Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Israel die Militäroffensive in der Stadt Rafah „sofort“ beenden muss.

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Israels Genozid muss gestoppt werden:
"Update vom 24. Mai, 15.30 Uhr: Der Internationale Gerichtshof hat entschieden, dass Israel die Militäroffensive in der Stadt Rafah „sofort“ beenden muss. Der Präsident des Gerichtshofs, Nawaf Salam, erklärte, Israel müsse alle Aktivitäten in Rafah beenden, da dies der Zivilbevölkerung „großen physischen Schaden“ zufügen könne. Außerdem sagte Salam, das Gericht sei nicht überzeugt, dass die Evakuierungsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen Israels das Risiko gegenüber der Zivilbevölkerung verringern würden."

Die Pressemitteilung des Internationalen Gerichtshofes im Wortlaut

Nr. 2024/47

DEN HAAG, 24. Mai 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute seinen Beschluss über den von Südafrika am 10. Mai 2024 eingereichten Antrag auf Änderung und Bekanntgabe vorläufiger Maßnahmen in der Rechtssache betreffend die Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) erlassen.

In seinem Beschluss schreibt das Gericht:

„(1) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

bekräftigt das Gericht die in seinen Beschlüssen vom 26. Januar 2024 und 28. März 2024 genannten vorläufigen Maßnahmen, die unverzüglich und wirksam umgesetzt werden sollten;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(2) ordnet die folgenden vorläufigen Maßnahmen an:

Der Staat Israel wird in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und in Anbetracht der sich verschlechternden Lebensbedingungen der Zivilbevölkerung im Gouvernement Rafah:

(a) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

seine Militäroffensive und jede andere Aktion im Gouvernement Rafah, die der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnte, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten, unverzüglich einstellen;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;  ­

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(b) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

den Grenzübergang Rafah offenhalten für die ungehinderte Bereitstellung dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe in großem Umfang;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(c) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung des ungehinderten Zugangs zum Gazastreifen für Untersuchungskommissionen, Erkundungsmissionen oder andere Untersuchungsgremien ergreifen, die von den zuständigen Organen der Vereinten Nationen mit der Untersuchung von Völkermordvorwürfen beauftragt wurden;

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak;

(3) Mit dreizehn zu zwei Stimmen,

beschließt das Gericht, dass der Staat Israel dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht über alle zur Durchführung dieses Beschlusses getroffenen Maßnahmen vorlegt.

DAFÜR: Präsident Salam; Richter Abraham, Yusuf, Xue, Bhandari, Iwasawa, Nolte, Charlesworth, Brant, Gómez Robledo, Cleveland, Aurescu, Tladi;

DAGEGEN: Vizepräsident Sebutinde; Ad-hoc-Richter Barak“.

*

Vizepräsident SEBUTINDE fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei; die Richter NOLTE, AURESCU und TLADI fügen dem Beschluss des Gerichtshofes Erklärungen bei; Richter ad hoc BARAK fügt dem Beschluss des Gerichtshofes eine abweichende Stellungnahme bei.

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In seinem Beschluss unterstreicht der Gerichtshof, dass die katastrophale humanitäre Lage im Gazastreifen, die sich, wie in seinem Beschluss vom 26. Januar 2024 festgestellt, ernsthaft zu verschlechtern drohte, sich weiter verschlechtert hat, seit der Gerichtshof seinen Beschluss vom 28. März 2024 erlassen hat. Er stellt Folgendes fest,

„Nach wochenlangen verstärkten militärischen Bombardierungen von Rafah, wohin mehr als eine Million Palästinenser aufgrund israelischer Evakuierungsbefehle, die mehr als drei Viertel des gesamten Gazastreifens b e t r a f e n, geflohen waren, wurden am 6. Mai 2024 fast 100.000 Palästinenser von Israel aufgefordert, den östlichen Teil von Rafah zu evakuieren und vor einer geplanten Militäroffensive in die -3 ­Gebiete Al-Mawasi und Khan Younis zu fliehen.

Die militärische Bodenoffensive in Rafah, die Israel am 7. Mai 2024 begonnen hat, dauert noch an und hat zu neuen Evakuierungsbefehlen geführt. Infolgedessen wurden nach Berichten der Vereinten Nationen bis zum 18. Mai 2024 fast 800.000 Menschen aus Rafah vertrieben.“

Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass diese Entwicklungen außergewöhnlich schwerwiegend sind und eine „Änderung der Lage im Sinne von Artikel 76 der Verfahrensordnung“ darstellen. Der Gerichtshof ist außerdem der Ansicht, dass die in seinem Beschluss vom 28. März 2024 angegebenen und darin bekräftigten vorläufigen Maßnahmen den Folgen der Veränderung der Lage nicht vollständig Rechnung tragen und daher eine Änderung dieser Maßnahmen rechtfertigen.

Der Gerichtshof ist ferner der Ansicht, dass sich auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen die immensen Risiken, die mit einer Militäroffensive in Rafah verbunden sind, zu verwirklichen begonnen haben und sich noch weiter verschärfen werden, wenn die Operation fortgesetzt wird. Darüber hinaus ist der Gerichtshof

„nicht davon überzeugt, dass die Evakuierungsbemühungen und die damit zusammenhängenden Maßnahmen, die Israel nach eigenen Angaben unternommen hat, um die Sicherheit der Zivilbevölkerung im Gazastreifen und insbesondere derjenigen, die kürzlich aus dem Gouvernement Rafah vertrieben wurden, zu verbessern, ausreichen, um die immense Gefahr zu verringern, der die palästinensische Bevölkerung infolge der Militäroffensive in Rafah ausgesetzt ist“.

Eine Zusammenfassung des Beschlusses ist in dem Dokument mit dem Titel „Zusammenfassung 2024/6“ enthalten, dem Zusammenfassungen der Stellungnahmen und Erklärungen beigefügt sind. Diese Zusammenfassung und der vollständige Text des Beschlusses sind auf der Seite der Rechtssache auf der Website des Gerichtshofs verfügbar.

Frühere Pressemitteilungen zu dieser Rechtssache sind ebenfalls auf der Website des Gerichtshofs abrufbar.

Hinweis: Die Pressemitteilungen des Gerichtshofes werden von der Kanzlei des Gerichtshofes nur zu Informationszwecken erstellt und stellen keine offiziellen Dokumente dar.

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