Nan Goldin spricht die Wahrheit – für das offizielle Berlin ein Eklat! – eine Rückschau!

Die berühmte Künstlerin Nan Goldin bot Zeitenwende und deutscher Staatsräson die Stirn. Für die Eliten hierzulande ein Skandal. Für uns ist dieser Skandal ein Skandal. Hier die ganze Geschichte. Der Reihe nach.

Ein internationales Prestigekunstprojekt

Mit der Retrospektive „This Will Not End Well“ in der Neuen Nationalgalerie „wird erstmals ein umfassender Einblick in das Schaffen von Nan Goldin von 1980 bis heute gegeben“. Nach dem Auftakt in Stockholm und Amsterdam wird die Ausstellung nun in Berlin gezeigt und reist im Anschluss nach Mailand und Paris.

Die Künstlerin Nan Goldin

Die Fotografin Nan Goldin gehört aktuell zu den global bedeutendsten Künstler:innen. 2022 wurde sie auf der Power-100 Liste der Zeitschrift Art Review weltweit als Nummer 2 geführt. Ebenfalls im Jahr 2022 hob das deutsche Kunstmagazin Monopolin in seinem Ranking der 100 weltweit einflussreichsten Künstlerinnen und Künstler Nan Goldin auf den ersten Platz. Die Akademie der Künste (Berlin) verlieh ihr 2022 noch den Käthe-Kollwitz-Preis. Im gleichen Jahr erhielt sie den Goldenen Löwen beim 79. Internationalen Filmfest von Venedig für ihre Dokumentation „All the Beauty and the Bloodshed’’ und 2007 den Hasselblad Award, Göteborg, Schweden.

Wer Nan Goldins Werke ausstellen darf profitiert von ihrem Ruhm.

Künstler:innen im Fadenkreuz geopolitischer Konflikte

Mit der doppelten Zeitenwende von Ukrainekrieg, endgültig aber mit dem Nahostkonflikt geraten Künstler:innen wie Nan Goldin, die ihre Kunst als Ausdruck und Sprachrohr ungeschminkter Wahrheiten wie auch unbequemer Parteinahme für die Opfer rassistischer, patriachaler und imperialer Strukturen ansehen, ins Kreuzfeuer geopolitischer Interessen des Westens.

Bislang verlief ihre Ausstellung ohne Zwischenfälle, doch nun in Berlin ist Goldin bereits vor Ausstellungsbeginn in eine aufgeheizte Debatte um Antisemitismus in der Kunstszene geraten. Die US-amerikanische, jüdische Künstlerin gilt als Unterstützerin der BDS-Bewegung und kompromisslose Kritikerin der zionistischen und rechtsextrem durchseuchten Politik Israels, was in Deutschland als „antisemitisch“ diffamiert wird. Goldin ist nicht bereit, den Kotau vor diesen Absurditäten zu machen und besteht auf ihrem Recht, die Eröffnungsrede zu halten.
Aufgrund der internationalen Einbindung und des Renommees der Künstlerin schien es den Berliner Kulturverantwortlichen als nicht opportun, der Künstlerin das Rederecht zur Eröffnung ihrer Ausstellung zu versagen.

Eine Rede, die das Schweigen bricht

Rede von Nan Goldin am 22.11.2024 in der Neuen Nationalgalerie Berlin anlässlich der Eröffnung ihrer Ausstellung „This Will Not End Well“. Video Adam Broomberg.

Nan Goldin begann ihre Rede mit einer vierminütigen Schweigepause, um an die Todesopfer in den palästinensischen Gebieten, im Libanon und auch in Israel zu erinnern, wie sie sagte.

»Was ich in Gaza sehe, erinnert mich an die Pogrome, denen meine Großeltern entkommen sind« Sie zeigt eine empathische Erinnerungskultur, die aus den Verbrechen der Vergangenheit die Ablehnung der Verbrechen der Gegenwart herleitet. Absurd die neuen Verbrechen mit Verweis auf den Holocaust verharmlosen oder sogar rechtfertigen und die neuen Verbrecher damit reinwaschen zu wollen!

Die Fotografin kritisierte unmissverständlich Deutschlands Haltung zum Nahostkonflikt. Deutschland sei die Heimat der größten palästinensischen Diaspora Europas. „Dennoch werden Proteste mit Polizeihunden bekämpft“. Obwohl die deutsche Regierung „die Zungen geknebelt hat“ spricht Nan Goldin die Wahrheit ungeschminkt aus! Im Zentrum staatlicher Kulturhohheit , in den Hallen der Neuen Nationalgalerie !

Die ganze eindrucksvolle Rede könnt ihr hier im Video von Adam Broomberg sehen. Natürlich wurde die Rede festgehalten trotz offiziellem Verbot von Filmkameras.

Im Anschluß an Ihre Rede stürzt Kurator Biesenbach ans Mikrofon, um das Deutsche „Ja aber“ dagegen zu setzen. Laute Unmutsbekundungen aus dem Publikum. Menschenrecht und Solidarität mit den Palästinenser:innen sollen uneingeschränkt gelten. Da darf es kein „Ja aber“ geben.

Nach der Rede – das offizielle Berlin schäumt vor Wut

Das offizielle Berlin und nicht zuletzt die Presse regten sich darüber auf, dass Demonstranten den Kurator Klaus Biesenbach bei seiner „Widerrede“ unterbrachen. Bei einem Bückling vor der deutschen Staatsräson. Bei der Verharmlosung und der Verteidigung der Unterstützung eines Staates, der gerade weltweit des Massen- und mutmaßlichen Völkermords sowie Verstößen gegen das internationale Völker- und Menschenrecht angeklagt ist. Gegen dessen verantwortlichen Ministerpräsidenten ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vorliegt. Die anwesenden Demonstranten riefen: „Verstehen Sie nicht?“

Die führende deutsche Kaste und ihre Presseschreiber erdreisten sich am Folgetag, die lautstarke Empörung aus dem Publikum als „kulturloses“ und nicht „akzeptbables Niederschreien“ und „Gekreische“ abzutun. Die Schreie von Zehntausenden Kindern und Babys, von Frauen, das Stöhnen der Erde, die von Israels Gift heimgesucht wird – all das berührt diese Leute wohl nicht. Aber wenn Demonstranten laut werden, während ein Vertreter der „deutschen Staatsräson“ spricht, das geht absolut nicht. Der Skandal könnte nicht größer sein!

„untergründige“ Kommentare jenseits des Mainstreams

Berlin ist in der Zwickmühle. Man will sich mit den Kunstwerken einer weltberühmten Künstlerin schmücken und ihre Kunst von ihrer „nicht staatstreuen“ Meinung abtrennen. Diese Künstlerin aber läßt sich nicht den Mund verbieten und widerspricht unüberhörbar.

Der Titel der Ausstellung „This Will Not End Well“ könnte auch als die passende Prognose für die aktuelle politische Leit- und Cancelculture des Berliner Senats interpretiert werden. Prägte einst der Spruch „Berlin ist arm, aber sexy“ diese Stadt, die damit zum internationalen Magneten von Kultur, Wissenschaft und Freiheitsrechten heranwuchs, so müsste es heute heißen: „Berlin ist ugly, arm und ärmer“! Nicht Kultur und Wissenschaft, sondern prügelnde „bad cops“ prägen inzwischen das weltweite Bild von Berlin. Vornedran ein Regierender Bürgermeister, der auch schon mal von Mitbürgern als „Netanyahu im Westentaschenformat“ tituliert wird.

Viele aus der Kulturszene drücken ihre Hoffnung aus, daß Nan Goldin durch ihren mutigen Auftritt Zeichen gesetzt und damit der extremen Cancelculture des Berliner Senats Grenzen aufgezeigt hat. Nicht zuletzt auch, weil ein Interesse besteht, irreparable wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.

So hart es auch klingt: Gerade angesichts der massiven Kürzungen im Kultursektor durch fu*ing CDU baut diese Aktion Druck auf, den fu*ing Joe Chialo nicht einfach wegrationieren kann.(…) Es ist traurig, dass das hier das Potential hat, mehr Druck auf die Kulturpolitik aufzubauen, als all die Arbeit, all das Engagement kleinerer Kunstorte und Kulturzentren, aber am Ende wollen wir ja alle nur: FREE PALESTINE. [1]Quelle IG Candice Breitz 23.11.24

„Berlin hat seit letztem Jahr massiv seinen Ruf als internationale Kulturmetropole eingebüẞt. Die Neue Nationalgalerie ist ein absolutes Prestige-Projekt in der Stadt, (…) Mit Biesenbach hat sich Berlin einen Starkurator zurückgeholt, der (…) zum Posterboy der SMB geworden ist und internationale Stars (v.a. lebende) in die Stadt geholt hat. Krasses Marketing (…)
Und kulturelles Kapital ist für die Politik nach wie vor, oder auch gerade jetzt, wichtig-auch für die CDU. Eine Ausstellung von NAN GOLDIN, die gerade in den letzten Jahren nochmal so in den Fokus gerückt ist, zu canceln, eine groẞe Sonderausstellung in der NN, die ursprünglich vom Moderna Auseet kuratiert wurde und auch schon im Stedelijk zu sehen war, wäre ein internationaler Skandal „[2]Quelle IG Candice Breitz 23.11.24

Kann sein, daß der mutige Auftritt von Nan Goldin dazu führt, dass die Berliner Kulturlverantwortlichen die „Zwänge der Staatsräson“ in naher Zukunft etwas geschmeidiger umzusetzen versuchen. Aber wir sollten uns keinen Illusionen hingeben. Die Reaktion ist auf dem Vormarsch. Nan Goldins standhafte Haltung ist vor allem eine Ermutigung für eine wachsende wlderständige Kultur von unten. Hier liegt die Zukunft für wirkliche Veränderungen, nicht in den Tempeln der Eliten.

Der Kommentar der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost fasst die Ereignisse um die Rede von Nan Goldin wohl am treffendsten zusammen:

Wenn Deutschland und Berlin nicht so viel Geld und PR-Mühe in die Retrospektive gesteckt hätten, die u.a. zwischen Amsterdam, Mailand und Berlin wandert, hätten sie Nan Goldin längst abgesagt. Doch eine Absage in diesem Fall hätte Deutschland weiteren Schaden zugefügt – in einer Zeit, in der Deutschland Synonym für Provinzialität, Zensur von Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit geworden ist.
So blieb der Leitung der Nationalgalerie keine Wahl, als sich mit dieser Jüdin mit einer selbstständigen Meinung auseinanderzusetzen. Und sie nutzte das ihr gewährte Privileg, um den Opfern eine Stimme zu geben –so wie Yuval Abraham, Nancy Fraser, Masha Gessen, Jonathan Glazer, Judith Butler, Naomi Klein, Noam Chomsky und viele andere jüdische Stimmen, die Deutschland kleinredet und zum Schweigen bringt.

Nan Goldin erinnerte Deutschland daran, dass sie als Jüdin, deren Familie Opfer christlicher Verbrechen war, sich heute mit den Opfern solidarisiert. Und diese Opfer sind nicht die Deutschen mit einem Nazi-Opa, die so „sensibel“ sind und für die man Rücksicht nehmen muss, indem man nicht ausspricht, dass Israel einen Völkermord begeht – weil sie es nicht hören wollen. Die Opfer des Völkermords, den Israel mit Unterstützung Deutschlands begeht, während es die Geschichte der jüdischen Opfer instrumentalisiert, sind die Palästinenser. Nan Goldin beginnt mit ihnen, endet mit ihnen und ruft zu Handlungen auf.

Sie erinnerte Klaus Biesenbach (Direktor der neuen Nationalgalerie) daran, dass seine Trennung zwischen Nan Goldin als Künstlerin und Nan Goldin als Aktivistin nichts anderes als ein Abwehrversuch ist – ein Versuch, die Ausstellung zu retten und ein guter deutscher Beamter zu bleiben. Doch sie lässt ihm das nicht durchgehen. Sie erlaubt keinem weißen deutschen Mann, ihre Biografie oder die für ihn unbequemen Teile ihrer Geschichte und Persönlichkeit nach seinen Vorstellungen zu löschen.

Als jemand, die einer Minderheit angehört und es zu einer Position der Macht geschafft hat, kriecht sie nicht vor dieser Macht wie Joe Chialo. Sie nutzt diese Macht auch nicht, um andere Schwachen zu unterdrücken und sich vor der Herrschaft zu verbeugen. Chialo hat viele Gründe, nicht zu mögen, was sie gesagt hat. Nan Goldin ist all das, was Joe Chialo nicht ist.

Sie bietet der Hegemonie keine unterwürfige Performance: Sie konzentriert sich ausschließlich auf zivile Opfer – Hunderttausende Palästinenser und Libanesen
so wie im Vergleich dazu die Hunderte israelischen Opfer. Sie ignoriert die israelischen Soldaten, die nach internationalem Recht legitime Ziele sind. Sie verdeckt nicht die Realität des Völkermords mit Phrasen wie „Israels Existenzrecht“. Sie fürchtet sich nicht vor Kai Wegner oder einem anderen Politiker, dessen Name in zehn Jahren vergessen sein wird. Er kann morgen oder übermorgen das twittern was er will. Egal.

Sie erinnert Iris Spranger, die Polizisten mit Hunden gegen ihre eigenen Bürger einsetzt, daran, dass das barbarisch ist. Und dass Deutschland nichts gelernt hat. Nan Goldin spricht truth to power – an einem zentralen Ort in Berlin und als Jüdin. Solange das noch möglich ist, und in der Hoffnung, dass viele ihr folgen werden, auf die Straßen gehen und sich nicht fürchten.

Hörst du das, Deutschland?

Mehr Kommentierung braucht es wohl nicht.

Titelbild , Collage Peter Vlatten , Candice Breitz, Never Again (200 Wassermelonen), 2024. Foto: Armin Marewski

Wir danken für das Publikationsrecht für das Video!

Deutschlandfunk 24.11.

References

References
1, 2 Quelle IG Candice Breitz 23.11.24

Internationale Strafgerichtshof erlässt Strafbefehle gegen Netanjahu und Gallant

aktualisiert 23.11.2023: Reaktionen der Bundesregierung auf die Haftbefehle auf einer Pressekonferenz am 22.11.2024

Am 21. November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof gegen Netanjahu und Gallant Haftbefehle wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Es wurde auch bekannt gegeben, dass zwei Anträgen Israels zurückgewiesen wurden. Das Ziel dieser Anträge Israels war, dass der Internationale Strafgerichtshof Israel auffordert, selbst gegen Netanjahu und Gallant zu ermitteln und solange die Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof auszusetzen.

Besonders lesenwert ist, wegen welcher Verbrechen die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallan erlassen werden (siehe unten: Vorgeworfene Verbrechen)

In der Tagesschau wurde berichtet, dass auch Haftbefehl gegen den unter dem Namen Mohammed Deif bekannten Militärchef der Hamas erlassen worden sei[1]Tagesschau vom 21.11.2024 um 16:07 Uhr: Tagesschau vom 21.11.2024 um 16:https://www.tagesschau.de/ausland/asien/haftbefehl-netanyahu-100.html, abgerufen am 21.11.2024 um 18:30 Uhr. Richtig ist, dass Chefankläger Khan auch gegen Hamas-Führer Jahja Sinwar, Ismail Hanija und Mohammed Deif Haftbefehle beantragte [2]https://unric.org/de/strafgerichtshof-anklaeger-khan-haftbefehl-gegen-netanyahu-und-hamas-anfuehrer-beantragt/ . Jahja Sinwar und Ismail Hanija wurden in den vergangenen Monaten von Israel ermordet[3]Tagesschau vom 21.11.2024 um 16:07 Uhr: Tagesschau vom 21.11.2024 um 16:https://www.tagesschau.de/ausland/asien/haftbefehl-netanyahu-100.html, abgerufen am 21.11.2024 um 18:30 Uhr. Israel meldete ebenfalls den Tod von Mohammed Deif, der jedoch von der Hamas bisher nicht betätigt worden sein soll[4]Tagesschau vom 21.11.2024 um 16:07 Uhr: Tagesschau vom 21.11.2024 um 16:https://www.tagesschau.de/ausland/asien/haftbefehl-netanyahu-100.html, abgerufen am 21.11.2024 um 18:30 Uhr.

Nun kommt es darauf an, dass der Haftbefehl vollstreckt wird. Hier ist der Internationale Gerichtshof darauf angewiesen, dass die 124 Länder, die dem Römischen Statut beigetreten sind, ihren Verpflichtungen aus diesem Statut nachkommen. Das Römische Statut ist die rechtliche Grundlage für den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag und enthält zugleich Verpflichtungen der Unterzeichner-Staaten, zu vollstrecken.

Bisher haben die Niederlande und Irland ausdrücklich erklärt, dass sie diesen Haftbefehl vollstrecken werden.[5]https://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/eu-aussenbeauftragter-haftbefehl-gegen-netanjahu-fuer-alle-eu-staaten-bindend/ So erklärte der niederländische Außenminister Caspar Veldkamp: „Die Niederlande respektieren die Entscheidung des Gerichthofs, einen Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister Netanjahu zu erlassen. Wenn er niederländischen Boden betritt, wird er verhaftet.“[6]https://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/eu-aussenbeauftragter-haftbefehl-gegen-netanjahu-fuer-alle-eu-staaten-bindend/

Auch Deutschland hat das Römische Statut unterzeichnet und ist damit zur Vollstreckung vom Haftbefehlen des IGH verpflichtet. Hält sich eine mit Haftbefehl gesuchte Person in einem Mitgliedstaat auf, kann der IStGH den Staat um Festnahme und Überstellung der Person ersuchen[7]Art. 89 des Römischen Statuts. Entsprechende Regelungen zur Umsetzung dieser Regel finden sich in Deutschland im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem IStGH (IStGH-Gesetz): Nach entsprechendem Ersuchen des IGH müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Festnahme des Verfolgten ergriffen werden[8]§ 9 IStHG-Gesetz. Zuständig für die Fahndungsmaßnahmen wäre die Generalstaatsanwaltschaft Berlin.

Wir zitieren aus der Pressemitteilung des internationalen Strafgerichtshof. Die Pressemitteilung kann im Original auf der Homepage des Internationalen Strafgerichtshofs nachgelesen werden: https://www.icc-cpi.int/news/situation-state-palestine-icc-pre-trial-chamber-i-rejects-state-israels-challenges

Inhalt der Pressemitteilung:


Heute, am 21. November 2024, hat die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs („Gerichtshof“) … einstimmig zwei Entscheidungen erlassen, mit denen sie die Anfechtungen des Staates Israel („Israel“) gemäß Artikel 18 und 19 des Römischen Statuts („Statut“) zurückgewiesen hat. Außerdem erließ er Haftbefehle gegen Benjamin Netanyahu und Yoav Gallant.

Entscheidungen über Anträge des Staates Israel

Die Kammer hat am 26. September 2024 über zwei Anträge Israels entschieden. Mit dem ersten Antrag hat Israel die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Situation im Staat Palästina im Allgemeinen und für israelische Staatsangehörige im Besonderen auf der Grundlage von Artikel 19(2) der Satzung angefochten. Mit dem zweiten Antrag beantragte Israel, dass die Kammer die Staatsanwaltschaft anweist, ihren Behörden eine neue Mitteilung über die Einleitung einer Untersuchung gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Statuts zu übermitteln[9]Artikel 18 Absatz 1 des Status lautet: „(1) Wurde eine Situation nach Artikel 13 Buchstabe a dem Gerichtshof unterbreitet und hat der Ankläger festgestellt, dass eine hinreichende Grundlage … Continue reading. Israel beantragte außerdem, dass die Kammer alle Verfahren vor dem Gerichtshof in der betreffenden Situation aussetzt, einschließlich der Prüfung der von der Staatsanwaltschaft am 20. Mai 2024 eingereichten Anträge auf Haftbefehle gegen Benjamin Netanyahu und Yoav Gallant.

In Bezug auf die erste Rüge stellte die Kammer fest, dass die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichts durch Israel nicht erforderlich ist, da das Gericht seine Zuständigkeit auf der Grundlage der territorialen Zuständigkeit Palästinas ausüben kann, wie von der Vorverfahrenskammer I in einer früheren Zusammensetzung festgestellt. Darüber hinaus vertrat die Kammer die Auffassung, dass die Staaten gemäß Artikel 19(1) des Statuts nicht berechtigt sind, die Zuständigkeit des Gerichtshofs gemäß Artikel 19(2) vor dem Erlass eines Haftbefehls anzufechten. Die Anfechtung Israels ist daher verfrüht. Dies gilt unbeschadet möglicher künftiger Anfechtungen der Zuständigkeit des Gerichtshofs und/oder der Zulässigkeit eines bestimmten Falls.

Entscheidung über Israels Anfechtung der Zuständigkeit des Gerichtshofs gemäß Artikel 19(2) des Römischen Statuts

Die Kammer wies auch den Antrag Israels nach Artikel 18(1) des Statuts zurück. Die Kammer erinnerte daran, dass die Staatsanwaltschaft Israel im Jahr 2021 von der Einleitung einer Untersuchung in Kenntnis gesetzt hatte. Zu diesem Zeitpunkt entschied sich Israel trotz eines Klärungsantrags der Staatsanwaltschaft, keinen Antrag auf Verschiebung der Ermittlungen zu stellen. Darüber hinaus war die Kammer der Ansicht, dass die Parameter der Untersuchung in dieser Situation gleich geblieben sind und folglich keine neue Mitteilung an den Staat Israel erforderlich war. In Anbetracht dessen sahen die Richter keinen Grund, die Prüfung der Anträge auf Erlass eines Haftbefehls auszusetzen.

Entscheidung über den Antrag Israels, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, eine Mitteilung nach Artikel 18 Absatz 1 zu machen

Haftbefehle

Die Kammer erließ Haftbefehle gegen zwei Personen, Herrn Benjamin Netanyahu und Herrn Yoav Gallant, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die mindestens vom 8. Oktober 2023 bis mindestens zum 20. Mai 2024, dem Tag, an dem die Staatsanwaltschaft die Anträge auf Haftbefehle stellte, begangen wurden.

Die Haftbefehle sind als „geheim“ eingestuft, um Zeugen zu schützen und die Durchführung der Ermittlungen zu gewährleisten. Die Kammer hat jedoch beschlossen, die nachstehenden Informationen freizugeben, da ein ähnliches Verhalten wie das in den Haftbefehlen angesprochene offenbar noch andauert. Außerdem ist die Kammer der Ansicht, dass es im Interesse der Opfer und ihrer Familien liegt, dass sie von der Existenz der Haftbefehle erfahren.

Zunächst ist die Kammer der Auffassung, dass das mutmaßliche Verhalten von Herrn Netanyahu und Herrn Gallant in die Zuständigkeit des Gerichts fällt. Die Kammer erinnerte daran, dass sie bereits in einer früheren Besetzung entschieden hatte, dass sich die Zuständigkeit des Gerichtshofs in dieser Situation auf den Gazastreifen und das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, erstreckt. Außerdem lehnte es die Kammer ab, von ihrem Ermessensspielraum proprio motu Gebrauch zu machen, um die Zulässigkeit der beiden Rechtssachen in diesem Stadium zu bestimmen. Dies gilt unbeschadet einer späteren Entscheidung über die Zuständigkeit und Zulässigkeit der Fälle.

In Bezug auf die Verbrechen hat die Kammer hinreichende Gründe für die Annahme gefunden, dass Herr Netanyahu, geboren am 21. Oktober 1949, Ministerpräsident Israels zur Zeit der relevanten Handlungen, und Herr Gallant, geboren am 8. November 1958, Verteidigungsminister Israels zur Zeit der angeblichen Handlungen, jeweils als Mittäter strafrechtliche Verantwortung für die folgenden Verbrechen tragen, weil sie die Handlungen gemeinsam mit anderen begangen haben: das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes, der Verfolgung und anderer unmenschlicher Handlungen.

Die Kammer fand außerdem hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Netanyahu und Herr Gallant als zivile Vorgesetzte für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung strafrechtlich verantwortlich sind.

Vorgeworfene Verbrechen

Die Kammer fand hinreichende Gründe für die Annahme, dass während des relevanten Zeitraums das humanitäre Völkerrecht im Zusammenhang mit dem internationalen bewaffneten Konflikt zwischen Israel und Palästina Anwendung fand. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Israel und Palästina zwei Hohe Vertragsparteien der Genfer Konventionen von 1949 sind und dass Israel zumindest Teile Palästinas besetzt hält. Die Kammer stellte außerdem fest, dass das Recht für nicht internationale bewaffnete Konflikte auf die Kämpfe zwischen Israel und der Hamas anwendbar ist. Die Kammer stellte fest, dass das mutmaßliche Verhalten von Herrn Netanjahu und Herrn Gallant die Aktivitäten israelischer Regierungsstellen und der Streitkräfte gegen die Zivilbevölkerung in Palästina, insbesondere die Zivilbevölkerung in Gaza, betraf. Es ging also um das Verhältnis zwischen zwei Parteien in einem internationalen bewaffneten Konflikt sowie um das Verhältnis zwischen einer Besatzungsmacht und der Bevölkerung in besetzten Gebieten. Aus diesen Gründen hielt es die Kammer im Hinblick auf die Kriegsverbrechen für angemessen, die Haftbefehle nach dem Recht des internationalen bewaffneten Konflikts zu erlassen. Die Kammer stellte auch fest, dass die angeblichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit Teil eines weit verbreiteten und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung in Gaza waren.

Die Kammer ist der Auffassung, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass beide Personen der Zivilbevölkerung im Gazastreifen mindestens vom 8. Oktober 2023 bis zum 20. Mai 2024 vorsätzlich und wissentlich überlebenswichtige Güter vorenthalten haben, darunter Nahrungsmittel, Wasser, Medikamente und medizinische Versorgung sowie Treibstoff und Strom. Diese Feststellung beruht auf der Rolle von Herrn Netanyahu und Herrn Gallant bei der Behinderung der humanitären Hilfe unter Verletzung des humanitären Völkerrechts und auf ihrem Versäumnis, die Hilfe mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu erleichtern. Die Kammer stellte fest, dass ihr Verhalten dazu führte, dass die humanitären Organisationen nicht mehr in der Lage waren, die bedürftige Bevölkerung in Gaza mit Nahrungsmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern zu versorgen. Die genannten Beschränkungen sowie die Unterbrechung der Stromversorgung und die Reduzierung der Treibstofflieferungen hatten auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Wasser in Gaza und die Fähigkeit der Krankenhäuser, medizinische Versorgung zu leisten.

Die Kammer stellte auch fest, dass die Entscheidungen, humanitäre Hilfe für den Gazastreifen zuzulassen oder zu verstärken, häufig an Bedingungen geknüpft waren. Sie wurden nicht getroffen, um Israels Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht zu erfüllen oder um sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung in Gaza angemessen mit den benötigten Gütern versorgt wird. Vielmehr waren sie eine Reaktion auf den Druck der internationalen Gemeinschaft oder auf Bitten der Vereinigten Staaten von Amerika. In jedem Fall reichten die Aufstockungen der humanitären Hilfe nicht aus, um den Zugang der Bevölkerung zu lebenswichtigen Gütern zu verbessern.

Darüber hinaus fand die Kammer hinreichende Gründe für die Annahme, dass für die Zugangsbeschränkungen für humanitäre Hilfsmaßnahmen kein eindeutiger militärischer Bedarf oder eine andere Rechtfertigung nach dem humanitären Völkerrecht festgestellt werden konnte. Trotz der Warnungen und Appelle u.a. des UN-Sicherheitsrats, des UN-Generalsekretärs, der Staaten sowie von Regierungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen bezüglich der humanitären Lage in Gaza wurde nur ein Minimum an humanitärer Hilfe genehmigt. In diesem Zusammenhang berücksichtigte die Kammer den langen Zeitraum der Entbehrung und die Erklärung von Herrn Netanjahu, der den Stopp der lebensnotwendigen Güter und der humanitären Hilfe mit den Zielen des Krieges in Verbindung brachte.

Die Kammer fand daher hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Netanyahu und Herr Gallant die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung tragen.

Die Kammer stellte fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass der Mangel an Nahrungsmitteln, Wasser, Elektrizität und Treibstoff sowie an bestimmten medizinischen Hilfsgütern Lebensbedingungen geschaffen hat, die darauf ausgerichtet waren, die Zerstörung eines Teils der Zivilbevölkerung im Gazastreifen herbeizuführen, was zum Tod von Zivilisten, einschließlich Kindern, aufgrund von Unterernährung und Austrocknung führte. Auf der Grundlage des von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Materials, das den Zeitraum bis zum 20. Mai 2024 abdeckt, konnte die Kammer nicht feststellen, dass alle Tatbestandsmerkmale des Verbrechens gegen die Menschlichkeit der Ausrottung erfüllt waren. Die Kammer stellte jedoch fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass das Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes in Bezug auf diese Opfer begangen wurde.

Indem sie absichtlich den Zugang zu medizinischen Gütern und Medikamenten, insbesondere zu Anästhetika und Anästhesiegeräten, in den Gazastreifen einschränkten oder verhinderten, sind die beiden Personen auch dafür verantwortlich, dass sie behandlungsbedürftigen Personen durch unmenschliche Handlungen großes Leid zufügten. Die Ärzte wurden gezwungen, Verwundete zu operieren und Amputationen, auch an Kindern, ohne Betäubungsmittel vorzunehmen, und/oder sie waren gezwungen, unangemessene und unsichere Mittel zur Sedierung der Patienten zu verwenden, wodurch diesen extreme Schmerzen und Leiden zugefügt wurden. Dies stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form anderer unmenschlicher Handlungen dar.

Die Kammer fand auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass die oben genannten Handlungen einen erheblichen Teil der Zivilbevölkerung in Gaza ihrer Grundrechte, einschließlich des Rechts auf Leben und Gesundheit, beraubten und dass die Bevölkerung aus politischen und/oder nationalen Gründen gezielt angegriffen wurde. Sie stellte daher fest, dass das Verbrechen der Verfolgung gegen die Menschlichkeit begangen wurde.

Schließlich stellte die Kammer fest, dass es hinreichende Gründe für die Annahme gibt, dass Netanjahu und Gallant als zivile Vorgesetzte für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung von Angriffen gegen die Zivilbevölkerung in Gaza strafrechtlich verantwortlich sind. In diesem Zusammenhang stellte die Kammer fest, dass das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte Material es ihr nur erlaubte, Feststellungen zu zwei Vorfällen zu treffen, die als vorsätzlich gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Angriffe zu qualifizieren waren. Es besteht der begründete Verdacht, dass Herr Netanjahu und Herr Gallant, obwohl ihnen Maßnahmen zur Verfügung standen, um die Begehung von Straftaten zu verhindern oder zu unterdrücken oder um sicherzustellen, dass die Angelegenheit den zuständigen Behörden vorgelegt wird, dies nicht getan haben.

Hintergrund

Am 1. Januar 2015 gab der Staat Palästina eine Erklärung nach Artikel 12 Absatz 3 des Römischen Statuts ab, in der er die Zuständigkeit des Gerichtshofs seit dem 13. Juni 2014 anerkennt.

Am 2. Januar 2015 trat der Staat Palästina dem Römischen Statut bei, indem er seine Beitrittsurkunde beim UN-Generalsekretär hinterlegte. Das Römische Statut ist für den Staat Palästina am 1. April 2015 in Kraft getreten.

Am 22. Mai 2018 übermittelte der Staat Palästina dem Ankläger gemäß Artikel 13 Buchstabe a und Artikel 14 des Römischen Statuts die Situation seit dem 13. Juni 2014, ohne ein Enddatum zu nennen.

Am 3. März 2021 kündigte der Ankläger die Eröffnung der Ermittlungen zur Lage im Staat Palästina an. Dies geschah im Anschluss an die Entscheidung der Vorverfahrenskammer I vom 5. Februar 2021, dass das Gericht seine strafrechtliche Zuständigkeit in der Situation ausüben kann und dass sich der territoriale Geltungsbereich dieser Zuständigkeit mehrheitlich auf den Gazastreifen und das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, erstreckt.

Am 17. November 2023 erhielt die Anklagebehörde eine weitere Befassung mit der Situation im Staat Palästina von Südafrika, Bangladesch, Bolivien, den Komoren und Dschibuti, und am 18. Januar 2024 übermittelten die Republik Chile und der Staat Mexiko der Anklagebehörde zusätzlich eine Befassung mit der Situation im Staat Palästina.


IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu: Eiertanz der Regierungssprecher statt klarer Begrüßung

Auf der Pressekonferenz wurde ein richtiger Eiertanz bei der Beantwortung der Fragen zum Haftbefehl geführt.

Entweder hat der Regierungssprecher die Frage nicht verstanden oder wollte darauf nicht antworten.

So z. B. wurde eine ganz einfache Frage gestellt: „Ist Herr Netanjahu in Deutschland willkommen?“ wurde wie folgt geantwortet:

„über Reisepläne des israelischen Ministerpräsidenten ist mir nichts bekannt“ daraufhin wurde die Frage etwas konkretisiert:

„ich habe nicht nach einer Reisenplanung gefragt ich habe gefragt ob er willkommen ist“ darauf die gleiche Antwort.

Oder es folgten solche Antworten; „Ich verstehe Ihre Frage nicht“, „Ich verstehe Ihre Frage immer noch nicht“

Hier zeigt sich die Doppelmoral der Politik der Bundesregierung. Bei dem Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin, war die Bunderegierung

Feuer und Flamme, aber hier wird anders reagiert.

Hier die Ausschnitte der PK:

Die ganze Pressekonferenz ist hier zu sehen: https://youtu.be/NRl3X5nN4R4 Zu dem Haftbefehl s, in der Zeit von: 04:55 bis – 31:58.


Hier der Bericht der Tagesschau vom 22.11.2024 über die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs: https://www.youtube.com/watch?v=Ng9eppnEMao


Hier der Bericht von Amnesty International über die erlassenen Haftbefehle


References

References
1, 3, 4 Tagesschau vom 21.11.2024 um 16:07 Uhr: Tagesschau vom 21.11.2024 um 16:https://www.tagesschau.de/ausland/asien/haftbefehl-netanyahu-100.html, abgerufen am 21.11.2024 um 18:30 Uhr
2 https://unric.org/de/strafgerichtshof-anklaeger-khan-haftbefehl-gegen-netanyahu-und-hamas-anfuehrer-beantragt/
5, 6 https://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/eu-aussenbeauftragter-haftbefehl-gegen-netanjahu-fuer-alle-eu-staaten-bindend/
7 Art. 89 des Römischen Statuts
8 § 9 IStHG-Gesetz
9 Artikel 18 Absatz 1 des Status lautet: „(1) Wurde eine Situation nach Artikel 13 Buchstabe a dem Gerichtshof unterbreitet und hat der Ankläger festgestellt, dass eine hinreichende Grundlage für die Einleitung von Ermittlungen bestünde, oder leitet der Ankläger Ermittlungen nach Artikel 13 Buchstabe c und Artikel 15 ein, so benachrichtigt der Ankläger förmlich alle Vertragsstaaten und diejenigen Staaten, die unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Informationen im Regelfall die Gerichtsbarkeit über die betreffenden Verbrechen ausüben würden. Der Ankläger kann diese Staaten vertraulich benachrichtigen und, sofern er dies für notwendig hält, um Personen zu schützen, die Vernichtung von Beweismitteln oder die Flucht von Personen zu verhindern, den Umfang der den Staaten zur Verfügung gestellten Informationen begrenzen.“ Siehe der Wortlaut des Statuts unter: https://www.auswaertiges-amt.de/blob/203446/c09be147948d4140dd53a917c2544fa6/roemischesstatut-data.pdf

Rentner beim Inflationsausgleich nicht vergessen: Demo am 6.11. in Berlin – Impressionen

Während viele Berufsgruppen und auch Pensionäre einen Inflationsausgleich von bis zu 3000 Euro erhalten haben, gehen Rentner leer aus. Dagegen protestiert ein breites Bündnis.

Für großes Unverständnis und das Gefühl der Ungleichbehandlung sorgt nicht zuletzt die Tatsache, dass viele Pensionäre – also Beamte im Ruhestand – dagegen anteilig die Prämie erhalten haben.

Um ihren Unmut zu äußern und Druck auf die Politik auszuüben, rief der SoVD und andere deshalb zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 6. November auf.

Dort wurden der Forderung nach Gerechtigkeit beim Inflationsausgleich Nachdruck verliehen. Daran beteiligen sich die SoVD-Landesverbände Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen gemeinsam mit regionalen Bündnispartnern wie unter anderem die AWO Schleswig-Holstein, der Sozialverband VdK Nord und mehrere Landesseniorenverbände.

Über 250.000 Unterschriften für Inflationsprämie wurden an deb Haushaltsausschusses im Bundestag, übergeben.

Hier eine kleine Fotogalerie:

05.10.2024 Demo – Solidarität mit Palästina -Impressionen

Stopp den Genozid – Keine Waffen für Israel.

Am 5. Oktober 2024 führte das „Vereinigte Palästinensische Nationalkomitee “ unter dem Motto – „Solidarität mit Palästina – Stopp dem Genozid – Keine Waffen für Isreal- Stoppt die Polizeigewalt in Berlin“ eine Demo durch. Die Auftaktkundgebung wurde am „Platz der Luftbrücke“ durchgeführt und danach ging der Proteszug in Richtung Berlin Mitte los.

Mehrere Redner berichteten aus eigenen Erfahrungen über Polizeigewalt. Sie wiesen darauf hin, dass sie der Politik und der Polizei Gespräche angeboten haben. Jedoch niemand nahm dieses Angebot an. Seit einem Jahr wird diese Polizeigewalt, mit zunehmender Brutalität fortgeführt. Ständig wird ihnen Antisemitismus und Israelhass vorgeworfen. Des weiteren wurde ihnen die Frage gestellt, was Kinder hier zu suchen haben? Sie antworteten, „dass diese Kinder auch das Recht haben sich zu äußern, viele von Ihnen haben, u. a. durch deutsche Waffen ihre Eltern, Familienangehörige und Freunde verloren. Also was spricht dagegen, das sie hier mitmachen? Deutschland achtet doch auch nicht darauf, dass die Waffen des israelischen Militärs Kinder töten.“


Auch Thomas, von der jüdische Stimme, wurde auf die Bühne gebeten. Hier seine kleine Botschaft:


Und hier eine kleine Fotoauswahl:

19.07.2024: Der Internationale Gerichtshof zu den rechtlichen Konsequenzen aus der Politik und den Praktiken Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalems.

Einleitung:

Im Folgenden veröffentlichen wir eine Gutachten, das der Internationale Gerichtshof am 19. Juli 2924 in englischer Sprache verfasste. RA Benedikt Hopmann hat die Zusammenfassung des Gutachtens in die deutsche Sprache übersetzt (20 Seiten). Das Gutachten verfasste der Internationale Gerichtshof auf Anforderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Die beiden Fragen der Generalversammlung, die der Gerichtshof zu beantworten hatte, werden gleich zum Anfang unter CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS wiedergegeben.

Das Gutachten ist ein bedeutendes Dokument, weil es die Politik und Praktiken Israels mit aller Klarheit benennt und dazu aufruft, dem ein Ende zu setzen.

Die Politik und Praktiken Israels werden unter V. beschrieben. Diese Beschreibung zu lesen, empfehlen wir ausdrücklich. Sie gliedert sich in Die Frage der verlängerten Besatzung, Die Siedlungspolitik, Die Frage der Annexion der besetzten palästinensischen Gebiete, Die Frage der diskriminierenden Gesetzgebung und Maßnahmen und Die Frage des Selbstbestimmungsrechts

Das Kapitel Die Siedlungspolitik ist untergliedert in die Abschnitte: 1. Transfer der Zivilbevölkerung, 2. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land, 3. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, 4. Ausweitung des israelischen Rechts , 5. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und 6. Gewalt gegen Palästinenser.

Aus diesen Überschriften ergibt sich schon, dass es sich um sehr bedeutsame Themen handelt.

Am Ende folgt der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes, der in neun Punkten die rechtlichen Folgen zusammenfasst, die sich aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten Gebieten ergeben.

Zusammen mit der Klagschrift, die Südafrika Anfang 2024 beim IGH einreichte, und der Entscheidung des IGH dazu im Januar 2024, sowie der Entscheidung des IGH im Mai 2024 aufgrund eines erneuten Antrages von Südafrika, erhält man ein sehr genaues Bild über diesen Konflikt und seine Geschichte.

Das Unrecht, das in den besetzten Gebieten geschieht, ist himmelschreiend. Dass Deutschland einer der größten Unterstützer dieser Politik und Praktiken Israels ist, ist verheerend. Der Internationale Gerichtshof hebt hervor, dass dieser Konflikt ein “Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit”ist[1].

Hier vorab der Beschluss des Internationalen Gerichthofs vom 19. Juli 2024:

DER GERICHTSHOF,

(1) stellt fest, dass er für die Abgabe des beantragten Gutachtens zuständig ist;

(2) beschließt, dem Ersuchen um Abgabe eines Gutachtens stattzugeben;

(3) ist der Ansicht, dass die weitere Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist;

(4) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, seine rechtswidrige Tätigkeit Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu zu beenden;

(5) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, unverzüglich alle neuen Siedlungsaktivitäten einzustellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten zu evakuieren;

(6) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, den Schaden für alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in den besetzten palästinensischen Gebieten wiedergutzumachen;

(7) ist der Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der unrechtmäßigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die der Staat Israel durch seine fortgesetzte Anwesenheit in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen hat.

(8) ist der Auffassung, dass die internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, verpflichtet sind, die Situation, die durch die unrechtmäßige Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten entstanden ist, nicht als rechtmäßig anzuerkennen.

(9) ist der Auffassung, dass die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung, die um diese Stellungnahme ersucht, und der Sicherheitsrat die genauen Modalitäten und die weiteren Maßnahmen prüfen sollte, die erforderlich sind, um die unrechtmäßige Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden.


Inhaltsverzeichnis


Zusammenfassung des Gutachten vom 19. Juli 2024 (deutsch)

Wortlaut der Zusammenfassung des Gutachtens in deutscher Sprache wird noch veröffentlicht (20 Seiten; die von DeepL maschinell erstellte Übersetzung wurde von RA B. Hopmann überarbeitet, so dass sie gut lesbar ist)

Zusammenfassung des Gutachten (englisch, pdf-Fassung) vom 19. Juli 2024.


Vollständiges Gutachten vom 19. Juli 2024 (PDF-Fassung, engl.)

Wortlaut des vollständigen Gutachten in dt. Sprache: (83 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Sowohl das vollständige Gutachten als auch die Zusammenfassung sind gleich aufgebaut. Daher ist das Inhaltsverzeichnis für das vollständige Gutachten und die Zusammenfassung dasselbe:

Inhaltsverzeichnis: Gutachten

CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS 1-21

I. ZUSTÄNDIGKEIT UND ERMESSENSSPIELRAUM 22-50
A. Zuständigkeit 23-29
B. Ermessensspielraum 30-49

II. ALLGEMEINER KONTEXT 51-71
III. UMFANG UND BEDEUTUNG DER VON DER GENERALVERSAMMLUNG GESTELLTEN FRAGEN 72-83
IV. ANWENDBARES RECHT 84-102

V. ISRAELS POLITIK UND PRAKTIKEN IN DEN BESETZTEN PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN 103-243

  1. Überblick 111-114
  2. Transfer der Zivilbevölkerung 115-119
  3. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land 120-123
  4. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 124-133
  5. Ausweitung des israelischen Rechts 134-141
  6. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung 142-147
  7. Gewalt gegen Palästinenser 148-154
  8. Schlussfolgerung zur israelischen Siedlungspolitik 155-156
  1. Der Begriff der Annexion 158-161
  2. Israelische Handlungen, die einer Annexion gleichkommen 162-173
  3. Das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten 174-179
  1. Der Anwendungsbereich der Frage a) 180-184
  2. Der Begriff der Diskriminierung 185-191
  3. Die Politik der Aufenthaltsgenehmigung 192-197
  4. Beschränkungen der Freizügigkeit 198-206
  5. Abriss von Eigentum 207-222
    (a) Strafrechtliche Abrisse 208-213
    (b) Abrisse wegen fehlender Baugenehmigung 214-222
  6. Schlussfolgerung zu Israels diskriminierenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen 223-229

VI. AUSWIRKUNGEN DER ISRAELISCHEN POLITIK UND PRAXIS AUF DEN RECHTLICHEN STATUS DER
BESATZUNG 244-264

A. Der Anwendungsbereich des ersten Teils der Frage (b) und das anwendbare Recht 244-251
B. Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den Rechtsstatus der Besatzung
beeinflussen 252-258
C. Die Rechtmäßigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten
259-264

VII. RECHTLICHE FOLGEN, DIE SICH AUS DER POLITIK UND PRAXIS ISRAELS UND AUS DER
RECHTSWIDRIGKEIT DER FORTDAUERNDEN PRÄSENZ ISRAELS IN DEN BESETZTEN
PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN ERGEBEN 265-283

A. Rechtliche Konsequenzen für Israel 267-272
B. Rechtliche Konsequenzen für andere Staaten 273-279
C. Rechtliche Konsequenzen für die Vereinten Nationen 280-283


Wortlaut in dt. Sprache: (35 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Am 19. Juli 2024 gab das Gericht  sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen ab, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben. 


Pressemitteilung vom 20. Januar 2023

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ersucht den Internationalen Gerichtshof in ihrer Resolution A/RES/77/247 über „Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, beeinträchtigen“, um ein Gutachten.

Alle Zwischenschritte (Dokumente und Links zum Verfahren), die im Ergebnis zu dem von der Generalversammlung geforderten Gutachten des Internationalen Gerichtshof in Den Haag führten, hier hier weiterlesen


Wortlaut der Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum Inhalt des veröffentlichten Gutachtens in dt. Sprache:

(6 Seiten; übersetzt in deutsche Sprache; lesbar)

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem – Das Gericht gibt sein Gutachten ab und antwortet auf die Fragen der Generalversammlung

DEN HAAG, 19. Juli 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Politik und der Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, abgegeben. Wie erinnerlich, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 30. Dezember 2022 die Resolution A/RES/77/247 verabschiedet, in der sie den Internationalen Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgenden Fragen ersucht:…

Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum veröffentlichten Gutachten des IGH (engl.)


Für einen gerechten Frieden in Gaza. Waffenexporte stoppen & Hilfsblockade beenden!

Petition für einen gerechten Frieden in Gaza.
Heute haben sieben Organisationen eine Petition mit dem Titel „Für einen gerechten Frieden in Gaza. Waffenexporte stoppen & Hilfsblockade beenden!“ gestartet. Mit der Petition fordern namhafte NGOs gemeinsam mit lokalen Initiativen die Bundesregierung unter anderem dazu auf, keine Rüstungsgüter mehr nach Israel zu exportieren, wenn die Gefahr besteht, dass sie völkerrechtswidrig eingesetzt werden. Die Bundesregierung hat bekräftigt, trotz zahlreich dokumentierter Völkerrechtsverletzungen weiter Waffen an Israel liefern zu wollen. Die Petition ist ein zivilgesellschaftlicher Protest gegen diese Absichtserklärung. Sie stellt acht Forderungen an die Bundesregierung, ihre politische Reaktion auf den Krieg in Gaza grundsätzlich zu ändern:

  1. sich entschiedener für einen sofortigen Waffenstillstand einzusetzen und den Schutz der Zivilbevölkerung einzufordern;
  2. alle Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern zu verweigern, wenn die Gefahr besteht, dass sie völkerrechtswidrig eingesetzt werden;
  3. von Israel mit deutlich mehr Druck die sofortige Beendigung der völkerrechtswidrigen Blockade und den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe einzufordern;
  4. wirksame Maßnahmen zu ergreifen, damit der völkerrechtswidrige Siedlungsbau durch Israel sowie Gewaltakte von Siedler:innen beendet werden;
  5. im Sinne des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024 die schnellstmögliche Beendigung der völkerrechtswidrigen Besatzung einzufordern;
  6. die internationale Gerichtsbarkeit und die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen aktiv zu unterstützen;
  7. sich für die Freilassung aller Geiseln und unrechtmäßig Festgehaltenen einzusetzen;
  8. das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu schützen und die Kriminalisierung von grundgesetzlich geschützten Meinungsäußerungen im Zusammenhang mit Palästina/Israel zu beenden.

Begründung

Im aktuellen Krieg sind über 40.000 Menschen in Palästina und über 1.200 Menschen in Israel getötet worden. Hinzu kommen mindestens 92.000 Verwundete und unzählige Vermisste sowie eine tiefe Traumatisierung. Diese Gewalteskalation muss gestoppt werden. Insbesondere die Zivilbevölkerung in Gaza leidet unter der katastrophalen Situation, verursacht durch die wiederholte Vertreibung von fast zwei Millionen Menschen in ihrem eigenen Land, die Blockade von humanitärer Hilfe, die Sperrung der Strom- und Wasserversorgung sowie ein massives Ausmaß an Zerstörung. Die UN spricht von einer Hungersnot und einem medizinischen Notstand. Die Situation in Gaza ist keine Folge einer Naturkatastrophe, sondern von willkürlicher Gewalt und gezielter Blockade. Die politische Reaktion der Bundesregierung auf diese Situation muss sich grundlegend ändern.

Die Petition wurde initiiert von:

CARE Deutschland e.V.
IPPNW Deutschland
medico international
NRC Flüchtlingshilfe Deutschland
Oxfam Deutschland e.V.
pax christi, Deutsche Sektion e.V.
Weltfriedensdienst e.V.

Hier Unterschreiben:

„Ich fürchte, dass die deutsche Regierung die falschen Schlüsse aus dem Holocaust zieht“

Der ehemalige Direktor von Human Rights Watch, Kenneth Roth, wirft der Bundesregierung Inkonsequenz in ihrer Nahostpolitik vor. Wenn Palästinenser von Menschenrechten ausgenommen würden, gebe es für niemanden Menschenrechte, sagt Roth im Deutschlandfunk.

Kenneth Roth im Gespräch mit Stephan Detjen | 27.07.2024

Aus dem Gespräch:

„Der Menschenrechtsanwalt und ehemalige Direktor von Human Rights Watch, Kenneth Roth, hat das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur israelischen Besatzung im Westjordland, dem Gazastreifen und in Ostjerusalem begrüßt.
Das oberste UN-Gerichts wirft Israel in seiner Stellungnahme vom 19. Juli eine militärische Landnahme und schwere Verstöße gegen völkerrechtlich garantierte Menschenrechte vor. Die Richter in den Haag fordern Israel deshalb zu einem Rückzug aus allen besetzten Gebieten auf.
Es hätte auch sagen können, dass es sich um Kriegsverbrechen handelt“, so Roth. „Das war quasi eine Einladung an den Internationalen Strafgerichtshof, die Verantwortlichen für den Siedlungsbau wegen Kriegsverbrechen anzuklagen.“ Das Gutachten des Gerichtshofs ist rechtlich nicht bindend. Aber es wird erwartet, dass es den internationalen politischen Druck auf Israel weiter erhöhen wird.“

Weiterlesen hier:

Offener Brief 45 amerikanischer Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, die seit dem 7.10.2023 in Gaza bei Hilfseinsätzen mitgewirkt haben

45 amerikanische ÄrztInnen und KrankenpflegerInnen, die in Gaza bei Hilfseinsätzen seit dem 7. Oktober dabei waren, veröffentlichten gestern ( 25.7.2024) einen Brief an Präsident Biden, Vizepräsiden Harris und Präsident Bidens Frau Dr. Jill Biden. Sie schildern darin nicht nur Einblicke in die katastrophale Lage der Zivilbevölkerung – hierbei vor allem für Frauen und Kinder – in Gaza, sondern legen auch Beweise für Verstöße gegen sowohl amerikanisches Recht als auch humanitäres Völkerrecht vor. Sie fordern Biden und Harris dazu auf, dem Staat Israel unverzüglich die militärische, wirtschaftliche und diplomatische Unterstützung zu verweigern.

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