>

Das Streikrecht ist ein Menschenrecht

image_pdf

Das Recht auf Streik ist eines der wichtigsten Grundrechte.

Immer wenn wir streiken, geht es nicht nur um den Arbeitslohn und die Arbeitszeit, also um die Notwendigkeit unsere Lebensgrundlagen zu verteidigen.

Im Streik setzen die abhängig Beschäftigten immer auch der Fremdbestimmung durch das Kapital, der jeder Beschäftigte unterworfen ist, ihre Selbstbestimmung entgegen. Der Streik ist daher Ausdruck des Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dieser Artikel 1 ist ein wichtiges Zeugnis der antifaschistischen Prägung des Grundgesetzes und der Streik herausragend als kollektive Ausdruck und kollektive Einforderung dieser Menschenwürde.