abhängig Beschäftigte

41 Millionen Millionen arbeiteten im 1. Quartal 2020 als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung . Das sind ca. 90 Prüzent aller Erwerbstätigen. Die restlichen 10 % arbeiten als Selbstständige, davon im Jahr 2019 über die Hälfte als Soloselbstständige. Insgesamt arbeiteten im 1. Quartal 2020 rund 45 Millionen Millionen als Erwerbstätige. Zu den Einzelheiten, fortgeschrieben bis zum Jahr 2025 siehe die Angaben des statistischen Bundesamtes über alle Einwohner und deren Erwerbsbeteiligung.


Zu den Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer im Sinne der Erwerbstätigenrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung des Statistischen Bundesamtes zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beschäftigte mit geringfügiger Entlohnung, Führungskräfte Personen in Ausbildung, Beamte und Beamtinnen, Soldatinnen und Soldaten u. a..

Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin im juristischen Sinne sind jedoch Personen in einem Arbeitsverhältnis, also mit einem Arbeitsvertrag. Sie werden in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung abhängig Beschäftigte oder Beschäftigte genannt. Diesen Begriff verwenden auch wir für Personen, die auf der Grundlage eines Arbeitvertrages tätig sind. Auch in vielen Tarifverträgen werden diese Personen nicht mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern Beschäftigte bzw. abhängig Beschäftigte genannt. Im Jahr 2019 waren das 34 Millionen Menschen.

Zur Kritik der Begriffe ‚Arbeitgeber-Arbeitnehmer‘ weiterlesen hier: