„Ein verdorbenes Ei verdirbt den ganzen Brei“ – ein Begriff aus dem Arbeitskampfrecht. Das Bundesarbeitsgericht vertritt die Auffassung, dass schon ein unzulässiges Streikziel einen ganzen Strek unzulässig macht, siehe Randnummer 162 in: BAG vom 26.07.2016 – 1 AZR 160/14.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vertritt zumindest teilweise eine andere Auffassung, siehe „HRVATSKI Lijecnicki Sindikat (HLS) / Kroatien“ (EGMR [I. Sektion] 27. November 2014 – 36701/09 – AuR 2015, 146).
Das Bundesarbeitsgericht meint, dass auf den Fall, den es zu entscheiden hatte, das Urteil des Europäischen Gerichthofs nicht anwendbar sei, siehe dazu Rn. 187 in: BAG vom 26.07.2016 – 1 AZR 160/14. Dort wird auch Klaus Lörcher zitiert, der meint, dass mit der Entscheidung des EGMR die Rührei-Theorie nicht mehr zu halten ist (Lörcher AuR 2015, 126, 129).
Der Streit ist bisher nicht geklärt.