Drei Verfechter von BDS gingen mit ihrem Anwalt Ahmed Abed gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vom 19. Mai 2019 gerichtlich vor.
Das Problem dieser Resolutionen ist, dass sie keine Gesetze des Bundestages sind. Diese fehlende gesetzliche Wirkung erschwert es, solche Beschlüsse selbst dann gerichtlich anzugreifen, wenn sie rechtswidrig sind. Jedenfalls hat bisher eben diese Unverbindlichkeit die Gerichte dazu veranlasst, über solche Beschlüsse nicht zu entscheiden. Nunmehr hat sich auch das Bundesverwaltungsgericht für nicht zuständig erklärt. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts kann der betroffene Bürger gegen diesen Beschluss nur über eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gerichtlich vorgehen kann[1]. Wie das Bundesverfassungsgericht im Fall einer solchen Verfassungsbeschwerde entscheiden wird, ist offen. In jedem Fall bleibt noch die Möglichkeit, gegen jede einzelne angeordnete Maßnahme, die sich an dem BDS Beschluss orientiert, vor Gericht zu ziehen.
Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist übertragbar auf den Beschluss des Bundestages vom 7. November 2024. Auch für diesen Beschluss gilt: Neben der Verfassungssbeschwerde bleibt noch die Möglichkeit, gegen jede einzelne angeordnete Maßnahme vor Gericht zu ziehen.
Inhaltsverzeichnis:
3. Instanz
Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Für eine Überprüfung des BDS-Beschluss des Bundestages ist das Bundesverfassungsgericht zuständig (Urt. v. 26.03.2025, Az. 6 C 6.23).
„Für Rechtsschutzbegehren, welche auf die gerichtliche Überprüfung eines sog. schlichten Parlamentsbeschlusses gerichtet sind, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet. Ausschließlich zuständig ist in solchen Fällen die Verfassungsgerichtsbarkeit, d.h. das Bundesverfassungsgericht sowie gegebenenfalls – bezogen auf Beschlüsse der Landesparlamente – auch die Verfassungsgerichte der Länder. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. …
Dass betroffene Bürger letztlich nur im Wege der Verfassungsbeschwerde Rechtsschutz gegen einen schlichten Parlamentsbeschluss erreichen können, ist mit der verfassungsrechtlichen Rechtsschutzgewährleistung vereinbar.“[1]https://www.bverwg.de/pm/2025/23; siehe auch LTO: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-6c623-klage-gegen-bds-resolution-abgewiesen-verfassungsgerichte-zustaendig
Hier die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes.
Die Kläger können auf dem Wege einer Verfassungsbeschwerde gegen den BDS-Beschluss vorgehen. Es wird abzuwarten sein, wie das Bundesverfassungsgericht in einem solchen Fall entscheidet. Andernfalls muss gegen die einzelnen Maßnahmen vorgegangen werden, die getroffen werden. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist übertragbar auf den Bundestagsbeschlusses vom 7. November 2024.
2. Instanz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied in der 2. Instanz, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ nicht von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann: Urteil vom 16. Juni 2023 – OVG 3 B 44/21 –
Hier die vollständige Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
PRESSEMITTEILUNG der BT3P: Keine Entscheidung über den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt sich für die Klage der BT3P unzuständig.
Gericht: Nur Karlsruhe kann BDS-Bundestagsbeschluss überprüfen – evangelisch.de
BDS-Klage gegen Bundestagsbeschluss ohne Erfolg – ZEIT ONLINE
1. Instanz
Die Kläger verloren in der 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht. Trotzdem war dies zunächst ein erster Erfolg.
Junge Welt, 09.10.2021: „In die nächste Instanz – Berlin: Verwaltungsgericht weist Klage gegen BDS-Resolution des Bundestags ab“
weiterlesen hier:
Verfassungsblog ON MATTERS CONSTITUTIONAL, 14.10.2021: „Aufforderung zum Rechtsbruch Warum der BDS-Beschluss des Bundestages keine bloße Meinungsäußerung ist“ weiterlesen hier:
Legal Tribune Online , 08.10.2021
„Klage von Israel-Boykott-Unterstützern abgewiesen
Bundestagsbeschluss ist nicht rechtswidrig – sagt das VG Berlin“
References