sie haben verlangt – das ist der Kern Ihrer Botschaft -, dass wir den Denunziantenschutz in Deutschland einführen
(Waltraud Wolff (Wolmirstedt), SPD: Da ist es wieder!)
Das bedeutet, dass Mitarbeiter ihren eignen (! – Zusatz durch Verf.) Betrieb bei Behörden denunzieren, indem sie entsprechende Ereignisse melden.
(Waltraud Wolff (Wolmirstedt), SPD: Schützen ist für Sie
Denunziantentum
! – Kerstin Tack, SPD: Sie sollten sich was schämen!“
(Protokoll der 83. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 9288).
Dabei folgte die CDU der Auffassung der Unternehmerverbände. Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände erklärte ein Herr Roland Wolf auf der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 4.06.2008 zu ‚Regelungen des Informantenschutzes für Arbeitnehmer‘:
Das ist ein schwerer Schlag gegen die Loyalität zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Betrieb und wird ohne weiteres … die Gefahr fördern, dass es zu einem stärkeren Verstoß gegen Loyalitätpflichten, ja man muss sogar von Denunziantentum sprechen, kommt.“ (Wortprotokoll der 81. Sitzung, S. 11).
Den Vogel in dieser schmutzigen Kampagne schoss Volker Kauder ab, der wistleblower als „Blockwarte“ bezeichnete (so der Vorwurf des Abgeordneten Kelber an Kauder, Protokoll der 83. Sitzung des Deutschen Bundestages, S. 9288).

3. In der Regel besteht keine Verpflichtung, Fehlverhalten von Kollegen dem Arbeitgeber anzuzeigen1.

…………………………………………………………………….

1 Kittner/Däubler- Klebe BetrVG 16. Auflg. § 87 Rn. 62 mit Verweis auf Klebe/Wroblewski GS Zachert S. 314 (S. 318 ff. m.w.N.); LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 8.7.16 juris (Tz. 95 m.w.N.), Leitsatz: I.d.R. keine Verpflichtung, Fehlverhalten von Kollegen dem Arbeitgeber anzuzeigen

Vivantes: Streikrecht verteidigt!

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Foto von der Kundgebung, Demo und Streik

Fotos: Ingo Müller, 24.08.20121

Der Krankenhauskonzern Viviantes, die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH,  wollte den Warnstreik gerichtlich auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung verbieten lassen, zu dem ver.di vom 23. bis 25. August 2021 die Beschäftigten der “Mutter” Vivantes aufgerufen hatte, um einen Entlastungstarifvertrag durchzusetzen. In einem sogenannten Zwischenbeschluss vom 20. August war die 29. Kammer des Arbeitsgerichts dem Antrag von Vivantes gefolgt und hatte ver.di verboten, die Beschäftigten der Mutter und der Töchter zum Streik aufzurufen, “soweit nicht die Leistung eines Notdienstes nach den Vorstellungen der Arbeitgeberseite gewährleistet ist”; es “obliege dem Arbeitgeber, die Einzelheiten des Notdienstes festzulegen; es könne nicht der streikenden Gewerkschaft überlassen bleiben, den Personalbedarf ihrerseits einseitig festzulegen” (siehe Pressemitteilung Nr. 25/21 vom 20.8.21). Eine solche Auffassung würde dazu führen, dass der Arbeitgeber über das Streikrecht bestimmen kann und ist unvereinbar mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts[1]BAG 31.11.95, AuR 95, 374.

Nachdem ver.di gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt hatte, teilte das Arbeitsgericht in einer Pressemitteilung vom 24. August mit, dass die 36. Kammer das das Ende des Streikverbots für die Mutter beschlossen habe. Das Gericht wies den Antrag der Mutter, den Streik zu verbieten, zurück. Das Arbeitsgericht konnte keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht erkennen: Die Forderungen nach einem Entlastungstarifvertrag seien bisher nicht in einem Tarifvertrag geregelt, so dass keine Friedenspflicht bestehe. Auch der Notdienst sei mit den Zusagen von ver.di hinreichend geregelt. Die Pressemitteilung hebt im letzten Satz richtig hervor: Eine Vereinbarung von Notdienstregelungen ist nicht erforderlich. Das heißt: Es können, es müssen aber nicht Notdienstregelungen vereinbart werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn sich das Unternehmen einer Notdienstregelung verweigert und die Gewerkschaft einen ausreichenden Notdienst gewährleistet.

Mit dieser Entscheidung muss sich der Regierende Bürgermeister Manfred Müller vom Gericht über das Grundrecht auf Streik belehren lassen. Müller ging am selben Tag auf der Landespressekonferenz nicht auf die Frage ein, ob die Forderung der Geschäftsführung der Viviantes GmbH nach Einhaltung einer angeblichen Friedenspflicht der Gewerkschaft überhaupt Substanz hat oder nicht einfach nur vorgeschoben ist, um die Beschäftigten an der Wahrnehmung ihres Streikrechts zu hindern.  Auch war das Angebot des  Regierende Bürgermeister vollkommen verfehlt, sich als “Moderator” für den Fall anzubieten, dass sich Vivantes und ver.di nicht über einen Notfallplan einigen könnten. Notwendig wäre nicht dieses Moderationsangebots gewesen, sondern eine unmissverständliche Weisung gegenüber der Geschäftsführung mit dem Ziel, die Beschäftigten nicht in der Wahrnehmung ihres Streikrechts zu behindern. Dazu ist das Land Berlin als alleinige Gesellschafterin der Vivantes GmbH berechtigt (§ 37 GmbHG).

Dass das Land Berlin die Geschäftsführung von Viviantes in dieser Weise agieren ließ, zeugt von mangelndem Respekt vor einem der wichtigsten  Menschenrechte, dem Streikrecht.

Auch für die Beschäftigten der Töchter wurde am 25. August das Streikverbot durch die 29. Kammer aufgehoben. Der Rechtsstreit hatte sich dadurch erledigt, dass sich ver.di und Vivantes auf Regelungen über den Notdienst einigten. Nur in einem Fall entschied die 29. Kammer des Arbeitsgericht durch Urteil über die Regelungen zum Notdienst (siehe Pressemitteilung vom 26. August Nr. 29/21).

References

References
1 BAG 31.11.95, AuR 95, 374

Gewinntabelle

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Gewinne und Verluste der S-Bahn GmbH von 2000 bis 2019

Haben wir alle schon das Desaster im Jahr 2009 vergessen? Um die Deutsche Bahn AG börsenfähig zu machen, wurde die S-Bahn GmbH gezwungen, die Gewinne von 2006 bis 2008 die Gewinnabführungen an die Deutsche Bahn AG massiv zu erhöhen – durch Kosteneinsparungen beim Personal. Die katastrophalen Folgen waren ab 2009 zu besichtigen. Die Privatisierungsvorbereitungen wurden abgebrochen. Warum die S-Bahn privatisieren, wenn schon 2009 die Vorbereitung der Privatisierung der Deutschen Bahn AG die schlimmsten Folgen hatte?https://www.youtube.com/embed/hKhBYYhdInU?feature=oembed

Wir wissen was uns erwartet

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Schon bisherige Privatisierungsschritte waren folgenschwer. | Benedikt Hopmann

Es ist jetzt gut zehn Jahre her: Wir standen auf den Bahnsteigen und warteten. Manchmal kam eine S‐Bahn nach einer halben, manch­mal nach einer Stunde. Und manchmal kam sie gar nicht. Es war Winter, die Bahn­steige waren überfüllt, und wir klapperten mit den Zähnen. Das ging wochenlang so.
»Da sieht man es doch. Die öffentliche Hand kann es nicht«, schimpften diejenigen, die es schon immer besser wussten und das Wasser, die Gesundheitsversorgung und die S‐Bahn lieber heute als morgen privatisieren möchten.

Die S-Bahn Berlin GmbH gehört zu 100 Prozent der Deutschen Bahn AG (DB AG), und die Deutsche Bahn AG gehört zu 100 Prozent dem Staat. War das Desaster Ende der 2000er Jahre der Beweis dafür, dass die S-Bahn ausgeschrieben werden muss, damit sie besser wird?

Als GmbH muss die S-Bahn ihr Ergebnis, also Gewinn oder Verlust, jähr­lich veröffentlichen. Am 17. Juni 2020 legte das Verkehrsministerium den Bundestags-abgeordneten auf einer Sitzung des Verkehrsausschusses die Ergebnisse der Gewinn- und Ver­lust­rechnungen der S-Bahn Berlin GmbH aus den Jahren 2000 bis 2019 vor: Zwischen 2001 und 2005 schwankte das Ergebnis zwischen einem Verlust von vier Millionen Euro und einem Gewinn von 17 Millionen Euro. Der durchschnittliche Gewinn betrug neun Millionen Euro. Dann vervielfachte sich der Gewinn innerhalb weniger Jahre. Grund war der geplante Gang an die Börse. Ab 2006 bereitete Bahnchef Hart­mut Mehdorn den Verkauf der Bahn­aktien an der Börse vor. Die Bahn war schon vorher, im Zuge der Bahn­re­form 1994, in eine Aktien­gesell­schaft (AG) umgewandelt worden – eine formelle Privatisierung als erste Stufe einer Privatisie­rungs­kas­ka­de hat­te stattgefunden. Aber die Aktien waren noch zu 100 Prozent in staatlicher Hand. Damit sollte nun Schluss sein. Ziel war es, die Bahnaktien zu einem hohen Preis zu verkaufen. Das konnte nur erreicht werden, wenn die DB AG hohe Gewinne auswies.

Die S‐Bahn lieferte. Ihre Ge­win­ne, die sie an die DB AG abführt, ver­vielfachten sich von neun Millionen Euro im Jahr 2005 auf 54 Millionen Euro im Jahr 2008.

Wie erhöht man den Gewinn? Indem man die Kosten senkt. Wie lassen sich schnell und einfach Kosten sparen? Durch Kürzungen beim Personal: Hatte die S-Bahn Berlin GmbH im Jahr 2006 noch 3.766 Beschäftigte, waren es Ende 2008 fast 900 weniger. Auf der Suche nach weite­ren Einsparmöglichkeiten schloss das Unternehmen 2006 die wichtige Betriebswerkstatt Friedrichsfelde. Trotz aller Bemühungen konnten die Beschäftigten die Züge nicht mehr im notwendigen Umfang warten. Zudem verschrottete die Bahn angeblich überflüssige Züge, so dass es an Reserven fehlte.

Im Januar 2009 frieren die Fahrsperren ein. Am 1. Mai entgleist ein Zug durch Radbruch. S-Bahn-Chef Tobias Heinemann sieht keine Probleme. Wenige Tage später fordert die Aufsichtsbehörde, das Eisen­bahn-Bundesamt (EBA), zusätzliche Sicher­heitsprüfungen. Ende Juni stellt das EBA fest, dass die Prüfungen völlig unzureichend durchgeführt wurden. Alle nicht geprüften Fahrzeuge werden aus dem Verkehr gezogen. Nur noch 165 von 632 Viertelzügen sind einsatzbereit. Im Herbst werden defekte Brems­zylin­der festgestellt, dann Störungen an Türen und Antrieben. Mehrere Linien werden eingestellt, später wird nur mit ausgedünntem Fahrplan und verkürzten Zügen gefahren.

Doch dann muss der Börsengang als nächster Privatisierungsschritt abgesagt werden. Denn 2009 ist nicht nur ein Krisenjahr der Berliner S-Bahn, sondern zugleich der Höhe­punkt einer allgemeinen Wirtschafts- und Finanzkrise, in der sich Aktien nicht mehr gewinnbringend verkaufen lassen. Es beginnen die Aufräumarbeiten. Dazu gehört auch, dass die S-Bahn Berlin GmbH dem Land Berlin viel Geld als Schadensersatz zu zahlen hat. An eine Abführung von Gewinnen an die DB AG ist nicht mehr zu denken. Die desaströsen Folgen der geplanten Privatisierung führen in den Jahren 2009 bis 2012
zu hohen Verlusten der S-Bahn Berlin GmbH: 93 Millionen Euro Verlust im Jahr 2009, 222 Millionen Euro im Jahr 2010.

Seit 2013 führt die S-Bahn wieder Gewinne ab: 2013 einen Ge­winn von 43 Millionen Euro und zwischen 2015 und 2017 sogar jährlich rund 70 Millionen Euro. Heißt das, dass uns wieder ein Absturz im nächsten kalten Winter bevorsteht? Nein, die S-Bahn hat aus dem Desaster gelernt. Sie ist gut ausgelastet, hat wieder Personal eingestellt und die Werk­statt Friedrichsfelde reaktiviert. Es ist also das Gegenteil von dem richtig, was die Privatisierungsverfechter verbreiten. Schon die bisher vollzogenen beziehungsweise geplanten Privatisierungsschritte waren folgenschwer. Die öffentliche Hand kann es besser. Alle haben im Jahr 2009 zu spüren bekommen, was droht, wenn der öffentliche Nahverkehr privatisiert wird.
Wer beklagt, dass das Land Berlin jährlich viele Millionen Euro verliert, weil die S-Bahn Berlin GmbH sie an die DB AG abführen muss, und dass die S-Bahn die Preise diktiert, sollte nicht dem Kapital weiter die Türen öffnen. Schon die Rechtsformprivatisierung hat die Betriebskultur negativ verändert. Jeder weitere Privati­sierungsschritt verschlechtert die Lage, wie der geplante Börsengang in den 2000er Jahren belegt. Dem Land Berlin ist nicht damit gedient, dass Millionen Euro Gewinn nicht mehr an die DB AG, sondern an die privaten Mitbewerber abgeführt werden. Besser ist es, wenn Berlin das Betreiben der S‐Bahn in die eigene Hand nimmt und zügig mit den Vorbereitungen für eine kommunale S‐Bahn beginnt. Was jetzt als Gewinn abgeführt wird, bleibt dann im Land und kann dem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs dienen.

Cuba: Befreiung und Blockade

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Autor: Benedikt Hopmann, 10.08.2021

Auf dieser Seite berichten wir über Cuba.

Inhalt:


Am 2. November 2023 wird die UN-Generalversammlung, wie schon seit Jahrzehnten, wieder über die Resolution Kubas über die Beendigung der Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade durch die USA abstimmen.

2022 stimmten 185 Staaten gegen die Blockade, Brasilien und Ukraine enthielten sich der Stimme und lediglich die USA und Israel stimmten dagegen.

Die Aktivitäten gegen die Blockadepolitik werden immer lauter und fordern. So hat der Der “Gipfel der Völker” parallel zum Celac-EU-Gipfel in Brüssel auf ihrer Tagung am 19.07.2023 beschlossen eine Internationales Tribunal gegen die US-Blockade einzuberufen.

Dieses Tribunal wird am 16,/17. November 2023 in Brüssel stattfinden.

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Drei Jahrzehnte – welch lange Zeit. Der Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Bestehen und wir feierten dieses Ereignis am 08. November 2023 im Haus der IG Metall Berlin.

In der Veranstaltung wurden Grußbotschaften ausgesprochen, so der kubanische stellv. Botschafter Prof. Miguel E. Torres Tesoro.

Über die 30 Jahr Feier berichtete die cubanische Botschaft auf ihrer homepage.

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USA setzen schändlichen Wirtschaftskrieg gegen Kuba fort

Ein Gericht im US-Bundesstaat Florida hat vier Kreuzfahrtlinien, die das sozialistische Kuba angesteuert hatten, zu einer Geldstrafe in Höhe von mehr als 400 Millionen US-Dollar verurteilt. Die Strafzahlung soll als Entschädigung für angebliche Schäden für nordamerikanische Firmen dienen, die vor dem Sieg der Revolution 1959 die Rechte zur Bewirtschaftung einiger Docks im Hafen von Havanna innehatten und 1960 enteignet wurden” – berichtete Marcel Kunzmann am 4. Januar 2023 in amerika21

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2020: 60 Jahre Wirtschaftskrieg gegen Cuba

Rede von Benedikt Hopmann in Berlin vor dem Brandenburger Tor aus Anlass des 60 Jahrestages der Wirtschftsblockade gegen Cuba durch die USA. Zwei Jahre später, im November 2022, stimmten in der UNO-Vollversammlung 185 Staaten für die Aufhebung dieser US-Blockkaden gegen Cuba, 2 Staaten stimmten dagegen: Die USA und Israel. 4 Staaten nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Meine Frau war in Cuba.

Die Töchter waren in Cuba.

Ich war nie in Cuba.

Aber man muss nicht in Cuba gewesen sein, um dieses Land zu bewundern.

Dieses Land hat mich mein Leben lang begleitet.

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Aktuelle Informationen zur Blockade Cubas

Ingo Müller, 06.11.2022

Foto: Petra Willemelis, 05.11.2022, Brandenburger Tor

Zum dreißigsten Mal befasste sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen, am 2. und 3. November in New York, mit der Kuba-Resolution: “Notwendigkeit der Beendigung der von den Vereinigten Staaten von Amerika gegen Kuba verhängten Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade”.

Weiterlesen hier:

Kuba-Resolution (engl.)

Deutscher Text:

Blockade gegen Kuba: Die Mitgliedstaaten der UNO isolieren die USA

UN Abstimmungsanzeigetafel Kuba-USA-Blockade 2022-11-03.jpg

Foto: Kpf-informationen

1962: Festnahme Nelson Mandelas mit Hilfe der CIA, Unterstützung des Befreungskrieges Angolas durch Cuba

5. August 2022. Die selbsternannte „westliche Wertegemeinschaft“ versucht immer gerne vergessen zu machen, auf welcher Seite der Geschichte sie über Jahrzehnte im Kampf gegen Kolonialismus und Apartheid stand und auf welcher Seite die Länder des sozialistischen Blocks. Exemplarisch dafür steht die Festnahme von Nelson Mandela am 5. August 1962, die nur „dank“ des US-Geheimdienstes CIA gelang. Mandelas Freilassung nach Jahrzehnten in Kerkerhaft ist wiederum zu großen Teilen dem Engagement Kubas im südlichen Afrika zu verdanken.

Den sehr aufschlussreichen Artikel von Florian Warweg hier weiterlesen