ver.di gewinnt in der Hauptsache

Wir erinnern uns: Das Land Berlin wollte im Herbst 2024 der Gewerkschaft ver.di untersagen, in den Kindertagesstätten der Kita-Eigenbetriebe des Landes Berlin zu streiken. Das Land Berlin meinte, die Streikforderungen unterlägen der Friedenspflicht. Das Land beantragte eine einstweilige Verfügung und hatte Erfolg. Verdi versuchte vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg diese Entscheidung rückgängig zu machen. Aber auch dort verlor ver.di. Wir berichteten ausführlich.

Verdi unterbrach den Streik, verfolgte aber das Gerichteverfahren in der Hauptsache weiter. Im Mai diesen Jahres 2026, also ein und ein halbes Jahr später, entschied das Arbeitsgericht in der Hauptsache und ver.di gewann. Das Arbeitsgericht hielt im Hauptsacheverfahren nach gründlicher Überprüfung seine Auffassung nicht mehr aufrecht, dass damals auch nur eine der Streikforderungen der Friedenspflicht unterlag.

Das Land Berlin kann gegen diese Entscheidung des Arbeitsgericht in der Hauptsache Berufung einlegen und, wenn es wieder verliert, auch beim Bundesarbeitsgericht noch einmal Rechtsmittel einlegen. Das Verfahren kann sich also noch Jahre hinziehen. Es sei denn, das Land Berlin verzichtet auf Rechtsmittel. Dann wäre der Rechtsstreit beendet und ver.di hätte endgültig gewonnen. Wir konnten bisher nicht feststellen, ob das Land Berlin auf eine Berufung verzichtet hat.

Wir hatten uns damals ausführlich mit der Problematik der Friedenspflicht und von einstweiligen Verfügungen gegen Streiks beschäftigt. Wir hatten u.a. darauf aufmerksam gemacht, dass der Streik durch die Möglichkeit, zunächst eine einstweilge Verfügung gegen einen Streik zu beantragen, auf lange Zeit blockiert werden kann, wenn die Gerichtes diesem Antrag folgen. Wenn sich eine erfolgreiche einstweilige Verfügung später in der Sache als die Fehlurteil herausstellt, wirkt sie doch zerstörerisch auf den Streik und die mühsame Aufbauarbeit, die zur Vorbereitung eines Streiks notwendig ist.

Die Presseerklärung des Arbeitsgericht hier.

Die Stellungnahme von ver.di zu diesem Erfolg hier.