Sozialistengesetze 1871

„Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ erlassen 21. Oktober 1878 und trat am 30. September 1890 außer Kraft. Dieses Gesetz verbot sozialistische, sozialdemokratische, kommunistische Vereine, Versammlungen und Schriften, deren Zweck der Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung sei. Aus dem Sozialistengesetz resultierte die Verlagerung sozialdemokratischer Aktivitäten in den Untergrund bzw. ins Ausland sowie Massenverhaftungen und -ausweisungen. Lediglich die Sozialdemokraten im Reichstag blieben aufgrund ihrer parlamentarischen Immunität unangetastet.

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