>

Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer

image_pdf

Juni 12, 2021 von admin

siehe auch abhängig Beschäftigte.

Der Begriff Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer wird unterschiedlich definiert:

  • In der Erwerbstätigenrechung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes werden zu den Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmern nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Beschäftigte mit geringfügiger Entlohnung gezählt, sondern auch Führungskräfte, Personen in Ausbildung, Beamte und Beamtinnen, Soldatinnen und Soldaten u. a, also nicht nur Personen in einem Arbeitsverhältnis (siehe Glossar im Statistischen Jahrbuch 2019 S. 382).

  • Dagegen werden im Arbeitsrecht nur Personen in einem Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmerinnnen bezeichnet, also Personen, die durch einen Arbeitsvertrag im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet werden (§ 611a Abs. 1 BGB) ; im Jahr 2019 waren das 34 Millionen Millionen Menschen.

Zur Kritik der Begriffe ‘Arbeitgeber-Arbeitnehmer’:

Man könnte den Begriff ‘Arbeitgeber’ so verstehen: Der Arbeitgeber gibt auf, bestimmte Arbeiten auszuführen. Dann ist ein Arbeitnehmer derjenige, der diese Aufgaben, zu denen er angewiesen wird, übernimmt. Diese Begriffswelt erfasst jedoch nicht, dass es nicht reicht, Arbeiten aufzugegeben und zu übernehmen. Es kommt darauf an, dass die Arbeiten ausgeführt werden. Das, was als selbstverständlich vorausgesetzt und nicht begrifflich erfasst wird, ist wesentlich sowohl für den ‘Arbeitgeber’ als auch für den ‘Arbeitnehmers’. Es reicht nicht, Arbeiten zu verteilen, sie müssen ausgeführt werden.

Es sind die ‘Arbeitnehmer’, die die Arbeit ausführen.

Anders als der Begriff Arbeitnehmer unterstellt, nimmt er nicht Arbeit, sondern allenfalls Anweisungen zur Arbeit entgegen. Dass er entsprechend diesen Anweisungen arbeitet, also Arbeit gibt, unterschlägt der Begriff Arbeitnehmer und verkehrt das sogar in sein Gegenteil. Warum lassen wir uns bis heute diese Begriffe vorgeben für das, was wir sind? Friedrich Engels in seinem Vorwort zur 3. französischen Auflage von “Das Kapital” von Karl Marx:

“Es ist also in dieser dritten Auflage kein Wort geändert, von dem ich nicht bestimmt weiß, dass der Verfasser selbst es geändert hätte. Es konnte mir nicht in den Sinn kommen, in das “Kapital” den landläufigen Jargon einzuführen, in welchem deutsche Ökonomen sich auszudrücken pflegen, jenes Kauderwelsch, worin z. B. derjenige, der sich für bare Zahlung von andern ihre Arbeit geben läßt, der Arbeitgeber heißt, und Arbeitnehmer derjenige, dessen Arbeit ihm für Lohn abgenommen wird. Auch im Französischen wird travail im gewöhnlichen Leben im Sinn von “Beschäftigung” gebraucht. Mit Recht aber würden die Franzosen den Ökonomen für verrückt halten, der den Kapitalisten donneur de travail, und den Arbeiter receveur de travail nennen wollte”
(http://www.mlwerke.de/me/me23/me23_033.htm; siehe auch https://neusprech.org/arbeitgeber/)

Am klarsten ist der Begriff Arbeiter bzw. Arbeiterin. Doch viele Angestellte identifizieren sich nicht mit diesem Begriff. Sie wenden den Begriff Arbeiter bzw. Arbeiterin nur auf körperliche Arbeit an und auch nur auf bestimmte körperliche Arbeiten wie zum Beispiel Reinigungsarbeiten. Es wäre wünschenswert, dass der Begriff Arbeiter bzw. Arbeiterin für alle 34 Millionen Menschen, die in einem in einem Arbeitsverhältnis stehen, verwendet würde.

Zunehmend wird der Begriff ‘Arbeitnehmer’ durch den Begriff ‘Beschäftigte’ ersetzt. Der Begriff ‘Beschäftigte’ beschreibt Menschen in einem Arbeitsverhältnis in erster Linie als Menschen, die ‘beschäftigt’, also zu bestimmmten Arbeit angewiesen werden. Aber zugleich erfasst dieser Begriff etwas deutlicher, dass wer Beschäftigte hat, durch sie schaffen lässt. Beschäftigte nehmen nicht nur Anweisungen entgegen, sondern führen sie auch aus. Beschäftigte schaffen.

Die feministische Bewegung hat für eine große Diskussion gesorgt, dass nicht nur tatsächlich, sondern auch sprachlich Frauen ebenso wie Männer anerkannt werden. Es wäre allerdings schade, wenn in Zukunft von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin gesprochen würde. Besser wäre es von Beschäftigten zu sprechen.