Video – Fehlentscheidung des Landesarbeitsgerichts

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Das Landesarbeitsgericht hat am 11. Oktober 2024 den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben untersagt. 🚫👶
ver.di sieht darin eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung und kündigt eine intensive Prüfung des Urteils an. 📜🔍
Seit fast zwei Jahren kämpfen die pädagogischen Fachkräfte in den KEBs für bessere Arbeitsbedingungen und pädagogische Qualität. ✊📚 Trotz wiederholter Streiks und einer Zustimmung von 91,7% der Fachkräfte für einen unbefristeten Streik, verweigert der Berliner Senat konstruktive Verhandlungen und suchte stattdessen den Weg zum Gericht. 🏛️❌
„Der Senat muss wissen, dass mit diesem Urteil die Kita-Krise nicht verschwunden ist. Wir werden weiter Druck machen, dass der Senat seiner Verantwortung nachkommt und echte Verbesserungen in den Kitas sorgt,“ erklärt Andrea Kühnemann, ver.di-Landesbezirksleiterin. 🗣️💬
„Dass uns mit diesem Urteil die Möglichkeit genommen wird, konsequent für unser Recht und die Rechte der uns anvertrauten Kinder zu kämpfen, ist eine große Enttäuschung. Jetzt muss der Berlin Senat sagen, was er zu tun gedenkt, um die Situation in den Kitas zu verbessern,“ ergänzt Martina Breitmann, stellv. Kita-Leiterin und Mitglied der ver.di Tarifkommission