25. August 2020 von benhop
In den 80er Jahren wurde ein fundamentaler Umbruch im Arbeits- und Sozialrecht eingeleitet, der bis heute andauert. Seitdem konzentrieren sich alle Bundesregierungen – unabhängig davon, ob sie schwarz/gelb, rot/grün oder schwarz/rot zusammen gesetzt sind – darauf, die Dämme einzureißen, die die abhängig Beschäftigten zu ihrem Schutz über Jahrzehnte erkämpft hatten (Deregulierung)[1]vgl. Büchtemann „Kündigungsschutz als Beschäftigungshemmnis?“, MittAB 3/90 S. 394. Die im Jahr 2002/2003 beschlossenen Hartz Gesetze sind der vorläufige Höhepunkt dieser Entwicklung.
References
↑1 | vgl. Büchtemann „Kündigungsschutz als Beschäftigungshemmnis?“, MittAB 3/90 S. 394 |
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