Video zum Vortrag

Der Vortrag wurde außerdem in 8 Teile und Diskussion wie folgt aufgeteilt:

Teil 1: Das Recht auf Streik

– Zum Menschenrecht auf Streik

Kapitel 1:

Koalitionsfreiheit im Grundgesetz

Link: https://youtu.be/y4689Vjcsf0


Teil 2: Der verbandsfreie Streik

Kapitel 2:

Entscheidung Bundesarbeitsgericht 1963

Kapitel 3:

die unseelige Tradion des Herrn Hans Carl Nipperday

Link: https://youtu.be/B0Pk5xPo6Pc


Teil 3: Der politische Streik

Kapitel 4:

Politischer Streik

Kapitel 5:

politischer Demonstrationsstreik

Link: https://youtu.be/qirPSgpJ2XU


Teil 4: Das Völkerrecht zum Streikrecht

Kapitel 6:

Welche Streiks schützen die ESC und ILO?

Kapitel 7:

Bundesverfassungsgericht

zur Bedeutung völkerrechtliche Verträge

Link: https://youtu.be/Qfsm139UK0c


Teil 5: Fortdauernder Völkerrechtsbruch

in Deutschland

Kapitel 8:

Durchsetzungsbemühungen und

Bruch des Völkerrechts

Link: https://youtu.be/c2zRR_7hWQA


Teil 6: Europäischer Gerichtshof

für Menschenrechte

Kapitel 9:

Der Europäische Gerichtshof

für Menschenrechte

Link: https://youtu.be/ku9XOlNosC0


Teil 7 : Beispiele für verbandsfreie Streiks und Hinweise dazu

Kapitel 10: Verbot von verbandsfreien Streiks richtet sich gegen die                  

Gewerkschaften selbst,   

Kapitel 11: Weitere Beispiele für verbandsfreie Streiks – Verbandsfreie Streiks zur Verteidigung der Entgeldfortzahlung

Kapitel 12: Der Streik der Mercedes Arbeiter 2014 in Bremen              

Kapitel 13: Lehren für verbandsfreie Streiks

Link: https://youtu.be/THgorOhrB8U


Teil 8: Wie das Streikrecht verbessern

Kapitel 14: Was ist Recht? Wie das Streikrecht verbessern?

Link: https://youtu.be/THgorOhrB8U


Diskussion:

Link: https://youtu.be/VEI2YTT2gwQ


Kompletter Vortrag mit Diskussion:

Link: https://youtu.be/PW9xLwE_nss


Tarifbindung

Tarifbindung (auch: Tarifgebundenheit): „Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrages ist“ (§ 3 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz). Dieser Satz ist nicht sofort zu verstehen. Zunächst muss man wissen, wer Tarifvertragsparteien sein können. Tarifvertragsparteien sind „Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern“ (§ 2 Absatz 1 Tarifvertragsparteigesetz). Danach können Vereinigungen von Arbeitgebern einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abschließen, aber auch ein einzelner Arbeitgeber kann einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abschließen. An diesen Tarifvertrag gebunden sind dann auf der einen Seite die Mitglieder der Gewerkschaften und auf der anderen Seite die Mitglieder der Arbeitgebervereinigung bzw. der einzelne Arbeitgeber, der allein einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft vereinbart hat. Der Kampf um Tarifbindung hat also das Ziel, den Arbeitgeber in die Tarifbindung zu zwingen: Der Arbeitgeber soll entweder dem Arbeitgeberverband beitreten, der in der entsprechenden Branche einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen hat, oder der Arbeitgeber soll selbst einen Tarifvertrag mit der zuständigen Gewerkschaft vereinbaren. Kampf um Tarifbindung schließt aber auch ein, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen im Betrieb an den Tarifvertrag gebunden sind. Das sind sie nur, wenn sie Mitglied in der Gewerkschaft sind. Nur dann kann erfolgreich eine Tarifbindung des Arbeitgebers durchgesetzt werden. Und nur unter dieser Voraussetzung können bessere Tarifverträge erzwungen werden. 

Tarifvertrag

umgangsprachlich manchmal auch „Tarif“ genannt. Also: Ich bekomme „Tarif“ heißt: ich werde nach Tarifvertrag bezahlt.

Ein Tarifvertrag wird zwischen einer Gewerkschaft und einem Unternehmerverband vereinbart.

Er kann auch zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen vereinbart werden (Haustarifvertrag). In diesem Fall streben die Gewerkschaften einen Anerkennungstarifvertrag an, als einen Tarifvertrag, in dem ein einzelnes Unternehmen den Flächentarifvertrag anerkennt, also den Tarifvertrag, der für die ganze Branche gilt.

Nur, wenn ein Mensch, der in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeitet, selber tarifgebunden, also in der Gewerkschaft ist, hat er einen gerichtlich einklagbaren Anspruch aus den vereinbarten Tarifverträgen.

Die entsprechenden Regeln finden sich im Tarifvertragsgesetz.

Obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind, zahlen viele Unternehmen auch den nicht organisierten Kolleginnen und Kollegen das Entgelt nach den Tarifverträgen, um sie nicht durch untertarifliche Zahlung in die Gewerkschaft zu treiben.

Abstimmungsfrage zum Volksentscheid

Auf dem Stimmzettel wurde am Sonntag, den 26. September 2021, über einen Beschlussentwurf abgestimmt, der im Wesentlichen folgenden Inhalt hat (zitiert aus der amtlichen Mitteilung zum Volksentscheid):

Der Senat wird aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung vonn Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind:

  • Vergesellschaftung der Bestände aller privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen im Land Berlin. Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft,
  • gemeinswirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR),
  • Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher, demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft,
  • Verbot der Reprivatisierung dieser Wohnungsbestände in der Satzung der AöR,
  • Zahlung einer Entschädigung deutlich unter dem Verkehrswert an die betroffenen Wohungsunternehmen

Abstimmungsfrage: Stimmmen Sie diesem Beschlussentwurf zu? Ja / Nein

Volksentscheid: 57,6 Prozent für Enteignung der Wohnungskonzerne!

Über eine Millionen Menschen[1] genau: 1.035.950 Menschen – 57,6 Prozent – stimmten am Sonntag für die Enteignung der großen Wohnungskonzerne. Nur 39,8 Prozent stimmten dagegen. 2, 45 Millionen Berlinerinnen und Berliner durften abstimmen, also alle, die auch an den Abgeordnetenhaus-wahlen teilnehmen durften. Von ihnen haben sich an der Abstimmung über den Volksentscheid 73,5 Prozent beteiligt. 25 Prozent Beteiligung ist vorgeschrieben, damit der Volksentscheid gültig ist. Hier die amtlichen Ergebnisse im Einzelnen, auch nach Bezirken aufgeschlüsselt.

Aufschlussreich auch eine Umfrage, die vom rbb einen Monat vor der Abstimmung veröffentlicht wurde und die die Zustimmung zur Enteignung nach parteipolitischer Orientierung aufschlüsselt. 90 Prozent derjenigen, die die Partei DIE LINKE wählen,

– 64 Prozent derjenigen, die die GRÜNEN wählen,

– 43 Prozent und damit die Mehrheit derjenigen, die die SPD wählen,

– 28 Prozent derjenigen, die die FDP wählen, und

– 38 Prozent derjenigen, die die AfD wählen

fanden diese Enteignung „eher gut“, 69 Prozent der CDU fanden sie „eher schlecht“.

Von der Initiative „DW & Co enteignen“ wird der Erfolg gefeiert und der Sprecher Kalle Kunkel zitiert: “ Wir akzeptieren weder Hinhaltestrategien, noch Abfangversuche. Eine Missachtung des Volksentscheids wäre ein politischer Skandal. Wir lassen nicht locker, bis die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen umgesetzt ist“.

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Demonstration wenige Tage vor den Wahlen. Foto: Ingo Müller

Das ist ein großer Tag. Mit dem Volksentscheid über die „Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ hat sich das Volk seit langer Zeit wieder für die Enteignung großen Kapitals, im konkreten Fall für die Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen entschieden. Jetzt haben wir die Gelegenheit noch mehr über diese fundamentale Frage der Enteignung großen Kapitals zu sprechen – mit unseren Nachbarinnen und Nachbar und allen, die wir kennen oder mit denen wir befreundet sind.

Der Autor dieses Beitrags hat sich selbst heute morgen beim Bäcker an Gesprächen zu diesem Thema beteiligt. Eine Frage war zum Beispiel, ob das Land Berlin den Rückkauf bezahlen kann. Aber Vergesellschaftung erfordert eine Entschädigung, nicht aber die Enteigung zum Verkehrwert. Vergesellschaftung ist bezahlbar. Der Rückkauf kann aus den Mieten finanziert werden. Aus diesem Grund kann eine Gesellschaft die enteigneten Wohnungen und die Entschädigung übernehmen. Das Land Berlin muss sich nicht mit einem Cent verschulden.

„Warum wird dann überall erzählt, das sei unbezahlbar?“, fragt ein anderer. Gute Frage, vor allem wenn man bedenkt, dass noch wenige Tage vor den Wahlen auf eben diesem Weg – über eine landeseigene Wohnungsgesellschaft – viele tausend Wohnungen von Vonovia und deutsche Wohnen zurückgekauft wurden – aber zum Verkehrswert! Trotzdem wird das Land Berlin auch in diesem Fall nicht belastet, weil der Rückkauf über eine landeseigene Wohnungsgesellschaft und seine Finanzierung aus den Mieten erfolgt.

Mit dem Volksentscheid im Rücken hätte man diese Wohnung jetzt jedoch viele billiger haben können.

References

References
1 genau: 1.035.950 Menschen