Nipperdey im Jahr 1943

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Im Folgenden Zitate aus Hans Carl Nipperdey’s Zusammenfassung des faschistischen Arbeitsrechts in „Grundgedanken des nationalsozialistischen Arbeitsrechts“ aus dem Jahr 1943, zu finden in: J. v. Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch:


„III. Die Grundgedanken des nationalsozialistischen Arbeitsrechts:

1. Erster Grundgedanke: Beseitigung des kollektiven Arbeitsrechts

Im Verfolg der revolutionären Entwicklung, die mit der Beseitigung der freien Gewerkschaften am 2.5.1933 begann, wurden 11 der bisher wichtigsten Gesetze des kollektiven Arbeitsrechts aufgehoben. Koalitionsrecht, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Schlichtung und Arbeitskämpfe gehören der Vergangenheit an. Der nationalsozialistische Staat hat es für richtig gehalten, den Kollektivismus durch neue Formen des Arbeitsrechts ganz zu überwinden. Das Kollektivrecht, das aufbaute auf Koalitionen, deren Existenz durch den Gedanken des Klassenkampfes bedingt war, die in dem Partner den grundsätzlichen Gegenspieler sahen, deren Interessen notwendig im Widerspruch zu den eigenen stehen müssen, trat immer stärker in Gegensatz zu den Bedürfnissen der Volksgemeinschaft. Das Bewußtsein einer schicksalsmäßigen Verbundenheit aller Arbeitenden war verlorengegangen. Die Folge war steter Kampf, in dem es nur Waffenstillstand, aber keinen wirklichen Frieden gab. … Die Vereinbarung der Arbeitsbedingungen … entbehrte der Elastizität, nahm nicht hinreichend Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Wirtschaftlichkeit des einzelnen Betriebes. …


2. Zweiter Grundgedanke: Überwindung des Klassenkampf durch den Gemeinschaftsgedanken

An der Spitze des ersten Abschnitts des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit steht der grundlegende Satz, dass der Unternehmer als Führer des Betriebes, die Arbeiter und Angestellten als Gefolgschaft gemeinsam zur Förderung des Betriebes und zu gemeinsamem Nutzen von Volk und Staat arbeiten (§ 1). Es besteht eine echte deutsche sozialistische Gemeinschaft, zu der alle arbeitenden Volksgenossen, Unternehmer wie Arbeiter zu erziehen sind. Es gilt die Überwindung des Gegensatzes von Unternehmer und Arbeiter, die beide schicksalsmäßig an den Betrieb gebunden sind, dessen Förderung ihrer beider Lebensaufgabe ist. Und wenn diese Betriebsförderung hineingestellt ist in den Dienst der Nation, als Dienst an der Nation aufgefasst wird, so bedeutet das die Überwindung der Interessengegensätze in einer wahren Synthese. Unternehmer und Arbeiter erscheinen nicht mehr als kämpfende Einzelwesen, sondern als Träger und Glieder einer Gemeinschaft, in der sie aufgehen. …

4. Vierter Grundgedanke: Das Führerprinzip im Betrieb

Ein weiteres Grundprinzip des Gesetzes ist die Übertragung des im Frontsoldatentum des Weltkrieges und in der Zeit des nationalsozialistischen Kampfes um die Macht herausgearbeiteten Führergedankens in den Betrieb, d.h. in die Betriebsgemeinschaft. Dieses Führertum wurzelt in der Gemeinschaft, weil wahres Führertum nur denkbar ist in einer Gemeinschaft gleichstrebender Mitarbeiter. Das Führeramt steht grundsätzlich dem Unternehmer zu. …“[1]Staudinger-Nipperdey Kommentar zum BGB, II. Band, Recht der Schuldverhältnisse, 3. Teil, §§ 611 – 740, München -Berlin und Leipzig, 1943, 10. Auflg., Vorbemerkung 283, 284, 286 zu § 611

References

References
1 Staudinger-Nipperdey Kommentar zum BGB, II. Band, Recht der Schuldverhältnisse, 3. Teil, §§ 611 – 740, München -Berlin und Leipzig, 1943, 10. Auflg., Vorbemerkung 283, 284, 286 zu § 611

Neue Mittelstreckenraketen: Fluch oder Segen für Deutschlands Sicherheit?

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Der Freiburger Diskurse e.V. bietet den folgenden hörenswerten Beitrag an

Ab 2026 sollen in Deutschland neue US-amerikanische Mittelstreckenraketen stationiert werden. Für die einen schließen sie eine Sicherheitslücke und sind damit notwendiger Schutz vor einer russischen Aggression. Für die anderen erhöhen die Raketen das Risiko eines russischen Angriffes auf Deutschland und befeuern nur das Wettrüsten. Dabei wäre Deutschland das einzige Land in Europa, das neue US-Raketen aufstellt. Das war noch in den 1980er Jahren anders, als in mehreren europäischen Staaten Mittelstreckenraketen stationiert wurden. Zudem war die Aufstellung damals explizit mit einem Verhandlungsangebot an Russland verbunden („NATO-Doppelbeschluss“). Befindet sich Deutschland heute in einer besonderen Gefährdungslage und braucht deswegen als einziges europäisches Land die neuen Raketen oder macht sich Deutschland mit dieser Entscheidung nicht vielmehr zur bevorzugten Zielscheibe Russlands? Mit Oberst a. D. Wolfgang Richter, der sich sein ganzes Berufsleben mit der europäischen Sicherheitsarchitektur beschäftigt hat, haben wir die Hintergründe des Aufstellungsbeschlusses beleuchtet, über die viel zitierte Fähigkeitslücke in der Verteidigung gesprochen und ein Resümée zum potentiellen Nutzen und den Risiken der geplanten Raketen gezogen. Zudem wurden schriftliche Frage der Zuschauer, unter anderem auch zum Verlauf des Kriegs von Russlands gegen die Ukraine beantwortet.

Unterstützt den Berliner Appell – Gegen neue Mittelstreckenwaffen und für eine friedliche Welt

Aufruf von VVN-BdA Mitgliedern zur Kundgebung am 3. Oktober 2024 in Berlin

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Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!

Die Situation in Europa und Nahost entwickelt sich gefährlich in Richtung Großkrieg. Statt sich für Frieden einzusetzen, liefert der Westen – einschließlich der Bundesregierung – immer mehr Waffen und beschleunigt die Eskalation durch die Erlaubnis, diese auch gegen russisches Gebiet einzusetzen. Atomwaffen werden wieder einsatzfähig gemacht.

Die am 10. Juli zwischen den USA und Deutschland getroffene Vereinbarung, ab 2026 US-amerikanische Mittelstreckenraketen SM-6 und Dark-Eagle sowie Marschflugkörper des Typs Tomahawk in unbekannter Zahl in Deutschland zu stationieren, ist höchst alarmierend. Dieser Beschluss bringt uns alle in Gefahr, denn er erhöht die Atomkriegsgefahr in Deutschland und Europa enorm.

Die deutsche Regierung rüstet auf wie nie zuvor. Wir alle sollen kriegstüchtig gemacht werden. Eine „neue“ Wehrpflicht droht. Globale Herausforderungen, die weltweit nur gemeinsam gelöst werden können, um den Generationen, die uns folgen, eine lebenswerte Welt zu erhalten, werden nicht in Angriff genommen. Was für Panzer und Raketen ausgegeben wird, fehlt im Gesundheitswesen, bei der Bildung und dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Je mehr den Herren und Damen des Rüstungskapitals und überhaupt dem großen Kapital gegeben wird, desto mehr wird uns genommen. Wir wissen: Das ist der Boden, auf dem der Nazismus gedeiht.

Als Mitglieder der VVN-BdA, der größten und ältesten antifaschistischen Organisation, ist unsere Erinnerung an die Vergangenheit in die Gegenwart und Zukunft gerichtet: “Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel” (Schwur von Buchenwald).

Wir rufen zur Teilnahme an der bundesweiten Friedensdemonstration in Berlin am 3. Oktober 2024:

  • Keine Waffenlieferungen an die Ukraine, Israel und in alle Welt!
  • Den Stationierungsbeschluss von US-amerikanische Mittelstreckenraketen SM-6, Dark-Eagle sowie Marschflugkörper des Typs Tomahawk zurücknehmen!
  • Atomwaffen raus aus Deutschland! Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen!– Keine Modernisierung der Atomwaffen und keine atomare Teilhabe!
  • Statt Aufrüstung und Krieg kollektive Sicherheit von Lissabon bis Peking!
  • Keine Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit! Die Kriminalisierung von grundgesetzlich geschützten Meinungsäußerungen im Zusammenhang mit Palästina/Israel  beenden.
  • Keine Milliarden in die Rüstung!
  • Keine „neue“ Wehrpflicht! – Aufrechterhaltung der Zivilklausel an Universitäten und Hochschulen! – Keine Bundeswehr an Schulen!
  • Recht auf Kriegsdienstverweigerung überall! – Keine Zwangsrekrutierung!
  • Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!

Dieser Aufruf wird unterstützt von: VVN-BdA Landesvereinigung Baden-Württemberg e.V.; Kreisvereinigung Karlsruhe,VVN-BdA;Norbert Birkwald, Landessprecher der VVN-BdA Hessen;Silvia Rölle, Landessprecherin der VVN- BdA Landesvereinigung NRW;Gisela Blomberg, GLA, VVN- BdA NRW; Birgit Meier, Landessprecherin der VVN-BdA Niedersachsen; Uwe Bröckl, Vorstand VVN-VdA e.V. Berlin;Rüdiger Deißler, Vorstand VVN-VdA e.V. Berlin;Christine Kohl,  Vorstand VVN-VdA e.V. Berlin;Brigitte Renkl, Vorstand VVN-VdA e.V. Berlin;Peter Bürger, VVN-BdA NRW; Jochen Gester, VVN-BdA Berlin; Dunja Di Matteo- Görg, Vorstand VVN-BdA Köln; Victor Grossman, VVN-BdA; Heike Hänsel, VVN-BdA Tübingen; M. Hartung, Landesvorstand VVN-BdA Niedersachsen, Kreisvorstand VVN-BdA Wolfsburg; Alfred Hartung; VVN-BdA Wolfsburg, Niedersachsen; Benedikt Hopmann, VVN-BdA Kreuzberg; Gisela Kehrer-Bleicher, Kreisvorstand Tübingen, Mitglied im Landesvorstand Baden-Württemberg; Gertrud Kindl, VVN/BDA Kreisvereinigung Kassel; Uwe Koopmann, VVN-BdA Düsseldorf; Hermann Kopp, VVN-BdA Düsseldorf; André Leisewitz, VVN Frankfurt/Main; Petra Lindenau, VVN/BdA; Charles Melis, VVN-BdA, Mitglied des Arbeitskreises Frieden bei der VVN-BdA Berlin;Barbara Majd Amin, VVN-VdA Tempelhof-Schöneberg;Gisela Notz, VVN-BdA;Bettina Ohnesorge, VVN-BDA Düsseldorf; Michael Petter, VVN-BdA (Kreisvereinigung Lübeck / Herzogtum Lauenburg); Silvia Gingold, VVN-BdA Kassel; Sascha Görg, Vorstandsmitglied der VVN-BdA Köln; Klaus Meier, Landesfinanzkommission Niedersachsen, Sprecher VVN-BdA KV Celle; Klaus Oberschewen, VVN-BdA; Susanne Rößling, VVN-BdA; Harff-Dieter Salm, VVN-BdA Taunus (Hessen); Dr. Andrej Reder, Sprecherrat des AK Frieden der Berliner VVN-BdA; Martin Schmidt, VVN-BdA; Christiane Schnura (verdi); Axel Köhler-Schnura (verdi); Leonie Schnura (verdi); Inge Trambowsky, VVN-BdA Düsseldorf; Bernhard Trautvetter; Klaus Winkes, VVN-BdA Düsseldorf; Prof. Dr. Hannes Wandt, VVN-BdA, Nürnberg; Peter Wegner, VVN-BdA; Elisabeth Wissel; VVN-VdA Tempelhof-Schöneberg

V.i.S.d.P.: RA Benedikt Hopmann, Schönhauser Allee 72a, 10437 Berlin, hopmann@kanzei72a.de