Podcast: Die Arbeit nieder für eine bessere Gesellschaft!?

Der französische Gewerkschaftsbund CGT vermeldete Rekordzahlen. Bis 2,8 Millionen Menschen folgen den gemeinsamen Aufrufen aller französischer Gewerkschaften zum politischen Streik. Es ist längst an der Zeit, dass dieses mächtige Werkzeug der Arbeiter:innen wieder in den Vordergrund rückt. Wenn von Erhöhung des Renteneintrittsalters und einer Verlängerung der Wochenarbeitszeit geredet wird, Mieten explodieren, die Klimakatastrophe ungebremst auf uns zu rast, während Großkonzerne abräumen, kann man nicht glauben, dass sich das bei der nächsten Wahl schon irgendwie richten lässt. Für diese gesellschaftlichen Probleme die Arbeit niederzulegen, ist in Deutschland immer noch mit kontroversen Diskussionen verbunden. Doch der Streik, der politische Ziele verfolgt, darf kein Tabu mehr sein! Wie lange wollen wir uns noch von einem Nazi-Juristen vorschreiben lassen, für welche Ziele wir streiken dürfen? RA Benedikt Hopmann zeigt, warum die herrschende Meinung, der politische Streik wäre verboten, falsch ist. Es geht darum, das Potential in diesem Werkzeug wieder zu entdecken und welche Möglichkeit gegeben sind, dieses Recht wieder zu erlangen!

Hier der podcast, in dem man sich einen Vortrag anhören kann, den Benedikt Hopmann auf Einladung der IG BAU Jugend am 28. Februar in Würzburg gehalten hat. Das Thema „Der Politische Streik – Die Arbeit nieder für eine bessere Gesellschaft?!“ :

00:00:00 Vorspann
00:00:15 Begrüßung
00:01:39 Übersicht über Vortrag
00:04:00 Wichtige Begriffe und Beispiele
00:18:43 Zwischenfazit
00:19:44 Eine wichtige Frage und die Antworten 0
0:26:44 Geschichte des Verbots
00:35:56 Die braune Vergangenheit des Hans Carl Nipperdey
00:40:38 In welchen Ländern ist der politische Streik verboten?
00:41:40 Verbot des politischen Streiks ist rechtswidrig 00:48:00 Was tun?
00:58:28 Abspann

„Der politische Streik – die Arbeit nieder für eine bessere Gesellschaft“
Referent: RA Benedikt Hopmann
Aufnahme/Ton: Alexander Seus, IG Bau Jugend
Bilder: Benedikt Hopmann
Bearbeitung: Ingo Müller
rec: 28.02.2023, Würzburg

27. Oktober 2022: Das Verteidigungsministerium der USA (DOD) veröffentlicht “Nationale Verteidigungsstrategie”

Die Verteidigungsminister der USA Lloyd J. Austin III greift in seinem Vorwort, aus der kurz zuvor veröffentlichten “Nationalen Sicherheitsstrategie” folgenden Satz auf: “Die VR China ist der einzige Konkurrent, der sowohl die Absicht hat, die internationale Ordnung neu zu gestalten, als auch zunehmend über die wirtschaftliche, diplomatische, militärische und technologische Macht verfügt, dies zu tun”.

Der Verteidigungsminister spricht von Verteidigung und Abschreckung. Tatsächlich ist aber das eigene militärische Programm der USA ein einziges Programm der militärischen Aggression. Das ergibt sich zum einen aus der “Nationalen Sicherheitsstrategie”, auf die die “Nationale Verteidigungsstrategie” verweist, und der darin beanspruchten “dauerhaften Führungsrolle” der USA in der Welt und zum anderen aus der riesigen Militärmaschine, über die die USA jetzt schon verfügen. Auch zahllose vergangene Auslandseinsätze des US-amerikanischen Militärs zeigen die USA nicht als Angegriffene, die sich verteidigen müssen, sondern als Aggressoren gegen andere Länder.

Weiterlesen hier:

NATIONAL-DEFENSE-STRATEGY 2022 in engl. Sprache:

und hier in deutsch:

Der Ukraine-Krieg und unsere Verpflichtung zum Frieden

Das Magazin für Wirtschaftspolitik Makroskop veröffentlich am 18. 02. 2023 den folgenden Beitrag von Michael von der Schulenburg.

Wenn heute wieder damit argumentiert wird, dass ein Frieden nur durch Waffengewalt errungen werden kann, ist das ein Rückfall in die kriegerischen Zeiten vor der UN-Charta.

Der Krieg in der Ukraine geht nun in ein zweites Jahr – ohne, dass auch nur der Versuch einer diplomatischen Lösung unternommen wird. Anstelle von Friedensgesprächen haben sich die Kriegs- und Konfliktparteien weiter in einer gefährlichen militärischen Eskalationsspirale unter Einsatz immer schwererer Waffensysteme verfangen. Als wären wir noch den Denkmustern der ersten
Hälfte des 20. Jahrhunderts verhaftet, sollen nun militärische Großoffensiven die Lösung bringen.

Das wird die Ukraine nur weiter zerstören. Aber eine noch gefährlichere Konsequenz ist, dass am Ausgang solcher Offensiven das Prestige der zwei größten Nuklearmächte der Welt – USA und Russland – hängt. Damit steigt das Risiko einer direkten Konfrontation zwischen diesen Nuklearmächten, die über etwa 90% aller Atomwaffen der Welt verfügen.

Nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg wäre dies das dritte Mal, dass ein Krieg auf europäischem Boden zu einem Weltkrieg eskaliert – nur dieses Mal mit potenziell erheblich verheerenderen Konsequenzen. Schon jetzt leidet die überwiegende Mehrheit der am Krieg unbeteiligten Weltbevölkerung an den wirtschaftlichen Folgen dieses Krieges; ein Nuklearkrieg könnte alles Leben auf
der Welt auslöschen – ohne Unterschied, ob einer Kiegspartei angehörend oder nicht. Es ist also eine Kriegssituation entstanden, die unsere Vorfahren durch die UN-Charta hatten verhindern wollen.

In der Präambel der UN-Charta heißt es: „die Völker der Vereinten Nationen (sind) fest entschlossen, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat.“

Leider scheint dieser Appell der UN-Charta heute vergessen. Das liegt vor allem daran, dass die eigentlichen Schutzmächte (und UN-Gründungsmitglieder) der UN-Charta, die USA, Großbritannien, Frankreich und nun auch Russland, die Prinzipien der UN-Charta kontinuierlich erodiert, ja, sie wiederholt gänzlich ignoriert haben. Das ist ihnen als permanente Mitglieder des UN-Sicherheitsrates
mit Vetorecht möglich. Im Krieg in der Ukraine sind nun diese vier Schutz- und Vetomächte zu Konfliktparteien geworden. Damit tragen sie gegenüber der Menschheit die vorrangige Verantwortung für diesen Krieg.

Die UN-Charta ist vorranging ein Friedensgebot und erst dann ein Kriegsverbot

Ein im Westen ständig wiederholter Vorwurf ist, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine völkerrechtswidrig ist und die Ukraine damit nicht nur das Recht hat, sich zu verteidigen, sondern auch, andere Staaten bei der Verteidigung um Hilfe zu bitten. Das ist unbestreitbar, da diese Aussage auf der UN-Charta beruht. Aber gibt die UN-Charta damit dem Westen auch das Recht, diesen Krieg beliebig fortzusetzen, einen militärischen Sieg über Russland anzustreben und aus diesen Gründen alle Friedensbemühungen zu verweigern?

Sicherlich nicht! Denn im Kern ist die UN-Charta eine gegenseitige Verpflichtung aller Mitgliedsländer, Konflikte friedlich zu lösen; nur darauf beruht der allgemeine Bann der Anwendung militärischer Gewalt zu politischen Zielen – und nicht umgekehrt. Die UN-Charta ist eben kein globales Waffenstillstandsabkommen, sondern eine Aufforderung an alle Mitgliedsländer, durch friedliche Mittel einen weltumspannenden Frieden zu garantieren. Die Charta ist zuerst ein Friedensgebot und erst dann ein Kriegsverbot! Es ist dieser Aspekt des Friedensgebotes, der mit einer militärischen Logik bricht, die in der Vergangenheit zu so vielen Kriegen gerade in Europa geführt hatte. Wenn heute wieder damit argumentiert wird, dass ein Frieden nur durch Waffengewalt – also durch Krieg – errungen werden kann, ist das ein Rückfall in die kriegerischen Zeiten vor der UN-Charta.

In der UN-Charta heißt es dann auch, dass die Hauptaufgabe darin besteht,

„den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu
bereinigen oder beizulegen.

Und dann noch deutlicher:

„Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.“

Die Verpflichtung zur friedlichen Lösung von Konflikten besteht nicht nur, um Kriegen vorzubeugen, sondern auch, um diese zu beenden. So ruft die Resolution der UN-Generalversammlung vom 2. März 2022, in der die militärische Intervention Russlands scharf verurteilt wurde, nicht nur Russland und die Ukraine, sondern alle beteiligten Staaten zu einer friedlichen Lösung des Ukrainekrieges auf:

„Die Generalversammlung fordert nachdrücklich die sofortige friedliche Beilegung des Konflikts zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine durch politischen Dialog, Verhandlungen, Vermittlung und andere friedliche Mittel.“

In vielem ist die UN-Charta der heutigen schwarz-weiß Sichtweise einer Welt zwischen Gut und Böse oder gar zwischen angeblich demokratischen und autoritären Staaten weit überlegen. So kennt die UN-Charta keine Begriffe wie „Angriffskrieg“, „Präventionskrieg“, „Anti-Terrorkrieg“ oder gar „humanitärer Krieg“. Sie unterscheidet nicht zwischen den jeweiligen politischen Systemen der Mitgliedsländer und auch nicht zwischen berechtigten und unberechtigten Streitpunkten der Konfliktparteien. Die UN-Charta geht davon aus, dass es zu jedem Konflikt immer zwei Seiten gibt, die durch friedliche Mittel auszugleichen sind. Übertragen auf den Ukrainekrieg wären die Sicherheitsinteressen Russlands und die der Ukraine gleichberechtigt und hätten durch Verhandlungen
gelöst werden müssen.

Die schwere Mitschuld des Westens am Ukrainekrieg

Der Ernst des sich aufschaukelnden Konfliktes über die Ausweitung der NATO an die Grenzen Russlands, die nun zum Krieg geführt hat, war allen Beteiligten mindestens seit 1994 klar. Russland hat wiederholt davor gewarnt, dass mit den Aufnahmen der Ukraine und Georgiens in die NATO seine elementaren Sicherheitsinteressen verletzt und damit eine rote Linie überschritten würde.

Damit handelt es sich um einen klassischen Konflikt, wie er oft vorkommt.

Der UN-Charta entsprechend hätte dieser Konflikt diplomatisch gelöst werden müssen – und wohl auch können. Das ist aber nicht geschehen, weder um einen Krieg zu verhindern noch um einen friedlichen Ausgang des einmal begonnen Krieges zu erreichen. Auch darin besteht ein Bruch der UN-Charta. Dennoch wurde der NATO-Beitritt der Ukraine vor allem seitens der USA systematisch weiterverfolgt und Russlands Bedenken einfach übergangen. Das verlief nicht ohne Provokationen. Dabei schreckte der Westen nicht einmal davor zurück, im Jahr 2014 den gewaltsamen Umsturz eines rechtmäßig gewählten (OSZE) Präsidenten zu unterstützen, um so eine für einen NATO-Beitritt genehme Regierung in der Ukraine einzusetzen. Nach Angaben von Victoria Nuland, heute stellvertretende Außenministerin der USA, hatte die USA diesen Umsturz mit 5 Milliarden Dollar finanziert; in Wirklichkeit aber dürfte es ein noch wesentlich höherer Betrag gewesen sein. Auch dies war eine grobe Verletzung der Souveränität eines UN-Mitglieds und damit ein Bruch der UN-Charta.

Nach den kürzlich gemachten Aussagen von Angela Merkel und Francois Holland zu den Minsk I- und Minsk II-Abkommen stellt sich auch die Frage, ob diese seitens des Westens überhaupt in ‚good faith‘ verhandelt wurden oder nur dem Ziel dienten, Zeit für die militärische Aufrüstung der Ukraine zu schaffen. Da diese Abkommen durch den Beschluss des UN-Sicherheitsrates rechtsbindend
wurden, wäre das eine schockierende Travestie jeden internationalen Rechtes.

Als im Dezember 2021 Russland auf die NATO-Entscheidung, den Beitritt der Ukraine weiter voranzutreiben, mit einer Drohgebärde antwortete und Truppen an der Grenze zur Ukraine zusammenzog, machte es gleichzeitig einen weiteren Versuch, eine friedliche Lösung zu erreichen. Das führte zwar zu einer Reihe diplomatischer Aktivitäten, aber Gespräche über den Beitritt der Ukraine zur
NATO wurden von den westlichen Gesprächspartnern kategorisch abgelehnt. Die ukrainische Regierung antwortete im Februar 2022 sogar mit massivsten Bombardierungen des von pro-russischen Rebellen kontrollierten Donbas und der dortigen Zivilbevölkerung.

Auch nach dem Ausbruch des Krieges wurden alle unternommenen Friedensbemühungen von der NATO, insbesondere von den USA und Großbritannien, torpediert. In der ersten Märzwoche 2022 bereits bemühte sich der damalige Premierminister Israels, Naftali Bennet, um einen Waffenstillstand zwischen Russland und der Ukraine. Nach seinen kürzlich gemachten Aussagen hatten Russland und die Ukraine großes Interesse an einem schnellen Ende des Krieges. Laut Bennet war durch Konzessionen Russlands ein Waffenstillstand „in greifbare Nähe“ gerückt. Dazu kam es aber nicht, denn „sie (die USA und Großbritannien) haben einen Waffenstillstand blockiert, und ich dachte, sie hätten unrecht“, so Bennet weiter.

Und dann gab es die ukrainisch-russischen Friedensverhandlungen, bei denen sich beide Seiten bereits in der dritten Märzwoche, also nur einen Monat nach Ausbruch des Krieges, auf die Grundzüge einer Friedensvereinbarung geeinigt hatten: die Ukraine versprach, der NATO nicht beizutreten und keine Militärbasen ausländischer Mächte auf ihrem Territorium zuzulassen, während Russland im
Gegenzug versprach, die territoriale Unversehrtheit der Ukraine anzuerkennen und alle russischen Besatzungstruppen abzuziehen. Für den Donbas und die Krim gab es Sonderregelungen. Auf einer für den 29. März 2022 geplanten Friedenskonferenz in Istanbul sollten diese Grundzüge weiterentwickelt werden.

Doch dann zog sich die Ukraine auf Druck der USA und Großbritanniens von den Friedensverhandlungen zurück. Der türkische Außenminister Çavuşoğlu sagte später über die gescheiterte Friedenskonferenz in Istanbul: „einige NATO- Staaten wollten, dass der Krieg in der Ukraine weitergeht, um Russland zu schwächen.“

Wie viel Leiden, wie viele Menschenleben und wie viele Zerstörungen hätten vermieden werden können, wenn sich die NATO im März hinter die ukrainisch-russischen Friedensbemühungen gestellt hätte? Dafür, dass sie diese jedoch verhindert haben, tragen die NATO-Länder eine schwere Mitschuld an den Opfern des Krieges seit dieser Zeit.

Und hier noch ein Wort zur Verteidigung der Ukraine: Präsident Selenskyj hatte sich sehr wohl um eine schnelle friedliche Lösung des nun ausgebrochenen Krieges bemüht. Er hatte den israelischen Premierminister Bennet um Vermittlung mit Russland gefragt und es war auch er, der die ukrainisch-russischen Friedensverhandlungen genehmigt hatte. Noch am 27. März 2022 hatte Selenskyj den Mut gezeigt, die Ergebnisse der ukrainisch-russischen Friedensverhandlungen vor russischen Journalisten in aller Öffentlichkeit zu
verteidigen – und das, obwohl die NATO bereits am 24. März 2022 auf einem Sondergipfel beschlossen hatte, diese Friedensverhandlungen nicht zu unterstützen. Letztlich gab Selenskyj dem Druck der NATO nach und setzte auf eine Fortsetzung des Krieges.

Diese Entscheidung hat nun zu einer weitreichenden Zerstörung der Ukraine, zu unermesslichem Leid der dortigen Zivilbevölkerung und zum Verlust großer Teile der Ukraine geführt. Heute wäre die Verhandlungsposition der Ukraine wesentlich schlechter, als sie es im März 2022 noch war. Das erklärt sicherlich die jetzige Haltung Selenskyjs, nun alles auf einen totalen Sieg über Russland zu setzen. Aber auch ein solcher Sieg, sollte er überhaupt möglich sein, ginge mit enormen menschlichen Kosten einher und könnte zur völligen Zerstörung der Ukraine führen. Es muss Selenskyj und den meisten seiner Mitstreiter inzwischen klar geworden sein, dass sie im März/April besser nicht auf ihre Freunde aus dem Westen hätten hören sollen und, dass sie mit der Ablehnung einer friedlichen, auf Verhandlungen basierenden, Lösung nun mit ihrem eigenen Blut für die strategischen Kriegsziele anderer bezahlen. Es wird nicht das letzte Mal sein, dass sich die Ukrainer betrogen fühlen werden.

Der Ukrainekrieg lehrt die Unersetzlichkeit der UN-Charta

Seit dem Ende des Kalten Krieges hat der Westen, insbesondere die USA, die Gültigkeit der UN-Charta immer wieder in Zweifel gezogen. Die UN-Charta und dessen Prinzip der „sovereign equality“ verträgt sich eben nicht mit dem alleinigen globalen Führungsanspruch der USA. Um dieser Führungsrolle gerecht zu werden, haben die USA nach Angaben des US Congressional
Research Service seit dem Ende des Kalten Krieges 251 militärische Interventionen in anderen Ländern durchgeführt – geheime CIA-Operationen und Finanzierungen von Proxy-Kriegen sind dabei nicht mitgezählt. Es kann davon ausgegangen werden, dass viele – wenn nicht gar die meisten dieser Interventionen – Verletzungen der UN-Charta waren. In fast allen Fällen haben sie nur menschliches Leid, Zerstörung, Chaos und dysfunktionale Regierungen hinterlassen, Demokratien sind daraus nie entstanden. Ist der Ukraine nun ein ähnliches Schicksal beschieden?

Der Krieg in der Ukraine hat die Welt näher an eine nukleare Katastrophe gebracht als irgendein anderer Konflikt seit dem Ende des Kalten Krieges – vielleicht sogar seit dem Ende der beiden Weltkriege. Das sollte uns allen schmerzlich bewusst gemacht haben, wie wichtig, ja unersetzlich die UN-Charta auch heute noch ist. Um den Weltfrieden zu erhalten, bleibt uns nur der Weg über eine freiwillige Einigung zwischen Staaten, Konflikte friedlich zu lösen.

Die UN-Charta war einst ein Geschenk der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges – der USA, der damaligen Sowjetunion, Großbritanniens und Frankreichs – an die Menschheit. Heute haben sich gerade diese Staaten (oder deren Nachfolgestaaten) mit dem Ukrainekrieg derart diskreditiert, dass wir von ihnen keine Erneuerung der UN-Charta erwarten können. Die Fackel für eine friedliche, auf Zusammenarbeit gerichtete Weltordnung muss nun von anderen Ländern getragen werden, von Ländern wie Brasilien, Argentinien und Mexiko in Lateinamerika; von Indien, China und Indonesien in Asien; von Südafrika, Nigeria und Äthiopien in Afrika und Ägypten und Saudi-Arabien im Mittleren Osten.

Indem diese Länder eine stärkere Verantwortung für den Weltfrieden übernehmen, würde ein weiterer Schritt hin zu einer multipolaren und gleichberechtigten Welt gegangen. Was eignet sich da besser als eine Friedensordnung, die auf der UN-Charta und dem Prinzip „der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder“ aufgebaut ist!

Liste politischer Streiks nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland

Hier eine (unvollständige) Liste von politischen Streiks, die der Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däubler aufzählt und die hier wörtlich wiedergegeben wird[1]Däubler-Däubler Arbeitskampfrecht 4. Auflage Baden-Baden 2018, § 13 Rn. 57; dabei wird der Zeitungsstreik am 28. und 29 Mai 1952, den wir schon beschreiben hatten, nicht noch einmal erwähnt:

  • 24stündiger Generalstreik des DGB am 12. November 1948 u.a. mit den Forderungen nach Wirtschaftslenkung und Überführung der Grundstoffindustrien in Gemeineigentum
  • “Gedenkstreik” von fünf Minuten anlässlich des Todes von Hans Böckler im Jahr 1951;
  • DGB-Aufruf vom 23.06.1953 angesichts der Ereignisse vom 17.6.in Ostberlin und der DDR;
  • Streikaufruf von DBG, IG Metall und IG Bergbau am 22.1.1955 wegen der geplanten Liqidierung der Montanmitbestimmung
  • DGB-Aufruf vom 15.8.1961 anlässlich des Mauerbaus in Berlin;
  • Beim Kampf um die Notstandsgesetze 1968 lehnte der DGB einen Generalstreik ab. Dennoch – so wird berichtet – hätten am 12.5. 12.000 Arbeitnehmer und am 27.5.1968 sogar 20.000 Arbeitnehmer allein in Hessen an Proteststreiks teilgenommen;
  • Proteststreiks in der Zeit vom 25. bis 27.5.1972 wegen des Misstrauensvotums gegen Bundeskanzler Willy Brandt, an denen ca. 1000.000 Arbeitnehmer teilnahmen;
  • DGB-Aufruf vom 25.10.1977 gegen Terrorismus und die Ermordung von Hans-Martin Schleyer, wobe es zu zahlreichen Arbeitsunterbrechungen kam, die in aller Regel von Arbeitgeberseite gutgeheißen wurden;
  • Wegen der geplanten Zerschlagung des NDR rief die RFFU (Rundfunk-, Fernseh- und Film-Union) für den 19.12.1979 zu einem Demonstrationsstreik zwischen 20:00 und 24:00 Uhr auf, der das gesamte Hörfunk- und Fernsehprogramm erfassen sollte. In letzter Minute wurde er vom LAG München druch einstweilige Verfügung untersagt. Die Vorinstanz hatt den Antrag der Arbeitgeberseite zurückgewiesen.
  • Wegen der Stationierung von US-Raketen rief der DGB Bundesvorstand am 5.10.1983 zu “Fünf Mahnminuten für den Frieden” auf; an dem fraglichen Tag ruhte in vielen Betrieben die Arbeit von 11:55 Uhr bis 12:00 Uhr.
  • Nachdem DGB und IG Metall wegen der geplanten Änderung des § 116 AFG bereits im November 1985 zu “betrieblichen Aktionen” aufgefordert hatten, folgten am 6.2.1986 rund 1 Millionen Arbeitnehmer insbesondere in der Metallindustrie dem gewerkschaftlichen Aufruf, ab 13 Uhr die Arbeit ruhen zu lassen. Dies war die größte Massenmobilisierung in der Geschichte der Bundesrepublik. Ein inhaltlicher Erfolg blieb ihm allerdings versagt.
  • Im Jahr 1996 kam es insbesondere im Automobilsektor zu Arbeitsniederlegungen wegen der geplanten Absenkung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese waren nicht offiziell von den Gewerkschaften getragen.
  • In den Jahren 2000 bis 2007 kam es zu Arbeitsniederlegungen aus Protest gegen die Absenkung der Renten bzw. der Rente mit 67, die anders als die Aktionen gegen den § 116 AFG nicht auf einem gewerkschaftlichen Aufruf beruhten und sich so anderer Wege bedienen mussten;
  • Im Jahr 2006 gab es Arbeitsniederlegungen vom Hafenarbeitern wegen der geplanten Deregulierung der Hafenarbeit(“Port Package II“), die von Arbeitgeberseite stillschweigend, bsiweilen auch offen unterstützt wurde.

Diese Liste müsste ergänzt werden um die Mahnminuten am 4. März 2020 aus Anlass der Morde in Hanau. Es war also ein Streik gegen Rechts; in der Regel wurde diese Arbeitsniederlegung mit dem Arbeitgeber abgesprochen. Die Dauer der Arbeitsniederlegung war unterschiedlich lang. Es nahmen bundesweit mehrere zehntausend Arbeitnehmer teil.

References

References
1 Däubler-Däubler Arbeitskampfrecht 4. Auflage Baden-Baden 2018, § 13 Rn. 57

Wer blockierte einen Frieden zwischen Putin und Selenskyj?

Ein Beitrag von Florian Schneider.

In den ersten Wochen nach der russischen Invasion in der Ukraine arbeitete der damalige israelische Premierminister Naftali Bennett hinter den Kulissen intensiv an Verhandlungen zwischen Kiew und Moskau. Nun hat er in einem Videointerview erstmals ausführlich über den Ablauf und das Ende der Verhandlungen gesprochen. Sein Ziel: Ein Waffenstillstandsabkommen.

Ein Waffenstillstand sei damals, so Bennett, in greifbarer Nähe gewesen, beide Seiten waren zu erheblichen Zugeständnissen bereit. Doch vor allem Großbritannien und die USA hätten den Prozess beendet und auf eine Fortsetzung des Krieges gesetzt.

Hindernisse für einen Waffenstillstand aus dem Weg geräumt

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj habe ihn, Bennett, nach Ausbruch des Krieges gebeten, Wladimir Putin zu kontaktieren. So stehe es auch in den Protokollen. In der damaligen Phase des Krieges, als die russische Armee vor Kiew stand, habe Selenskyj um sein Überleben gefürchtet. Bennett habe anschließend mit US-Präsident Joe Biden gesprochen und gesagt, er könne eine „Pipeline“ für den Kontakt zum Kreml sein. Es folgte eine Reihe von Telefongesprächen sowohl mit dem russischen Präsidenten als auch mit Selenskyj. Bennett sei Vertrauen von beiden Seiten entgegengebracht worden. Entwürfe für zentrale Punkte eines Waffenstillstands wurden ausgetauscht. Zugleich verhandelten im belarussischen Gomel ukrainische und russische Delegationen.

Am 5. März 2022 flog Bennett dann auf Einladung Putins in einem privaten, vom israelischen Geheimdienst bereitgestellten Jet nach Moskau. In dem Gespräch im Kreml habe Putin, so Bennett, einige substanzielle Zugeständnisse gemacht, insbesondere habe er auf sein ursprüngliches Kriegsziel einer Demilitarisierung der Ukraine verzichtet.

Bennett fragte Putin, ob er vorhabe, Selenskyj zu töten. Putin sicherte ihm ausdrücklich zu, das nicht zu tun. Auf seiner Rückreise rief Bennett Selenskyj an und teilte ihm das Ergebnis mit. Der ukrainische Präsident erklärte sich im Gegenzug bereit, auf einen Nato-Beitritt zu verzichten – eine Position, die er kurze Zeit später auch öffentlich wiederholte. Damit war eines der entscheidenden Hindernisse für einen Waffenstillstand aus dem Weg geräumt.

Scholz und Macron waren eher pragamatisch eingestellt

Auch andere Themen wie die Zukunft des Donbass und der Krim sowie Sicherheitsgarantien für die Ukraine seien in diesen Tagen Gegenstand von intensiven Gesprächen gewesen. Bennett wörtlich: „Ich hatte damals den Eindruck, dass beide Seiten großes Interesse an einem Waffenstillstand hatten.“

Bennett flog daraufhin zunächst nach Deutschland, um mit Bundeskanzler Scholz zu sprechen, anschließend unterrichtete er den französischen Präsidenten Emmanuel Macron, den britischen Premier Boris Johnson sowie die amerikanische Regierung. Boris Johnson habe damals die „aggressive“ Position vertreten, dass „man Putin weiter bekämpfen müsse“, wogegen Scholz und Macron eher pragmatisch eingestellt waren. In der US-Regierung seien beide Positionen vertreten gewesen.

Welche Position hat die deutsche Regierung eingenommen?

In den folgenden Tagen habe es weitere intensive Diplomatie mit den Kriegsparteien gegeben. Bennett habe seine Bemühungen dabei „bis ins kleinste Detail mit den USA, Deutschland und Frankreich abgestimmt“. Auf die Frage, ob die westlichen Verbündeten die Initiative letztlich blockiert hätten, antwortete Bennett: „Im Grunde genommen, ja. Sie haben es blockiert, und ich dachte, sie hätten unrecht.“ Sein Fazit: „Ich behaupte, dass es eine gute Chance auf einen Waffenstillstand gab, wenn sie ihn nicht verhindert hätten.“ Ob die Entscheidung des Westens, den Verhandlungsprozess zu beenden, langfristig richtig sei, könne er nicht beurteilen.

Die Aussagen von Bennett werfen, sollten sie zutreffend sein, einige grundsätzliche Fragen auf. Warum haben die Nato-Staaten damals einen Waffenstillstand blockiert? Welche Position hat die deutsche Regierung eingenommen? Und kommt dem Westen womöglich eine Mitschuld an der folgenden Eskalation des Krieges zu? Damals, im März 2022, waren einige Tausend Menschen im Krieg gestorben. Seither sind mehr als 200.000 Tote zu beklagen. Vielleicht hätte das verhindert werden können.

Hinweis: Dieser Artikel von Florian Scheidler erschien in der Berliner Zeitung und unterliegt der Creative Commons Lizenz (CC BY-NC-ND 4.0)

Gewerkschaften: Ordnungsfaktor oder Gegenmacht?

Das Bundesarbeitsgericht beantwortete diese Frage 1963 im Zusammenhang mit der Illegalisierung des verbandsfreien Streiks so:

„Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bereits betont, daß Arbeitskämpfe im allgemeinen un­erwünscht sind (BAG 1, 3oo). Zur Begründung hat er u. a. auf die mit ihnen zwangsläufig verbundenen volkswirtschaftlichen Schäden hingewiesen. Daraus ergibt sich – und das ist die vor allem entscheidende und schon für sich allein durchschlagende Erwägung gegenüber einer rechtlichen Anerkennung oder auch nur Tolerierung des wilden Streiks daß die Zulassung von Arbeitskämpfen nur in einem bestimmten Rahmen verantwortet werden kann. Dabei ist es wichtig, beim Ausbruch eines Streiks zu Kontrollzwecken Stellen einzuschalten, die wegen ihrer Stellung im Arbeitsleben, ihrer Bedeutung in wirtschaftlicher Hinsicht und ihrem Wissen auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechts die Gewähr dafür bieten, daß nur in wirklich begründeten Fällen gestreikt wird und daß im Falle eines Streiks die im Allgemeininteresse erforderlichen Kampfregeln eingehalten werden. Als solche Stellen kommen auf der Arbeitnehmerseite bei ihrer gesell­schaftlichen Steilung nur die Gewerkschaften infrage”[1]BAG vom 20.12.1963 – 1 AZR 428/62 Entscheidungsgründe B II. 3. e., S. 31 f.

Der Gewerkschaft wird eine Kontrollfunktion zugeschoben, die sie in eine äußerst unangenehme Konfrontation zu ihren eigenen Mitgliedern bringen kann[2]Th. Ramm AuR 12/1964, S. 358, wie wenige Jahre später die IG Metall in ihrem Geschäftsbericht von 1971 – 1973 beschreibt: “Im Gewande eines angeblichen Streikmonopols der Gewerkschaften werden so die Gewerkschaften zwischen die Stühle gebracht und die Kollegen, die an spontanen Arbeitsniederlegungen teilgenommen haben, der Willkür der Unternehmer ausgeliefert (Kündigung, Schadenersatz!). Für die Gewerkschaft kann es nicht darauf ankommen, die eigenen organisationspolitische Position durch das Rechtswidrigkeitsurteil des Bundesarbeitsgerichts prägen zu lassen”.[3]Michael Kittner “Arbeitskampf. Geschichte Recht Gegenwart” München2005, S. 685

References

References
1 BAG vom 20.12.1963 – 1 AZR 428/62 Entscheidungsgründe B II. 3. e., S. 31 f
2 Th. Ramm AuR 12/1964, S. 358
3 Michael Kittner “Arbeitskampf. Geschichte Recht Gegenwart” München2005, S. 685

FRIDAYS FOR FUTURE! 03.03.2023

2. GLOBALER KLIMASTREIK AM 3. MÄRZ 2023

Aus dem Aufruf der FFF zum Klimastreik:

„Am 3. März 2023 findet weltweit der nächste globale Klimastreik von Fridays for Future statt. Wir rufen alle dazu auf, sich uns anzuschließen und gemeinsam mit uns für Klimagerechtigkeit auf die Straße zu gehen.

Während LNG-Terminals in nichtmal einem Jahr gebaut werden und somit neue fossile Infrastruktur geschaffen wird, stoppt der Ausbau der erneuerbaren Energien immer noch, Klimaziele werden von Ministerien gebrochen und nicht mal ausreichende Pläne zur Einhaltung der Klimaziele vorgelegt!

Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr auf Lützerath, einem Dorf, das abgerissen wurde, um mehr Kohle zu verbrennen und einen gerechten Beitrag Deutschlands zum 1,°C-Ziel so unmöglich macht. Dies ist ein klares Beispiel dafür, dass die aktuelle Politik nicht ausreichend handelt, um die Klimakrise zu bekämpfen. Wir möchten mit unseren Aktionen auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, endlich handlungsfähig zu werden und unsere Emissionen schnellstmöglich zu reduzieren.

Wir hoffen, dass möglichst viele Menschen am 3. März an unserem Streik teilnehmen und gemeinsam für eine lebenswerte Zukunft kämpfen. Lasst uns zeigen, dass wir bereit sind, für den Klimaschutz auf die Straße zu gehen und uns nicht länger von der Politik ignorieren zu lassen.“

weitere Infos Hier:

Jahrgang vor 2014


Rede Putins auf der 43. Münchener Sicherheitskonferenz im Jahr 2007

hier lesen


9. April 2002: Alfred Biolek im Gespräch mit Putin und Schröder

https://www.youtube.com/watch?v=fp5soVYwrp4

Boulevard Bio: Alfred Biolek im Gespräch mit Putin und Schröder


Rede Putins am 25. September 2001 vor dem Deutschen Bundestag

Die Rede Putins im Jahr 2001 im Deutschen Bundestag: Der erste Teil der Rede befasst sich ausführlich mit der Bekämpfung des islamischen Terrorismus. Ab 11:05 beschäftigt sich die Rede ausführlich mit der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland und dem „gemeinsamen Haus Europas“: „Wir haben es bisher nicht geschafft, einen effektiven Mechanismus der Zusammenarbeit auszuarbeiten. Die bisher ausgebauten Koordinierungsorgane geben Russland keine reale Möglichkeit bei der Vorbereitung der Beschlussfassung mitzuwirken. Heutzutage werden Entscheidungen manchmal überhaupt ohne uns getroffen. Nur werden wir dann nachträglich gebeten, sie zu bestätigen …“

Hier das Wortprotokoll des deutschen Bundestages der Rede:

George Kennan 1997 in der New York Times zur Ukraine

hier lesen


Brzezinski 1997 „Die einzige Weltmacht“

Dieses Buch „Die einzige Weltmacht“ von Brzezinski kann als pdf Datei hier geladen werden: