Besonders wichtig sind in dem Antrag Südafrikas die Tatsachen, die unter „III. Neue Fakten und Änderungen der Lage im GAZA“ vorgetragen und belegt werden. Südafrika drängt mit seinen beantragten zusätzlichen Maßnahmen auf die unverzügliche Beendigung des militärischen Einsatzes im GAZA. Der Gerichtshof hat bisher diese Maßnahme abgelehnt. Die Fakten, die Südafrika vorträgt, machen allerdings eine Beendigung des Einsatzes immer zwingender. Eine Anhörung zu dem Antrag fand am 16. und 17. Mai 2024 vor dem Internationalen Gerichtshof statt. Die Entscheidung des Gerichtshof wird in einem neuen Termin bekannt gegeben.
Das gesamte Verfahren Südafrika ./. Israel vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag wird hier dargestellt.
Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung
II. Überblick
III. Neue Fakten und Änderungen der Lage im GAZA
IV. Zusätzliche einstweilige Maßnahmen
V. Die Bedingungen für die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen
VI. Schlussfolgerung
I. EINLEITUNG
1. Die Republik Südafrika (im Folgenden: Südafrika) hält es leider für erforderlich, sich erneut an den Gerichtshofes in der Rechtssache Anwendung der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes im Gazastreifen (Südafrika gegen Israel) zu wenden – zum Schutz des palästinensischen Volkes in Gaza vor schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden Verletzungen seiner Rechte und zum Schutz der Rechte Südafrikas Rechte gemäß der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes („Völkermordkonvention“) als Folge des andauernden militärischen Angriffs Israels auf Rafah.
II. ÜBERBLICK
2. Dieser Antrag Südafrikas ersucht den Gerichtshof dringend, weitere vorläufige Maßnahmen anzuordnen und/oder seine früheren vorläufigen Maßnahmen gemäß Artikel 41 des Statuts des Gerichtshofs zu ändern, und Artikel 73(1), 74(1), 75(1) und (3) und/oder 76(1) der Verfahrensordnung des Gerichtshofs aufgrund von Änderungen in der Situation und/oder neuer Tatsachen, die im Folgenden dargelegt werden. Südafrika bittet den Präsidenten des Gerichtshofs außerdem eindringlich, Israel aufzufordern, so zu handeln, dass jede Anordnung, die der Gerichtshof auf Südafrikas Antrag Südafrikas erlassen wird, ihre angemessene Wirkung gemäß Artikel 74(4) entfalten kann.
3. Die einstweiligen Maßnahmen, die der Gerichtshof zuvor angeordnet hat, sind nicht in der Lage, „den veränderten Umständen und neuen Tatsachen, auf die sich dieser Antrag stützt, vollständig Rechnung zu tragen.
4. Die Situation, die durch den israelischen Angriff auf Rafah entstanden ist, und die extreme Gefahr für die humanitären Lieferungen und die Grundversorgung im Gazastreifen, für das Überleben des palästinensischen medizinischen Systems und für das Überleben der Palästinenser in Gaza als Gruppe, ist nicht nur eine Eskalation der bestehenden Situation, sondern schafft neue Fakten, die den Rechten der palästinensischen Bevölkerung in Gaza irreparablen Schaden zufügen. Dies stellt eine Veränderung der Lage in Gaza seit dem Beschluss des Gerichtshofs vom 28. März 2024 im Sinne der Artikel 75(3) und 76(2) der Verfahrensordnung des Gerichtshofs dar.
5. Die veränderten Umstände in Gaza sind insgesamt in mindestens drei wesentlichen Aspekten zu erkennen. Erstens ist Rafah jetzt tatsächlich die letzte Zuflucht im Gazastreifen für 1,5 Millionen Palästinenser aus Rafah und das letzte lebensfähige Zentrum im Gazastreifen für Wohnen, öffentliche Verwaltung und die Bereitstellung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen, einschließlich der medizinischen Versorgung. Zweitens hat Israel mit der Übernahme der Kontrolle über Rafah und Kerem Shalom (Karem Abu Salem) die Kontrolle über den Grenzübergang Rafah erlangt hat, und damit nun die direkte und vollständige Kontrolle über alle Ein- und Ausgänge nach Gaza und damit ist der Gazastreifen von allen humanitären und medizinischen Lieferungen, Gütern und Treibstoff abgeschnitten, von denen das Überleben der Bevölkerung von Gaza abhängt, und verhindert die medizinische Evakuierungen von Kranken. Drittens ist die verbleibende Bevölkerung und die medizinischen Einrichtungen extrem gefährdet, da die Evakuierungszonen wie Vernichtungszonen behandelt werden, Massenzerstörung und Massengräber in anderen Krankenhäusern in Gaza und der Einsatz von künstlicher Intelligenz („AI“) durch Israel zur Erstellung von „Tötungslisten“. Alle drei Aspekte stellen die gravierendsten und dringlichste Gefahr einer nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung der Rechte, um die es in diesem Fall geht, und erfordern dringende Intervention und Untersuchung.
III. NEUE FAKTEN UND ÄNDERUNGEN DER LAGE IN GAZA
6. Die Veränderungen in der Situation in Gaza, die durch Israels militärischen Angriff auf Rafah hervorgerufen wurden, betreffen die Tatsache, dass Rafah das letzte Bevölkerungszentrum in Gaza ist, das von Israel nicht wesentlich zerstört wurde. Rafah ist somit die letzte Zuflucht für die Palästinenser in Gaza.
7. Ein Großteil des Gazastreifens wurde in Schutt und Asche gelegt. Wenn Rafah in ähnlicher Weise zerstört wird, können die 1,5 Millionen Vertriebenen und andere Menschen in Rafah nirgendwo sicher hinfliehen. Wenn Rafah ebenfalls zerstört wird, bleibt von Gaza und den Überlebensperspektiven für das palästinensische Leben in diesem Gebiet nicht viel übrig. Rafah ist der Ort mit den größten noch teilweise funktionierenden Krankenhäuser des Gazastreifens: Angriffe auf die Krankenhäuser von Rafah, wie sie Israel gegen Krankenhäuser in anderen Teilen des Streifens durchgeführt hat, würde den Zusammenbruch des Gesundheitssystem in Gaza vollenden. Die beiden Grenzübergänge in Rafah, die Israel beschlagnahmt und derzeit geschlossen hat, sind die Haupttore für lebensrettende humanitäre Hilfe nach Gaza sowie für die Ein- und Ausreise von Menschen, darunter humanitäre Helfer, Mediziner, medizinische Evakuierte und Palästinenser, die vor dem Konflikt fliehen. Durch die Besetzung dieser Grenzübergänge durch Israel hat Israel die Kontrolle über alle Zugänge zum und vom Gazastreifen. Die derzeitige Schließung der Grenzübergänge hat dazu geführt, dass der Gazastreifen hermetisch von der Außenwelt abgeschnitten wird, was die Lieferung von Hilfsgütern nach und innerhalb des Gazastreifens weiter erschwert. Wenn Rafah, als wichtigstes humanitäres Drehscheibe für humanitäre Hilfe in Gaza, fällt, dann fällt auch Gaza. Wie eine Erklärung des Hilfswerks der Vereinten Nationen Hilfswerk der Vereinten Nationen („UNRWA“) am 8. Mai 2024 in Rafah feststellte, „die Bevölkerung [des Gazastreifens] hängt von der Lebenserhaltung ab, und diese Lebenserhaltung versagt“. Wie dieser Antrag deutlich macht, sind dringende Maßnahmen erforderlich, um das Überleben der Palästinenser in Gaza zu sichern.
8. Die Mitglieder des Gerichtshofs werden Berichte über die Lage in Gaza gesehen und gehört haben. Viele zusätzliche Informationen könnten zusammengetragen und dem Gerichtshof vorgelegt werden und wurden dem Gerichtshof von Südafrika in seiner Antwort auf den letzten Bericht Israels vorlegt; aber die Situation ändert sich stündlich und die extreme Dringlichkeit dieses Ersuchens ist so groß, dass Südafrika glaubt, dass eine kurze Zusammenfassung der Fakten ausreichend ist, um sein Ersuchen zu unterstützen. Sollte der Gerichtshof zusätzliche Informationen benötigen, wird sich Südafrika bemühen, diese so schnell wie möglich zu übermitteln.
9. Am 6. und 7. Mai 2024 begann Israel mit einem militärischen Einmarsch in Rafah, wo über 1,2 Millionen vertriebene und verängstigte und verängstigte Palästinenser leben, darunter schätzungsweise 600.000 Palästinenser unter 18 Jahren, viele von ihnen sind behindert oder verwaist und befinden sich nun unter schwerem und anhaltendem israelischen Militärangriff, da sie nirgendwo hin können. Der Einmarsch folgte auf eine zweiwöchige Intensivierung der israelischen Militärbombardierung von Rafah. Israel hatte zuvor Hunderttausende Palästinenser zu ihrer Sicherheit zur Evakuierung aufgefordert. Schätzungsweise 100.000 Palästinenser im Osten Rafahs, von denen viele bereits schon einmal vertrieben wurden, hatten weniger als 15 Stunden zur Evakuierung Zeit. Viele waren einfach nicht in der Lage zu fliehen. Keiner von ihnen hat einen sicheren Ort, an den er gehen kann. Der Gerichtshof wird aus Medienberichten über die extreme Brutalität und den wahllosen Charakter des israelischen Angriffs auf Gebiete in Rafah sowohl innerhalb als auch außerhalb der Evakuierungszone unterrichtet sein. Videos, die von israelischen Soldaten in den sozialen Medien veröffentlicht wurden, zeigen, wie sie direkt auf Gebiete schießen in denen die vertriebenen Palästinenser ihre Zelte aufgeschlagen haben.
10. Die Gefahr für die in Rafah verbliebenen Palästinenser ist besonders groß. Viele, darunter eine große zahlreiche palästinensische Kinder, wurden bereits getötet oder verletzt. Es gibt kürzlich veröffentlichte Berichte von israelischen Soldaten, die in Gaza gedient haben, dass israelische Soldaten die Evakuierungszonen als „Vernichtungszonen“ behandeln, in denen alle verbliebenen Palästinenser als legitime Ziele betrachtet werden. Israel stützt sich bei der Auswahl seiner Ziele und „Tötungslisten“ weitgehend auf AI.
11. Der israelische Angriff auf Rafah fügt den Palästinensern vorsätzlich Lebensbedingungen zu, die darauf abzielen, ihre physische Zerstörung herbeizuführen. Das Al Najjar Krankenhaus – eine der letzten verbliebenen medizinischen Einrichtungen im gesamten Gouvernement Rafah und eines der größten noch teilweise funktionierenden Krankenhäuser in Gaza – ist nicht mehr funktionsfähig. Andere Krankenhäuser – darunter eines der letzten Entbindungskliniken in ganz Gaza, die bisher fast 50 Prozent der täglichen Geburten in Gaza abwickelten – sind stark betroffen. Dies bedeutet eine Veränderung der Situation und einen Punkt, an dem es kein Zurück mehr gibt für das ohnehin kaputte Gesundheitssystem des Gazastreifens, das von Israel im Laufe der Jahre systematisch zerstört wurde. Die verbleibende Versorgung wäre „nicht in der Lage, einen Anstieg der Opferzahlen zu bewältigen und der Todesfälle, die ein Einmarsch in Rafah verursachen würde.
12. Israel hat die Kontrolle sowohl über den Grenzübergang Rafah als auch über den Grenzübergang Kerem Shalom (Karem Abu Salem) in Rafah übernommen und damit die vollständige und direkte Kontrolle über die Ein- und Ausreise von Menschen und Gütern in und aus den gesamten Gazastreifen. Bis heute hat sie beide Grenzübergänge für den Waren- und Personenverkehr in beide Richtungen geschlossen und blockiert damit die beiden Hauptverkehrsadern für die lebensrettende Hilfe für die hungernde Bevölkerung des Gazastreifens. Das Versäumnis Israels, die für die Aufrechterhaltung humanitärer Operationen und Einrichtungen wie Abwasser- und Wasseranlagen zu gewähren, drosselt die bereits lahmgelegte humanitäre Operation.
13. Das Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten („UN OCHA“) hat erklärte, dass die von Israel angeordnete Massenevakuierung in Rafah „unmöglich sicher durchgeführt werden kann“. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen („UNICEF“) warnt vor „katastrophalen Risiken“ bei der Evakuierung der 600.000 Kinder, die sich dort schätzungsweise aufhalten, viele von ihnen behindert, verwaist oder allein. Die Evakuierungskorridore selbst sind „wahrscheinlich vermint oder mit nicht explodierten Sprengkörpern übersät“. Israels Praxis, palästinensische Männer von Frauen und Kindern zu trennen, wenn sie versuchen, über vermeintlich „sichere Routen“ zu fliehen, erinnert an die völkermörderischen Praktiken in Srebrenica.
14. Auf jeden Fall können die Palästinenser in Rafah nirgendwo hingehen. Seit Mai 2024 stehen etwa 76 Prozent des Gazastreifens unter israelischem Evakuierungsbefehl und schätzungsweise zwei Drittel der Häuser wurden beschädigt oder zerstört. Rafah ist jetzt das „primäre humanitäre Zentrum“ des Gazastreifens, und das einzige verbleibende Gebiet, das in der Lage ist, „die Massenvertreibung von über einer Million Menschen zu beherbergen“ wenn auch unter Bedingungen extremer Entbehrung. Es muss dringend geschützt werden.
15. Israel hat die Palästinenser in Rafah angewiesen, in das sogenannte „humanitäre Gebiet“ Al Mawasi im Gouvernement Khan Younis zu fliehen, das von Israel bereits weitgehend in „Schutt und Asche“ gelegt worden ist, mit nicht explodierten Sprengkörpern, die extreme Risiken für die Vertriebenen darstellen. Al Mawasi selbst besteht zu einem großen Teil aus einer unbewohnbaren Sanddüne, „ohne Sicherheit und wesentliche Dienstleistungen „ und „voll von Krankheiten, die durch Insekten übertragen werden, und die Menschen leben zusammengepfercht in Zelten und im Freien“. Palästinensische Kinder, die dort Schutz suchten, wurden in den Kopf geschossen, als sie versuchten, nach Nahrung zu suchen.
16. Die aktuelle Situation und die Risiken, die Israels militärischer Angriff auf Rafah für das Überleben der Palästinenser im Gazastreifen als Gruppe darstellen, sind nicht nur eine Eskalation der bereits extremen Situation, die dem Gerichtshof am 12. Februar 2024 vorlag, als der Gerichtshof seine frühere Entscheidung in Bezug auf die Androhung einer Militäroffensive gegen Rafah traf. Mit dem Angriff auf Rafah greift Israel den „letzten Zufluchtsort“ an im Gazastreifen an und das einzige verbleibende Gebiet im Gazastreifen, das von Israel noch nicht wesentlich zerstört wurde. Mit der Zerstörung Rafahs wird die Zerstörung des Gazastreifens selbst abgeschlossen sein.
17. Neue Beweise für israelische Gräueltaten im gesamten Gazastreifen tauchen auf, die das extreme Risiko des israelischen Militärangriffs für die Bevölkerung und die Krankenhäuser in Rafah verdeutlichen. Sie umfassen, was die Experten der Vereinten Nationen als die „entsetzlichen Details“ beschreiben, die aus kürzlich ausgegrabenen Massengräbern im Gaza-Streifen erkennbar wurden. In den Krankenhäusern Nasser und Al Shifa wurden über 390 Leichen entdeckt, darunter auch Frauen und Kinder, von denen viele Anzeichen von Folter und Hinrichtungen im Schnellverfahren aufweisen sollen, und möglicherweise Menschen, die lebendig begraben wurden. Indem Israel internationale Beobachter, Ermittler und die internationale Presse am Betreten des Gazastreifens hindert, verhindert Israel die effektive Sammlung von Beweisen Ohne diese Beweise werden Israels zahlreiche Akte des Völkermordes und andere Verbrechen und Verstöße gegen das internationale Recht von äußerster Schwere wahrscheinlich nicht nur ungestraft, sondern auch unaufgezeichnet und uneingestanden bleiben.
18. Israel führt einen brutalen militärischen Angriff auf den einzigen verbliebenen Zufluchtsort für die Menschen in Gaza durch, und unterwirft sie gleichzeitig einer Blockade für humanitäre Hilfe. Vor diesem Hintergrund wird, wie der der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation feststellte, Israels militärischer Einmarsch in Rafah „die Krise in ein noch nie dagewesenes Ausmaß an humanitärer Not stürzen. Ein Waffenstillstand ist dringend notwendig. Er ist dringend notwendig, um weitere Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu verhindern und um die Umsetzung der früheren Anordnungen des Gerichtshofs in diesem Fall zu gewährleisten, die Israel weiterhin ignoriert und verletzt. Die Notwendigkeit einer dringenden Einstellung der Militäroperationen im gesamten Gazastreifen könnte nicht offensichtlicher sein und wird wiederholt von Staaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und internationalen Organisationen bekräftigt.
19. Israels militärische Angriffe und Operationen töten die palästinensische Bevölkerung des Gazastreifens, während Israel sie gleichzeitig aushungert und ihr gleichzeitig absichtlich humanitäre Hilfe und die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse verweigert. Denjenigen, die überlebt haben, droht nun der Tod, und eine Anordnung des Gerichtshofs ist notwendig, um ihr Überleben zu sichern.
IV. ZUSÄTZLICHE EINSTWEILIGE MASSNAHMEN / BEANTRAGTE ÄNDERUNGEN AN DEN ENTSCHEIDUNGEN DES GERICHTS
20. Südafrika bittet den Gerichtshof dringend, seine Befugnisse gemäß Artikel 41 der Satzung des Gerichtshofs und Artikel 73, 74, 75 und/oder 76 der Geschäftsordnung des Gerichtshofs auszuüben, um das Erfordernis zusätzlicher oder geänderter einstweiliger Maßnahmen im Lichte der veränderten Situation und/oder neuer Tatsachen zu prüfen.
21. Südafrika macht geltend, dass dies angesichts der verzweifelten Lage der Palästinenser im Gazastreifen und insbesondere in Rafah, als Folge von Israels Verletzungen der Völkermordkonvention und der Anordnungen dieses Gerichts, notwendig ist.
22. Das Verhalten Israels ist eine Missachtung des Gerichtshofs und des internationalen Rechts. Die vorläufigen Maßnahmen, die der Gerichtshof bisher angedeutet hat, wurden ignoriert und verletzt. Israel hat stattdessen beschlossen die humanitäre Katastrophe durch einen totalen Militärangriff zu eskalieren.
23. Der Angriff auf die Palästinenser in Gaza ist von einer Art, die nur auf die völkermörderische Vernichtung dieser Gruppe abzielen kann. Es besteht eine reale und gegenwärtige Gefahr nicht nur der fortgesetzten und weiteren vorsätzliche Begehung von Verstößen gegen die Völkermordkonvention, sondern auch die Vernichtung der Beweise für diese Verstöße und die tatsächliche Auslöschung der Möglichkeit, die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.
24. In Anbetracht der äußersten Dringlichkeit der Situation beantragt Südafrika, dass der Gerichtshof diesen Antrag ohne mündliche Verhandlung prüft, soweit dies eine rasche Entscheidung innerhalb einer Woche, bis zum 17. Mai 2024, erlaubt. Sollte der Gerichtshof jedoch der Auffassung sein, dass er dem Antrag Südafrikas nicht ohne mündliche Verhandlung stattgeben werden kann, wird der Gerichtshof dringend gebeten, eine mündliche Verhandlung über den Antrag Südafrikas am oder vor dem 17. Mai 2024 gemäß Artikel 74(1), (2) und (3) seiner Verfahrensordnung anzusetzen.
25. Im Einzelnen beantragt Südafrika, dass der Gerichtshof die folgenden vorläufigen Maßnahmen anordnet:
- Der Staat Israel zieht sich unverzüglich zurück und stellt seine Militäroffensive im Rafah-Gouvernement einstellen.
- Der Staat Israel ergreift unverzüglich alle wirksamen Maßnahmen, um den ungehinderten Zugang der Vereinten Nationen und anderer Beamter zum Gazastreifen zu gewährleisten und zu erleichtern, um humanitäre Hilfe und Unterstützung für die Bevölkerung des Gazastreifens leisten, sowie für Erkundungsmissionen, international beauftragte Einrichtungen oder Beamte, Ermittler und Journalisten, um die Bedingungen vor Ort in Gaza zu bewerten und aufzuzeichnen und die wirksame Sicherung und Aufbewahrung von Beweismitteln zu ermöglichen, und stellt sicher, dass sein Militär nicht tätig wird, um einen solchen Zugang zu verhindern.
- Der Staat Israel legt dem Gerichtshof innerhalb einer Woche ab dem Datum dieses Beschlusses einen offenen Bericht vor:
a) über alle Maßnahmen, die zur Durchführung dieser vorläufigen Maßnahmen ergriffen wurden, und
(b) über alle Maßnahmen, die ergriffen wurden, um alle früheren vorläufigen Maßnahmen, die vom Gerichtshof angeordnet wurden.
26. Südafrika bittet den Gerichtshof außerdem, die Einhaltung der vom Gerichtshof angeordneten vorläufigen Maßnahmen durch Israel zu bekräftigen und die Erfüllung der vorläufigen Maßnahmen zu verlangen, die der Gerichtshof am 26. Januar und 28. März 2024 angeordnet hat. Insbesondere bittet Südafrika den Gerichtshof dringend, die Anordnung der vorläufigen Maßnahmen hinsichtlich der Grenzübergänge Rafah und Kerem Shalom (Karem Abu Salem) zu bestätigen, die vorläufige Maßnahme 4 des Beschlusses vom 26. Januar 2024 und die vorläufigen Maßnahmen 2(a) und (b) des Beschlusses vom 28. März 2024, die sofortige Aufgabe der Kontrolle dieser beiden Grenzübergänge durch Israel und aller weiteren Behinderungen (i) der Ein- und Ausreise von Personen, einschließlich medizinischer von Personen, einschließlich medizinischem, UN- und anderem humanitärem Personal und medizinischen Evakuierten, und dringend benötigter humanitärer Hilfe sowie (ii) der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen die notwendig sind, um die widrigen Lebensbedingungen der Palästinenser in Gaza zu verbessern und ihr Überleben. Südafrika ist nach wie vor der festen Überzeugung, dass die notwendige Voraussetzung für die wirksame Umsetzung der vorläufigen Maßnahmen des Gerichtshofs ein dauerhafter Waffenstillstand in Gaza ist.
27. Darüber hinaus und vor allem bittet Südafrika darum, dass der Präsident des Gerichtshofs bis zur Prüfung seines Antrags durch den Gerichtshof seine Befugnis gemäß Artikel 74(4) der Geschäftsordnung des Gerichtshofs ausübt, Israel aufzufordern, in einer Weise zu handeln, die es ermöglicht, dass jede Anordnung, die der Gerichtshof auf Südafrikas Ersuchen um zusätzliche und/oder geänderte einstweilige Maßnahmen ergänzt, seine angemessene Wirkung entfalten kann, zur sofortigen Beendigung der militärischen Angriffe Israels auf Rafah und zum Rückzug aus dem Gouvernement, und zur sofortigen Bereitstellung von humanitärer Hilfe und medizinischen und anderen Evakuierungen – in voller Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und anderen etablierten humanitären Organisationen, bis zur Entscheidung über dieses Ersuchen.
28. In Anbetracht der andauernden Nichteinhaltung der vorläufigen Maßnahmen durch Israel, ersucht Südafrika darum, dass der Präsident diese vorherigen Anordnungen bekräftigt und bestätigt, einschließlich der Bedingungen, die seiner Meinung nach erforderlich sind, um ihnen „volle Wirkung“ zu verleihen.
V. DIE BEDINGUNGEN FÜR DIE ANORNUNG ZUSÄTZLICHER/GEÄNDERTER EINSTWEILIGER MASSNAHMEN
29. Der Gerichtshof hat bereits das Vorliegen einer Streitigkeit über die Auslegung, Anwendung oder Erfüllung der Völkermordkonvention festgestellt, für die er prima facie gemäß Artikel IX der Völkermordkonvention zuständig ist, und dass Südafrika als Vertragspartei der Völkermordkonvention ein berechtigtes Interesse daran hat, die Verhütung, Unterdrückung und Bestrafung von Völkermord sicherzustellen. Es hat auch wiederholt festgestellt, „dass die gegenwärtige Situation, mit der es konfrontiert ist“, ein anhaltendes und weiteres Risiko einer „nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung der von Südafrika geltend gemachten Rechte“ darstellt- „das Recht der Palästinenser in Gaza, vor Völkermord und damit zusammenhängenden verbotenen Handlungen gemäß Artikel III geschützt zu werden“.45 Artikel III erwähnt werden“.
30. Die Veränderung der Situation in Gaza und/oder neue Fakten in Rafah, wie oben dargelegt, erfordern zusätzliche und/oder geänderte vorläufige Maßnahmen. Es besteht auch die dringende und dringende Notwendigkeit, das das Überleben der palästinensischen Bevölkerung in Gaza als Gruppe und ihr Schutz vor weiterem Schaden, Hungersnot, Krankheit und Tod zu schützen, die sich aus der israelischen Schließung der Grenzübergänge Rafah und Kerem Shalom (Karem Abu Salem), die die Lieferung und Bereitstellung von lebensrettender
lebensrettender humanitärer Hilfe, grundlegender Dienstleistungen und medizinischer Hilfe im gesamten Gazastreifen behindert.
31. Trotz wiederholter Anordnungen des Gerichtshofs hat Israel sein Verhalten nicht geändert. Es hat seine völkermörderischen Ziele und Handlungen verdoppelt, unter anderem durch die Invasion von Rafah. Mitglieder des israelischen Ministerialausschusses Ministerkomitees für nationale Sicherheitsangelegenheiten („Sicherheitskabinett“) und des Kriegskabinetts haben ihre ihre völkermörderische Rhetorik fortgesetzt. Beispiele:
- Der israelische Premierminister: Benjamin Netanjahu – Mitglied sowohl des Kriegskabinetts als auch des
Mitglied des Kriegskabinetts und des Sicherheitskabinetts – hat als Israels Kriegsziel genannt, „sicherzustellen, dass der Gazastreifen nie wieder eine Bedrohung für Israel darstellen wird“ (Hervorhebung hinzugefügt). Er beschreibt als Israels Ziel, einen „totalen Sieg“ zu erringen, und betonte, dass „keine Macht der Welt uns aufhalten wird“.
- Israelischer Verteidigungsminister: Yoav Gallant – Mitglied sowohl des Kriegskabinetts als auch des Sicherheitskabinett – hat deutlich gemacht, dass Israel „ein Viertel nach dem anderen auseinander nimmt, ein Viertel nach dem anderen „ und „jeden Ort“ in Gaza erreichen werde.
- Der israelische Finanzminister: Bezalel Smotrich – ein Mitglied des Sicherheitskabinetts – hat es so ausgedrückt: „[D]ies sind keine halben Sachen. Rafah, Deir al-Balah, Nuseirat – totale Vernichtung. Du sollst das Gedenken an Amalek unter dem Himmel auslöschen‘ – es gibt keinen Ort unter dem Himmel“.
32. In einem Interview, das am 3. Mai 2024 im israelischen Fernsehen ausgestrahlt wurde, sagte der stellvertretende Vorsitzende des internationalen Armes der Likud-Partei (der Partei des israelischen Premierministers): „Ich denke, wir mussten gestern in Rafah einmarschieren. Um hineinzugehen und sie zu holen… Es gibt keine Unbeteiligten… [Wir] müssen reingehen und töten und töten und töten … wir müssen sie töten, bevor sie uns töten“. Am 7. Mai 2024 filmten israelische Soldaten, die die Invasion in Rafah vorbereiteten, sich dabei, wie sie „Rafah abreißen“ skandierten. Der israelische Präsident äußerte am 12. Oktober 2023 die Ansicht – und diese Ansicht wurde von diesem Gericht in seinem Beschluss vom Januar zitiert -, dass es in Gaza keine unschuldigen oder „unbeteiligten“ Zivilisten gibt und ebenso wurde die Forderung – auch von ranghohen Militärs – erhoben, die humanitären Hilfe für Gaza einzuschränken.
33. Südafrika ist der Ansicht, dass es für den Gerichtshof zwingend notwendig ist, mehr zu tun, als zu wiederholen, dass „der Staat Israel verpflichtet bleibt, seinen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention zu erfüllen . . .“. Wie die überwältigenden Beweise zeigen, ist die Art und Weise, in der Israel seine Militäroperationen in Rafah und anderswo in Gaza durchführt, selbst völkermörderisch. Es muss angewiesen werden, diese Militäroperationen zu stoppen.
SCHLUSSFOLGERUNG
34. Wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 7. Mai 2024 erklärte, „[w]ir befinden uns in einem entscheidenden Moment für das palästinensische und israelische Volk und für das Schicksal der gesamten Region“. In diesem Moment, bittet Südafrika den Gerichtshof höflich, weitere und/oder geänderte vorläufige Maßnahmen in diesem Verfahren anzuordnen und die vorläufigen Maßnahmen zu präzisieren, die der Gerichtshof bereits angeordnet hat. Der extreme Ernst der Lage, mit der die palästinensischen Männer, Frauen und Kinder in Rafah konfrontiert sind, und die existenzielle Gefahr, der die palästinensische nationale, rassische und ethnische Gruppe in Gaza als Teil des palästinensische Volk ausgesetzt ist, erfordern weitere Maßnahmen des Gerichtshofs. Mit den Worten des Sprechers des UNICEF-Sprechers: „Wir haben unzählige Male gefleht und angefleht; wir tun es noch einmal. Für die Kinder von Rafah. Wir brauchen einen Waffenstillstand, jetzt.“
Den Haag, 10. Mai 2024