Das Vorgehen der Freien Universität Berlin gegen Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen ist verfassungswidrig,
Christian Lelek hat die beiden Anwälte Reinhold Niemeg und Benedikt Hopmann zu Abmahnungen interviewt, die der Präsident der FU gegen die Mitglieder des Vorstandes der ver.di-Betriebsgruppe ausgesprochen hat. Die Betriebsgruppe hatte wichtige Gründe für das Erstarken der Rechten, insbesondere der AfD genannt. Das Interview ist im nd vom 14. Juni veröffentlicht.
Sie sind als Anwälte eines Beschäftigten der FU Berlin mandatiert. Ihr Mandant ist Vorstandsmitglied der Betriebsgruppe der Gewerkschaft Verdi und wehrt sich gegen eine Abmahnung. Ende Mai fand ein erster Termin vor dem Arbeitsgericht statt. Worum geht es genau?
Reinhold Niemerg: Anlass der Abmahnung war ein Artikel, der auf der Internetseite der Betriebsgruppe stand. Abgemahnt wurden alle Vorstandsmitglieder – wir vertreten einen von ihnen. Es gehen aber noch weitere Betroffene gerichtlich dagegen vor.
Benedikt Hopmann: Entscheidend ist, was in dem Text stand. Im Grunde war es ein Aufruf, sich an den großen Demonstrationen gegen rechts, insbesondere die AfD, zu beteiligen. »Beteiligt euch als Gewerkschafter« war die Stoßrichtung. Der Aufruf beginnt mit der Einschätzung, dass die Regierung die Bevölkerung durch ihre Abschiebepolitik sowie Erhöhung der Rüstungs- und Kürzung der Sozialausgaben nach rechts treibt. »Rechtes Gedankengut wächst am besten in einem Klima der Prekarität.« Natürlich fragten sich die Mitglieder als Beschäftigte: »Wie sieht es bei uns im Betrieb aus?« Und ihre Antwort lautete: »Das gilt auch für unseren Arbeitgeber. Wer Tarifverträge nicht einhält, Mitbestimmung und demokratische Prozesse im Betrieb aktiv bekämpft, sorgt für politischen Verdruss.« Dadurch fördere die FU den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD.