Im folgenden in drei Punken zusammen gefasst die wichtigsten Verpflichtungen des russischen Vertragsentwurfs vom Dezember 2021 und die Stellungnahme der NATO dazu:
1. Keine Erweiterung der NATO
2. Keine militärischen Kräfte und Waffen einer Vertragsparteien auf dem auf dem Gebiet eines der anderen Staaten in Europa zusätzlich zu den am 27. Mai 1997 auf diesem Hoheitsgebiet stationierten Kräften, keine militärischen Aktivitäten der NATO in der Ukraine, Osteuropa, Zentralasien, im Südkaukasus, keine militärischen Übungen auf beiden Seiten der Grenze zwischen der NATO und dem russischen Militärbündnis
3. Keine Stationierung von landgestützten Mittel – und Kurzstreckenraketen in Gebieten, von denen aus die andere Vertragspartei erreicht werden kann
4. Fazit
1. Keine Erweiterung der NATO
Nach Artikel 6 des russischen Vertragsentwurfs sollen sich alle Mitgliedstaaten der NATO verpflichten, auf jede Erweiterung der NATO, einschließlich des Beitritts der Ukraine und Georgiens zu verzichten.
Die NATO soll jede Erweiterung ausschließen. Das bezieht sich vor allem auf die Ukraine, Georgien, aber auch auf Länder wie Finnland.
In ihrer Antwort auf den russischen Entwurf verteidigt die NATO dagegen eine “Verpflichtung zu einer Politik der offenen Tür“.
Solange es den Warschauer Pakt gab, wurde die NATO als Verteidigungsündnis gegen den Warschauer Pakt gerechtfertig. Die Auflösung des Warschauer Pakts vor über 30 Jahren war jedoch für die NATO kein Grund, sich auch aufzulösen. Im Gegenteil: Sie dehnte sich Schritt für Schritt immer weiter nach Osten aus.
Diese NATO-Osterweiterung widerspricht früheren Erklärungen führender NATO-Mitglieder, an die sich heute niemand erinnern will.
1997 bot die NATO in Madrid mit den ehemaligen Warschauer Pakt Staaten Polen, Tschechien und Ungarn Beitrittsverhandlungen an. Am 12. März 1999 traten Polen, Tschechien und Ungarn der NATO bei. Im November 2002 lud die NATO in Prag, die Länder Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei und Slowenien zu Verhandlungen über einen NATO-Beitritt ein. Am 29. März 2004 traten diese sieben Länder der NATO offiziell bei. Auf dem NATO-Gipfel in Bukarest im April 2008 wurde der Bei-
tritt Albaniens und Kroatiens offiziell beschlossen. Ihr Beitritt wurde für den NATO-Gipfel im April 2009 in Kehl und Straßburg geplant, von allen NATO-Mitgliedern ratifiziert und am 1. April 2009 vollzogen. Moldawien, Georgien und der Ukraine wurden von den USA und der NATO schon 2008 eine Mitgliedschaft angetragen. Was damals noch an einem Veto Deutschlands scheiterte, ist aber niemals aus dem Blickfeld der NATO gerückt. Dagegen öffnete die NATO Russland nie diese Tür.
Mit der Versicherung der NATO, sich “immer für Frieden, Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum eingesetzt” zu haben (siehe Antwort der NATO zum Artikel 1 des russischen Vertragsentwurfs), ist unvereinbar, dass die NATO-Staaten auf eine zukünftige Aufnahme der Ukraine und Georgien in die NATO nicht verzichten wollen. Wer Frieden will, muss dieses Miltärbündnis ablehnen. Wer dieses Militärbündnis ablehnt, muss erst recht seine Ausdehnung ablehnen.
Im Jugoslawienkrieg 1999 zeigte die NATO, dass sie eine Militärbündnis ist, das fähig und bereit ist, Krieg zu führen, zu bombardieren, zu töten und zu zerstören, das Völkerrecht zu brechen und Grenzverschiebungen durchzusetzen.
2. Keine militärischen Kräfte und Waffen einer Vertragsparteien auf dem Hoheitsgebiet eines der anderen Staaten in Europa zusätzlich zu den am 27. Mai 1997 auf diesem Hoheitsgebiet stationierten Kräften, keine militärischen Aktivitäten der NATO in der Ukraine, Osteuropa, Zentralasien, im Südkaukasus, keine militärischen Übungen auf beiden Seiten der Grenze zwischen der NATO und dem russischen Militärbündnis
Nach Artikel 4 des russischen Vertragsentwurfs sollen sich die Russische Föderation und alle Mitgliedstaaten der NATO verpflichten, keine militärischen Kräfte und Waffen auf dem Hoheitsgebiet eines der anderen Staaten in Europa zusätzlich zu den am 27. Mai 1997 auf diesem Hoheitsgebiet stationierten Kräften zu stationieren. Diese Verpflichtung wird auf diejenigen Länder beschränkt, die schon am 27. Mai 1997 Mitglied der NATO waren.
Zudem sollen militärischen Aktivitäten der NATO in der Ukraine, Osteuropa, Zentralasien und im Südkaukasusund und militärische Übungen auf beiden Seiten der Grenzen zwischen der NATO und dem russischen Militärbündnis ausgeschlossen werden.
Zur Verdeutlichung, was gemeint ist, Lühr Henken, der diese Verpflichungen so zusammenfasst: „Rückzug von NATO-Truppen, die nach 1997 in den neuen Mitgliedsländern dort aufgestellt wurden. Das schließt auch die US-Raketenabwehrstellungen in Rumänien und Polen ein, die leicht mit Tomahawk-Marschflugkörpern bestückt werden können. … Die NATO-Staaten führen keine Manöver in Nicht-Mitgliedstaaten, also in der Ukraine, in Osteuropa, im Südkaukasus und Zentralasien durch. Beidseits der Grenze zwischen Russland und ihren Bündnispartnern der OVKS einerseits und der NATO-Staaten sollen in einer Zone, dessen Breite festzulegen ist, keine Manöver oberhalb einer Brigadestärke durchgeführt werden dürfen …“.
Es ist aufschlussreich, dass in dem russischen Vertragswurf der Rückzug von militärischen Kräften und Waffen und der Ausschluss von militärischen Übungen als beidseitige Verpflichtungen formuliert sind, also als Verpflichtung Russlands einerseits und der NATO andererseits. Trotzdem treffen diese Verpflichtungen vor allem die NATO, weil die NATO es ist, die seit 1997 im Zuge der NATO-Osterweiterung ihre militärischen Kräfte und Waffen auf Hoheitsgebieten anderer Staaten stationiert hat.
Der Stichtag 27. Mai 1997 ist der Tag der Unterzeichnung der NATO-Russland-Grundakte, die unter anderem den NATO-Russland Rat begründete.
Die NATO nimmt zu dieser vorgeschlagenen Verpflichtung in Artikel 4 des russischen Vertragsentwurfs nicht Stellung, sondern verlangt von Russland, einseitig “seine Streitkräfte aus der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau” abzuziehen, “wo sie ohne Zustimmung des Gastlandes stationiert sind“.
Zudem verlangt die NATO in ihrer Antwort auf den russischen Vertragsentwurf von Russland, die Umsetzung des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) wieder aufzunehmen – seine Anpassung war ebenfalls 1997 in der NATO-Russland Grundakte vereinbart worden.
Die Gründe, die Russland im Dezember 2007 zu einem Ausstieg aus dem KSE-Vertrag über konventionelle Abrüstung veranlassten, fasste Otfried Nassauer im Mai 2007 in einem Beitrag für den NDR “Putin und die konventionelle Rüstungskontrolle -Was hinter der angekündigten KSE-Aussetzung steckt” so zusammen:
“Der KSE-Vertrag stammt aus dem Jahre 1990. Er legte für die Hauptwaffensysteme der NATO und des Warschauer Paktes je gleiche Obergrenzen fest. Was darüber hinausging, musste überprüfbar zerstört oder abgezogen werden. Über 60.000 Großwaffensysteme wurden in der Folge verschrottet. 1992 wurden zusätzlich nationale Obergrenzen für die Personalstärken der Streitkräfte der Länder des ein Jahr zuvor aufgelösten Warschauer Paktes und der NATO vereinbart. Beide Abmachungen wurden ratifiziert und umgesetzt.
Mit der NATO-Osterweiterung 1997 entstand ein Problem. Der auf einer “Blockstruktur” basierende Vertrag, hier Warschauer Pakt und dort NATO, war nicht länger zeitgemäß. Mit Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik wollten drei Mitglieder des ehemaligen Warschauer Paktes der NATO beitreten. Um das Problem zu lösen und die NATO-Erweiterung abzufedern, wurde beschlossen, den NATO-Russland-Rat zu gründen und das Mandat für Verhandlungen über einen neuen KSE-Vertrag zu erteilen. Anlässlich des OSZE-Gipfels 1999 in Istanbul war dieser unterschriftsreif. Er enthält jetzt nationale Obergrenzen für die Hauptwaffensysteme und besondere Flankenregeln für den Nord- und Südosten Russlands, sowie Obergrenzen und Regeln für die Stationierung zusätzlicher NATO-Truppen in den neuen Mitgliedstaaten der NATO. Mit den Flankenregeln sollte sichergestellt werden, dass Moskau seine durch den Zerfall der Sowjetunion entstandenen kleinen Nachbarn wie die baltischen Staaten oder Georgien nicht unter Druck setzt. Die Verstärkungsregeln sollen verhindern, dass die NATO die Masse ihrer Truppen einfach in die neuen Mitgliedstaaten und näher an Russlands Grenzen verlegt.
Dieser adaptierte Vertrag, nun A-KSE genannt, ist bis heute nicht in Kraft getreten. Kein NATO-Staat hat ihn ratifiziert. Slowenien und die baltischen Staaten sind nicht einmal Mitglieder des alten KSE-Vertrages geworden und unterliegen damit keinerlei Begrenzungen für Personal, Hauptwaffensysteme oder Verstärkungen. Für Moskau wurde dies spätestens zum Problem, als diese Länder vor drei Jahren NATO-Mitglieder wurden …
Die NATO-Staaten sind bis heute untätig geblieben, obwohl Russland, Kasachstan, Weißrussland und die Ukraine das angepasste KSE-Abkommen mittlerweile ratifiziert und weitgehend umgesetzt haben. Die NATO-Mitglieder begründen ihre Zurückhaltung folgendermaßen: Zusammen mit dem angepassten KSE-Abkommen seien 1999 auf dem OSZE-Gipfel die Istanbuler Verpflichtungen verabredet worden. Russland habe sich zum Rückzug seiner verbliebenen Truppen aus Moldawien und Georgien verpflichtet. Dieser sei aber immer noch nicht vollständig abgeschlossen.
In der Tat: Ein halbes Jahr nach Istanbul haben die NATO-Außenminister sich in Florenz angesichts des Tschetschenienkrieges einseitig darauf festgelegt, das neue A-KSE-Abkommen erst zu ratifizieren, wenn der Abzug Russlands aus Georgien und Moldawien umgesetzt sei. Damit verzögern sie zugleich den Beitritt der neuen NATO-Mitglieder zum KSE-Regime. Der alte KSE-Vertrag kennt keine Klausel für den Beitritt neuer Mitglieder. Diese gibt es erst im angepassten KSE-Vertrag.
Russland lehnt diese Argumentation der NATO-Staaten ab. Die Erfüllung der Istanbuler Verpflichtungen sei rechtlich keine Voraussetzung, um den angepassten KSE-Vertrag zu ratifizieren. Russland habe zudem seine Abzugsverpflichtungen mittlerweile zum größten Teil erfüllt. Mit Georgien habe man sich auf einen Stationierungsvertrag und einen Abzugsplan bis 2008 geeinigt und diesen bereits zu großen Teilen umgesetzt. In Moldawien seien 500 Soldaten zur Bewachung eines riesigen Depots stationiert, das nicht unbeaufsichtigt bleiben könne”.
In Artikel 7 Absatz 1 des russischen Vertragsentwurfs verpflichten sich die Mitgliedstaaten der Nordatlantikvertrags-Organisation, keine militärischen Aktivitäten auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine sowie anderer Staaten in Osteuropa, im Südkaukasus und in Zentralasien durchzuführen.
In Artikel 7 Absatz 2 des russischen Vertragsentwurfs sollen sich die Russische Föderation und die NATO verpflichten, in einer Zone au beiden Seien der Grenze zwischen der der NATO-Staaten einerseits sowie der Russischen Föderation und den mit ihr in einem Militärbündnis stehenden Staaten andererseits keine militärischen Übungen oder sonstigen militärischen Aktivitäten oberhalb der Brigadeebene durchzuführen.
3. Keine Stationierung von landgestützten Mittel – und Kurzstreckenraketen in Gebieten, von denen aus die andere Vertragspartei erreicht werden kann
Der russische Vertragsentwurf schlägt in Artikel 5 vor: “Die Vertragsparteien stationieren keine landgestützten Mittel- und Kurzstreckenraketen in Gebieten, die es ihnen ermöglichen, das Gebiet der anderen Vertragsparteien zu erreichen”.
Dazu Lühr Henken: „Keine Seite stationiert Kurz- und Mittelstreckenraketen, die das Gebiet der anderen Seite erreichen können. Man beachte, hier sind auch jene mit konventionellen Sprengköpfen gemeint“.
Ab 2015 hatte die NATO die Stationierung von Raktenabwehrsystemen der NATO in Rumänien und in Polen entschieden. Die Raketen können Russland erreichen, sind NATO-offiziell konventionell bestückt, können aber auch atomar bestückt werden .
Die Informationsstelle Militarisierung: „Schon länger wurde von russischer Seite scharf vor der Stationierung von Kurz- oder Mittelstreckenraketen in der Ukraine oder einem anderen osteuropäischen Land gewarnt. Wir erinnern uns: 2019 stiegen die USA mit lautem Getöse aus dem INF-Vertrag aus, der eine Stationierung landgestützter Kurz- und Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite zwischen 500km und 5.500km bis zu diesem Zeitpunkt verbot. Als Begründung wurde angegeben, Russland habe den Vertrag bereits verletzt. Moskau bestritt die Vorwürfe und gab an, die infrage stehenden Marschflugkörper 9M729 (NATO-Codename SSC-8) hätten eine Reichweite unter 500km. Gleichzeitig bot es Vor-Ort-Inspektionen an, mit denen diese Frage hätte geklärt werden können. Stattdessen beharrten die USA und ihre Verbündeten aber auf ihren Anschuldigungen, kündigten den Vertrag auf und schlugen auch ein immer wieder von Russland angebotenes Moratorium für die Stationierung von Kurz- und Mittelstreckenraketen aus. Schon 2019 wurden daraufhin Forderungen nach einer erneuten Stationierung von Kurz- und Mittelstreckenraketen in Europa laut und alles deutet darauf hin, dass die USA sich umgehend daran gemacht hatten, in diese Richtung zu arbeiten – es liegt deshalb nahe, die Aufkündigung des INF-Vertrages als Resultat dieser Ambitionen und nicht als Ergebnis bis heute nicht sattelfest bewiesener russischer Vertragsverletzungen zu begreifen (siehe IMI-Analyse 2019/25)“.
Die Friedensbewegung kann nicht gegen den Vorschlag in dem russischen Vertragsentwurf (Artikel 5) sein, zu dem die NATO überhaupt nicht Stellung nimmt. Die Friedensbewegung kann den russischen Vorschlag nur unterstützen.
Lühr Henken zu dem oben zitierten Artikel 5 des russischen Vertragsentwurfs: „Verboten werden soll die Stationierung von Kernwaffen außerhalb des eigenen Territoriums. Das richtet sich gegen die „Nukleare Teilhabe“ in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Italien und der Türkei, wo insgesamt etwa 100 Atombomben lagern, die Ziele in Russland ansteuern können“.
Die NATO schlägt dagegen in ihrer Antwort Verhandlungen vor “über künftige Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen und -vereinbarungen, die alle (Hervorhebung von Verfasser dieses Artikels) amerikanischen und russischen Kernwaffen betreffen”.
Kein Mensch, der für Abrüstung und Frieden ist, kann gegen Verhandlungen zur Einschränkung von Atomraketen sein. Allerdings sind Verhandlungen noch kein Abkommen. Es sei auch daran erinnert, dass nicht Russland, sondern die USA im Jahr 2002 einseitig aus dem Rüstungskontrollvertrag zur Begrenzung von Raktenabwehrsystemen ausstiegen. Dieser ABM-Vertrag war 1972 zwischen den USA und Russland vereinbart worden.
„Die gesamten atomaren US-Rüstungspläne lassen wenig andere Schlüsse zu, als dass die USA tatsächlich eine nukleare Erstschlagfähigkeit anstreben, ein Ergebnis, zu dem bereits 2006 ein Artikel in der renommierten Foreign Affairs mit dem bezeichnenden Titel „Der Aufstieg der USA zur nuklearen Vorherrschaft“ gelangte: „Streben die Vereinigten Staaten mit Absicht die nukleare Dominanz an? […] Die Natur der vorgenommenen Veränderungen bezüglich des Arsenals und der offiziellen Politik und Rhetorik stützen diese Schlussfolgerung. […] Mit anderen Worten, die gegenwärtigen und künftigen Nuklearstreitkräfte der USA scheinen dafür konzipiert zu sein, einen präemptiven Entwaffnungsschlag gegen Russland oder China zu führen.“ Etwas mehr als zehn Jahre später legten die beiden Autoren, Keir A. Lieber und Daryl G. Press, in der International Security noch einmal nach, in der sie argumentierten, durch die Modernisierung der US-Atomwaffen würden die USA noch einmal deutlich näher in Richtung einer Erstschlagfähigkeit gegenüber Russland rücken“..
4. Fazit
Der russische Vertragsentwurf und die Antwort der NATO beschreiben in dem gegenwärtigen Krieg die Ausgangs- und Interessenlage der russischen Regierung und der NATO und damit der deutschen Bundesregierung.
Entscheidende Positionen, die die NATO vertritt, kann die Friedensbewegung nicht teilen ohne sich selbst aufzugeben. Die Interessen der NATO und der Herrschenden in Deutschland können nicht die Interessen der Friedensbewegung sein. Das wird auch deutlich mit der Ankündigung von Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Sondersitzung des Bundestages am Sonntag, den 27. Februar 2022, Waffen an die Ukraine zu liefern, einen Sonderfond von 100 Milliarden für die Bundeswehr aufzulegen, die Verteidigungsausgaben auf 2 Prozent des Bruttohaushaltes anzuheben und die Auslandsguthaben der russischen Zentralbank weitgehend zu blockieren. Wenn die Friedensbewegung das unterstützt, ist sie eine Bewegung für Aufrüstung, Krieg und Wirtschaftskrieg, aber keine Friedensbewegung mehr.
Die NATO war und ist nicht bereit, eine Mitgliedschaft der Ukraine für die Zukunft auszuschließen. Die Ukraine hat in ihre Verfassung das Ziel aufgenommen, Mitglied in der NATO zu werden. Es ist gar keine Frage, dass dies eine enorme Bedrohung für Russland ist. Wenn das Militär in der Ukraine zu einer schlagkräften Armee ausgebaut ist, was dann? Ist überdies ausgeschlossen, dass die NATO – wie in Polen und Rumänien möglich – irgendwann in der Zukunft auch in der Ukraine Nuklearraketen stationiert? Es gibt keinerlei Garantien, die für die Zukunft ausschließen, dass die NATO über eine „Nukleare Teilhabe“, wie sie schon in Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande und der Türkei praktiziert wird, in Polen und Rumänien und nach einer Aufnahme der Ukraine in die NATO auch in der Ukraine Nuklearwaffen stationiert. Wer den Frieden sicherer machen will, kann diese „Nukleare Teilhabe“ nur ablehnen, wie es der russische Vertragsentwurf vorschlägt.
Auch wenn es zu keinem Einsatz von Nuklearwaffen kommt, haben die Kriege, die die westlichen Staaten mit den USA an der Spitze in den vergangen Jahren in Afghanistan, im Irak, in Lybien und Syrien führten, einen zerrüteten Staat, Elend und Chaos über die Bevölkerung hinterließen. Niemand kann dieses Schicksal Russland wünschen.