Dr. Gawlik kämpft für die Rechte von Whistleblowern

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Whistleblower-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.2.2021 für Menschenrechte (EGMR Nr. 23922/19 Gawlik ./. Liechtenstein)
  2. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
  3. Ein verheerendes Fehlurteil
  4. Zu den Urteilsgründen des EGMR im Einzelnen
  5. Weitere Hinweise:

Whistleblower-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16.2.2021 für Menschenrechte (EGMR Nr. 23922/19 Gawlik ./. Liechtenstein)

Der deutsche Arzt Dr. Gawlik klagte, weil ihm im Jahr 2014 sein Arbeitgeber, das Landesspital Liechtensteins, gekündigt hatte. Dr. Gawlik hatte den Chefarzt des Landesspitals bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Euthanasie angezeigt. Deswegen wurde ihm fristlos gekündigt. Die Gerichte Liechtensteins billigten die Kündigung.

Auch wenn er sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht durchsetzen konnte, warf Dr. Gawlik wichtige Fragen auf, die gelöst werden müssen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bedarf in folgenden Fragen einer dringenden Korrektur:

  • Was kann von einem Beschäftigten verlangt werden, der gegen seinen Chef Strafanzeige wegen des Verdachts der Tötung stellt?
  • Darf einem Menschen gekündigt werden, weil er bei der Staatsanwaltschaft den Verdacht einer schweren Straftat seines Chefs anzeigt, dazu auch wahre Tatsachen hinterlegt, aber nicht weiter ermittelt?
  • Verdienen Unternehmer oder Arbeitgeber einen größeren Schutz vor Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft als alle anderen Personen?
  • Was ist wichtiger: Das Ansehen einer Klinik oder die Sorge um das Leben der Patientinnen und Patienten?

Dr. Gawlik hat dazu beigetragen, dass sich der Europäische Gerichtshof diesen Fragen auf Dauer nicht wird entziehen können.

Ein sehr gutes Portrait von Dr. Gawlik kann gelesen werden in: Katharina Kutsche, Süddeutsche Zeitung vom 1. Juli 2021 „Der Arzt, der seinen Chef verdächtigt“: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/whistleblower-kriminalitaet-sterbehilfe-1.5337099?reduced=true

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nahmen Whistleblower Dr. Gawlik und sein Anwalt Benedikt Hopmann noch am selben Tag Stellung:

Die schriftliche Stellungnahme von Dr. Gawlik hier lesen:

Die schriftliche Stellungnahme seines Anwalts B. Hopmann:

Ein verheerendes Fehlurteil

Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) prüft, ob Sanktionen gegen einen Whistleblower das Menschenrecht auf freie Meinung verletzen, wägt er die Interessen der streitenden Parteien gegeneinander ab. Dabei hat der EGMR hat eine Reihe von Gesichtspunkten entwickelt, die bei dieser Abwägung maßgebend sind. Diese Abwägung kann nur zugunsten von Dr. Gawlik ausgehen. Das Urteil des EGMR ist ein verheerendes Fehlurteil. 

Übrigens: Die Bundesregierung blieb während des ganzen Verfahrens stumm, obwohl sie vom EGMR zur Stellungnahme aufgefordert wurde, weil Dr. Gawlik deutscher Staatsbürger ist.

Zu den Urteilsgründen des EGMR im Einzelnen hier weiterlesen:

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Weitere Hinweise:

Anmerkungen zur Entscheidung der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Frau Prof. Dr. Coneric veröffentlicht in: https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/faust-detail.htm?sync_id=9238 Die Anmerkungen sind eine Kurzfassung des Schriftsatzes, den von Frau Prof. Dr. Colneric und RA Benedikt Hopmann beim EGMR eingereicht haben.

Eine weitere Besprechung der Entscheidung des EGMR unter: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/egmr-whistleblower-klinik-anzeige-bverfg-kuendigung-bmjv-entwurf-richtlinie/

Bericht am 14. Februar von Dietmar Hipp in SPIEGEL online: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/aus-sorge-um-patienten-zeigte-er-seinen-chef-an-und-wurde-gefeuert-a-dfa69854-5104-451b-81f5-15ef1cf3ba03

Zur Bindungswirkung von EGMR-Urteilen für deutsche Gerichte: https://widerstaendig.de/uncategorized/wie-binden-urteile-des-egmr-deutsche-gerichte/

Zum Maßstab, nach dem der EGMR prüft, ob Whistleblowing rechtmäßig ist: https://widerstaendig.de/2021/02/08/wie-pruefte-der-egmr-whistleblower-faelle/

Zum Streit um eine Rangfolge von interner und externer Missstände-Meldung bei der Abfassung der Whistleblower-Richtlinie der EU: Prof. Dr. Ninon Colneric Zum zukünftigen Verhältnis von interner und externer Meldung: https.//www.wistelblower-net.de/online-magazin/2019/11/02/zum-zukuenftigen-verhaeltnis-von-interner-und externer-meldung-prof-dr-ninon-colneric

Dieser Streit ist auch nicht nicht ausgestanden in der gegenwärtigen Phase der Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht. Siehe dazu die Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes BDA: https://www.whistleblower-net.de/online-magazin/2021/02/04/bda-fordert-verfassungswidrige-und-unionsrechtswidrige-umsetzung-der-eu-whistleblowing-richtlinie

Zum Verfahren beim Landgericht Oldenburg: https://landgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/anklage-gegen-verantwortliche-aus-dem-klinikum-delmenhorst-aktueller-sachstand-193695.html